Die Reiter-Regimenter der Reichswehr wurden aufgrund des Versailler Vertrages (Artikel 180 Tafel III) aufgestellt. Achtzehn Reiter-Regimenter waren drei Kavalleriedivisionen unterstellt. Ein Reiter-Regiment gliederte sich in mehrere Eskadrons. Die Aufgaben und Gliederungen der einzelnen Regimenter waren unterschiedlich und entsprechend der Restrukturierung der Reichswehr mehrfachem Wandel unterlegen. Beispielhaft für die Geschichte eines Regiments ist das Kavallerie-Regiment 18 der Wehrmacht.

Geschichte

Die Aufstellung der Regimenter begann zum Teil direkt nach dem Ersten Weltkrieg aus der demobilisierten Armee des Kaiserreiches (Friedensheer). Zunächst wurden in der sogenannten Vorläufigen Reichswehr (Frühjahr 1919 bis Ende September 1919) und in der Zeit des Übergangheeres (1. Oktober 1919 bis Mai 1920) Regimenter gebildet. Der 18. Dezember 1919 wurde per Verfügung Nr. 2494/12.19 T2 des Reichswehrministeriums vom 18. Dezember 1919 als Gründungstag für alle Reichswehr-Kavallerie-Regimenter festgesetzt (die tatsächlichen Daten weichen dementsprechend ab). Der Übergang dieser Regimenter zur Wehrmacht erfolgte mit dem 16. März 1935.

Bezeichnung der Einheiten

Die Bezeichnungen der Einheiten wurden im Verlauf der Geschichte von der Vorläufigen Reichswehr, dem Übergangsheer bis hin zur Bildung der eigentlichen Reichswehr am 1. Januar 1921 in der Regel mehrfach geändert. In der Anfangszeit wurden historische oder landmannschaftliche Bezeichnungen von den Regimentern übernommen, was später durch die Weimarer Vereinbarung vom 16. Juni 1919 zum Artikel 79 S. 2 der Weimarer Verfassung zu den „landsmannschaftlichen Eigenarten“ und die Verordnung HVBl. 1922 Nr. 335 vom 19. Mai 1922 aufgehoben wurden. Am 29. Mai 1922 erhielten die Regimenter die angegebenen landsmannschaftlichen Bezeichnungen.

Die Bezeichnung der Regimenter änderte sich in der Wehrmacht nach Kavallerie-Regiment xx und die landsmannschaftliche Bezeichnung entfiel.

Organisation

Die nachfolgende Aufstellung stellt die Verbandszugehörigkeit, die Gliederung sowie die Standorte für Anfang 1933 dar.

Reichswehrministerium/Chef der Heeresleitung: Berlin

1. Kavallerie-Division in Frankfurt/Oder (Stab) zeitweise Gruppenkommando 1 bzw. direkt der Heeresleitung unterstellt.

2. Kavallerie-Division in Breslau (Stab) zeitweise Gruppenkommando 1 bzw. direkt der Heeresleitung unterstellt.

3. Kavallerie-Division in Weimar (Stab) zeitweise Gruppenkommando 2 bzw. direkt der Heeresleitung unterstellt.

Traditionspflege

Die Traditionspflege wurde mit Wirkung zum 24. August 1921 vom damaligen Chef der Heeresleitung Generaloberst Hans von Seeckt für die Reichswehr verfügt. Die Traditionsübernahmen sind jeweils in der Geschichte der einzelnen Regimenter dokumentiert. Eine unvollständige Liste findet sich im Artikel zur Traditionsübernahme.

Verweise

Siehe auch

Literatur

  • Klaus Christian Richter: Die Geschichte der deutschen Kavallerie 1919–1945. 1. Aufl., Motorbuch, Stuttgart 1978, ISBN 3-87943-603-7
  • Edgar Graf von Matuschka: Organisationsgeschichte des Heeres 1890 bis 1918. In: Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.): Deutsche Militärgeschichte in sechs Bänden 1648–1939, München 1983, ISBN 3-88199-112-3
  • Georg Tessin: Deutsche Verbände und Truppen 1918–1939. Altes Heer, Freiwilligenverbände, Reichswehr, Heer, Luftwaffe, Landespolizei. Osnabrück 1974, ISBN 3-7648-1000-9
  • Karl-Volker Neugebauer: Grundzüge der deutschen Militärgeschichte. Band 1: Historischer Überblick. Rombach, Freiburg 1993, ISBN 3793006026
  • Paul Schneider: Die Organisation des Heeres. Berlin 1931
  • Friedrich Stahl: Die Heereseinteilung 1939, Nebel, 2005, ISBN 3895553387

Einzelnachweise

  1. Erst ab 1934 war die Bezeichnung Schwadron.
  2. Georg Tessin: Deutsche Verbände und Truppen 1918–1939, Biblio Verlag, Osnabrück 1974, ISBN 3-7648-1000-9, S. 188
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