Das Landgericht Glogau war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Breslau mit Sitz in Glogau.

Vorgeschichte

1849 wurden in Preußen Appellationsgerichte gebildet, denen Kreisgerichte nachgeordnet waren, die für jeweils einen Landkreis als erstinstanzliche Gerichte dienten. In Glogau entstand damit das Appellationsgericht Glogau mit 14 zugeordneten Kreisgerichten.

Geschichte

Das königlich preußische Landgericht Glogau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Breslau gebildet. Der Sitz des Gerichts war Glogau. Das Landgericht war danach für die Kreise Freystadt, Glogau, Grünberg, Guhrau, Sagan, Sprottau und Steinau zuständig. Ihm waren folgende Amtsgerichte zugeordnet:

AmtsgerichtSitzBezirk
Amtsgericht Beuthen an der OderBeuthen an der OderAus dem Kreis Freystadt die Stadtbezirke Beuthen und Neustädtel, die Amtsbezirk Beuthen und Neustädtel.
Amtsgericht CarolathCarolathAus dem Kreis Freystadt die Amtsbezirk Liebenzig und Tschiefer sowie Teile des Amtsbezirks Schlawa.
Amtsgericht FreystadtFreystadtDer Kreis Freystadt ohne die Teile, die den Amtsgerichten Beuthen O.S., Carolath, Glogau und Neusalz zugeordnet waren.
Amtsgericht GlogauGlogauDer Kreis Glogau ohne den Teil, der dem Amtsgericht Polkwitz zugeordnet waren sowie aus dem Kreis Freystadt den Stadtbezirk Schlawa und den Teil des Amtsbezirks Schlawa, der nicht dem Amtsgericht Carolath zugeordnet war.
Amtsgericht Grünberg in SchlesienGrünberg in SchlesienKreis Grünberg
Amtsgericht GuhrauGuhrauKreis Guhrau ohne den Teil, der dem Amtsgericht Herrnstadt zugeordnet war.
Amtsgericht HalbauHalbauAus dem Kreis Sagan die Amtsbezirke Burau, Freiwaldau und Halbau sowie Teile der Amtsbezirke Cunau und Wiesau.
Amtsgericht HerrnstadtHerrnstadtAus dem Kreis Guhrau der Stadtbezirk Herrnstadt und die Amtsbezirke Gurkau, Stadtvorwerk Herrnstadt, Wehrke, Wiersewitz und Woidnig sowie Teile der Amtsbezirke Bronau, Lübchen und Schlaube.
Amtsgericht NeusalzNeusalzAus dem Kreis Freystadt der Stadtbezirk Neusalz und die Amtsbezirke Neusalz und Alt Tchau.
Amtsgericht PolkwitzPolkwitzAus dem Kreis Glogau der Stadtbezirk Polkwitz und die Amtsbezirke Kummernick und Nieder Polkwitz sowie Teile der Amtsbezirke Groß Gräditz, Klemnitz und Töppendorf.
Amtsgericht PriebusPriebusAus dem Kreis Sagan der Stadtbezirk Priebus und die Amtsbezirke Gräfenhain, Groß Petersdorf, Priebus und Reichenau bei Priebus sowie Teile des Amtsbezirkes Wiesau.
Amtsgericht SaganSaganDer Kreis Sagan ohne den Teil, der den Amtsgerichten Halbau und Priebus zugeordnet war.
Amtsgericht SprottauSprottauKreis Sprottau
Amtsgericht Steinau an der OderSteinau an der OderKreis Steinau

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 324.698 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, 1 Direktor und 7 Richter tätig. Beim Amtsgericht Sagan bestand eine Strafkammer für die Amtsgerichtsbezirke Sagan, Halbau und Priebus.

1889 wurde beschlossen, ein eigenständiges Amtsgericht Kontopp zu errichten. Dies erfolgte 1892 und der Amtsgerichtsbezirk Grünberg damit geteilt.

Im Rahmen der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurden daher die Amtsgerichte Carolath, und Polkwitz aufgehoben und ihr Sprengel auf benachbarte Amtsgerichte verteilt.

1945 wurde der Landgerichtsbezirks unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Glogau.

Richter

Einzelnachweise

  1. Die Gerichts-Verfassungen der Deutschen Staaten, H. A. Fecht, 1868 S. 139 f., Digitalisat
  2. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 457 f., Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 401 online
  5. GS 1889, S. 101.
  6. GS 1892, S. 293.
  7. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  8. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat
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