Die lebenslange Arztnummer, kurz LANR, ist eine neunstellige Nummer, die die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bundesweit an jeden Arzt und Psychotherapeuten vergibt, der an der vertragsärztlichen Versorgung (siehe auch GKV) teilnimmt. Sie ist durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zusammen mit der Betriebsstättennummer (BSNR) für jede kassenärztliche Praxis in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und durch die Flexibilisierung der vertragsärztlichen Tätigkeit notwendig geworden. LANR und BSNR sind seit dem 1. Juli 2008 gültig und ersetzen gemeinsam die alten KV-Abrechnungsnummern.

Während die lebenslange Arztnummer bisher nur für die meist ambulant tätigen Vertragsärzte/Vertragspsychotherapeuten der kassenärztlichen Vereinigungen Verwendung fand, wird ab 2019 auch allen im Krankenhaus tätigen Ärzten eine solche zugeteilt. Damit wird – spätestens bei einer klinischen Tätigkeit im Rahmen der Facharztweiterbildung – faktisch jedem Arzt eine lebenslang gültige Arztnummer zugeteilt. Ärzte, die ihre Weiterbildung zum Facharzt nicht abgeschlossen haben und seit der Novellierung im ambulanten Bereich arbeiten, wird bislang keine LANR zugeteilt.

Hintergrund

Die LANR gilt für die gesamte Dauer der vertragsärztlichen/vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit („lebenslang“), unabhängig vom Tätigkeitsort, vom Status oder von der Zugehörigkeit zu Berufsausübungsgemeinschaften. Sie wird unter anderem an folgende Ärzte und Psychotherapeuten vergeben:

Ein Arzt kann auch mehrere LANR haben, wenn er mehreren Fachgruppen angehört – die ersten sieben Ziffern der LANR bleiben allerdings unveränderlich.

Aufbau

Die LANR hat 9 Stellen:

  • 6 Stellen identifizieren lebenslang eindeutig den Arzt (Ziffern 1–6)
  • 1 Stelle für die Prüfziffer (Ziffer 7)
  • 2 Stellen für den Fachgruppenschlüssel, der nach Versorgungsbereichen, Fachgebieten und Schwerpunkten unterscheidet (Ziffern 8–9)

Die Prüfziffer (Ziffer 7) wird mit dem Modulo-10-Verfahren über die Stellen 1–6 der Arztnummer wie folgt berechnet: Die ersten sechs Stellen werden von links beginnend abwechselnd mit 4 und 9 multipliziert. Die Summe dieser Produkte wird Modulo 10 dividiert. Die Differenz des Ergebnisses dieser Modulo-Division zu 10 ergibt die Prüfziffer (ist die Differenz 10, so ist die Prüfziffer 0).

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung generiert die ersten sieben Ziffern der Arztnummer und legt die Systematik des Arztgruppenschlüssels fest (siehe Anlage 2 der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Abs. 7 SGB V zur Vergabe der Arzt- und Betriebsstättennummern).

Folgende Fachgruppenschlüssel finden Verwendung:

SchlüsselFachgruppe
01 Allgemeinmediziner (Hausarzt)
02 Arzt/Praktischer Arzt (Hausarzt)
03 Internist (Hausarzt)
04 Anästhesiologie
05 Augenheilkunde
06 Chirurgie
07 Gefäßchirurgie
08 Viszeralchirurgie
09 Kinderchirurgie
10 Orthopädie
11 Unfallchirurgie
12 Chirurgie/Rheumatologie
13 Plastische Chirurgie
14 Thoraxchirurgie
15 Frauenheilkunde
16 Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
17 Gynäkologische Onkologie
18 Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
19 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
20 Phoniatrie
21 Geschlechtskrankheiten und Dermatologie
22 Humangenetik
23 Internist
24 Angiologie
25 Endokrinologie und Diabetologie
26 Gastroenterologie
27 Hämatologie und Onkologie
28 Kardiologie
29 Nephrologie
30 Pneumologie
31 Innere Medizin/Rheumatologie
32 Geriatrie
33 Infektologie
34 Kinderarzt (Hausarzt)
35 Kinder-Hämatologie und -Onkologie (Hausarzt)
36 Kinder-Kardiologie (Hausarzt)
SchlüsselFachgruppe
37 Neonatologie (Hausarzt)
38 Neuropädiatrie (Hausarzt)
39 Kinder-Pneumologie (Hausarzt)
40 Kinderarzt (Facharzt)
41 Kinder-Hämatologie und -Onkologie (Facharzt)
42 Kinder-Kardiologie (Facharzt)
43 Neonatologie (Facharzt)
44 Neuropädiatrie (Facharzt)
45 Kinder-Pneumologie (Facharzt)
46 Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt und Teilnahme an haus- und fachärztlicher Versorgung
47 Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
48 Laboratoriumsmedizin
49 Mikrobiologie
50 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
51 Nervenheilkunde/Neurologie und Psychiatrie
52 Neurochirurgie
53 Neurologie
54 Nuklearmedizin
55 Neuropathologie
56 Pathologie
57 Physikalische und Rehabilitative Medizin
58 Psychiatrie und Psychotherapie
59 Forensische Psychiatrie
60 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
61 Psychotherapeutisch tätiger Arzt
62 Radiologie
63 Kinderradiologie
64 Neuroradiologie
65 Strahlentherapie
66 Transfusionsmedizin
67 Urologie
68 Psychologischer Psychotherapeut
69 Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut
70–98 zur freien Verfügung der Kassenärztlichen Vereinigungen
99 sonstige Fachgruppen

Funktion

Über die LANR wird zum Beispiel im Rahmen der Abrechnung der Arztfall identifiziert und Genehmigungen zur Erbringung personengebundener qualitätsgesicherter Leistungen gesteuert.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Beschreibung der KBV (Memento des Originals vom 13. September 2008 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Aufbau der lebenslangen Arztnummer – LANR. In: Technische Anlage zum Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern zwischen dem GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Version 1.15 (Stand: 26. September 2007, letzte Änderung: 21. November 2012), S. 79
  3. Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur Vergabe der Arzt- und Betriebsstättennummern. (PDF; 146 kB) www.kbv.de, abgerufen am 1. April 2014.
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