Meininger Unterland ist die historische Bezeichnung des Landkreises Meiningen im früheren Herzogtum Sachsen-Meiningen. Diese Bezeichnung stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und bezeichnet im Unterschied zum später erworbenen „Meininger Oberland“ (späterer Landkreis Sonneberg) das Kerngebiet, aus dem 1680 das Herzogtum Sachsen-Meiningen entstanden ist. Nach dem Ende des selbständigen Staates Sachsen-Meiningen im Jahr 1920 ist der Begriff aus der Umgangssprache verschwunden.

Entstehung des Begriffs „Meininger Unterland“

Das ernestinische Herzogtum Sachsen-Meiningen entstand 1680 durch Teilung des Herzogtums Sachsen-Gotha-Altenburg unter den Söhnen Herzog Ernsts I. von Sachsen-Gotha (1601–1675). Dabei bekam der dritte Sohn Herzog Ernsts des Frommen, Bernhard I. von Sachsen-Meiningen, die ehemals hennebergischen Ämter Meiningen, Maßfeld, Wasungen, Sand und Frauenbreitungen, sowie die sächsisch-wettinischen Ämter Salzungen und Altenstein mit dem Gericht Liebenstein zugesprochen. Aufgrund der historischen Zugehörigkeit zu verschiedenen Herrscherhäusern zählten die Ämter nach 1500 bis zu dessen Auflösung 1806 zu zwei verschiedenen Reichskreisen. Während die beiden wettinischen Ämter als Teil der ehemaligen Landgrafschaft Thüringen und der späteren sächsischen Herzogtümer zum Obersächsischen Reichskreis zählten, gehörten die fünf hennebergischen Ämter dem Fränkischen Reichskreis an.

Durch das Aussterben der Linien Sachsen-Coburg (1699) und Sachsen-Römhild (1710) wurde das Territorium des Fürstentums nach jeweils langen und zum Teil kriegerischen Erbauseinandersetzungen (Themarer Krieg) deutlich vergrößert. Im 18. Jahrhundert hatte das Herzogtum Sachsen-Meiningen die Ämter Neuhaus, Sonneberg und Schalkau mit dem Gericht Rauenstein erworben, welche vom Kerngebiet von Sachsen-Meiningen durch das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen getrennt waren und bis 1826 als ein von Meiningen staatsrechtlich getrennter Teil des Herzogtums Sachsen-Coburg galten.

Für die beiden Landesteile bürgerten sich nun die Namen „Meininger Unterland“ für die sieben Ämter des Kerngebiets um Meiningen und „Meininger Oberland“ für die drei Ämter um Sonneberg ein.

Verwaltungsgeschichte des Meininger Unterlands

Für den Erwerb des Amts Schalkau kamen 1723 im Tausch die vier unterländischen Orte Queienfeld (bisher Amt Meiningen), Schwickershausen (Meiningischer Anteil), Rentwertshausen und Berkach im Grabfeld (alle drei bisher Amt Maßfeld) an das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen, welches diese dem Amt Behrungen angliederte.

Bis 1720 wurde das Amt Meiningen vom Amtmann des Amts Maßfeld mit verwaltet. Das Amt Altenstein befand sich bis 1722 als Lehen der Herzöge von Sachsen-Meiningen im Besitz der Familie Hund von Wenkheim. Nach deren Aussterben wurde 1723 ein herzogliches Amt aus dem Gebiet gebildet. Im Jahr 1800 wurde das Gericht Liebenstein dem Amt Altenstein unterstellt, die Justiz aber bis 1827 selbständig gehandhabt. Seit 1812 war der Altensteiner Amtmann auch für das Amt Frauenbreitungen zuständig.

Im Rahmen einer Grenzbereinigung mit dem Großherzogtum Würzburg kamen 1808 die ehemals reichsritterschaftlichen Dörfer Bibra, Bauerbach, Nordheim und der Hof Ruppers an das Amt Maßfeld, wogegen der landesherrschaftliche Streubesitz in Willmars aufgegeben und mit der reichsritterschaftlichen Hälfte von Willmars und den reichsritterschaftlichen Orten Mühlfeld, Neustädtles, Ober- und Unterfilke, Völkershausen und Sands dem Großherzogtum Würzburg überlassen wurden. Der ehemals reichsritterschaftliche Ort Walldorf kam an das Amt Meiningen.

Im Jahre 1825 kam es zu einer Änderung der Amtsstruktur im Unterland. Die seit 1583 bestandene gemeinsame Verwaltung der Ämter Wasungen und Sand wurde aufgelöst und das Amt Sand bekam einen eigenen Amtmann. Die Ämter Meiningen und Maßfeld wurden im gleichen Jahr neu gegliedert. Während das Amt Meiningen seine Exklave Vachdorf/Leutersdorf an das Amt Maßfeld abgab, erhielt es von diesem dessen Nordteil.

