Obbornhofen
Stadt Hungen
Koordinaten: 50° 26′ N,  50′ O
Höhe: 150 (142–194) m ü. NHN
Fläche: 6,96 km²
Einwohner: 859 (30. Jun. 2018)
Bevölkerungsdichte: 123 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Januar 1977
Postleitzahl: 35410
Vorwahl: 06036

Obbornhofen ist ein Stadtteil von Hungen im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografische Lage

Obbornhofen liegt südwestlich von Hungen in der nördlichen Wetterau. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3354. Durch ein Waldstück abgeschirmt liegt westlich die Bundesautobahn 45.

Wappen

Auf blauem Schild ein goldener, rotbezungter und -bewehrter Greif.

Geschichte

Ersterwähnung und historische Namensformen

Obbornhofen wurde 766/767 erstmals im Lorscher Codex als „Oberenhouen“ erwähnt, danach in zahlreichen weiteren Schenkungen an das Kloster Lorsch.

Spätere historische Namensformen waren (jeweils mit dem Jahr der Erwähnung):

  • 1141: in Obernhoben
  • 1269: de Oberhoven
  • 1342: von Obirnhabin
  • 1367: von Abernhofen

Herrschaftsverhältnisse im Mittelalter

In Obbornhofen befand sich der zentrale Herrenhof für den Besitz des Klosters Lorsch auch in Wohnbach und Bellersheim. Der Hof umfasste ca. 60 m × 60 m und war damit fast genauso groß wie der Berstädter Herrenhof.

Obbornhofen wird am 10. Juli 1238 zur Hälfte als münzenbergisches Lehen an den Ritter Winter von Kalsmunt durch Ulrich I. von Münzenberg vergeben.

Nach dem Aussterben der Münzenberger in männlicher Linie 1255 erbten Isengard von Münzenberg und ihr Mann Philipp von Bolanden einen Teil des Münzenberger Besitzes. 1271 teilten die Söhne Philipps die Herrschaft Münzenberg 1271 Werner von Falkenstein erhielt u. a. das Gericht Obbornhofen.

Am 20. April 1304 wurde in einem Schiedsspruch zwischen Ulrich von Hanau und den Falkensteinern festgestellt, dass Hanau ein Sechstel „umme Gerlohes gut von Berstat zu Obernhoven, daz die herren von Valkenstein ime nemen,“ für den Fall zugesprochen wird, dass dieses Gut lehnsrührig von der Herrschaft Münzenberg ist.

Gebietsreform

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde am 1. Januar 1977 kraft Landesgesetz die bis dahin selbstständige Gemeinde Obbornhofen in die Kleinstadt Hungen eingegliedert. Für Obbornhofen wurde wie für alle Ortsteile ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.

Kirchengeschichte

Obbornhofen hat seit 1333 eine selbstständige Pfarrei. 1462 und noch bis 1593 hatten die von Nordeck zur Rabenau den Kirchensatz als Solms-Licher Lehen. Den Kirchensatz hatte Solms-Lich aus der Münzenberger Erbschaft.

Blasius Lundorp ist der erste bekannte evangelische Pfarrer in Obbornhofen. Seine Amtszeit dauerte von 1558 bis 1568. Ihm folgte für 56 Jahre Martin Walter aus Bauernheim. Dieser war auch bereit, den konfessionellen Wechsel von der Lehre Luthers zur reformierten unter Graf Conrad von Solms-Braunfels zu vollziehen.

Die heutige evangelische Kirchengemeinde ist mit der evangelischen Kirchengemeinde Bellersheim pfarramtlich verbunden.

Der quadratische Chorraum der Obbornhofener Kirche stammt aus dem 13. Jahrhundert. Das neue, barock geprägte Kirchenschiff wurde 1741 und 1742 angebaut.

