Martin Zschächner (* 1982) ist ein deutscher Staatsanwalt in Gera (Thüringen).
Er wurde im April 2019 bundesweit bekannt, weil er nach einer Satire-Aktion 16 Monate lang gegen die Künstlergruppe Zentrum für Politische Schönheit wegen Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung ermittelt hatte. Im selben Zeitraum spendete er Geld an die Partei Alternative für Deutschland (AfD). Nach Bekanntwerden dieser Fakten wurde seine Neutralität in etlichen seiner Ermittlungs- und Strafverfahren in Frage gestellt. Infolge der Kritik an seinem Verhalten als Jurist wurde er vorläufig von seiner bisherigen Aufgabe als Staatsanwalt für politische Strafsachen versetzt und als Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera abberufen. Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden und eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurden gegen ihn gestellt.
Ausbildung und Berufsstationen
Zschächner stammt aus Thüringen, besuchte das Schillergymnasium Gera (heute: Zabel-Gymnasium) und legte dort im Jahr 2000 sein Abitur ab. Er war einer der besten Schüler seines Jahrgangs. Laut Angaben ehemaliger Mitschüler provozierte er damals schon mit Rechtsaußen-Positionen. So soll er beim Klassentreffen 2010 gesagt haben: Ausländer kämen nur zum Schmarotzen nach Deutschland; er würde am liebsten alle Linken einsperren.
Er studierte Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Auch dort galt er nach Angaben eines früheren Mitstudenten und heutigen Richters als „rechtsaußen“. Er habe sich als „Kaisertreuer“ bezeichnet und gerühmt, den Sedantag des Deutschen Kaiserreichs zu feiern. Wegen seiner rechten Einstellungen sei es zu Konflikten mit Professoren und einem Verweis aus dem Hörsaal gekommen. Laut dem früheren Mitstudenten und heutigen Rechtsanwalt Kim Manuel Künstner nannten Zschächners Mitstudenten ihn „nur den ‚Jura-Nazi‘“. Unverständlich sei, wie er mit seiner politischen Einstellung in den Staatsdienst habe gelangen können.
Nach dem Studium trat Zschächner in den Justizdienst Baden-Württembergs ein. Von November 2009 bis Dezember 2013 unterstand er als Beamter auf Probe dem Oberlandesgericht Stuttgart, zunächst als Richter am Amtsgericht Stuttgart. Ab 2014 war er Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart. 2016 ließ er sich zur Staatsanwaltschaft Gera abordnen. Ab 2017 wurde er als Staatsanwalt vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz angestellt.
Laut einem ehemaligen Stuttgarter Kollegen sei er ein guter Jurist, aber auch eine „exaltierte Persönlichkeit“ mit „charakterlichen Mängeln“: Er habe etwa durch ungewöhnliche Kleidung und ausländerfeindliche Äußerungen auffallen wollen und die „Kontroverse“ gesucht.
In Gera übernahm er den Bereich Staatsschutz, also politische Strafverfahren und Extremismusfälle. Seine Verfassungstreue wurde weder vor noch nach seiner Einstellung geprüft, da es in den meisten Bundesländern keine Regelanfragen dazu gibt.
Ermittlungen gegen Aktionskünstler
Am 22. November 2017 errichteten Aktionskünstler um Philipp Ruch vom Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) in Bornhagen neben dem Wohnhaus des Thüringer AfD-Landesvorsitzenden Björn Höcke einen Nachbau des Berliner Holocaustmahnmals, um gegen Höckes Aussagen dazu zu protestieren. Zudem behaupteten sie öffentlich eine Langzeitbeobachtung Höckes und luden zum Mitbeobachten ein. Höcke bezeichnete die Künstlergruppe deswegen am 28. November 2017 öffentlich als kriminelle und terroristische Vereinigung. Am 29. November leitete Zschächner Ermittlungen nach §129 StGB gegen Ruch und das ZPS ein. Am 1. Dezember 2017 gab das ZPS bekannt, dass Höckes vermeintliche Überwachung erfunden war. Alle Ermittlungs- und Strafverfahren dazu wurden später eingestellt oder zugunsten der Künstler entschieden.
