Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Basisinformationen
Unternehmenssitz Hofheim am Taunus
Webpräsenz www.rmv.de
Bezugsjahr 2018
Eigentümer 27
(15 Landkreise, 4 Kreisfreie Städte, 7 Städte mit Sonderstatus und Land Hessen)
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Aufsichtsrat Ulrich Krebs (Vorsitz)
Geschäftsführung
Umsatz 911 Mio. Euro (Fahrgeldeinnahmen)dep1
Statistik
Fahrgäste 788 Mio.
Fahrleistung 7,6 Mrd. km
Haltestellen im gesamten Verbundgebiet:
  • 390 Regional- und Fernbahnhöfe (davon 111 S-Bahnhöfe)
  • > 12.000 Bushaltestellen
  • weitere Haltestellen für Straßenbahn und U-Bahn
Einzugsgebiet 14.000 km²dep1
Einwohner im
Einzugsgebiet
~ 6,7 Mio.

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) ist ein Verkehrsverbund des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) im Rhein-Main-Gebiet. Er hat seinen Sitz in Hofheim am Taunus im Main-Taunus-Kreis. Geschäftsführer sind Knut Ringat (Sprecher) und André Kavai.

Struktur, Geschichte und Aufgaben

Der Rhein-Main-Verkehrsverbund ist ein Zusammenschluss von 15 Landkreisen und 11 Städten. Er ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gesellschafter sind neben dem Land Hessen alle Kreise und kreisfreien Städte innerhalb des Verbundgebietes mit Ausnahme der Stadt Mainz, in welcher der RMV-Tarif gilt, die jedoch kein Gesellschafter ist (siehe auch Abschnitt Besonderheiten Mainz/Wiesbaden).

Der RMV wurde zunächst als Machbarkeitsstudie gegründet und trat am 28. Mai 1995 im Raum Frankfurt die Nachfolge des Frankfurter Verkehrsverbundes (FVV) an. Anders als der FVV ist der RMV kein Zusammenschluss von Verkehrsunternehmen, sondern von kommunalen Gebietskörperschaften, die nach dem Hessischen ÖPNV-Gesetz die Aufgabenträger im ÖPNV sind. Nach diesem Gesetz ist die RMV GmbH zuständig für die Planung, Organisation und Finanzierung des Regionalverkehrs und Lokale Nahverkehrsorganisationen für den lokalen Verkehr. Das Hessische ÖPNV-Gesetz folgt damit den rechtlichen Vorgaben auf europäischer Ebene und unterscheidet eindeutig zwischen den Verkehrsunternehmen als Ersteller der Verkehre und den Aufgabenträgern als Besteller der Verkehrsleistungen („Besteller-Ersteller-Prinzip“). Insgesamt sind rund 160 Verkehrsunternehmen (Stand 2018) im Verbundgebiet aktiv.

Eigentlich war nur die Bildung zweier großer Verbünde für den nördlichen (NVV) und den südlichen (RMV) Landesteil vorgesehen, allerdings sollte der bestehende Verkehrsverbund Rhein-Neckar, welcher große Teile Südhessens südlich von Darmstadt umfasst, erhalten bleiben.

Über die Tochtergesellschaft Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma) finanziert und beschafft der RMV auch Triebfahrzeuge und stellt diese den Eisenbahnverkehrsunternehmen in seinem Aufgabengebiet gegen Entgelt zur Verfügung. Im Mai 2019 wurden so z. B. über die fahma 27 Brennstoffzellenzüge vom Typ Coradia iLINT des französischen Zugherstellers Alstom für den Verkehrsverbund mit einem Gesamtauftragsvolumen von etwa 500 Millionen Euro bestellt, welche ab Dezember 2022 den Betrieb aufnahmen. Die fahma hat auch die Versorgung mit Wasserstoff, die Instandhaltung und das Vorhalten von Reservekapazitäten für die kommenden 25 Jahre beauftragt. Die Versorgung mit Wasserstoff bietet Alstom in Kooperation mit der Infraserv Höchst an. Auch im Bereich „Autonomes Fahren“ ist die fahma aktiv als Partner des Forschungs- und Entwicklungsprojekts „EASY - Electric Autonomous Shuttle for You“.

