Der Kalif (arabisch خليفة Chalifa, DMG ḫalīfa ‚Nachfolger‘) ist nach dem islamischen Glauben der Nachfolger des Propheten Mohammed, der mit der religiösen und politischen Führung der islamischen Gemeinde, der Umma, betraut ist (siehe Kalifat).

Bei den unten aufgeführten Kalifen handelt es sich zunächst um jene, die – in ihrer kontinuierlichen, traditionellen Abfolge von 632 bis 1924 – von der großen Mehrheit der Sunniten anerkannt wurden. Es folgt eine Auswahl wichtiger Dynastien, deren Herrscher sich im Laufe der Geschichte und in unterschiedlichen Teilen der islamischen Welt zu „Gegenkalifen“ erhoben und das etablierte Kalifat so teilweise recht erfolgreich herausforderten, wenngleich ihre Anerkennung stets regional begrenzt war. Die Schiiten haben je nach Richtung andere Reihen von Imam-Kalifen, die zum Teil bis heute „herrschen“. Die wenigen übrig gebliebenen Charidschiten haben zum Teil Imame, die auch die Rolle von Kalifen haben.

Die vier „Rechtgeleiteten Kalifen“ (al-chulafa ar-raschidun)

Kalifendynastien

Kalifen der sunnitischen Mehrheit

Die Umayyaden von Damaskus

Unter den Umayyaden, welche von Damaskus aus über ein Weltreich herrschten, wurde das Amt des Kalifen erblich.

Die Abbasiden

Nach dem blutigen Sturz der Umayyaden von Damaskus gründeten die Abbasiden die zweite Kalifendynastie.

Abbasiden von Bagdad

Die Hauptstadt des Abbasidenkalifats war zunächst über lange Zeit die blühende Tigrismetropole Bagdad.

Abbasiden von Kairo

Nach der Eroberung Bagdads durch die Mongolen kam es unter den ägyptischen Mamlukensultanen zu einer Restauration des Abbasidenkalifats in Kairo.

  • Al-Mustansir II. (1261), Sohn des Kalifen az-Zāhir bi-amr Allāh (gestorben 1226)
  • Al-Hakim I. (1262–1302), Sohn von Abu Ali al-Hassan, Enkel von Abu Bakr, Urenkel von al-Hasan, Ururenkel von Ali, einem Sohn des Kalifen Al-Mustarschid (gestorben 1135)
  • Al-Mustakfi I. (1302–1340), Sohn von Al-Hakim I.
  • Al-Wathiq I. (1340–1341), Sohn von Ahmad, eines Sohnes von Al-Hakim I.
  • Al-Hakim II. (1341–1352), Sohn von Al-Mustakfi I.
  • Al-Mu'tadid I. (1352–1362), Sohn von Al-Mustakfi I.
  • Al-Mutawakkil I. (1362–1377), Sohn von Al-Mu’tadid I.
  • Al-Mu'tasim (1377), Sohn von Al-Wathiq I.
  • Al-Mutawakkil I. (erneut) (1377–1383)
  • Al-Wathiq II. (1383–1386), Sohn von Al-Wathiq I.
  • Al-Mu'tasim (erneut)(1386–1389)
  • Al-Mutawakkil I. (3. Mal) (1389–1406)
  • Al-Musta'in (1406–1414), Sohn von Al-Mutawakkil I.
  • Al-Mu'tadid II. (1414–1441), Sohn von Al-Mutawakkil I.
  • Al-Mustakfi II. (1441–1451), Sohn von Al-Mutawakkil I.
  • Al-Qa'im (1451–1455), Sohn von Al-Mutawakkil I.
  • Al-Mustanjid (1455–1479), Sohn von Al-Mutawakkil I.
  • Al-Mutawakkil II. (1479–1497), Sohn von Al-Musta‘in
  • Al-Mustamsik (1497–1508), Sohn von Al-Mutawakkil II.
  • Al-Mutawakkil III. (1509–1516), Sohn von Al-Mustamsik
  • Al-Mustamsik (erneut) (1516–1517)
  • Al-Mutawakkil III. (erneut) (1517)

Die Osmanen

Der Friede von Küçük Kaynarca „erinnerte“ Abdülhamid I. 1774 daran, dass sein Vorfahr Selim I. seit der Eroberung Kairos 1517 den Kalifentitel angenommen habe. Dadurch konnten die osmanischen Sultane formal weiterhin religiöses Oberhaupt der Muslime auf der Krim bleiben, während Russland Schutzmacht der orthodoxen Christen im Osmanischen Reich wurde.

Andere Kalifendynastien

Die Fatimiden

Das wohl erfolgreichste aller Gegenkalifate war das der ismailitischen Fatimiden. Es wurde zeitweilig von Marokko bis Mesopotamien anerkannt und kontrollierte auch die beiden heiligen Stätten Mekka und Medina.

Die Umayyaden von Córdoba

Kurz nach den schiitischen Fatimiden gründeten auch die von den Abbasiden gestürzten Umayyaden von Córdoba ein Gegenkalifat, welches aber nur in al-Andalus und Teilen des Maghrebs anerkannt wurde.

Die Almohaden

Das sunnitische Kalifat der berberischen Almohaden wurde im Maghreb und Andalusien anerkannt.

Die Hafsiden

Die Kalifen von Sokoto

Die Kalifen von Omdurman

Einzelnachweise

  1. Josef Matuz: Das Osmanische Reich. 7., zur 4. unveränderten Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, WBG, Darmstadt 2012, ISBN 978-3-86312-812-8, S. 202 f. (Erstausgabe: 1985).
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