Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das „die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik“ (Musterweiterbildungsordnung (MWO) der Bundeszahnärztekammer, § 14 (2)) umfasst.

Gebietsbezeichnung

Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige (MWO, § 2 (3)), ganztägige und hauptberufliche (MWO, § 3 (1)) Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch „Oralchirurg“ genannt.

Operationskatalog

Die MWO listet in Anhang 3 einen umfangreichen Operationskatalog auf, der während der Weiterbildung nachgewiesen werden muss. Hierzu gehören unter anderem:

Berufsverbände

Der Berufsverband deutscher Oralchirurgen ist die Vereinigung von Oralchirurgen.

Siehe auch

Quellen

  1. 1 2 3 4 Neue Musterweiterbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer auf zm-online.de
  2. Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 391 kB), § 12a.f., auf zahnaerzte-wl.de
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