RMV-Gebiet

Das Gebiet des RMV umfasst über das Rhein-Main-Gebiet hinaus die größten Teile der Regierungsbezirke Darmstadt und Gießen, die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt Mainz und die Gemeinde Wackernheim, die zwischen den hessischen Bahnhöfen Limburg und Staffel liegende Haltestelle Diez Ost, welche in Rheinland-Pfalz liegt und nur via Hessen erreichbar ist, und das nordrhein-westfälische Niederlaasphe. Der RMV grenzt im Nordwesten an den Westfalentarif, im Westen an den VRM, im Norden an den NVV, im Süden an den VRN, im Südwesten an den RNN und im Südosten an die VAB. Im Rahmen von Tarifkooperationen und Übergangsverkehren sind neben dem Kreis Bergstraße und den Städten Weinheim (sowie Hemsbach und Laudenbach), Eberbach und Worms im VRN auch größere Teile des RNN und des NVV sowie die bayerischen Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg (VAB), die Stadt Aschaffenburg und die Stadt Bad Laasphe im Gebiet der VGWS mit Einschränkungen zum RMV-Tarif erreichbar. In diesen Übergangstarifgebieten zu anderen Verbünden und Verkehrsgemeinschaften gelten nicht alle Fahrkarten des RMV-Tarifs, beispielsweise gelten 65-plus-Karten sowie alle nur auf eTicket erhältlichen Fahrkarten (z. B. persönliche Jahreskarten) und das RMV-HandyTicket nicht.

Zur Zeit seiner Gründung im Jahr 1994 war der RMV der flächenmäßig größte Nahverkehrsverbund Deutschlands, ab der Gründung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg war er der zweitgrößte und seit der Erweiterung des VGN am 1. Januar 2010 ist er der drittgrößte Verkehrsverbund in Deutschland. Nach der Anzahl der Einwohner im Einzugsgebiet ist er nach dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr der zweitgrößte in Deutschland.

Tarifstruktur

Das RMV-Gebiet ist in 60 Haupt-Tarifgebiete (sogenannte A-Tarifgebiete) aufgeteilt. Die A-Tarifgebiete sind außer in den Städten Frankfurt (TG 5000) und mit Einschränkung Mainz und Wiesbaden (zusammen TG 6500) in kleinere Teiltarifgebiete (sogenannte A0-Tarifgebiete) unterteilt. Die A0-Tarifgebiete dienen der Preisbildung im Nahbereich. In der Regel gilt innerhalb eines A0-Tarifgebietes die Preisstufe 1. In den sieben Sonderstatusstädten (Städte mit über 50.000 Einwohnern) gilt die Stadtpreisstufe 1 für Sonderstatusstädte, in Darmstadt (TG 4001) die Stadtpreisstufe 1 für Darmstadt. Offenbach (TG 3601) hat ebenfalls eine eigene Stadtpreisstufe 2 (früher Preisstufe 2). Im Tarifgebiet 6500 (Mainz/Wiesbaden) gilt – mit Ausnahme der wenigen A0-Tarifgebiete im Randbereich – die Preisstufe 13, die in vielen Fahrkartenarten günstiger ist als die Preisstufe 3.

Innerhalb eines A-Tarifgebietes gilt maximal die Preisstufe 3. Für jede A-Tarifgebietsverbindung ist festgelegt, welche Preisstufe zum Tragen kommt, so gilt beispielsweise von Wiesbaden in den Rheingau immer die Preisstufe 4, egal ob zwei oder drei der in Frage kommenden Tarifgebiete durchfahren werden. Die Preisstufe kann der sogenannten Regionalmatrix entnommen werden, wobei es im Einzelfall auf den genauen Fahrtweg ankommt, da es eine große Zahl von Ausnahmen gibt. Die Preisstufe 7 ist die höchste Preisstufe. Fahrkarten mit der Preisstufe 7 haben Netzwirkung mit Ausnahme der Übergangstarifgebiete. Daneben gibt es noch die Preisstufe 17, soweit Übergangstarife befahren werden und die Preisstufen 4 bis 6 nicht ausreichen, wobei die Preisstufe 17 keine Netzwirkung hat.

Bei der Tarifgestaltung waren auch politische Vorgaben zu berücksichtigen. So fällt auf, dass die höchste Preisstufe die Preisstufe 7 ist, die beispielsweise bereits für eine Fahrt von Wiesbaden nach Hanau gilt, während für eine mehr als doppelt so große Entfernung wie Wiesbaden–Fulda ebenfalls diese Preisstufe gilt. Diese Vorgabe soll sowohl den Umstieg für Pendler vom Auto in den öffentlichen Personenverkehr attraktiver machen, als auch den ländlichen Raum fördern, da die Fahrpreise eben nicht streng entfernungsgebunden gestaltet sind. Wie stark diese Vorgabe ist, wird am Beispiel des benachbarten Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbundes deutlich, bei dem es zehn Preisstufen gibt und zudem spätestens die Preisstufe 2 mit der Stufe 3 des RMV-Tarifes vergleichbar ist.

