Lutherlinde bei Hermannrode

Die Linde an der Straße von Hermannrode zum Schloss Berlepsch
Ort Etwa 500 m südwestlich von Hermannrode, einem Ortsteil der Gemeinde Neu-Eichenberg im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis
Bundesrepublik Deutschland
Baumart Sommerlinde (Tilia platyphyllos)
Höhe ü.d.M. 300 m
Geographische Lage 51° 24′ 0″ N,  51′ 13,1″ O
Status Naturdenkmal Ausgewiesen im Jahr 1936 als Naturdenkmal
Alter Rund 140 Jahre

Die Lutherlinde bei Hermannrode wurde bereits in der Mitte der 1930er Jahre zu einem Naturdenkmal erklärt. Sie soll zu Ehren Martin Luthers (* 10. November 1483 in Eisleben; † 18. Februar 1546 ebenda) am 10. November 1883, zu seinem 400. Geburtstag in die Erde gesetzt worden sein und ist vermutlich einer von den vielen Bäumen, die vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in zahlreichen deutschen Gegenden zur Erinnerung an Luther und die Reformation gepflanzt wurden.

Lage

Die Linde steht rund 500 m südwestlich von Hermannrode, einem Ortsteil der Gemeinde Neu-Eichenberg im nordhessischen Werra-Meißner-Kreis, an der Kreisstraße zum Schloss Berlepsch. Ihr Wuchsort ist nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen, das hier mit einem schmalen Zipfel weit nach Hessen hineinragt. Nach der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, die auf der Geografischen Landesaufnahme des Instituts für Landeskunde Bad Godesberg basiert, liegt das Gebiet um die Lutherlinde im Grenzbereich zwischen den Dransfelder Hochflächen (371.15) des Südlichen Sollingvorlands (371.1) und dem Sandwald (358.9), der dem Unteren Werrabergland (358) zugeordnet wird.

Kreuzstein

Am Fuß des Baumes ist ein Kreuzstein aus Sandstein aufgestellt, der zu den schützenswerten Gedenk- und Sühnesteinen gehört, die auf Plätzen stehen, an denen sich tragische Unfälle oder Verbrechen ereigneten. Nach alter mündlicher Überlieferung soll hier ein Reiter begraben liegen. Der im oberen Bereich beschädigte Rechteckstein hat die Maße 95 cm × 60 cm × 15 cm (H × B × T) und trägt keine Beschriftung. Auf beiden Seiten ist ein gotisches Nasenkreuz erhaben dargestellt. Rechts und links davon ist eine Pflugreute abgebildet, ein Hilfsgerät, mit dem einst die Bauern anhaftende Erde und Pflanzen von der Pflugschar abstreiften.

Schutz

Die Linde wurde im August 1936 als Naturdenkmal ausgewiesen und steht als „rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfung der Natur“ unter besonderem Schutz. Ihre Beseitigung und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind verboten. Der bei dem Baum stehende Kreuzstein wird als Relikt vergangener Zeiten aus volkskundlichen, religions- und landesgeschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt. In dem topographischen Handbuch von Heinrich Riebeling, Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen hat er die Katalognummer 4525.1.

Literatur

  • Karlfritz Saalfeld: Kleindenkmäler im Werra-Meißner-Kreis. Eine erste Dokumentation. Selbstverlag des Werratal-Vereins, Witzenhausen 1995.
  • Thomas Wiegand: Bäume aus dem Werraland – Eine Fotodokumentation. Kreissparkasse Eschwege (Herausgeber), Eschwege 1984.
  • Peer Zietz, Landesamt für Denkmalpflege Hessen [Hrsg.]: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen, Werra-Meißner-Kreis 3, Altkreis Witzenhausen. Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig/Wiesbaden 1995, ISBN 3-528-06228-2.
Commons: Lutherlinde bei Hermannrode – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Baumpflanzdaten. In: Thomas Wiegand: Bäume aus dem Werraland. S. 175 f.
  2. Hans-Jürgen Klink: Blatt 112 Kassel. In: Naturräumliche Gliederung nach der Geographischen Landesaufnahme des Instituts für Landeskunde Bad Godesberg.
  3. 1 2 Karlfritz Saalfeld: Neu-Eichenberg-Hermannrode. In: Kleindenkmäler im Werra-Meißner-Kreis. S. 201 f.
  4. 1 2 Gedenk- und Sühnesteine. In: Peer Zietz; Landesamt für Denkmalpflege Hessen [Hrsg.]: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen. Werra-Meißner-Kreis. 3 Altkreis Witzenhausen. Friedr. Vieweg & Sohn, Braunschweig/Wiesbaden, 1995. ISBN 3-528-06228-2. S. 112 f.
  5. In der Liste der Naturdenkmale des Werra-Meißner-Kreises hat die Linde die Nummer ND 636.080 mit dem Ausweisungsdatum 1. August 1936.
  6. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). § 28 Naturdenkmäler. Website des Bundesministeriums der Justiz; abgerufen am 3. April 2023.
  7. Heinrich Riebeling: Steinkreuze und Kreuzsteine in Hessen. Ein topographisches Handbuch zur rechtlichen Volkskunde. Dossenheim1977.
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