Das Patrimonialgericht Lindheim war ein Patrimonialgericht der Freiherren von Specht im Großherzogtum Hessen.
Rahmen
Die Patrimonialgerichtsbarkeit umfasste nicht nur die erstinstanzliche Rechtsprechung, sondern auch eine Reihe von Kompetenzen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, ähnlich der eines Amtes. Der moderne Staat war daher im Sinne des Gewaltmonopols bestrebt, solche hoheitlichen Kompetenzen selbst zu übernehmen.
Geschichte
Beim Übergang an das Großherzogtum aufgrund der Rheinbundakte 1806 befand sich Lindheim im Besitz der Familie von Specht. Das Großherzogtum gliederte den Ort in seine Provinz Oberhessen ein. Die Patrimonialgerichtsbarkeit der Familie von Specht blieb davon aber unberührt.
1821 kam es zu einer Verwaltungsreform im Großherzogtum. Mit ihr erfolgte nun auch auf unterer Ebene die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung. Die Ämter wurden aufgelöst. Für die Verwaltung wurden Landratsbezirke geschaffen, für die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte. Lindheim wurde 1821 hinsichtlich der Verwaltung in den Landratsbezirk Vilbel eingegliedert, allerdings noch „mit Vorbehalt der patrimonialgerichtsherrlichen Polizeigerechtsame“. Dieser Vorbehalt wurde erst 1823 beseitigt, als der Freiherr von Venningen, inzwischen Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit, diese an den Staat abtrat. Hinsichtlich der Verwaltung gehörte Lindheim nun zum Landratsbezirk Vilbel, hinsichtlich der Rechtsprechung zum Landgericht Großkarben.
Einzelnachweise
- ↑ Art. 25 Rheinbundakte.
- ↑ L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 56.
- 1 2 Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz. (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1821 Nr. 33, S. 403 ff. (410–411) (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek).
- ↑ Die Abtretung der Patrimonial-Jurisdiction zu Lindheim betreffend vom 13. Januar 1823. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 3 vom 29. Januar 1823, S. 25.