Viele Tarifgrenzen sind auch gleichzeitig die Gemeindegrenzen, was zu sehr unterschiedlichen Preisen führt. So waren beispielsweise Fahrten aus der Frankfurter Innenstadt nach Offenbach deutlich teurer als in die weiter entfernten äußeren Stadtteile im Norden oder Westen. Seit Dezember 2018 wird das Stadtgebiet Frankfurt (Tarifgebietsnummer 5000) mit Hilfe der Preisstufen 30 und 40 feiner untergliedert, so dass Fahrten zwischen Teilen von Frankfurt und den umliegenden Städten und Landkreisen auf kurzen Strecken vielfach günstiger geworden sind. Durch die Einführung der Preisstufe 30 zwischen Wiesbaden und den Nachbarorten im Rheingau-Taunus-Kreis kann ebenfalls Geld gespart werden. Einen digitalen Smartphone-Tarif „RMVsmart“ auf Basis der tatsächlich gefahrenen Verbindung, der ohne feste Tarifgrenzen funktioniert, testet der RMV seit 2016.

Das Fahrscheinsortiment umfasst neben Einzelfahrkarten und Kurzstreckentickets auch folgende Zeitkarten: Tageskarte, Gruppentageskarte (bis zu fünf Personen), Wochenkarte, Monatskarte, 9-Uhr-Monatskarte (gültig von 9 Uhr bis Betriebsschluss), Azubi-Monatskarte (für Schüler und Auszubildende), Jahreskarte, 9-Uhr-Jahreskarte, Schülerticket Hessen (Schülerjahreskarte), Seniorenticket Hessen (ab 65 Jahren) und Fernverkehrs-Ergänzungskarten für Inhaber von Fernverkehrs-Zeitkarten der Deutschen Bahn mit Start bzw. Ziel im RMV-Gebiet. Zu den Zeitkarten (außer Tageskarten) aller Preisstufen können bei Fahrten über deren räumlichen Geltungsbereich hinaus Anschlussfahrkarten gelöst werden. Für die Benutzung der ersten Wagenklasse bei der Bahn kann ein entsprechender Zuschlag erworben werden, den es auch für Wochen-, Monats- und Jahreskarten gibt.

Der RMV bietet keine Mehrfachfahrkarten an, wodurch es nicht nötig ist, die Fahrkarten vor Fahrtantritt zu entwerten. Eine Ausnahme ist das Tarifgebiet 6500 (Wiesbaden/Mainz) (siehe unten), in dem für die spezielle Preisstufe 13 Mehrfahrtenkarten angeboten werden, die in den Straßenbahnen bzw. Bussen entwertet werden müssen. Zudem gibt es lokale Fahrkartenangebote.

Außerdem werden auch Jobtickets, Kombitickets und Semestertickets angeboten. Mit den Studierendenschaften (ASten) der meisten Hochschulen im RMV-Gebiet bestehen Verträge, so dass die Studierenden automatisch mit der Einschreibung ein RMV-AStA-Semesterticket erhalten.

Das Hessenticket hat im gesamten RMV (und darüber hinaus im ganzen Land Hessen sowie einigen Zielen außerhalb Hessens, beispielsweise Mainz) Gültigkeit. Als Angebot der drei hessischen Verkehrsverbünde kann es, im Gegensatz zu anderen Ländertickets, nur in deren (erweitertem) Verbundgebiet erworben werden.

Seit 2016 wird mit aktuell (Stand 2/2022) 30.000 Testkunden ein Smartphone-basiertes Modell erprobt (RMVsmart), bei dem ein Grundpreis je Fahrt und darüber hinaus ein entfernungsabhängiges Entgelt zu zahlen ist.

Bei Fahrten ausschließlich mit der Bahn (nicht jedoch U- und Straßenbahn) wird eine vorhandene BahnCard der Deutschen Bahn anerkannt und führt zu einem ermäßigten Preis, wenn mindestens die Preisstufe 5 erreicht wird. Für die BahnCard 100 bestehen weitergehende Regelungen.

Seit April 2006 bietet der RMV auch das elektronische RMV-HandyTicket an, wobei der Fahrpreis am Ende des Monats per Lastschrift, Paypal, Kreditkarte, RMV-Prepaidrabatt oder die Mobilfunkrechnung bezahlt werden kann.