Zschächner dagegen ließ die Ermittlungen 16 Monate lang fortsetzen. Dies wurde ab 26. März 2019 zufällig infolge einer parlamentarischen Anfrage von Steffen Dittes (Die Linke) bekannt. Zschächner begründete sein Verfahren am 2. April 2019 gegenüber der Presse wie folgt: Die Gruppe habe „in organisierter Weise Abhör- und Ausspähmaßnahmen gegen den Abgeordneten Höcke angekündigt“ und sich damit selbst einer Straftat bezichtigt. Höcke könne abgehört, eventuell auch mit Teleobjektiven gefilmt worden und Daten könnten abgefangen worden sein. Indizien dafür und ein Abschlussdatum der Ermittlungen nannte er nicht. Er verweigerte den ZPS-Anwälten nochmals die Zustellung der Ermittlungsakte, da weiter ermittelt werde. Die Akte wurde jedoch später veröffentlicht. Danach hatte Zschächner das Verfahren von Amts wegen, nicht aufgrund einer Anzeige eingeleitet. Auf drei von 83 Seiten begründete er dies: Das ZPS habe einen „zivilgesellschaftlichen Verfassungsschutz“ gegründet und seine Absicht gezeigt, „geheimdienstliche Tätigkeiten in eigener Regie“ und eine „optische Totalüberwachung“ Höckes durchzuführen. Das zeige bereits die Errichtung der Betonstelen auf Höckes Nachbargrundstück. Er bezog sich dabei auf ein Video, in dem das ZPS zur Observation Höckes aufgerufen und mit Bekanntgabe von Details aus seinem Privatleben gedroht hatte, falls er nicht vor dem Mahnmal niederknie. Er deutete das als ernsthafte „Anwerbung von Hackern und Tontechnikern“ zur Bildung einer Organisation, die geheimdienstliche und polizeiliche Handlungen und damit eine strafbare Amtsanmaßung nach §132 StGB begehen wolle. Die Kunstfreiheit sei nur ein Deckmantel, um „rein politische Ziele mit Methoden der Gewalt und der Drohung“ zu erreichen. Darin sah er einen „massiven Eingriff in das parlamentarische Gefüge der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“. Damit ging er über zwei Strafanzeigen gegen das ZPS hinaus. Die erste hatte ein Stuttgarter am 25. November 2017 gestellt, die zweite ein Münsteraner am 3. April 2019. Er hatte das ZPS schon bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen angezeigt und sich nach deren Verfahrenseinstellung und dem Bekanntwerden des Falls an Zschächner gewandt. Dieser hatte laut Akte keine polizeilichen Überwachungsmaßnahmen angeordnet und keine Zeugen und Betroffenen befragt. Nach Angaben aus der Justiz beantragte er keine Überwachung von Telefonen und Personen, prüfte keine Finanzen des ZPS und setzte keine V-Leute ein. Er wollte jedoch Spendengelder für das ZPS einziehen und dazu ein Spendenkonto pfänden lassen: Es sei damit zu rechnen, dass das ZPS die über Spendenaufrufe im Internet „erlangten Geldmittel“ für strafbare Zwecke einsetzen werde. Die Ermittlungsakte enthielt keine harten Indizien für die angenommene kriminelle Absicht des ZPS, aber das Video des ZPS vom 1. Dezember 2017, das Höckes angebliche Überwachung als Satireaktion zeigte, und die Einstellungsgründe der Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Auf welcher Basis Zschächner das Ermittlungsverfahren eröffnet und warum er es ohne erkennbare Beweisaufnahme so lange fortgesetzt hatte, ging nicht daraus hervor.
Am 3. April 2019 reagierte Zschächner auf Hinweise auf den satirischen Charakter der ZPS-Aktion gegen Höcke mit der Rückfrage: „Alles nur Jux und Tollerei? Das muss man sich anschauen.“ Am 5. April gab er der zuständigen Kriminalpolizei erstmals einen konkreten Ermittlungsauftrag. Diesen zog der Behördenleiter Steffen Flieger nach Intervention des Justizministers Dieter Lauinger wieder zurück. Ebenfalls am 5. April berichtete die Wochenzeitung Die Zeit, dass Zschächner 2018 eine Spende von 30 Euro an die AfD überwiesen hatte. Es frage sich daher: „Wie neutral ist ein Ankläger, der AfD-kritische Künstler überwachen und observieren lassen will, wenn er zur gleichen Zeit diese Partei unterstützt?“ Auf mehrfache Anfragen dazu habe er nicht reagiert.
Die Aktionskünstler erfuhren erst Anfang April von den noch laufenden Ermittlungen. Sie protestierten: Dadurch werde das ZPS zu Unrecht kriminalisiert und eine Kunstaktion als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dargestellt. Dies sei ein Angriff auf die verfassungsrechtlich garantierte Kunstfreiheit. Sie sahen in ihren Veröffentlichungen keinen Anlass dazu, forderten, das Verfahren sofort einzustellen und verwiesen auf die anderen bereits eingestellten Verfahren zu ihren Kunstaktionen. Zschächner sei zu Pressevertretern deutlich auskunftsfreudiger als gegenüber den ZPS-Strafverteidigern. Man frage, warum er Höckes Schriften nicht ebenso gründlich prüfe, in denen dieser die deutsche Schuld am Zweiten Weltkrieg leugne.
Das ZPS wollte Zschächner durch eine einstweilige Verfügung untersagen lassen, sich als Pressesprecher zum Ermittlungsverfahren zu äußern, ohne bekanntzugeben, dass er der dafür zuständige Staatsanwalt war. Zudem prüfte es eine Strafanzeige zur „Verfolgung Unschuldiger“. Mehrere Abgeordnete der Partei Die Linke, darunter Katharina König-Preuss und Martina Renner, kritisierten Zschächners Verfahren öffentlich als politisch motiviert und einseitig auf Kriminalisierung linker Aktivisten ausgerichtet. Dagegen verteidigte der Justizminister das Ermittlungsverfahren als rechtmäßig: Zschächner habe die Ermittlungen nur eingeleitet, weil sich das ZPS „selbst der Begehung von Straftaten bezichtigt“ habe. Die Landesregierung werde der Justiz des Landes keine Weisung erteilen. Er erwarte, dass die Staatsanwaltschaft Gera das Verfahren selbständig abschließe. Später ergänzte Lauinger, er habe Zschächners Verhalten nicht für richtig, nur für legal erklärt. Die Kritik am Verfahren nach § 129 und seiner Dauer trotz fehlender Anhaltspunkte sei auch für ihn nachvollziehbar. Zehn Juristen hätten nach Akteneinsicht übereinstimmend geurteilt, das Verfahren sei einzustellen.
