Die Magd Maria Gertraude Schmidt oder Maria Gertrauda Schmidt aus der Lottenmühle in Weimar († 3. August 1753) wurde wegen Kindesmordes im Alter von 29 Jahren durch das Schwert hingerichtet. Sie war in Rödigsdorf gebürtig.
Tathergang
Das Motiv sei Ehebruch des Müllers der Lottenmühle Sebald Tobias Stock gewesen, den sie auch belastete. Der Müller selbst und sein angeblicher Ehebruch spielte aber in dem Verfahren keine Rolle. Am 23. Dezember 1750 brachte sie ohne Beistand einen Knaben zur Welt, dem kein langes Leben beschieden war. Zweifel an dessen natürlichem Tod waren früh aufgekommen. Die Untersuchungen zogen sich über 31 Monate hin. So sei der tote Knabe im Schrank verborgen worden. Der Hirnschädel sei zerquetscht gewesen. Insgesamt trotz des Geständnisses der Magd waren sich die Räte unsicher, ob diese ihr Kind vorsätzlich umgebracht hatte. Die Weimarer Räte zweifelten zudem das Geständnis an, das durch Folter erlangt wurde. Schmidt habe einem Gutachten zufolge glaubhaft versichert, dass „das Kind von ihr (weg) auf den Boden gestürzet“ sei. Das änderte nichts an dem Schuldspruch, den der Jenaer Schöppenstuhls als rechtens ansah, und damit an dem Urteil auf Verhängung der Todesstrafe.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts galt noch immer die Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina) aus dem Jahr 1532, wonach Kindsmörderinnen lebendig begraben, gepfählt oder ertränkt werden sollten. Die Hinrichtung mit dem Richtschwert war nach dieser Rechtsprechung bereits eine Abmilderung der Strafe.
Fast drei Jahrzehnte später wurde die Magd der Niedermühle (ab 1854 Karlsmühle) Johanna Catharina Höhn 1783 ebenfalls wegen Kindsmords hingerichtet. Dieser Fall wiederum sollte die Frage nach der Abschaffung der Todesstrafe im Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach sehr beschäftigen. Im Unterschied zu diesem Fall trugen die Weimarer Räte dem Herzog Franz Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld aufgrund mehrerer Gutachten von Universitäten an die Hinrichtung zu einer ewigen Zucht-Hausstrafe umzuwandeln. Dieses wurde jedoch vom Herzog abgelehnt. Ebenso wie die Hinrichtung der Johanna Catharina Höhn, war die Hinrichtung von Maria Gertraude Schmidt als aufwändiges öffentliches Spektakel vollzogen worden. Der Schweinsmarkt, auf dem ihre Hinrichtung vollzogen wurde, befand sich auf dem heutigen Goetheplatz.
Das Weimarer Richtschwert, mit dem Maria Gertraude Schmidt enthauptet wurde, ist erhalten geblieben. Es befindet sich im Stadtmuseum Weimar unter Inv.-Nr. 3n L FB 1203.
Einzelnachweise
- ↑ Wilhelm Möller: Richtstätten und Hinrichtungen in der Stadt Weimar, in: Beiträge zur Geschichte der Stadt Weimar Nr. 21, Weimar 1933, S. 24. Dort heißt es: „1753 den 3. August ist Maria Getraude Schmidtin von Rödigsdorf bürtig, welche in der Lottenmühle allhier gedienet, und ihr unehelich erzeugtes Knäblein selbst umbracht, auf dem Schweinsmarkte durch das Schwert vom Leben zum Tode gebracht worden.“ Zitiert nach: Volker Wahl (Hrsg.): „Das Kind in meinem Leib“: Sittlichkeitsdelikte und Kindsmord in Sachsen-Weimar-Eisenach unter Carl August: Eine Quellenedition: 1779–1786. Mit einem Nachwort von René Jacques Baerlocher, Weimar 2004, S. 12 Anm. 36. ISBN 978-3-7400-1213-7
- ↑ Christine Herzog: Kap. 3.2.: Die Lottenmühle: Kriminelle Energie? Kindsmord in der Lottenmühle, in: Axel Stefek (Hrsg.): Energie in Weimar: Vom Mittelalter bis in die Neuere Zeit (=Energiegeschichte der Stadt Weimar Bd. 1), hrsg. von der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH durch Axel Stefek, Weimar 2016, S. 123–138. Zum Kindsmord S. 128 f. Sämtliche folgende Informationen haben diesen Betrag als Quelle.
- ↑ Susan Geißler: „NACH BOSEN WERCKEN FOLGT BOSER LOHN“ Das Weimarer Richtschwert von 1623, in: Weimar – Jena : Die große Stadt 5/3 (2012) S. 191–199.