Seit dem 1. Januar 2012 bietet der RMV Zeitfahrkarten auf einer elektronischen Chipkarte, dem eTicket RheinMain, an. Die Inhaber von Jahres-, Monats- und Wochenkarten sowie Schüler sind damit unterwegs. Zusätzlich gilt das eTicket RheinMain als Zugangsberechtigung für Carsharing-Fahrzeuge, Pedelecs, Elektroautos etc.

Die Fahrradmitnahme ist im RMV-Gebiet grundsätzlich kostenfrei, kann jedoch bei Überfüllung, zugunsten von Rollstuhlfahrern und Kinderwagen sowie zu den Stoßzeiten örtlich eingeschränkt sein.

Seit Juni 2017 entschädigt der RMV Reisende bei Verspätungen von mehr als 10 Minuten am Zielbahnhof.

Übergangsregelungen

Beim Inkrafttreten des RMV-Tarifs waren noch Zeitkarten des abgelösten Frankfurter Verkehrsverbundes sowie der vorherigen weiteren Verbünde bzw. einzeln aktiven Verkehrsunternehmen im Umlauf. Diese konnten bis zum Ende ihrer jeweiligen Gültigkeit, maximal also noch fast genau ein Jahr, weiterhin im bisherigen Geltungsbereich genutzt werden, eine Verpflichtung zum Umtausch in eine neue RMV-Fahrkarte bestand nicht.

Besonderheiten Mainz/Wiesbaden

Die Städte Mainz und Wiesbaden haben im RMV einen besonderen Status. Die Stadt Wiesbaden ist – wie die übrigen Landkreise und kreisfreien Städte Hessens auch – Gesellschafterin des RMV, die rheinland-pfälzische Hauptstadt Mainz jedoch nicht. Weil aber der öffentliche Personennahverkehr der beiden Städte Mainz und Wiesbaden schon seit langem über eine ganze Reihe gemeinsamer Linien sowie seit dem 15. Mai 1975 auch über den Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden (VMW) traditionell eng miteinander verbunden ist, ist die Stadt Mainz über den VMW trotzdem mit dem RMV assoziiert. Das Mainzer Stadtgebiet ist damit das einzige außerhessische Gebiet, welches zum regulären Tarifraum des RMV gehört, während alle anderen Gebiete außerhalb Hessens nur mit Übergangstarifen erreichbar sind. Gleichzeitig sind die Städte Mainz und Wiesbaden auch in den Tarifraum des Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbunds (RNN) integriert, durch diese Kooperation ist wiederum Wiesbaden über den VMW mit dem RNN assoziiert.

Neben den Städten Mainz und Wiesbaden gehören auch die Stadt Ginsheim-Gustavsburg und die Gemeinden Bischofsheim und Walluf zum RMV-Tarifgebiet 65 bzw. zur RNN-Tarifwabe 300. Der RNN-Tarif ist gegenüber dem RMV-Tarif jedoch subsidiär und wird nur bei Fahrten angewandt, die zwischen den Städten und Gemeinden der RNN-Tarifwabe 300 und dem übrigen RNN-Verbundgebiet (bzw. umgekehrt) stattfinden, im reinen Binnenverkehr des RMV-Tarifgebietes 65 sowie bei Fahrten in das übrige RMV-Gebiet gilt ausschließlich der Tarif des RMV. Die Fahrkarten beider Verbünde sind daher an den Automaten, Verkaufsstellen und in den Fahrzeugen mit Fahrscheinverkauf erhältlich.

Außerdem wurden im VMW traditionell Sammelkarten angeboten. Aus verschiedenen Gründen soll dieses System auch bis auf Weiteres beibehalten werden. Dabei können je fünf Fahrscheine (früher vier) im Vorverkauf en bloc erworben werden und müssen dann im Bus bzw. am Bahnsteig mittels Entwerter entwertet werden. Diese Fahrscheine sind auf allen Verkehrsmitteln des RMV im Tarifgebiet 65 gültig.

An den Automaten der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) und der ESWE Verkehrsgesellschaft sind auch die im RNN angebotenen Mehrfahrtenkarten erhältlich (aus dem RMV-Automaten), nicht jedoch aus den (RMV-)Automaten der Deutschen Bahn; die Deutsche Bahn hat hierfür an ausgewählten Standorten extra reine RNN-Automaten aufgestellt.