Am 8. April 2019 stellten Lauinger, Thüringens Generalstaatsanwalt Andreas Becker und der leitende Staatsanwalt in Gera Steffen Flieger in einem Gespräch einvernehmlich fest, dass die Indizien der Ermittlungsakte nicht für eine Anklage gegen das ZPS ausreichten. Sie stellten das Verfahren daher ein. Zudem wurde Zschächner innerhalb seiner Behörde versetzt, von seinem bisherigen Aufgabenbereich entbunden und als Pressesprecher abberufen. Laut Justizministerium erfolgte Zschächners Versetzung „auf eigenen Wunsch“ „bis zur Klärung der medial gegen ihn erhobenen Vorwürfe“. Er bleibe Staatsanwalt; wo er eingesetzt werde, entscheide die Staatsanwaltschaft in Gera. Deren Leiter und der Generalstaatsanwalt betonten, Zschächner sei „aus Fürsorgeaspekten“ und auf eigenen Vorschlag hin mit anderen Aufgaben betraut worden.
Am 11. April begründete Geras Oberstaatsanwalt Ralf Mohrmann die Einstellung ausführlich: ZPS-Gründer Philipp Ruch habe schon Anfang Dezember 2017 öffentlich mitgeteilt, dass die vermeintliche Überwachungsaktion gegen Höcke nur eine „Inszenierung“ gewesen sei. Seitdem sei keine „nach außen wirkende Ernsthaftigkeit“ des Aufrufs zur Ausspähung Höckes erkennbar gewesen. Auch das eingestellte Mühlhausener Verfahren habe „keinerlei Belege für die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen“ von Höcke ergeben. Die Gründung eines „zivilgesellschaftlichen Verfassungsschutzes“ habe auch nicht den Tatbestand der Amtsanmaßung erfüllt. Deswegen habe man auf die verdeckte Observierung der Aktionskünstler verzichtet. Was auch immer das ZPS im Rahmen seiner Anti-Höcke-Aktion unternommen habe, müsse Höcke aus Sicht der Ermittler hinnehmen. Das „angekündigte Übel“ der vorgeblichen Abhörung und Ausspähung sei ihm als „polarisierender Person“ zumutbar. Damit kritisierte Mohrmann Zschächners Vorgehen, ohne diesen namentlich zu erwähnen.
Nach der Einstellung des Verfahrens und Versetzung Zschächners erhielt das ZPS Akteneinsicht. Es verlangte vollständige Aufklärung, wie Zschächner mit seiner bekannten rechten Einstellung in das Amt eines Anklägers gelangen und die Zuständigkeit zur Verfolgung politisch motivierter Kriminalität erhalten konnte. Dittes fragte: „Warum wird so ein Verfahren überhaupt eröffnet, dann nicht weiter ermittelt und dann 16 Monate offen gehalten? […] Einfach, um da die Ermittlungsbefugnisse noch immer zur Hand haben zu können?“ Er vermutete, es sei „auch auf politischen Zuruf in die Gänge gesetzt worden“. Das alles sei künftig auszuschließen. Da kein Fall bekannt ist, wo in der Bundesrepublik Deutschland nach §129 gegen eine Künstlergruppe ermittelt worden ist, wurden Zschächners Motive fraglich. Daraufhin wurde auch bei früheren seiner Verfahren gefragt, ob er seine gesetzliche Neutralitätspflicht als Staatsanwalt verletzt habe.
Verfahren zu Lasten der Jungen Gemeinde Jena
Zschächner ging wiederholt gegen den Pfarrer Lothar König vor, der die evangelische Junge Gemeinde Stadtmitte (JG) in Jena leitete. Als König beschuldigt wurde, er habe bei einer Demonstration einen Polizisten angefahren, ordnete Zschächner eine Hausdurchsuchung bei ihm an und ließ ein entlastendes Video beschlagnahmen. Zudem wollte er König den Führerschein entziehen. Dies unterband das Landgericht Gera als unverhältnismäßig.
Nach einer Anzeige, König habe zwei Männer als „Nazis“ beleidigt, erhob Zschächner Anklage gegen ihn und legte dagegen Beschwerde ein, dass das Amtsgericht Jena keine Hauptverhandlung eröffnen wollte. König wurde deshalb in erster Instanz zu einer Geldstrafe verurteilt, in zweiter Instanz jedoch freigesprochen. Noch vor Bekanntgabe der Urteilsgründe beantragte Zschächner Revision. Als das schriftliche Urteil vorlag, nahm er den Revisionsantrag zurück.
