Das Landgericht Wien war ein deutsches Landgericht in Österreich in der Zeit des Nationalsozialismus von März 1939 bis 1945.
Das Landgericht Wien wurde „VO zur Änderung der Gerichtsgliederung im Lande Österreich“ vom 13. April 1939 gebildet. Am Tag zuvor waren rund 65.000 Soldaten der Wehrmacht und Polizisten – teils schwer bewaffnet – auf Befehl von Adolf Hitler in Österreich einmarschiert; am 13. März fand der Anschluss Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich statt.
Das Landgericht Wien übernahm die Aufgaben des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, der Landesgerichte für Strafsachen Wien I und II, des Handelsgerichtes Wien und des Jugendgerichtshofs.
Darunter waren folgende Amtsgerichte eingerichtet:
Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der österreichischen Gerichtsorganisation (Gerichtsorganisationsgesetz 1945 — GOG 1945) wurde die am 13. März 1938 bestandene Organisation der Gerichte, staatsanwaltschaftlichen Behörden und sonstigen Justizanstalten Österreichs wiederhergestellt und das Landgericht Wien damit aufgelöst.
Einzelnachweise
- ↑ RGBl. I, S. 751–752 (online)/ GBlfdLÖ. Nr. 522 / 1939
- ↑ Die Gerichtsorganisation des Deutschen Reiches vom 1. Januar 1944, Verlag Beamtenpresse, Berlin, 1944, S. 43
- ↑ StGBl. Nr. 47/1945, vom 9. Juli 1945, S. 67–70