Während im RMV für Inhaber von Wochen-, Monats- oder Jahreskarten die Mitnahme von beliebig vielen Kindern nur an Wochenenden bzw. unter der Woche erst ab 19 Uhr möglich ist, gilt in den Bussen und Straßenbahnen der Mainzer Verkehrsgesellschaft und von ESWE Verkehrsgesellschaft eine erweiterte Mitnahmeregelung, nach der die Kinder-Mitnahmeregelung an allen Tagen rund um die Uhr zugelassen ist. Per Definition gehen diese Regelungen dem RMV-Tarif vor, allerdings gibt es abweichende Aussagen, ob dies nur für die beiden Verkehrsgesellschaften oder für alle Verkehrsträger im Tarifgebiet 65 gilt. Zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2013 wurden die Mitnahmeregelungen RMV-weit vereinheitlicht, so dass die Besonderheit der Mitnahme von Kindern tagsüber entfiel. Nach teilweise heftigen Protesten der Bürger wurde die erweiterte Mitnahmeregelung jedoch Anfang März 2014 – zunächst befristet bis zur nächsten Tarifanpassung im Dezember 2014 – wieder in Kraft gesetzt.

Fahrplanbereiche

Außerdem gibt es eine Gesamtausgabe aller Fahrpläne.

Gesellschafter des RMV und ihre Aufgabenträgerorganisationen

RMV-Mitglieder und ihre Aufgabenträger
GebietskörperschaftLokale Nahverkehrsgesellschaft
Länder
Hessen
Kreisfreie Städte
DarmstadtDarmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Frankfurt am MaintraffiQ
Offenbach am MainNiO – Nahverkehr in Offenbach
WiesbadenESWE Verkehrsgesellschaft
Städte mit Sonderstatus
Bad Homburg vor der HöheLokale Nahverkehrsorganisation Stadt Bad Homburg
Landkreis FuldaLokale Nahverkehrsgesellschaft Fulda (LNG Fulda)
FuldaMagistrat der Stadt Fulda – Geschäftsstelle Nahverkehr
GießenStadtwerke Gießen AG
HanauHanau Lokalenahverkehrsorganisation GmbH (Hanau LNO)
MarburgStadtwerke Marburg GmbH
Rüsselsheim am MainLokale Nahverkehrsorganisation Stadt Rüsselsheim
WetzlarLokale Nahverkehrsorganisation Stadt Wetzlar
Landkreise
Landkreis Darmstadt-DieburgDarmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA)
Landkreis FuldaLokale Nahverkehrsgesellschaft Landkreis Fulda (LNG Fulda)
Landkreis GießenVerkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO)
Kreis Groß-GerauLokale Nahverkehrsgesellschaft Kreis Groß-Gerau (LNVG)
HochtaunuskreisVerkehrsverband Hochtaunus (VHT)
Lahn-Dill-KreisVerkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil (VLDW)
Landkreis Limburg-WeilburgVerkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil (VLDW)
Main-Kinzig-KreisKreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KVG MKK)
Main-Taunus-KreisMain-Taunus-Verkehrsgesellschaft (MTV)
Landkreis Marburg-BiedenkopfRegionaler Nahverkehrsverband Marburg-Biedenkopf (RNV)
OdenwaldkreisOdenwald-Regional-Gesellschaft (OREG)
Landkreis OffenbachKreisverkehrsgesellschaft Offenbach (kvgOF)
Rheingau-Taunus-KreisRheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV)
VogelsbergkreisVerkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO)
WetteraukreisVerkehrsgesellschaft Oberhessen (VGO)

Die Stadt Bad Vilbel im Wetteraukreis nimmt über ihr Stadtwerk eigenständige Vergaben des Stadtbusses Vilbus vor, zuletzt zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017.

Verkehrsunternehmen im RMV (Auswahl) [Konzern]

Beteiligungen

Die Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH ist zu 10,13 % an der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG in Köln beteiligt sowie zu 100 % an der rms GmbH (Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH) in Frankfurt. Die rms GmbH ist u. a. aktiv in den Bereichen Digitalisierung des ÖPNV, neue Mobilitätsangebote, Fahrgastinformation, Ticketing und Marktforschung. Ein weiteres Tochterunternehmen ist die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH (fahma), welche für die Taunsbahn und Odenwaldbahn Dieseltriebwagen zur Verfügung stellt.

Maskottchen

„BuBa“ ist seit 2015 das offizielle Maskottchen des RMV. Der Name ist ein Kurzwort aus Bus und Bahn. Das grüne Kunstwesen trägt eine Trainingsjacke, eine knielange Hose, Sportschuhe und eine große transparente Brille.

Ausschreibungen von Verkehrsleistungen

Grundsätzliches

Der RMV ist gemäß dem hessischen ÖPNV-Gesetz als Aufgabenträger für die Auftragsvergabe beziehungsweise Bestellung der regionalen Verkehrsdienstleistungen zuständig. Im Rahmen des sog. „Hessischen Wegs in den Wettbewerb“ werden seit 2003 alle Linien im Bus- und Schienenpersonennahverkehr durch europaweite Ausschreibungsverfahren an die Verkehrsunternehmen vergeben.