Im September 2017 sangen Teilnehmer einer AfD-Demonstration in Jena in Richtung von Gegendemonstranten der JG: „Eine U-Bahn, eine U-Bahn bauen wir – von der JG bis nach Auschwitz“. Nach mehreren Anzeigen stellte Zschächner als zuständiger Staatsanwalt die Ermittlungen ein: Das Lied beinhalte keine strafbare Beleidigung und keine Volksverhetzung, sondern sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es sei Teil eines Wahlkampfs, an dem auch die JG teilgenommen habe. Weil sie die AfD im Vorfeld als „faschistisch“ bezeichnet habe, müsse sie „derbe und unter Umständen gerade auch auf diese Zuschreibungen anspielende Äußerungen“ hinnehmen. Das Wort „Auschwitz“ im Liedtext sei als „sinnbildliche Bezeichnung einer vernichtenden Niederlage“ zu verstehen, „nicht wesentlich anders“ als das Wort „Waterloo“. Die bloße Verwendung der Ortsbezeichnung bedeute keine Zustimmung, kein Bagatellisieren, Gutheißen oder Leugnen der Ereignisse im Vernichtungslager Auschwitz. Einem Gegner ein vergleichbares Schicksal zu wünschen, bedeute auch keine Billigung der NS-Herrschaft, sondern setze „gerade voraus, dass die dem Gegner angesonnene Unbill als Übel begriffen und mithin zumindest grundsätzlich abgelehnt wird.“
Weitere Verfahren
Im August 2017 wurde ein Besucher eines AfD-Wahlkampfstands zusammen mit AfD-Vertretern fotografiert und hob dabei aus Protest den Mittelfinger, um nicht auf einem Werbebild der Partei zu erscheinen. Nach einer Strafanzeige klagte Zschächner den Mann an: Er habe billigend in Kauf genommen, dass sich alle späteren Bildbetrachter durch die Geste beleidigt fühlen würden. Nachdem das Amtsgericht Jena den Mann freisprach, beantragte Zschächner im April 2019 Revision. Bis Mai 2019 war der Fall unabgeschlossen.
Im September 2017 stellte Zschächner ein Verfahren wegen Volksverhetzung gegen einen AfD-Mitarbeiter ein. Dieser hatte auf Twitter gepostet: „Afros“ seien nicht „wie wir“, sondern „Urmenschen“, die „in eine Zivilisation hineingezwungen“ worden seien. Deutsche Frauen, die mit Arabern schlafen, seien „Selbstmörder“. Es beginne die „Übernahme durch den Islam. Deutschland stirbt.“ Laut Zschächner war die erste Aussage „weder beschimpfend noch böswillig verächtlich machend“, sondern „eine wertende Äußerung zur menschlichen Kultur- und Zivilisationsgeschichte“. Der dritte Satz sei eine „harmlose Äußerung, die auf die unbestreitbar vorhandene Bevölkerungsentwicklung in Deutschland Bezug nimmt“. Was der Beschuldigte damit meine, dass er das „Großdeutsche Reich“ hochleben lasse, sei nicht erkennbar.
Ein Verfahren gegen einen AfD-Politiker, der Katja Kipping (Die Linke) laut deren Angaben beschimpfte und „am Spieß braten“ wollte, stellte Zschächner ebenfalls ein: Eine Bedrohung sei nicht hinreichend belegt, die Aussage sei vergleichbar mit der „revolutionären Rhetorik“ der französischen Nationalhymne. Anfang 2018 plädierte Zschächner dafür, die Strafe für einen 39-jährigen Holocaustleugner und Verbreiter volksverhetzender Schriften zur Bewährung auszusetzen, weil der Mann gestanden habe. Dem folgte das Amtsgericht Gera.
Im Februar 2018 ließ Zschächner gegen die Gruppe „Linksjugend solid“ in Erfurt ermitteln, weil diese in sozialen Medien eine Fotografie mit der Flagge einer in Deutschland verbotenen kurdischen Organisation geteilt hatte. Er ordnete eine Hausdurchsuchung bei einem Mann an, den die Kriminalpolizei irrtümlich für den Vorsitzenden der Gruppe hielt. Seine Adresse stand im Impressum der Webseite des Stadtjugendrings Erfurt, die ein Kriminalbeamter mit der Eigenseite von „solid“ verwechselt hatte. Zschächner und der Amtsrichter, der die Durchsuchung bewilligte, hatten diesen Fehler nicht bemerkt oder nicht korrigiert. Folglich durchsuchten schwer bewaffnete Polizeibeamte im März 2018 ab sechs Uhr morgens rund drei Stunden lang Haus, Keller und Pkw der falschen Familie. Obwohl der Mann immer wieder betonte, er habe nichts mit „solid“ zu tun, sollte er widerrechtlich deren Büro und das Büro einer Landtagsabgeordneten in Erfurt aufschließen. Zschächner und der Amtsrichter erlaubten der Polizei dann, auch diese Räume zu durchsuchen. Ende April 2019 stellte das Landgericht Gera das Verfahren gegen den Familienvater ein und erklärte, die Aktenlage habe den Verdacht gegen ihn „zu keinem Zeitpunkt“ gestützt.
