Ludwig Daniel Le Coq (getauft 4. Februar 1756 in Berlin; † 7. März 1816 ebenda) war ein preußischer Kriegsrat, Obergerichtsrat und Geheimer Legationsrat.

Leben

Herkunft und Familie

Ludwig Daniel war Hugenotte und Angehöriger der Familie Le Coq, welche ursprünglich in Metz lebte. Der Großvater Jean Le Coq (1669–1713) war als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Er stammt in direkter Linie von Toussaint Le Coq ab, der 1565 in Metz Jeanne Doron geheiratet hat.

Der Sohn von Jean, der Kaufmann und Direktor der Tabakregie Paul Le Coq (1703–1769), ist der Vater von Ludwig Daniel. Seine Mutter ist Marianne Fizeau (1715–1769). Sein Stiefbruder aus der Ehe von Paul mit Anne Jordan ist der Kaufmann und Direktor der Berliner Zuckerraffinerie Charles Le Coq (1736–1814).

Le Coq heiratete im Nov. 1794 Marie Wilhelmine, eine Tochter des Geheimen Rates und Direktors des Berliner Stadtgerichts Friedrich Christian Buchholz. Im Jahr 1805 heiratete er Charlotte Müller aus Wohlau.

Offensichtlich hatte er Kinder, weil er mit seinen Kindern zusammen ein Landgut gekauft hat. Darüber ist aber nichts Näheres bekannt.

Ausbildung

Über seine Schulbildung ist nichts bekannt. Er studierte ab Herbst 1774 bis 1777 an der Universität in Halle Rechtswissenschaften.

Werdegang

Dann bewarb er sich als Referendar beim Kammergericht und bestand die Püfung mit gutem Erfolg und wurde 1778 angenommen. Im Sommer 1780 wurde er Geheimer Sekretär im Kabinettsministerium und wurde 1782 zum Rat beim französischen Obergericht in Berlin bestellt.

Seit August 1783 war er expedierender Sekretär in der Geheimen Staatskanzlei, erhielt das Prädikat Kriegsrat und war für die Expedition für Pommern tätig.

Im Frühjahr 1783 erhielt er auf Anregung des Staats- und Justizministers Wolfgang Ferdinand, Freiherr von Dörnberg (1724–1793), das Patent als Geheimer Rat beim Französischen Ober-Direktorium (Conseil français), welches die allgemeinen Angelegenheiten der französischen Kolonie mit Ausnahme der Justiz- und Konsistorial-Angelegenheiten bearbeitete.

Seit 1791 war er vortragender Rat im Kabinettsministerium mit dem Titel Geheimer Legationsrat.

Im Jahre 1799 erhielt er die Erlaubnis, für sich und seine Kinder ein adeliges Gut in der Kurmark zu kaufen, war aber im Nebenamt Rat beim Französischen Oberkonsistorium und beim Französischen Revisionskollegium, das als Revisionsinstanz gegen Entscheidungen der Französischen Gerichte zuständig war. Der Justizminister Friedrich Wilhelm von Thulemeyer (1735–1811) schätzte ihn als vorzüglichen brauchbaren Beamten.

Le Coq war nach der Besetzung Berlins im Jahre 1806, nachdem der König der nach Memel geflüchtet war, als Preußischer Legationsrat Berater des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten August Friedrich Ferdinand Graf von der Goltz

Der preußische Finanzbeamte Heinrich von Béguelin, den der König als Berater hinzugezogen hatte, hatte Ludwig Daniel Le Coq (den „Älteren“) bei den Beratungen kennengelernt und urteilte über ihn in seinen Erinnerungen

„Herr Le Coq von der französischen Colonie, ein redlicher und rechtschaffener Mann mit gesundem Urtheil und großem Fleiß, besitzt gerade keine tiefen Kenntnisse, aber er ist dafür sehr bescheiden, gewandt und sehr verschwiegen. Er ist klein, ausnehmend häßlich und sieht wie ein Schneider aus; nichts destoweniger hat er nach einander drei hübsche Frauen bekommen, von denen zwei gestorben sind.“

Le Coq hatte dem König, der nach Memel geflüchtet war, vorgeschlagen, dass sein Bruder Prinz Wilhelm als außerordentlicher Gesandter nach Paris gehen sollte, um durch Verhandlungen die Bedrückung Preußens durch Napoleon zu beenden. Johann August Sack, der Vorsitzende der Immediatskommission zur Vollziehung des Tilsiter Friedens, schrieb nach dem vergeblichen Vermittlungsversuch an Le Coq und wünschte sich, dass die Beziehungen zwischen den Höfen verbessert werden sollen.

Einzelnachweise

  1. Richard Béringuier: Stammbäume der Mitglieder der französischen Colonie in Berlin, 1885, S. 31 (zlb.de).
  2. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. In: Historische Kommission zu Berlin (Hrsg.): Einzelveröffentlichungen. 85. K. G. Saur Verlag, München 2009, ISBN 978-3-598-23229-9, S. 558 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Karl Heinrich Sack: Verhandlungen betreffend der Einführung des preußischen Religionsedikts v.J. 1788. In: Zeitschrift für die historische Theologie. In Verbindung mit der historisch-theolog. Ges. zu Leipzig hrsg. von Christian Friedrich Illgen, Band 29, 1859, S. 7 (google books).
  4. Ludwig von Rönne: Das Staatsrecht der Preußischen Monarchie, enthaltend die erste Abhteilung des Verwaltungs-Rechtes 3. Auflage, 2. Band, erste Abteilung, 1871, S. 54 (google books).
  5. Klaus-Peter Hoepke: Goltz, August Graf von der. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 6, Duncker & Humblot, Berlin 1964, ISBN 3-428-00187-7, S. 628 f. (Digitalisat).
  6. Adolf Ernst: Denkwürdigkeiten von Heinrich und Amalie von Beguelin aus den Jahren 1807–1813. Nebst Briefen von Gneisenau und Hardenberg. Kapitel Vom Tilsiter Frieden bis zum Schluß des Jahres 1808. Berlin, S. 133 ff.; archive.org, doi:10.1007/978-3-642-50865-3 (Auf S. 135 verweist er auf den „jüngeren“ Le Coq mit dem offensichtlich Paul Ludwig Le Coq (1773–1824) gemeint ist, den aber Béguelin nur oberflächlich kannte)
  7. Herman von Petersdorff: Wilhelm. In: Allgemeine Deutsche Biographie 43 (1898), S. 171–177 (Online-Version).
  8. Jürgen Luh: Der kurze Traum der Freiheit: Preußen nach Napoleon. 2015, ISBN 978-3-641-15835-4 (books.google.de).
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