Der RMV definiert in den Vergabeunterlagen unter anderem das Betriebsprogramm, die Fahrzeuganforderungen, die vorgesehene Vertragsdauer sowie tarifliche und vertriebliche Anforderungen. In den durch das Vergaberecht formal reglementierten Verfahren werden anschließend die Verkehrsunternehmen aufgefordert, ein Angebot für die definierte Verkehrsleistung abzugeben. Die Aufforderung erfolgt dabei wegen des Auftragsvolumens regelmäßig durch eine EU-weite Ausschreibung. Nach Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt der Zuschlag auf das qualitativ beste und wirtschaftlichste Angebot. Auf seiner Website veröffentlicht der RMV die aktuellen Vergabekalender, aus denen die Vertragslaufzeiten und anstehenden Vergabeverfahren im regionalen Bus- und Schienenpersonennahverkehr entnommen werden können.

Schienenpersonennahverkehr

Name der Ausschreibung Strecken Vertragslaufzeit Leistungen Gewinner
Taunus
  • RB11 Frankfurt-Höchst – Bad Soden
  • RB12 Frankfurt – Königstein
  • RB15 (Frankfurt –) Bad Homburg – Grävenwiesbach (– Brandoberndorf)
  • RB16 Friedberg – Friedrichsdorf
  • RB21 Wiesbaden – Niedernhausen (– Limburg)
01/2003 – 12/2022 1,96 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH
Rheingau
  • RE9 Frankfurt – Wiesbaden – Eltville
  • RB10 Frankfurt – Wiesbaden – Koblenz – Neuwied
12/2010 – 12/2023 1,31 Mio. Zugkilometer VIAS GmbH
Mittelhessen
  • RB40 Frankfurt – Gießen – Marburg – Treysa
  • RB41 Frankfurt – Gießen – Dillenburg
  • RB49 Hanau – Friedberg – Gießen
12/2011 – 12/2023 3,06 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Lahntal-Vogelsberg-Rhön
  • RB45 Fulda – Gießen – Limburg
  • RB52 Fulda – Gersfeld
12/2011 – 12/2023 2,38 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH
Main-Weser
  • RE30 Frankfurt – Gießen – Marburg – Kassel
12/2012 – 12/2024 1,18 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Kinzigtal
  • RE50 Frankfurt – Hanau – Gelnhausen – Fulda (- Bebra)
  • RB51 Frankfurt – Hanau – Gelnhausen – Wächtersbach
12/2012 – 12/2024 2,57 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Main-Lahn-Sieg
  • RE98 Frankfurt – Gießen – Marburg – Kassel
  • RE99 Frankfurt – Gießen – Siegen
12/2010 – 12/2025 1,15 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH
E-Netz Mainfranken
  • RB53 Schlüchtern – Würzburg – Bamberg
12/2021 – 12/2027 0,22 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Niddertal
  • RB34 Frankfurt – Bad Vilbel – Glauburg-Stockheim
  • RB48 (Frankfurt –) Friedberg – Nidda (einzelne Leistungen)
12/2012 – 12/2027 0,68 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Main-Spessart
  • RE54 Frankfurt – Maintal – Hanau – Aschaffenburg – Würzburg – Bamberg
  • RE55 Frankfurt – Offenbach – Hanau – Aschaffenburg – Würzburg – Bamberg
12/2015 – 12/2027 0,45 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Kahlgrund
  • RB56 Hanau – Kahl am Main – Schöllkrippen
12/2015 – 12/2027 0,07 Mio. Zugkilometer DB RegioNetz Verkehrs GmbH Westfrankenbahn
Odenwald
  • RB66 Darmstadt – Pfungstadt
  • RE80 Darmstadt – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Erbach
  • RB81 Darmstadt – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Erbach – Eberbach
  • RB82 Frankfurt – Darmstadt Nord – Groß-Umstadt Wiebelsbach – Erbach
  • RE85 Frankfurt – Hanau – Groß-Umstadt Wiebelsbach (– Erbach)
  • RB86 Hanau – Groß-Umstadt Wiebelsbach
12/2015 – 12/2027 2,08 Mio. Zugkilometer VIAS RAIL GmbH
Dreieich
  • RB61 Frankfurt – Dreieich-Buchschlag – Dieburg
06/2016 – 12/2027 0,51 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
RE-Netz Südwest
  • RE2 Frankfurt – Mainz – Bingen – Koblenz
  • RE4 Frankfurt – Hochheim – Mainz (– Worms – Mannheim)
  • RE14 Frankfurt – Hochheim – Mainz – Worms – Mannheim (– Germersheim)
12/2014 – 12/2029 0,26 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
S-Bahn S2
  • S2 Niedernhausen – Frankfurt – Offenbach – Dietzenbach
12/2014 – 12/2029 2,0 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
S-Bahn Gallus
  • S3 Bad Soden – Eschborn – Frankfurt – Langen – Darmstadt
  • S4 Kronberg – Eschborn – Frankfurt – Langen
  • S5 Friedrichsdorf – Bad Homburg – Frankfurt Süd
  • S6 Friedberg – Bad Vilbel – Frankfurt Süd
12/2014 – 12/2029 5,5 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Eifel-Westerwald-Sieg

