Ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) ist ein Dokument, das beim Warenverkehr mit Drittländern den EU-Pflanzenpass ersetzt. Es bestätigt, dass eine Warensendung die pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen eines Landes erfüllt. Es wird nach dem Internationalen Pflanzenschutzübereinkommen für die meisten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und weitere geregelte Gegenstände, die international gehandelt werden, eingesetzt. Ausgestellt wird ein Pflanzengesundheitszeugnis auf Antrag bei dem Pflanzenschutzdienst des zuständigen Bundeslands des Ursprungslands der Ware. Die Sendungen werden durch Mitarbeiter der Pflanzenschutzdienste, sogenannte Inspektoren für Pflanzengesundheit, auf Verbote und Beschränkungen, sowie auf das Vorhandensein von Schädlingen, speziell Quarantäneschädlingen untersucht. Pflanzengesundheitsinspektoren weisen für diese Tätigkeit eine geeignete Qualifikation, vorzugsweise aus dem Agrar-, Gartenbau- oder Forstbereich, vor und verfügen in der Regel über eine Hochschulausbildung (Bachelor oder Master). Der Inspektor stellt letztlich das Pflanzengesundheitszeugnis aus.
Weblinks
- Pflanzen: gesetzliche Grundlagen im Warenverkehr mit Drittländern Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, abgerufen am 7. Februar 2019
- Anforderungen an Pflanzengesundheitszeugnisse Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion e.V., abgerufen am 7. Februar 2019
- zoll.de Sanitärer Pflanzenschutz
- Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen: Internationales Pflanzenschutzübereinkommen, Pflanzengesundheitszeugnisse (PDF, 209 kB) verabschiedet 2014, veröffentlicht 2017
- Zeugnismuster (JPG, 154 kB)
- Richtlinie 2000/29/EG
Einzelnachweise
- ↑ Food and Agriculture Organization of the United Nations: Phytosanitary Certificates. In: Secretariat of the International Plant Protection Convention (Hrsg.): International Standards for Phytosanitary Measures. Nr. 12. Rom 26. Oktober 2017.