Im Sommer 2018 ließ Zschächner Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Rechtsextremisten aus dem Kreis Gera einstellen, der in einem Facebook-Kommentar gegen Studenten der Universität Köln gepostet hatte: „Da sag ich doch glatt mal ,Fickt euch‘ […] und beschmeiße euch mit bösen, bösen Symbolen. […] ,88‘ […] ,HH‘“. Zschächner erläuterte, „Fickt euch“ könne auch anders als geschlechtsbezogen gemeint sein, und sei daher nicht unbedingt ehrverletzend oder beleidigend. Seine ausführliche Erläuterung zum Verb „Ficken“ wurde in der NDR-Satiresendung Extra 3 verlesen. Andererseits ahndete Zschächner Aussagen wie „Ey, du Heinz“ und „was hängst du dich hier rein, wie ein Tauchsieder?“ als Beleidigung.
Ein Thüringer Bürger schickte Zschächner in den letzten Jahren mindestens zehn E-Mails mit Screenshots von antisemitischen und rassistischen Posts von Thüringern in sozialen Medien, die er für volksverhetzend hielt. Die Staatsanwaltschaft Gera habe ihm nie darauf geantwortet. Das habe aus seiner Sicht Rechtsextreme ermutigt, ihn und andere direkt zu bedrohen.
Im Februar 2019 klagte Zschächner den Greizer Stadtrat David Köckert wegen schwerer räuberischer Erpressung und Beleidigung an. Der frühere NPD-Vertreter und Mitbegründer des rechtsextremen Vereins Thügida steht zudem im Verdacht, die Misshandlung eines Zeugen, der ihn belastet hatte, organisiert zu haben. Zudem ließ die Staatsanwaltschaft Gera in drei Bundesländern Wohnungen von Neonazis im Thügida-Umfeld durchsuchen und stellte dabei Waffen sicher. Gegenüber Kritik an Zschächners vermuteten politischen Motiven verwies die Ostthüringer Zeitung (OTZ) auf diesen Fall.
Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeige
Im Dezember 2017 erhob die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens zum „U-Bahn-Lied“ und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Zschächner: Obwohl die Anzeigeerstatter ihm Fotografien der mutmaßlichen Täter vorlegten und Zeugen benannten, habe er die Beschuldigten nicht zu identifizieren versucht und keine Zeugen vernommen. Pietrzyk betonte, Zschächners Aussagen zum „U-Bahn-Lied“ seien der Tragweite des Holocaust nicht angemessen. Eine solche „tatsächlich politische Begründung“ stehe einem Staatsanwalt nicht zu. Auch die von Zschächner beantragte Hausdurchsuchung in Erfurt zeige seine fehlende Neutralität: „Da wird bei mutmaßlichen Bagatelldelikten von Linken immer wieder ein wahnsinnig hoher Verfolgungsdruck aufgebaut… Ein ähnliches Verfolgungsinteresse bei Straftaten von Rechtsextremisten nehme ich nicht wahr.“ Für den Rechtswissenschaftler Thomas Fischer ist Zschächners Deutung des Wortes „Auschwitz“ als Synonym für eine „entscheidende Niederlage“ eine unerträgliche Rabulistik: „In Auschwitz wurden Menschen aus rassistischen Gründen ermordet, da fand kein Kampf um Sieg oder Niederlage statt. Wer den Massenmord von Auschwitz mit einer Niederlage in einer militärischen Schlacht gleichsetzt, disqualifiziert sich in jeder Hinsicht.“
Im November 2018 berichtete die Lokalzeitung Freies Wort über fragwürdige Entscheidungen Zschächners, vor allem über die von ihm beantragte irrtümliche Hausdurchsuchung beim Vorsitzenden des Stadtjugendrings Erfurt. Im selben Monat stellte auch der Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Zschächner: Dieser betreibe „politisch motivierte Strafverfolgung bzw. Nicht-Strafverfolgung“. Er sei „fanatisch“, lasse sich von „seinen politischen Vorlieben […] leiten“ und sei nicht fähig, von seinen „Leidenschaften und seiner Parteigängerei zu abstrahieren“. So habe Zschächner nach einer Gerichtsverhandlung Polizisten bei der Personenkontrolle eines Kameramannes unterstützt, der legal auf öffentlichem Grund filmte. Dies beobachteten laut der Wochenzeitung Die Zeit neben Eisenberg zwei weitere Zeugen.
Eisenberg forderte, Zschächner aus dem Verfahren zum „U-Bahn-Lied“ abzuziehen. Die Thüringer Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss gab an, sie habe seine Beschwerde dem Thüringer Justizministerium zugestellt. Pietrzyk erhielt keine Antwort auf ihre Dienstaufsichtsbeschwerde; Medienanfragen dazu beantwortete die Generalstaatsanwaltschaft nicht. Justizminister Dieter Lauinger räumte im April 2019 ein, er sei schon länger über die Beschwerden informiert. Einige Aussagen Zschächners zur Auschwitz-Zeile des U-Bahn-Lieds hätten ihn „sehr befremdet“. Doch er kenne die Hintergründe nicht, sei nicht dafür zuständig und dürfe sich nicht einmischen. Staatsanwälte seien gesetzlich verpflichtet, gegen alle verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. Sie besäßen nur bei den Methoden einen Ermessensspielraum und müssten vor allem ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung prüfen. Sebastian Haak (Thüringische Landeszeitung) fragte angesichts der Fülle von Verfahren Zschächners „mit eigenartigem Ausgang“, warum seine Vorgesetzten „von all dem nichts mitbekommen haben – oder ob sie weggesehen haben, obwohl sie von all dem wussten“.
