Die Ortswehren (französisch gardes locales, italienisch guardie locali) der Schweizer Armee wurden ab 1940 aufgestellt. Am 1. Januar 1941, sieben Monate nach ihrer Gründung, gab es bereits 2835 Ortswehren, die einen Totalbestand von 127'563 Personen aufwiesen. Die Ortswehren wurden 1967 aufgelöst.

Schweizer Männer waren im Allgemeinen bis zu einem Alter von 60 Jahren militärisch eingeteilt, ab 1960 bis zum Alter von 50. Bei eingeschränkter Tauglichkeit leisteten sie Dienst im Hilfsdienst der Armee, bei Dienstuntauglichkeit im Zivilschutz. Frauen konnten sich ab 1939 freiwillig zum Frauenhilfsdienst der Armee melden.

Freiwillige Männer und Frauen, die nicht dienstpflichtig waren, konnten sich zur Ortswehr melden wenn sie mindestens 16 Jahre alt waren. Sie wurden zu Beginn lediglich mit einer Armbinde als Uniform ausgestattet und verstärkten die regulären Streitkräfte auf lokaler Ebene. Männer wurden bewaffnet oder trugen private Waffen, Frauen hatten keine Kampffunktion und waren unbewaffnet. Die Ortswehr hatte Kombattantenstatus.

Siehe auch

Literatur

  • Oscar Fritschi: Geistige Landesverteidigung während des Zweiten Weltkrieges: Der Beitrag der Schweizer Armee zur Aufrechterhaltung des Durchhaltewillens. Stocker-Schmid, Dietikon 1972.
  • Ernest Léderrey: Leitfaden für die Ortswehren. Räber, Luzern 1944.

Einzelnachweise

  1. Ernst Herzig: Der Beschluss über die Ortswehren. In: Schweizer Soldat: Monatszeitschrift für Armee und Kader mit FHD-Zeitung. Band 37, Heft 24 1961-1962
  2. Aufhebung der Ortswehren. Zeitschrift Der Fourier. Offizielles Organ des Schweizerischen Fourier-Verbandes und des Verbandes Schweizerischer Fouriergehilfen. Band 40, Heft 10 1967
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