Jüdische Gemeinde

Juden lebten in Obbornhofen seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts. Gemeinsam mit den Juden in Bellersheim und Wohnbach bildeten sie die Jüdische Gemeinde Obbornhofen, Bellersheim und Wohnbach. In Obbornhofen stand eine Synagoge, die heute als Wohnhaus erhalten ist. Der jüdische Friedhof am Eichelberg war Begräbnisstätte für Obbornhofener, Bellersheimer und Wohnbacher Juden.

Beinahe alle Juden in den drei Orten wurden nach 1939 deportiert und ermordet. Einigen gelang es noch auszuwandern.

Territorialgeschichte und Verwaltung

Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Obbornhofen lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Obbornhofen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Wölfersheim zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Obbornhofen zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.

Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Obbornhofen dem Bezirk des Amtsgerichts Nidda zugeteilt. Zum 1. Januar 2012 wurde auch das Amtsgericht Nidda gemäß Beschluss des hessischen Landtags aufgelöst und Obbornhofen ging an das Amtsgericht Gießen. Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung

Einwohnerentwicklung

Obbornhofen: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2015
Jahr  Einwohner
1830
 
477
1834
 
522
1840
 
530
1846
 
541
1852
 
569
1858
 
549
1864
 
553
1871
 
569
1875
 
569
1885
 
553
1895
 
557
1905
 
621
1910
 
642
1925
 
650
1939
 
653
1946
 
939
1950
 
909
1956
 
823
1961
 
850
1967
 
852
1971
 
835
1987
 
797
1991
 
849
1999
 
875
2005
 
886
2011
 
852
2015
 
847
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: ; nach 1970 Stadt Hungen; Zensus 2011

Religionszugehörigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon

 1830:477 evangelische, 3 römisch-katholische und 26 jüdische Einwohner
 1961:711 evangelische, 26 römisch-katholische Einwohner

Erwerbstätigkeit

 Quelle: Historisches Ortslexikon

 1961:Erwerbspersonen: 184 Land- und Forstwirtschaft, 190 Prod. Gewerbe, 47 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 26 Dienstleistung und Sonstiges.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Bauwerke

  • 1967 wurde im Ort ein Heimatmuseum in einem alten Bauernhaus eröffnet. 1992 kam das alte Fachwerkrathaus dazu. Dieses ist das älteste Fachwerkrathaus des Landkreises Gießens.
  • Außerdem befindet sich im Dorf ein artesischer Brunnen, der ununterbrochen kristallklares Wasser fördert. Er hat eine Kapazität von ca. 450.000 Kubikmetern pro Jahr, wird aber wegen überhöhten Nitratgehalts seit vielen Jahren nicht mehr als Trinkwasser genutzt. Um das Wasser anderweitig zu nutzen hat sich eine kleine Gruppe Obbornhofener Bürger darum bemüht, aus einer verkommenen und fast vergessenen Ecke des Dorfes einen attraktiven Platz mit Wasserspielen zu gestalten.
  • Jüdischer Friedhof am Eichelberg (außerhalb des Ortes)
  • Komthurhof am südlichen Dorfende, Richtung Wohnbach mit klassizistischem Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude.
  • Das um 1500 erbaute Fachwerkrathaus ist das älteste Rathaus im Landkreis Gießen.

Wirtschaft und Infrastruktur

Verkehr

Der Haltepunkt Obbornhofen-Bellersheim lag an der Bahnstrecke Friedberg–Mücke. Der Güterverkehr endete am 31. Dezember 1997; der Personenverkehr endete am 4. April 2003. Seitdem wird die Strecke in diesem Bereich nicht mehr befahren.

Bildung

Im Ort gibt es eine Jena-Plan Grundschule und einen städtischen Kindergarten.

