Im Jahr 1989 fanden die im Folgenden aufgeführten Neuaufnahmen in das UNESCO-Kultur- und -Naturerbe statt.

Welterbe

Auf seiner 13. Sitzung vom 11. bis 15. Dezember 1989 in Paris nahm das Welterbekomitee sieben Stätten aus sieben Ländern neu in die Liste des UNESCO-Welterbes auf, davon vier Kulturerbestätten (K), zwei Naturerbestätten (N) und eine gemischte Stätte (K/N).

Welterbeliste

Folgende Stätten wurden neu in die Welterbeliste eingetragen:

Vertragsstaat(en) Bezeichnung Typ Ref. Anmerkungen
Griechenland GriechenlandMystras
(Lage)
K511
Archäologische Stätte von Olympia
(Lage)
K517
Indien IndienBuddhistische Monumente bei Sanchi
(Lage)
K524Sanchi weist die ältesten noch existierenden buddhistischen Stupas auf, die teilweise aus dem 3. Jahrhundert v. Chr. stammen
Mali MaliKlippen von Bandiagara (Land der Dogon)
(Lage)
K/N516
Mauretanien MauretanienNationalpark Banc d’Arguin
(Lage)
N506
Portugal PortugalKloster Alcobaça
(Lage)
K505
transnational:
Sambia Sambia,
Simbabwe Simbabwe
Victoria-Fälle / Mosi-oa-Tunya
(Lage)
N509

Bei folgenden Welterbestätten wurden signifikante Änderungen ihrer Grenzen beschlossen:

Vertragsstaat(en) Bezeichnung Typ Ref. Anmerkungen
Australien AustralienTasmanische Wildnis
(Lage)
K/N181Erweiterung um die Nationalparks Walls of Jerusalem und Hartz Mountains sowie weitere Schutzgebiete

Deutschland hatte bereits vor der Sitzung die Nominierung des Wattenmeers zurückgezogen.

Folgende Kandidaturen wurden bis auf Weiteres verschoben, da einige Bedingungen für die Eintragung als Welterbe noch nicht erfüllt waren:

Folgende Nominierungen wurden abgelehnt:

Rote Liste

Das Welterbekomitee entschied, das Salzbergwerk Wieliczka in Polen in die Liste des gefährdeten Welterbes („Rote Liste“) aufzunehmen und zeitgleich das Schutzgebiet Ngorongoro in Tansania zu streichen. Außerdem empfahl es, den Nationalpark Garamba in Zaire von der Liste zu streichen.

Quellen

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