Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein über das traditionelle Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinausgehendes Rechtsverhältnis durch Partizipation.
Allgemeines
Zu unterscheiden ist zwischen der materiellen und der immateriellen Mitarbeiterbeteiligung. Materielle Mitarbeiterbeteiligung ist die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg und/oder Kapital des Arbeitgebers, immaterielle Mitarbeiterbeteiligung betrifft die Partizipation an Entscheidungen.
Arten
Allgemein wird unterschieden zwischen der materiellen und immateriellen Mitarbeiterbeteiligung.
- Die materielle Mitarbeiterbeteiligung umfasst die
- Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung (Fremdkapital oder Eigenkapital), hier liegt der Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht wie bei Belegschaftsaktien;
- Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung (z. B. Ertragsbeteiligung, Gewinnbeteiligung), hier liegt der Schwerpunkt im Arbeitsrecht.
- Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung setzt sich zusammen aus
- Mitbestimmung im Rahmen der Betriebsverfassung durch Betriebsrat oder Personalrat;
- Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsabläufe, Arbeitsplätze, -bedingungen oder betrieblichem Vorschlagswesen, beispielsweise durch Kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Qualitätszirkel, Werkstattzirkel, Lernstatt.
- Management by Participation: hier werden die Mitarbeiter an den Entscheidungs- und Führungsprozessen beteiligt.
Die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung führt auch dazu, dass Arbeitnehmervertreter unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtmitgliedschaft im Aufsichtsrat erhalten.
Einzelnachweise
- ↑ Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 89.
- ↑ Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.): Kompakt-Lexikon HR, 2013, S. 64.
- ↑ Felix R. FitzRoy/Kornelius Kraft, Mitarbeiterbeteiligung und Mitbestimmung im Unternehmen, 1986, S. 39 ff.
- ↑ Fritz Neske, Management by Communication and Perticipation, in: Fritz Neske/Markus Wiener (Hrsg.), Management-Lexikon, Band II, 1985, S. 763; ISBN 3-886400093
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