Als monetäre Finanzinstitute (MFI; englisch monetary financial institutions) werden im Bankwesen des Eurosystems alle an der Geldversorgung der Wirtschaft beteiligten Unternehmen und Institutionen bezeichnet.

Allgemeines

Zu den MFI gehören alle Institute, deren Betriebszweck darin besteht, das Einlagengeschäft, Kreditgeschäft und/oder Wertpapiergeschäft zu betreiben. Es handelt sich mithin um Institutionen, die vom Publikum Einlagen entgegennehmen, Kredite auf eigene Rechnung anbieten oder Investitionen in Wertpapiere vornehmen. Hierzu zählen alle am Geldversorgungsprozess beteiligten Institute wie die Europäische Zentralbank, die nationalen Zentralbanken (beispielsweise die Deutsche Bundesbank), Kreditinstitute sowie andere MFI wie Bausparkassen und Geldmarktfonds.

Einteilung

Bei der Ermittlung der Geldmenge ( bis ) wurde bzw. wird folgende Einteilung vorgenommen:

Sektor Sektoreinteilung Bundesbank
bis Dezember 1998
Sektoreinteilung Eurosystem
ab Januar 1999
Bankensektor:
Deutsche Bundesbank
Geschäftsbanken
monetäre Finanzinstitute:
Deutsche Bundesbank
Geschäftsbanken
andere Finanzinstitute:
Bausparkassen, Geldmarktfonds
Nichtbankensektor:
Nichtbankunternehmen
Privathaushalte
öffentliche Haushalte
nicht-monetäre Finanzinstitute:
Privater Sektor: Privathaushalte und
nicht-finanzielle Unternehmen
öffentliche Haushalte

Der Sektor „monetäre Finanzinstitute“ ist der Geldschöpfungssektor.

Sonstiges

Nach dem Aufsichtsrecht in einzelnen EU-Mitgliedstaaten bedürfen MFIs einer Banklizenz der nationalen Bankenaufsicht. Eine Liste aller zugelassenen MFIs im Euroraum wird von der Europäischen Zentralbank – die selbst ein monetäres Finanzinstitut ist – veröffentlicht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Europäische Zentralbank, Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3, 1998, S. 86
  2. Karl-Heinz Moritz, Geldtheorie und Geldpolitik, 1998, S. 74
  3. Rudolf Peto, Geldtheorie und Geldpolitik, 2002, S. 24
  4. Rudolf Peto, Geldtheorie und Geldpolitik, 2002, S. 24
  5. European Central Bank (Hrsg.), List of Monetary Financial Institutions and Institutions Subject to Minimum Reserves (MFIs)
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