Los 1:

  • RB23 Mayen – Koblenz – Bad Ems – Limburg
  • RE25 Gießen – Limburg – Koblenz
12/2014 – 12/2030 0,33 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Los 2:
  • RB29 Siershahn – Montabaur – Limburg
  • RB90 Limburg – Altenkirchen – Au – Siegen
  • RB95 Dillenburg – Siegen
  • RB96 Betzdorf – Haiger – Dillenburg
12/2014 – 12/2030 0,54 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH
Nordost-Hessen-Netz
  • RE5 Kassel – Bebra – Bad Hersfeld
  • RB5 Kassel – Bebra – Fulda
  • RB7 Göttingen – Eschwege – Bebra
12/2016 – 12/2031 0,36 Mio. Zugkilometer cantus Verkehrsgesellschaft mbH
Wetterau West-Ost
  • RB46 Gießen – Gelnhausen
  • RB47 Friedberg – Wölfersheim-Södel
  • RB48 (Frankfurt -) Friedberg – Nidda
12/2022 – 12/2032 1,6 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH
Main-Neckar-Ried
  • RE60 Frankfurt – Darmstadt – Mannheim
  • RB67 Frankfurt – Darmstadt – Mannheim
  • RB68 Frankfurt – Darmstadt – Heidelberg – Wiesloch-Walldorf
  • RE70 Frankfurt – Biblis – Mannheim
12/2017 – 12/2032 1,73 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Nordwesthessen-Netz
  • RB94 Marburg – Bad Laasphe – Erndtebrück
  • RE97 Marburg – Korbach – Brilon Stadt
  • RB97 Marburg – Korbach – Brilon Stadt
12/2017 – 12/2032 0,55 Mio. Zugkilometer DB RegioNetz Verkehrs GmbH Kurhessenbahn
Südhessen-Untermain
  • RE9 Frankfurt – Wiesbaden – Eltville (einzelne Leistungen)
  • RB58 (Rüsselsheim Opelwerk –) Frankfurt-Stadion – Hanau – Aschaffenburg – Laufach
  • RE59 Frankfurt Flughafen – Hanau – Aschaffenburg
  • RB75 Wiesbaden – Mainz – Darmstadt – Aschaffenburg
12/2018 – 12/2033 1,92 Mio. Zugkilometer Hessische Landesbahn GmbH
S-Bahn Kleyer
  • S1 Wiesbaden – Mainz-Kastel – Frankfurt – Offenbach – Rödermark-Ober-Roden
  • S7 Frankfurt – Groß-Gerau – Riedstadt-Goddelau
  • S8 Wiesbaden – Mainz – Rüsselsheim – Frankfurt Flughafen – Frankfurt – Offenbach – Hanau
  • S9 Wiesbaden – Mainz-Kastel – Rüsselsheim – Frankfurt Flughafen – Frankfurt – Offenbach – Hanau
12/2014 – 12/2036 7,64 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Taunusstrecke
  • RE20 Frankfurt – Hofheim – Niedernhausen – Limburg (nur HVZ)
  • RB22 Frankfurt – Hofheim – Niedernhausen – Limburg
12/2021 – 12/2036 1,49 Mio. Zugkilometer DB Regio AG
Dieselnetz Südwest Los 2
  • RE2 Frankfurt – Mainz – Bingen – Koblenz (einzelne Leistungen)
  • RE3 Frankfurt – Mainz – Idar-Oberstein – Saarbrücken
  • RE4 Frankfurt – Hochheim – Mainz (– Worms – Mannheim) (einzelne Leistungen)
  • RE13 (Frankfurt –) Mainz – Alzey (– Kirchheimbolanden)
  • RB31 (Frankfurt –) Mainz – Alzey (– Kirchheimbolanden)
  • RB33 (Frankfurt/Worms –) Mainz – Bad Kreuznach – Idar-Oberstein
12/2014 – 06/2037 0,39 Mio. Zugkilometer vlexx GmbH

