In Deutschland wir mit der Mallorca-Police oder Mallorca-Klausel (eigentlich Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge) eine Leistung einer Kfz-Haftpflichtversicherung, Privat-Haftpflichtversicherung oder Schutzbriefversicherung bezeichnet. Sie erweitert die Deckungssumme einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die für einen Leihwagen im Ausland geschlossen wurde, zum Beispiel auf die Mindestdeckung in Deutschland oder auf die der eigenen Kfz-Haftpflicht im Inland (Subsidiärdeckung).

Haftpflichtversicherungen sind zwar im europäischen Ausland obligatorisch, die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssummen liegen jedoch insbesondere in Südosteuropa deutlich unter dem deutschen Niveau. So beträgt die Versicherungssumme für Personenschäden in der Türkei 310.700 Euro; in Deutschland dagegen 7.500.000 Euro. Gerade im namensgebenden Spanien liegen die Summen jedoch etwa zehnmal so hoch wie die deutschen. Nur in Ausnahmefällen, etwa zwischen deutschen Fahrern (bzw. in Deutschland ansässigen Personen), wird das deutsche Schadensrecht mit den darin geregelten Mindestdeckungssummen angewendet.

Das als Mallorca-Police bezeichnete Produkt gilt üblicherweise nur in der EU und abhängig vom Versicherer in bestimmten weiteren Staaten dieses Kulturraums. Mit weltweiter Gültigkeit heißt es Traveller-Police.

Andere Länder

Ein ähnliches Konzept kennen andere Länder, so können bei Schweizer Motorfahrzeughaftpflichtversicherungen oder durch andere Anbieter entsprechende Zusatzversicherungen abgeschlossen werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Kathrin Gotthold: Mallorca-Police: Haftpflicht für den Mietwagen im Ausland. In: Finanztip. 1. September 2021, abgerufen am 6. September 2021.
  2. Unfall im Ausland. Abgerufen am 20. Februar 2017.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.