Als Landschaftsanwalt wurden 1934–1945 im deutschen NS-Staat Garten- und Landschaftsarchitekten bezeichnet, die große staatliche Bauprojekte begleiteten, bei denen Aspekte der Landschaftspflege berücksichtigt werden sollten.

Ihre Einschaltung geht auf eine Initiative Alwin Seiferts bei Fritz Todt im Jahr 1934 zurück. Seifert erfand auch die Bezeichnung „Landschaftsanwalt“. Ihre Aufgabe war es zunächst, gegen Stundenhonorar die Obersten Bauleitungen der Reichsautobahnen zu beraten. Später wurde ihr Aufgabenbereich auch auf den Westwall ausgedehnt.

Es hat insgesamt mindestens 37 Landschaftsanwälte gegeben.

Seifert erhielt 1940 von Todt als einziger den Titel „Reichslandschaftsanwalt“.

1951 fanden sich einige Landschaftsanwälte erneut zusammen und gründeten einen „Arbeitskreis der Landschaftsanwälte“ (ADL) e.V., zu dem sich auch jüngere Schüler Heinrich Wiepkings gesellten. Dieser Arbeitskreis feierte 2001 sein fünfzigjähriges Bestehen.

Liste der Landschaftsanwälte

Einzelnachweise

  1. Franz W. Seidler: Fritz Todt. Bublies, Schnellbach 2000, ISBN 3-926584-59-9, S. 117.
  2. Alwin Seifert: Ein Leben für die Landschaft, Düsseldorf 1962, S. 47
  3. NN. In: Zentralblatt der Bauverwaltung. Band 54, 1934, S. 494.
  4. Jeong-Hi Go: Herta Hammerbacher. TU, Berlin 2006, ISBN 3-7983-2013-6, S. 31.
  5. Axel Zutz: Wege grüner Moderne. Praxis und Erfahrung der Landschaftsanwälte des NS-Staates zwischen 1930 und 1960, in Heinrich Mäding und Wendelin Strubelt (Hrsg.): Vom Dritten Reich zur Bundesrepublik, Hannover 2009, S. 107–148
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