Durch die Verordnung der Landesregierung und des Oberlandesgerichts wurde die höchste Verordnung vom 25. Juni 1825, die die Trennung von Verwaltung und Justiz in den Lokalbehörden vorsah, mit Wirkung vom 1. September 1827 im Unterland eingeführt. Die fünf unterländischen Ämter Wasungen, Sand, Frauenbreitungen, Altenstein mit Liebenstein und Salzungen wurden aufgelöst. Für die Verwaltung, für Polizei, Straßenbau, Militärwesen und Kommunalaufsicht wurde ein Kreisamt mit dem Sitz in Frauenbreitungen errichtet. Für die Verlegung des Verwaltungsmittelpunktes in diesen kleinen Ort sprach seine zentrale Lage. Während aus den fünf unterländischen Ämtern eine Verwaltungseinheit geschaffen wurde, teilte man die Rechtsprechung 1827 auf die Justizämter Salzungen, Glücksbrunn und Wasungen auf. Die Ämter Maßfeld und Meiningen blieben 1827 noch als eigene Behörden bestehen, wurden aber in Verwaltungssachen bereits als „Administrativ-Amt“, in Justizsachen als „Justizamt“ bezeichnet.

Im Rahmen der Neugestaltung des Herzogtums 1829 wurde das Kreisamt Frauenbreitungen aufgelöst und in die beiden Verwaltungsämter Wasungen und Salzungen geteilt. Die Verwaltung der Ämter Meiningen und Maßfeld übernahm nun das Verwaltungsamt Meiningen. Die Rechtsprechung ging von den Justizämtern Salzungen, Wasungen und Glücksbrunn, sowie den Ämtern Meiningen und Maßfeld auf das Kreisgericht Meiningen über. Die adligen Niedergerichte im Gebiet hielten sich noch bis 1848.

Bei einer strukturellen Neuordnung des Herzogtums Sachsen-Meiningen im Jahr 1868 wurden die Verwaltungsämter Meiningen, Wasungen und Salzungen aufgelöst zum Landkreis Meiningen vereinigt, welcher somit das ganze Unterland umfasste.

Ende des „Meininger Unterlandes“

Nach der Abdankung von Herzog Bernhard III. am 10. November 1918 wurde das Herzogtum zum Freistaat Sachsen-Meiningen, das bis 1920 fortbestand. Danach kam der Landkreis Meiningen zum neu gegründeten Land Thüringen, wurde jedoch infolge einer Verwaltungsstruktur territorial verändert. Meiningen blieb Kreisstadt.

Verwaltungsstruktur des Meininger Unterlands

Verwaltungsstruktur bis 1827

Verwaltungsstruktur des Meininger Unterlands bis 1827
Amt Hauptort
Amt MeiningenMeiningen
Amt MaßfeldUntermaßfeld
Amt WasungenWasungen
Amt SandWasungen, ab 1825: Oepfershausen
Amt FrauenbreitungenFrauenbreitungen
Amt Salzungen mit den Exklaven Oberellen und DietlasSalzungen
Amt Altenstein mit dem Gericht LiebensteinSchweina

Verwaltungsstruktur 1827–1829

Verwaltung
Verwaltungsbehörden des Meininger Unterlands 1827 bis 1829
Verwaltungsbehörde Zugehörige ehemalige Ämter
Kreisamt FrauenbreitungenSalzungen, Altenstein mit Liebenstein, Frauenbreitungen, Wasungen, Sand
Administrativ-Amt MeiningenAmt Meiningen
Administrativ-Amt MaßfeldAmt Maßfeld
Justiz
Justizbehörden des Meininger Unterlands 1827 bis 1829
Justizbehörde Zugehörige ehemalige Ämter
Justizamt SalzungenSalzungen
Justizamt GlücksbrunnAltenstein mit Liebenstein, Frauenbreitungen
Justizamt WasungenWasungen, Sand
Justiz-Amt MeiningenAmt Meiningen
Justiz-Amt MaßfeldAmt Maßfeld

Verwaltungsstruktur 1829–1868

Verwaltung
Verwaltungsbehörden des Meininger Unterlands 1829 bis 1868
Verwaltungsbehörde Zugehörige ehemalige Ämter
Verwaltungsamt SalzungenSalzungen, Altenstein mit Liebenstein, Frauenbreitungen
Verwaltungsamt WasungenWasungen, Sand
Verwaltungsamt MeiningenMeiningen, Maßfeld
Justiz
Justizbehörden des Meininger Unterlands 1829 bis 1868
Justizbehörde Zugehörige ehemalige Justizbehörden
Kreisgericht MeiningenJustizämter Salzungen, Glücksbrunn, Wasungen
Kreisgericht MeiningenJustiz-Ämter Meiningen und Maßfeld

Verwaltungsstruktur 1868–1918

Verwaltungsstruktur des Meininger Unterlands 1868 bis 1918
Verwaltungsbehörde Justizbehörte
Landkreis MeiningenKreisgericht Meiningen
- Amtsgerichte Meiningen (Stadt und Land)
- Amtsgericht Salzungen
- Amtsgericht Wasungen

Einzelnachweise

  1. Gebietsaustausch 1808 im Rhönlexikon (Memento des Originals vom 21. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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