Das Naturschutzgebiet Blumenstein mit einer Größe von 9,85 ha liegt nördlich von Brilon. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Es ist eines von 31 Naturschutzgebieten in Brilon, welche zur Gruppe der Kalkkuppen mit speziellen Verboten gehören. Der Großteil des NSG gehört zum FFH-Gebietes Kalkkuppen bei Brilon (DE 4617-303). Das NSG ist zum Großteil vom Landschaftsschutzgebiet Grünlandverbund Aa umgeben. Nur südlich grenzt teilweise das Landschaftsschutzgebiet Offenland am nördlichen Ortsrand Brilon an.

Gebietsbeschreibung

Beim NSG handelt es sich um die beiden Bergkuppen Großer Blumenstein und Kleiner Blumenstein mit Grünland darum. An beiden Kuppen treten Felsen offen zu Tage. Am Großen Blumenstein erreichen die Felsen eine Höhe von etwa acht Meter. Es befinden sich Grünlandbereiche mit Hecken und Feldgehölzen im NSG. Zum Grünland gehören auch Magerrasen.

Es wurde Blumen- und Krautarten wie Acker-Witwenblume, Blutwurz, Braunstieliger Streifenfarn, Breitblättriger Thymian, Dornige Hauhechel, Echte Nelkenwurz, Echter Wiesenhafer, Echtes Johanniskraut, Echtes Labkraut, Fieder-Zwenke, Flaumiger Wiesenhafer, Frühlings-Fingerkraut, Frühlings-Segge, Geflecktes Knabenkraut, Gelbes Sonnenröschen, Gemeiner Frauenmantel, Gewöhnliche Goldnessel, Große Händelwurz, Kleine Bibernelle, Kleine Braunelle, Kleiner Wiesenknopf, Kleines Habichtskraut, Knoblauchsrauke, Knolliger Hahnenfuß, Kriechender Hahnenfuß, Magerwiesen-Margerite, Mauerlattich, Mauerraute, Mittlerer Wegerich, Nesselblättrige Glockenblume, Nickendes Leimkraut, Purgier-Kreuzdorn, Purgier-Lein, Rundblättrige Glockenblume, Scharfer Hahnenfuß, Scharfer Mauerpfeffer, Skabiosen-Flockenblume, Spitzlappiger Frauenmantel, Spitzwegerich, Tauben-Skabiose, Vielblütige Weißwurz, Weißes Labkraut, Wiesen-Bärenklau, Wiesen-Flockenblume, Wiesen-Glockenblume, Wiesen-Goldhafer, Wiesen-Schafgarbe, Wiesen-Schlüsselblume, Wiesen-Schwingel und Zerbrechlicher Blasenfarn nachgewiesen.

Schutzzweck

Im NSG soll das Grünland mit Hecken und Feldgehölzen geschützt werden. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde. Der Landschaftsplan führt zum Schutzzweck auf: „Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Biotopmosaiks aus überwiegend extensiv genutztem Magergrünland, Hecken und Feldgehölzen als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen; Sicherung und tlw. Extensivierung der überkommenen Grünlandnutzung auf Flächen mit hohem ökologischem Standortpotenzial durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks; Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems ‚Natura 2000‘.“

Verbote

Zu den normalen Verboten in Naturschutzgebieten kommen beim NSG Blumenstein wie bei den anderen 31 Kalkkuppen zusätzliche Verbote hinzu. Es ist verboten, die Briloner Kalkkuppen zu düngen, zu walzen und zu schleppen. Es dürfen nicht mehr als zwei Großvieheinheiten pro Hektar gleichzeitig weiden. Ferner darf erst ab dem 1. Juli eines Jahres gemäht werden.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 60.
Commons: Naturschutzgebiet Blumenstein – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Koordinaten: 51° 24′ 27,9″ N,  33′ 41,9″ O

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