Lindenstruth
Gemeinde Reiskirchen
Koordinaten: 50° 36′ N,  51′ O
Höhe: 224 (222–248) m ü. NHN
Fläche: 2,75 km²
Einwohner: 963 (31. Dez. 2019) HW+NW
Bevölkerungsdichte: 350 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Postleitzahl: 35447
Vorwahl: 06408

Lindenstruth ist ein Ortsteil der Gemeinde Reiskirchen im mittelhessischen Landkreis Gießen. Der Ort liegt östlich des Hauptortes an der Wieseck in Oberhessen. Durch den Ort verläuft die Bundesstraße 49.

Geschichte

Überblick

Besiedlungsspuren gibt es bereits aus der Zeit zwischen 1200 und 800 v. Chr. Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Lindenstruth erfolgte jedoch erst im Jahr 1243 unter dem Namen Lindenstrud. In erhaltenen Urkunden späterer Zeit wurde der Ort mit folgenden Ortsnamen erwähnt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Lindestrut (1286), Lindinstrod und Lindenstrut.

Die Evangelische Kirche Lindenstruth wurde um 1370 als gotische Saalkirche erbaut und erhielt im Jahr 1741 ihre maßgebliche Gestalt. Die Innenausstattung wurde Ende der 1950er Jahre erneuert.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Lindenstruth:

„Lindenstruth (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt an der Chaussee von Giessen nach Alsfeld, 2 St. von Grünberg, hat 1 Kirche, 51 Häuser und 291 Einwohner, die evangelisch sind, und unter welchen sich 41 Bauern und 3 Taglöhner befinden. – Strut heißt das Gebüsch, wovon der Ort ohne Zweifel seinen Namen hat. Ein Altenstrudt lag in der Nähe, ist aber ausgegangen.“

Zum 1. Januar 1977 wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen die bis dahin selbstständige Gemeinde Lindenstruth durch das Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen in die Gemeinde Reiskirchen eingegliedert. Für Lindenstruth wurde wie für die übrigen Ortsteile Reiskirchens ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.

Territorial- und Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Territorien, in denen Lindenstruth lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:

Recht

Materielles Recht

In Lindenstruth galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.

Gerichtsverfassung seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Lindenstruth das „Amt Grünberg“ zuständig. Im Großherzogtum Hessen wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Lindenstruth zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, wobei Lindenstruth dem Amtsgericht Gießen zugelegt wurde.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Lindenstruth 936 Einwohner. Darunter waren 30 (3,2 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 171 Einwohner unter 18 Jahren, 369 zwischen 18 und 49, 240 zwischen 50 und 64 und 153 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 363 Haushalten. Davon waren 102 Singlehaushalte, 108 Paare ohne Kinder und 105 Paare mit Kindern, sowie 39 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 264 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung

Quelle: Historisches Ortslexikon
 1577:17 Hausgesesse
 1630:8 zweispännige, 5 einspännige Ackerleute, 2 Einläuftige
 1669:81 Seelen
 1742:1 Geistlicher/Beamter, 47 Untertanen, 8 junge Mannschaften, kein Beisasse/Jude
 1791:220 Einwohner
 1800:233 Einwohner
 1806:265 Einwohner, 46 Häuser
 1829:291 Einwohner, 51 Häuser
 1867:291 Einwohner, 54 bewohnte Gebäude
 1875:332 Einwohner, 64 bewohnte Gebäude
Lindenstruth: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2019
Jahr  Einwohner
1791
 
220
1800
 
233
1806
 
265
1834
 
345
1840
 
333
1846
 
357
1852
 
330
1858
 
362
1864
 
363
1871
 
324
1875
 
332
1885
 
286
1895
 
335
1905
 
357
1910
 
350
1925
 
347
1939
 
351
1946
 
463
1950
 
473
1956
 
434
1961
 
445
1967
 
509
1980
 
?
1990
 
?
2004
 
1.024
2011
 
936
2012
 
970
2015
 
1.014
2019
 
945
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS; nach 1980: Gemeinde Reiskirchen (HW+NW-Sitze) im Haushaltsplan Vorbericht; Zensus 2011

Historische Religionszugehörigkeit

 1830:291 evangelische (= 100 %) Einwohner
 1961:356 evangelische (= 80,00 %), 67 katholischer (= 15,06 %) Einwohner

Erwerbstätigkeit

 1961:Erwerbspersonen: 93 Land- und Forstwirtschaft, 92 Produzierendes Gewerbe, 26 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 29 Dienstleistungen und Sonstiges.

Infrastruktur

Seit dem 15. März 1955 sorgt die Freiwillige Feuerwehr Lindenstruth (seit 1972 mit Jugendfeuerwehr) für den abwehrenden Brandschutz und die allgemeine Hilfe in diesem Ort.

Im Ort bestehen das Bürgerhaus „Wieseckhalle“ in der Alsfelder Straße, die Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, der Sportplatz, ein Jugendraum, Kinderspielplätze sowie Rad- und Wanderwege.

Literatur

Commons: Lindenstruth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 Haushaltsplan 2021. (PDF; 12 MB) In: Webauftritt. Gemeinde Reiskirchen, S. 15 (Vorbemerkungen), abgerufen im März 2022.
  2. 1 2 3 4 5 6 7 Lindenstruth, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. Januar 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  3. 1 2 3 Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 154 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 6 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  5. Hauptsatzung. (PDF; 143 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Reiskirchen, abgerufen im August 2020.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Die Zugehörigkeit des Amtes Grebenau anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  9. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 26 Punkt d) III. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. 1 2 Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 197 (Online in der HathiTrust digital library).
  11. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. 1 2 Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 256 (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 419 (online bei Google Books).
  14. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 67, Anm. 40 und S. 103.
  15. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  16. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 a) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  17. 1 2 3 Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 8 und 48, archiviert vom Original am 27. Oktober 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  18. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 212 (Online in der HathiTrust digital library).
  19. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 119 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  20. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 11 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  21. Haushaltspläne der Gemeinde Reiskirchen. Vorbericht: Statistische Angaben. Abgerufen im Februar 2019.
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