Nonnenroth
Stadt Hungen
Koordinaten: 50° 31′ N,  55′ O
Höhe: 185 (183–211) m ü. NHN
Fläche: 5,18 km²
Einwohner: 671 (30. Jun. 2018)
Bevölkerungsdichte: 130 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 35410
Vorwahl: 06402

Nonnenroth ist ein Stadtteil von Hungen im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografische Lage

Nonnenroth liegt nördlich von Hungen. Durch den Ort verlaufen die Landesstraße 3007 sowie die Kreisstraßen 147, 148 und 149. Der Ort liegt auf der Südostseite eines Hügels im Übergang zwischen Vogelsberg und Wetterau. Unterhalb Nonnenroths fließt der Rothbach.

Geschichte

Überblick

Nonnenroth wurde erstmals 1271 im Verzeichnis der Falkensteiner Gerichte als Lunrode urkundlich erwähnt. Die Schreibweise des Ortsnamens änderte sich über die Jahrhunderte mehrfach, die aktuelle Version ist seit 1798 gebräuchlich. Das Dorf gehörte früher zur „Hersfeldschen Mark“. Auf einer Bergkuppe wurde das heutige Wahrzeichen, eine Wehrkirche errichtet, deren Glockenturm in den Kirchenneubau integriert wurde. Im Laufe der Jahrhunderte brannte die Kirche dreimal durch Blitzschlag ab. Sie wurde im Jahre 2011 umfassend restauriert. Weiteres Wahrzeichen ist das Steinerne Kreuz, dessen genauer Ursprung unbekannt ist, jedoch bereits vor 1600 auf einer Basaltkuppe errichtet wurde.

Im Jahre 1600 besaß das Dorf rund 60 Wohnhäuser, ein Backhaus und eine Brauerei und war durch einen Dorfwall gesichert. Der Dreißigjährige Krieg sorgte auch hier für große Schäden. 1621 wurde das Dorf erstmals geplündert. Im Verlauf des Krieges quartierten sich spanische, schwedische, bayerische, französische und hessische Truppen hier ein. Fast alle Wohnhäuser wurden zerstört, die Landwirtschaft kam fast zum Erliegen. Erst 1698 wies Nonnenroth wieder einen Bestand von 22 Häusern auf.

Bereits 1900 existierte eine dorfinterne Wasserleitung. Im Jahre 1906 wurde das Dorf an die Fernwasserleitung zwischen Lauter und Bad Nauheim angeschlossen.

Am 31. Dezember 1971 erfolgte im Rahmen der Gebietsreform in Hessen die freiwillige Eingliederung der Gemeinde Nonnenroth in die nahegelegene Kleinstadt Hungen. Für Nonnenroth wurde wie für alle Ortsteile ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Nonnenroth lag, sowie deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Nonnenroth ab 1806 das „Patrimonialgericht der Fürsten Solms-Braunfels“ in Hungen zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Fürsten Solms-Braunfels ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Hungen“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht das für Nonnenroth zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Fürst 1823. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Hungen“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.

Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Hungen aufgelöst und Nonnenroth dem Amtsgericht Laubach zugeteilt. Am 1. Juli 1968 erfolgte auch die Auflösung des Amtsgerichts Laubach und die Zuteilung Nonnenroths zum Amtsgericht Gießen.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Nonnenroth 711 Einwohner. Darunter waren 18 (2,5 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 105 Einwohner unter 18 Jahren, 285 zwischen 18 und 49, 192 zwischen 50 und 64 und 129 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 294 Haushalten. Davon waren 66 Singlehaushalte, 96 Paare ohne Kinder und 105 Paare mit Kindern, sowie 24 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 57 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 201 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung

Nonnenroth: Einwohnerzahlen von 1830 bis 2015
Jahr  Einwohner
1830
 
414
1834
 
359
1840
 
382
1846
 
412
1852
 
382
1858
 
399
1864
 
383
1871
 
357
1875
 
376
1885
 
350
1895
 
364
1905
 
354
1910
 
356
1925
 
318
1939
 
314
1946
 
514
1950
 
512
1956
 
420
1961
 
430
1967
 
483
1971
 
506
1987
 
561
1991
 
633
1999
 
713
2005
 
734
2011
 
711
2015
 
671
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: ; nach 1970: Stadt Hungen; Zensus 2011

Historische Religionszugehörigkeit

 1830:414 evangelische Einwohner
 1961:349 evangelische, 77 katholische Einwohner

Historische Erwerbstätigkeit

 1961:Erwerbspersonen: 123 Land- und Forstwirtschaft, 77 Prod. Gewerbe, 22 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 15 Dienstleistung und Sonstiges.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Seit dem 1. Mai 2018 bietet das Dorf mit der Schäferwagenherberge eine naturnahe besondere Übernachtungsmöglichkeit in 6 nach historischen Vorbildern gestalteten Schäferwagen. Direkt am „Lutherweg 1521“ gelegen, punktet Nonnenroth zudem mit 3 aus Eiche geschnitzten drei Meter hohen Skulpturen, die Martin Luther, Johannes Calvin sowie den „Post-modernen Menschen“ darstellen. Schnitzkünstler aus Belarus realisierten die Kunstwerke im Jahr 2016. Seit 1992 unterhält die evangelische Kirchengemeinde lebhafte Kontakte in das von der Tschernobylkatastrophe besonders betroffene Land.

Regelmäßige Veranstaltungen

Traditionell wird an Christi Himmelfahrt das Dorffest im Ortskern gefeiert, was zum Feiertag von zahlreichen Gästen aus nah und fern mit Fahrrad und zu Fuß besucht wird. Weitere Bräuche sind das Aufstellen des Narrenbaums sowie des Maibaums.

Vereine

Dolles Dorf

Nonnenroth erreichte im Jahr 2013 das Finale des jährlich vom Hessischen Rundfunk ausgetragenen Wettbewerbs Dolles Dorf. Bei dem in Kassel stattfindenden Finale siegte Walsdorf, weitere Finalisten waren die Dörfer Röhrenfurth und Neukirchen.

Commons: Nonnenroth – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. Patrimonialgericht: Standesherrliches Amt Hungen des Fürsten Solms-Braunfels.
  2. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Hungen“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 6 Nonnenroth, Landkreis Gießen. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 15. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Einwohnerzahlen inkl. Nebenwohnsitze. In: Internetauftritt. Stadt Hungen, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.
  3. Gerstenmeier, K.-H. (1977): Hessen. Gemeinden und Landkreise nach der Gebietsreform. Eine Dokumentation. Melsungen. S. 299. DNB 770396321
  4. Butteron, Ernst: Liebe Heimat Nonnenroth. 1976
  5. Hauptsatzung der Stadt Hungen. (Nicht mehr online verfügbar.) S. 3, archiviert vom Original am 2. Februar 2019; abgerufen im Februar 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 21 f., 438 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 424 (online bei Google Books).
  10. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
  11. Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Band 2, Teil 1. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
  12. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  13. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  14. Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Der Hessische Staatsminister (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
  15. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 c) und Artikel 2, Abs. 4 d) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  16. 1 2 3 Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 6 und 46, archiviert vom Original am 27. Oktober 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  17. Einwohner: 1999–2007; 1971–2015 mit Nebenwohnungen (Memento des Originals vom 3. Mai 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (HWS um 15 korrigiert)
  18. Walsdorf ist dolles Dorf 2013, abgerufen am 20. Juni 2019
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