NSG Ohligser Heide

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Ohligser Heide: Heidemoor mit blühendem Teppich aus Sonnentau

Lage Solingen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 147,24
Kennung SG-001
WDPA-ID 82278
Natura-2000-ID DE-4807-303
Geographische Lage 51° 10′ N,  58′ O
Meereshöhe von 70 m bis 90 m (ø 80 m)
Einrichtungsdatum 1952, Gebietserweiterung 1987, letzte Änd. 2004
Rahmenplan Landschaftsplan Solingen
Verwaltung Untere Landschaftsbehörde der Stadt Solingen

Die Ohligser Heide ist ein in Teilen bewaldetes ehemaliges Heidegebiet im Stadtgebiet von Solingen-Ohligs in Nordrhein-Westfalen. Sie ist Bestandteil der Bergischen Heideterrasse und gehört zum Naturraum Hilden-Lintorfer Sandterrassen. Sie steht unter Naturschutz. Durch Rodungen soll langfristig wieder eine größere Heidefläche als ursprüngliche Kulturlandschaft entstehen.

Gebietsbeschreibung

Das Naturschutzgebiet ist auf 147,24 Hektar festgesetzt und grenzt im Westen an die Bundesautobahn 3 (A 3). Dort befindet sich ein Rastplatz mit dem Namen „Ohligser Heide“. Begrenzt ist es im Norden durch die S-Bahn Rhein-Ruhr (S 1). Im Osten liegt an der Grenze des Heidegebietes der Waldfriedhof von Solingen-Ohligs. Den südlichen Rand bilden die Schwanenstraße und Langhansstraße. Am nördlichen Rand – außerhalb des Naturschutzgebietes Ohligser Heide – liegt der Engelsberger Hof, ein ehemaliges Gut, das seit Beginn des 20. Jahrhunderts unter verschiedenen Besitzern und Pächtern als Ausflugslokal und Restaurant betrieben wird.

Mitten in der Ohligser Heide liegen ein größerer See mit ca. 80 Metern Durchmesser und das Freibad Heide. Im Rahmen des Naturschutzes gibt es jahrelange Bestrebungen, das Heidebad mittelfristig zu schließen, um auch diesen stark frequentierten Bereich wieder in einen natürlichen Zustand zurückzuversetzen. Dieses Begehren scheiterte bislang am Willen der Bevölkerung, soll aber nach Ansicht der Stadt Solingen in naher Zukunft durchgesetzt werden.

Seit Pfingsten 2014 wird die Ohligser Heide zur Schaf- und Ziegenbeweidung genutzt. So sollen die Arten im Rahmen des Naturschutzes im Naturschutzgebiet erhalten werden.

Schutzziele

Die Festsetzung des Gebietes als Naturschutzgebiet erfolgt

  • zum Erhalt und zur Entwicklung eines strukturreichen Mosaiks aus Feuchtheide, Moor, Bruch- und Moorwald, naturnahen Fließgewässern, dystrophen Stillgewässern, aber auch Röhricht in den feuchten Niederungen sowie Trockenheide, offenen Sandflächen sowie Eichen-Birken-Wäldern auf den erhöhten Dünenbereichen.
  • wegen der besonderen floristischen und faunistischen Artenvielfaltung und seines Artenreichtums,
  • wegen der Seltenheit der besonderen Lebensraumtypen, der Eigenart und Schönheit des Gebietes,
  • wegen des Vorkommens von selten, gefährdeten und bestandsbedrohten Pflanzen- und Tierarten.

Zu den im Naturschutzgebiet vorkommenden zahlreichen selten und gefährdeten Pflanzenarten gehören u. a.: Viele Torfmoosarten (Sphagnum spec.), Englischer Ginster (Genista anglica), Königsfarn (Osmunda regalis), Gagelstrauch (Myrica gale), Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia) und Lungen-Enzian (Gentiana pneumonanthe).

Bei den im Gebiet heimischen seltenen und gefährdeten Tierarten sind hervorzuheben: Wespenbussard (Pernis apivorus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Ringelnatter (Natrix natrix), Grasfrosch (Rana temporaria), etliche auf Moor, Sumpf und Heide spezialisierte Libellen- und Heuschreckenarten.

Schutzvorschriften

Die Ohligser Heide wurde zum größten Teil schon 1952 rechtsverbindlich unter Naturschutz gestellt und dieser Schutzstatus wurde in den von der Stadt Solingen aufgestellten Landschaftsplänen – zuletzt 2004 – immer weiter fortgeschrieben. In Naturschutzgebieten sind nach BNatG § 23 Abs. 2 alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Der Landschaftsplan benennt dazu 33 konkrete Verbote und Nutzungseinschränkungen, die in den Naturschutzgebieten zu beachten sind. Insbesondere dürfen Besucher keine Flächen außerhalb der befestigten oder gekennzeichneten Wege, Straßen und Stellflächen betreten. Hunde sind an der Leine zu führen. Pflanzen und wildlebende Tiere dürfen weder gestört, beschädigt noch dem NSG entnommen oder in diesem ausgesetzt werden. Speziell für die Ohligser Heide darf der Boden weder physikalisch noch chemisch bzw. in seiner Wasserführung verändert werden, bei Wegebauarbeiten nur Grauwacke und Kies verwendet werden und Gewässernutzungen jeglicher Art sind untersagt.

Siehe auch

Commons: Naturschutzgebiet Ohligser Heide – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Karte Naturschutzgebiet Ohligser Heide auf openstreetmap.org
  2. Engelsberger Hof auf zeitspurensuche.de
  3. Sie sind wieder da: Schafbeweidung im Naturschutzgebiet Ohligser Heide. In: Biologische Station Mittlere Wupper. 10. Juni 2014, abgerufen am 21. Januar 2020 (deutsch).
  4. Naturschutzgebiet „Naturschutzgebiet Ohligser Heide“ im Fachinformationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
  5. Landschaftsplanung der Stadt Solingen|Landschaftsplan der Stadt Solingen, Text u. Karte zum Download
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