WLAN

Die Router der Fahrzeuge müssen laut RMV Vorgaben mit dem neusten Wifistandard ausgerüstet werden (mindestens 802.11 ac). Der Mobilfunk muss per LTE erfolgen und auf 5G erweiterbar sein. Den Fahrgästen werden täglich 100 MB bei einer Geschwindigkeit von 0,55 MBit/s bereitgestellt. Die WLAN SSID lautet dabei WLAN@RMV.

Das RMV-Bonusprogramm

Nach der Anmeldung für das Bonusprogramm Smiles haben Kunden beim Erwerb von Fahrkarten über den RMV-TicketShop auf der Website oder die RMV-App die Möglichkeit Smiles zu sammeln. Dabei erhält man für jeden umgesetzten Eurocent ein Smile. Über das Smiles-Kundenportal können diese Smiles dann zum Erwerb von Gutscheinen für Vergünstigungen, Zugaben oder besondere Erlebnisse bei Gutschein-Anbietern aus dem Verbund-Gebiet eingelöst werden. Der RMV arbeitet dafür mit Partnern unterschiedlicher Branchen (Gastronomie, Fitness, Wellness und Tourismus) zusammen, die ihre Konditionen und Vergünstigungen jeweils individuell festlegen können. Die Anmeldung zum Partnerprogramm erfolgt über das Smiles-Partnerportal und ist für die Firmen bis auf den zur Verfügung gestellten Gutscheinwert kostenlos.

Siehe auch

Commons: Rhein-Main-Verkehrsverbund – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. RMV verzeichnet Rekord-Fahrgastzuwachs. In: rmvonline. Hrsg. v. Rhein-Main-Verkehrsverbund, abgerufen am 27. Mai 2019.
  2. Der Rhein-Main-Verkehrsverbund. In: rmv.de. Hrsg. v. Rhein-Main-Verkehrsverbund, abgerufen am 2. Juli 2022.
  3. siehe: Metropolregion Rhein-Main
  4. Struktur des RMV In: rmv.de
  5. ÖPNV-Gesetz. (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive) In: wirtschaft.hessen.de
  6. Ansprechpartner vor Ort In: rmv.de
  7. Die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH. In: fahma-rheinmain.de
  8. Wasserstoffzüge | fahma - fahrzeugmanagement gmbh. Abgerufen am 15. Februar 2022 (deutsch).
  9. Probefahrt in die Zukunft. Abgerufen am 15. Februar 2022.
  10. Regionalmatrix. In: rmv.de (PDF; 400 kB)
  11. RMV.DE - Preisstufen: Günstig in die Nachbarschaft. Abgerufen am 15. Februar 2022.
  12. Informationen zu allen RMV-Semestertickets. In: rmv.de
  13. RMVsmart: Jetzt Testkunde für Deutschlands innovativen ÖPNV-Tarif werden. 18. April 2016, abgerufen am 5. März 2018.
  14. RMV.DE - RMV-App & RMV-HandyTicket. Abgerufen am 15. Februar 2022.
  15. Bedingungen Fahrradmitnahme. In: rmv.de
  16. RMV-10-Minuten-Garantie. In: rmv.de. Abgerufen am 1. Oktober 2018.
  17. Bestellschein Fahrpläne. (Memento vom 20. Januar 2013 im Internet Archive) In: rmv.de
  18. Liste der Gesellschafter der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH. In: rmv.de. Abgerufen am 1. Mai 2020.
  19. Frankfurter Rundschau: Bad Vilbel: Ein neues Konzept für den Vilbus. Abgerufen am 5. Dezember 2018.
  20. Fahrplanwechsel: Das ändert sich zum 10. Dezember in Bad Vilbel. 2. Dezember 2017, abgerufen am 5. Dezember 2018.
  21. Vilbus
  22. Das Unternehmen rms. Abgerufen am 12. Mai 2020.
  23. Die Fahrzeugmanagement Region Frankfurt RheinMain GmbH. Abgerufen am 21. August 2020.
  24. Interview BuBa. In: rmv.de, abgerufen am 8. Juni 2016.
  25. Vorgaben zum Mobilfunk/Fahrgast-WLAN - RMV (pdf) abgerufen am 29. Sep. 2022

Koordinaten: 50° 5′ 8″ N,  26′ 41″ O

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