Ab April 2019 wuchs die Kritik an Zschächners Verfahren gegen das ZPS stark an. Rechtswissenschaftler verwiesen darauf, dass Ermittlungen nach §129 StGB nur selten zu einer Anklage und Verurteilung führen, aber die umfassende Überwachung der verdächtigten Gruppe und ihrer Kontaktpersonen erlauben und deren dauerhafte Stigmatisierung, Verlust von öffentlichen Geldern und Auftrittsmöglichkeiten bewirken können. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte Phillipp Ruch 2018 auf Weisung des Bundesinnenministers von einem Vortrag, den er halten sollte, wieder ausgeladen. Am 4. April 2019 erklärte der Rechtsanwalt und Kunstförderer Peter Raue, das Verfahren nach §129 gegen das ZPS sei ein skandalöser „Wahnsinn“. Damit werde eine Künstlergruppe wie die Terrorgruppen Rote Armee Fraktion und Nationalsozialistischer Untergrund behandelt. Nach seiner Kenntnis sei noch nie eine Künstlergruppe danach verfolgt worden. Das ZPS habe alle Prozesse gewonnen; das Landgericht Köln habe die Aktion vor Höckes Haus Anfang 2018 als von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt gewertet. Die Staatsanwaltschaft Gera kenne das Urteil nicht oder meine, alles besser zu wissen. Statt gegen Hooligans und Nazigruppen zu ermitteln, sei es für sie einfacher, „auf eine Gruppe loszugehen, wo jeder der Mitglieder sich öffentlich zeigt, sich bekennt, die Adressen bekannt sind.“
Am 7. April 2019 forderte Heribert Prantl, Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung (SZ), Zschächner aus dem Verfahren gegen das ZPS abzuziehen, ihm rasch ein anderes Aufgabengebiet zuzuweisen und das Ermittlungsverfahren umgehend einzustellen. Die Aktionskünstler als kriminelle Vereinigung zu betrachten, setze entweder geringe Rechtskenntnis oder Sympathie für die AfD voraus. Bei Zschächner sei wohl letzteres der Fall. Er stehe der AfD nahe, habe für sie Geld gespendet und sei daher befangen. Prantl verwies zudem auf Zschächners Einstellung des Verfahrens gegen einen AfD-Mitarbeiter im August 2017. Man frage sich, warum die Behördenleitung und der Generalstaatsanwalt seinem „merkwürdigen Ermittlungstreiben“ „so lange billigend zugeschaut hat“. §129 sei nur für Schwerverbrechen gedacht, diene der Staatsanwaltschaft Gera aber offenbar dazu, Künstler langfristig zu überwachen. Das „riecht nach Rechtsbeugung aus politischen Gründen.“
Am 10. April 2019 stellte Niema Movassat, Obmann der Linkspartei im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und legte eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen gegen Zschächner ein. Es liege nahe, dass dessen Ermittlungen gegen das ZPS sich „in schwerwiegender Weise“ besonders gegen Personen richteten, „die sich zivilgesellschaftlich gegen Rechtsextremismus und für Toleranz einsetzen“. Dass er das Verfahrens nach §129 eingeleitet und dann nicht schon nach wenigen Wochen eingestellt habe, sei „objektiv unvertretbar und willkürlich“. Zschächner habe sich dabei nicht von Recht und Gesetz, sondern von sachfremden Erwägungen leiten lassen, offenbar besonders von seinen Sympathien für die AfD. Er habe die Ermittlungen „vorrangig aus parteipolitischen Interessen“ geführt. Dabei sei er Höckes Forderung gefolgt, das ZPS als kriminelle Vereinigung zu betrachten. Auch seine Aussagen zu möglicherweise volksverhetzenden Parolen gegen die JG Jena ließen an seiner Neutralität zweifeln: „Es ist offensichtlich, dass Staatsanwalt Zschächner in seinen Ermittlungen stets zugunsten der AfD und ihres Umfelds entscheidet“.
Ab 11. April 2019 forderten tausende Bürger in einer Petition eine öffentliche Entschuldigung von Thüringens Landesregierung und Justiz für die Strafverfolgung des ZPS und eine Erklärung, Angriffe auf das Grundrecht der Kunstfreiheit künftig zu unterlassen. Die Initiatorin der Petition war Shermin Langhoff, Intendantin des Maxim-Gorki-Theaters in Berlin.