Persönlichkeiten

Literatur

  • Hanno Müller, Dieter Bertram, Friedrich Damrath: Judenfamilien in Hungen und in Inheiden, Utphe, Villingen, Obbornhofen, Bellersheim und Wohnbach. Hungen 2009, ISBN 978-3-940856-16-6.
  • Literatur über Obbornhofen nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie
Commons: Obbornhofen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 Obbornhofen, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Einwohnerzahlen inkl. Nebenwohnsitze. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Internetauftritt. Stadt Hungen, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.
  3. Karl Josef Minst [Übers.]: Lorscher Codex (Band 5), Urkunde 2974, 5. November 766 oder 767 – Reg. 92. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 43, abgerufen am 6. Mai 2019.
  4. Ortsliste zum Lorscher Codex, Obbornhofen, Archivum Laureshamense – digital, Universitätsbibliothek Heidelberg.
  5. Fälschung, abgedr. bei Arthur Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. 1. Bd. 1207–1299, 2. Bd. 1300–1359, ND 1965, Bd. 3, Nr. 1332
  6. Ludwig Baur, Hessische Urkunden 1. Starkenburg und Oberhessen. Darmstadt 1860; Nr. 132.
  7. Ludwig Baur, Hessische Urkunden 1, Nr. 805.
  8. Ludwig Baur, Hessische Urkunden 1, Nr. 1015
  9. Eugen Rieß. Kloster Lorsch. in: Eugen Rieß|Dieter Wolf: "Vom Leben in einem kleinen Dorf. Die Ortsgeschichte von Wohnbach. Band 1: Alte Zeiten." Herausgegeben vom Arbeitskreis Dorferneuerung Wohnbach und der Gemeinde Wölfersheim. 2022. S. 32–60.
  10. Hans Heinrich Kaminsky: Die ersten Belege für Münzenberg als Stadt aus den Jahren 1238 und 1244. In: Petra und Uwe Müller: Münzenberg. Heimat im Schatten der Burg. 1975, S. 75f-80, S. 75–78.
  11. Valentin Ferdinand Gudenus: Codex diplomaticus sive anecdotorum res Moguntinas, Francicas, Trevirenses, Colonienses, finitimarumque regionum, nec non ius Germanicum et S.R.I. historiam vel maxime illustrantuim. Band 2, 1747, S. 139.
  12. Heinrich Reimer: Urkundenbuch der Geschichte der Herren von Hanau und der ehemaligen Provinz Hanau. Bd. 2, Osnabrück 1965, S. 40 ff.
  13. Gesetz zur Neugliederung des Dillkreises, der Landkreise Gießen und Wetzlar und der Stadt Gießen (GVBl. II 330–28) vom 13. Mai 1974. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 17, S. 237 ff., § 8 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  14. Hauptsatzung der Stadt Hungen. (PDF) (Nicht mehr online verfügbar.) S. 3, archiviert vom Original am 2. Februar 2019; abgerufen im Februar 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  15. Arthur Franz Wilhelm Wyss, Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei. Bd. 2, Nr. 587.
  16. Wilhelm Diehl Reformationsbuch der evangelischen Pfarreien des Großherzogthums Hessen. = Hessische Volksbücher 31–36. Friedberg 1917, S. 359.
  17. Wilhelm Diehl, Reformationsbuch, S. 536.
  18. Hanno Müller, Dieter Bertram, Friedrich Damrath: Judenfamilien in Hungen und in Inheiden, Utphe, Villingen, Obbornhofen, Bellersheim und Wohnbach. Hungen 2009.
  19. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  20. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  21. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 21, 438 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  22. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 (online bei Google Books).
  23. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
  24. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  25. Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1. Band 2. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
  26. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  27. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  28. Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
  29. Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen (Artikel 1.1, §3 c)) vom 16. September 2011. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2011 Nr. 17, S. 409 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 574 kB]). Bezieht sich auf das Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften (Gerichtlichesorganisationsgesetz) (GVBl. I S. 98) vom 1. Februar 2005. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2005 Nr. 5, S. 98 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 235 kB]).
  30. Einwohner: 1999–2007; 1971–2015 mit Nebenwohnungen (Memento des Originals vom 3. Mai 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (HWS um 30 korrigiert)
  31. Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Original am 27. Oktober 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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