Naturschutzgebiet „Drübel“
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Der südwestliche Teil des Naturschutzgebietes | ||
Lage | Brilon, Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
Fläche | 9,7 ha | |
Kennung | HSK-003 und HSK-003E1 | |
WDPA-ID | 81557 | |
Geographische Lage | 51° 23′ N, 8° 35′ O | |
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Einrichtungsdatum | 1958 |
Das Naturschutzgebiet Drübel mit einer Größe von 9,27 ha liegt in Brilon. Der Drübel wurde bereits 1938 mit dem Gebiet Ammertenbühl als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. 1958 erfolgte die Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG). Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Briloner Hochfläche durch den Hochsauerlandkreis erneut als NSG ausgewiesen.
Gebietsbeschreibung
Das NSG liegt im Südosten Brilons. Siedlungsbereiche umschließen das NSG fast vollständig. Nur die Ostspitze des NSG grenzt an Grünlandbereiche. Auf dem Bergrücken treten bis zu 8 m hohe Felsen zu Tage. Das NSG ist von Wald bedeckt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Rotbuchen- und Eschenwald. Auf kleineren Randbereichen finden sich Eichen und Ahorn. Randbereiche des NSG sind durch Gartenabfälle aus angrenzenden Hausgärten beeinträchtigt.
Es wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Pflanzenarten wie Alpen-Johannisbeere, Aronstab, Berg-Goldnessel, Berg-Weidenröschen, Braunstieliger Streifenfarn, Buchenfarn, Busch-Windröschen, Christophskraut, Dreinervige Nabelmiere, Echte Nelkenwurz, Efeu, Eibe, Eichenfarn, Europäischer Queller, Frühlings-Platterbse, Fuchssches Greiskraut, Gefleckter Aronstab, Gelber Eisenhut, Gelbes Windröschen, Gemeiner Tüpfelfarn, Gewöhnliche Goldnessel, Gewöhnliches Pfaffenhütchen, Goldschopf-Hahnenfuß, Knotige Braunwurz, Maiglöckchen, Mauerlattich, Nesselblättrige Glockenblume, Quirl-Weißwurz, Ruprechtskraut, Sanikel, Scharbockskraut, Schöllkraut, Schwarze Teufelskralle, Vielblütige Weißwurz, Wald-Bingelkraut, Wald-Gelbstern, Wald-Habichtskraut, Wald-Labkraut, Waldmeister, Wald-Veilchen, Wolliger Hahnenfuß und Zerbrechlicher Blasenfarn nachgewiesen.
Schutzzweck
Schutz der artenreichen Wälder im NSG. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde. Der Landschaftsplan führt zum Schutzzweck auf: „Erhaltung und Pflege eines artenreichen Kalkbuchenwaldes mit dem typischem Inventar auch seltener und gefährdeter Pflanzenarten; Schutz der Lebensraumqualität der flachgründigen, felsenreichen Sonderstandorte für die darauf angewiesene Fauna; Sicherung eines ortsnahen, naturraumtypischen Landschaftselementes der Briloner Hochfläche und seines Beitrags zur Vielfalt im Orts- und Landschaftsbild.“
Siehe auch
Weblinks
- Naturschutzgebiet „Drübel“ (HSK-003) im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Briloner Hochfläche. Meschede 2008, S. 68.