Ab Mai 2019 ließ Generalstaatsanwalt Andreas Becker vier frühere Verfahren Zschächners auf Fehler überprüfen, darunter zwei von ihm eingestellte: den Fall volksverhetzender Lieder bei einer AfD-Demonstration 2017 in Jena und den Fall eines Reichsbürgers, der eine Frau bedroht haben soll. Schon vorher brachte Becker laut Justizminister Dieter Lauinger einige von Zschächner eingestellte Verfahren zur Anklage.
Die Thüringer Linkspartei hielt 20 Verfahren Zschächners für fragwürdig und berief dazu den Justizausschuss des Landtags ein. Die Strafverteidigerin Kristin Pietrzyk meinte wegen der von ihr bemerkten Unstimmigkeiten, man müsse „eigentlich alle Verfahren von Zschächner in die Revision nehmen“. Der Strafrechtler Joachim Renzikowski urteilte über Zschächners verschiedene Behandlung mutmaßlich links- oder rechtsgerichteter Straftaten: „Man kann sehr gut sagen, hier wird mit zweierlei Maßstäben gemessen, die sich an der jeweils zu Grunde liegenden politischen Anschauung ausrichten.“
Dagegen warfen die Thüringer Landtagsfraktionen der AfD und der CDU dem Justizminister Dieter Lauinger politische Einflussnahme auf die Justiz vor. Der AfD-Vertreter Stefan Möller meinte, Lauinger habe Zschächners Ermittlungsauftrag vom 5. April 2019 aus politischen Gründen vereitelt. Lauinger betonte dagegen, Zschächners Vorgesetzte seien sich nach Einblick in seine Ermittlungsakte völlig einig über die Einstellung des ZPS-Verfahrens gewesen. Steffen Dittes (Die Linke) vermutete, Zschächner habe weitere, noch unbekannte Verfahren eingestellt. Betroffene müssten das Recht haben, von den Justizbehörden nähere Auskunft dazu zu erhalten.
Am 3. Mai 2019 befragte der Justizausschuss Dieter Lauinger dazu. Dieser wies Vorwürfe zurück, dass er Zschächners Verfahren viel früher hätte kritisch untersuchen müssen: Sein Ministerium erfahre von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Justizbeamte erst, wenn zuständige Gerichtsinstanzen darüber entschieden hätten und gegen deren Entscheidung erneut Beschwerde eingelegt worden sei. Keine der Beschwerden gegen Zschächner sei so weit gekommen, so dass er davon erst Monate später aus der Presse erfahren habe. Zwei Dienstaufsichtsbeschwerden habe der Leiter der Staatsanwaltschaft Gera zurückgewiesen, darunter eine, die die Vorsitzende der Thüringer Linksfraktion Susanne Hennig-Wellsow gegen die von Zschächner beantragte Durchsuchung ihres Abgeordnetenbüros in der Erfurter Innenstadt gestellt hatte. Nach Lauingers Angaben prüfte die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft derzeit vier medial stark beachtete Verfahren Zschächners auf mögliche Fehler, darunter das zum U-Bahn-Lied 2017 und das zur angeblichen Beleidigung seitens Lothar König. Die Justiz habe jedoch nicht genug Personal, um alle von Zschächner bearbeitete Akten noch einmal zu öffnen. Lauinger betonte, die Entbindung Zschächners von seinen bisherigen Aufgaben bedeutete eine dauerhafte Versetzung. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Gera habe zu entscheiden, ob Zschächner erneut Staatsschutzdelikte bei der Strafverfolgungsbehörde in Ostthüringen bearbeiten darf.
Weblinks
- Markus Reuter: Ermittlungsverfahren gegen Zentrum für politische Schönheit wird eingestellt. Netzpolitik.org, 8. April 2019
- Der Fall Martin Zschächner in Thüringen. Antifa Infoblatt, 9. Oktober 2019
- Matthias Meisner: Radikale Juristen: Die Unabhängigkeit der Justiz und ihre Grenzen. Zentrum Liberale Moderne, 7. April 2020
Einzelnachweise
- ↑ Würdigung der besten Schüler. OTZ, 1. Juli 2000
- 1 2 3 Christian Fuchs, Luisa Hommerich: Zentrum für politische Schönheit: Schnelles Verfahren. Zeit Online, 9. April 2019
- 1 2 3 4 5 Marlene Grunert: Ein Waterloo von einer Begründung. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 9. April 2019
- 1 2 Matthias Meisner: „Wir nannten ihn nur den ,Jura-Nazi'”: Ein Staatsanwalt aus Gera und seine Nähe zur AfD. Der Tagesspiegel (TS), 10. April 2019
- ↑ Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2012/2013: Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm, 2012, ISBN 3-8114-3631-7
- ↑ Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2016/2017: Die Träger und Organe der rechtsprechenden Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. C. F. Müller, 2016, ISBN 3-8114-4156-6
- ↑ Pia Lorenz, Markus Sehl: AfD-naher Staatsanwalt in Gera: Wie die Justiz Verfassungstreue prüft. Legal Tribune Online (LTO), 12. April 2019
- 1 2 3 Matthias Meisner: Kriminelle Vereinigung? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen „Zentrum für politische Schönheit“. TS, 3. April 2019; Parldok.thueringen.de: Drucksache 6/6928 Thüringer Landtag, 6. Wahlperiode, 26. März 2019.
- 1 2 3 Henry Bernhard: Justiz Thüringen: Debatte um Ermittlungen gegen Künstler. Deutschlandfunk (DLF), 18. April 2019
- 1 2 Matthias Meisner: ZPS als „Kriminelle Vereinigung“? Die Geraer Ermittlungsakte 173 Js 39497/17. TS, 14. April 2019
- 1 2 Markus Reuter: Zschächners Akte: Nichts ermittelt, aber das Verfahren gegen die Aktionskünstler 17 Monate laufen lassen. Netzpolitik.org, 13. April 2019
- ↑ Axel Hemmerling, Ludwig Kendzia: Verfahren gegen Künstlergruppe ZPS: Was genau hat die Staatsanwaltschaft Gera ermittelt? Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), 11. April 2019
- ↑ Arno Frank, Matthias Gebauer, Jean-Pierre Ziegler: Staatsanwaltschaft Gera vs. Zentrum für Politische Schönheit: Die Nicht-Ermittlungsakte. Spiegel Online, 12. April 2019
- ↑ Matthias Meisner: Streit um „Zentrum für Politische Schönheit“: Ramelow kritisiert Ermittlungen gegen Künstlergruppe. TS, 4. April 2019
- 1 2 Fabian Klaus: Minister kassiert Auftrag von umstrittenem Geraer Staatsanwalt an Kripo wieder ein. Thüringer Allgemeine (ThA), 4. Mai 2019
- 1 2 Christian Fuchs, Luisa Hommerich: Zentrum für Politische Schönheit: Der Rechts-Staatsanwalt. Zeit Online, 5. April 2019
- 1 2 Markus Reuter: Gegen das Zentrum für Politische Schönheit wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Netzpolitik.org, 3. April 2019
- 1 2 Tino Zippel, Fabian Klaus: Vorwurf politisch motivierter Ermittlungen: Geraer Staatsanwalt in der Kritik. OTZ, 6. April 2019
- ↑ Matthias Meisner: Zentrum für politische Schönheit: Ermittlungen gegen Aktionskünstler eingestellt. TS, 8. April 2019
- ↑ Markus Sehl: Staatsanwalt nach Vorwürfen abgezogen: Ermittlungen gegen „Zentrum für politische Schönheit“ eingestellt. LTO, 8. April 2019
- 1 2 3 4 Sebastian Haak: Über menschliche und staatliche Fehler: Die Geschichte des David R. aus Erfurt. Thüringische Landeszeitung (TLZ), 26. April 2019
- 1 2 Ermittlungen gegen Zentrum für Politische Schönheit: Umstrittener Staatsanwalt: hart gegen links, sanft gegen rechts? MDR, 9. Mai 2019
- ↑ Frederik Schindler: Ermittlungen gegen „Politische Schönheit“: Künstler sind doch keine Kriminelle. Die Tageszeitung (taz), 8. April 2019
- 1 2 Heribert Prantl: Prantls Blick: Es riecht nach Rechtsbeugung aus politischen Gründen. SZ, 7. April 2019
- ↑ Maximilian Amos: Staatsanwaltschaft Gera leitet keine Ermittlungen ein: „Fickt euch!“ ist auch nur eine Meinung. LTO, 11. September 2018; Realer Irrsinn: „Fickt Euch!“ ARD-Das Erste / Extra 3, 6. September 2018
- ↑ Ist „Fickt Euch“ eine Beleidigung? Advobaten.de, 11. September 2018
- ↑ Waren die Ermittlungen eines Staatsanwaltes politisch motiviert? MDR / Exakt, 8. Mai 2019
- ↑ Thüringen: Staatsanwaltschaft klagt Greizer Stadtrat David Köckert an. Welt Online, 19. Februar 2019
- ↑ Dritte Razzia im Umfeld von Thügida – LKA sichert Daten und Waffen. Thüringer Allgemeine, 20. Februar 2019
- ↑ Per Hinrichs: Streit über Staatsanwalt: „Die Grenze des Erträglichen weit überschritten“. Welt Online, 11. April 2019 (kostenpflichtig)
- 1 2 Antonie Rietzschel: Thüringens Justizminister zu umstrittenen Ermittlungen: „Ich habe mich nicht einzumischen“. SZ, 12. April 2019
- ↑ Sigrid Brinkmann: Jurist Peter Raue: „Die Ermittlungen gegen das ZPS sind ein Skandal“. DLF, 4. April 2019
- ↑ Rechtsbeugung: Strafanzeige gegen AfD-nahen Geraer Staatsanwalt. Migazin, 11. April 2019
- ↑ Katja Thorwarth: Zentrum für politische Schönheit: Petition gegen die Kriminalisierung kritischer Kunst. Frankfurter Rundschau (FR), 11. April 2019
- 1 2 Umstrittener Staatsanwalt in Gera: Justizausschuss befasst sich mit Verfahren gegen Künstlergruppe. MDR, 4. Mai 2019
- ↑ Sebastian Haak: Lauinger kannte Beschwerden gegen Staatsanwalt nicht. Neues Deutschland (ND), 5. Mai 2019