Roßbach
Stadt Erbach
Koordinaten: 49° 40′ N,  57′ O
Höhe: 355 m ü. NHN
Eingemeindung: 1. April 1953
Postleitzahl: 64711
Vorwahl: 06062
Luftbild von Roßbach (unten links), dahinter Mossautal

Roßbach ist ein Stadtteil von Erbach im südhessischen Odenwaldkreis.

Geographische Lage

Roßbach ist ein Weiler, der im Wesentlichen aus dem Roßbacher Hof, einem großen landwirtschaftlichen Gehöft, sowie etwa 15 bewohnten Grundstücken besteht. Er liegt in der Gemarkung Erbach gut drei Kilometer westlich des Stadtkerns im Buntsandstein-Gebiet des Odenwaldes in einer weiten waldfreien Mulde im Quellgebiet des Roßbachs, der als linker westlicher Nebenfluss durch das bewaldete Tal des Brudergrunds der Mümling zustrebt. Im Jahr 1854 betrug die Gemarkungsfläche 533 Morgen, davon 474 Mg Acker und 59 Mg Wiesen. Die waldfreien Flächen rings um Roßbach in der Erbacher Gemarkung bemessen sich in unseren Tagen auf rund 1,19 Quadratkilometer, was umgerechnet etwa den genannten 533 Mg entspricht. Von Norden bis Südwesten reicht die Feldgemarkung bis zu einem Höhenrücken, der in einem Bogen von etwa gleichbleibend 415 Metern Höhe um Roßbach verläuft. Die nächstgelegenen Ortschaften sind die Kernstadt Erbach im Osten, Steinbuch im Norden, Ober-Mossau im Nordwesten, Unter-Mossau im Südwesten und Elsbach im Südosten.

Geschichte

Die älteste erhaltene Erwähnung des Weilers Rossebuoch stammt von 1095 und steht im Lorscher Codex.

Roßbach gehörte zum Amt Erbach der Grafschaft Erbach, die mit der Mediatisierung 1806 Teil des Großherzogtums Hessen wurde. Ab 1822 gehörte Roßbach zum Landratsbezirk Erbach, ab 1852 zum Kreis Erbach (ab 1939: „Landkreis Erbach“), der – mit leichten Grenzberichtigungen – seit 1972 Odenwaldkreis heißt.

Nach Auflösung des Amtes Erbach 1822 nahm die erstinstanzliche Rechtsprechung für Roßbach das Landgericht Michelstadt wahr, ab 1879 das Amtsgericht Michelstadt.

1840 erhielt Roßbach den Status einer selbständigen Gemarkung. 1856 hatte der Ort 58 Einwohner. Mit Wirkung ab 1. April 1953 wurde die selbständige Gemarkung Roßbach durch Beschluss der hessischen Landesregierung zugleich mit einer Reihe anderer selbständiger Gemarkungen aufgelöst. Roßbach wurde in die Stadt Erbach eingemeindet. Dieser hinsichtlich der Kreisumlage rechtlich offenbar unzureichende Kabinettsbeschluss wurde durch das Gesetz über die Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt vom 4. Juli 1966 (GVBl. I S. 177) rückwirkend bestätigt.

Verkehr

Die Kreisstraße K 49 von Erbach nach Unter-Mossau biegt am oberen Ausgang des Brudergrunds nach Südwesten ab und führt so südlich an Roßbach vorbei. Kurz vor der Biegung der K 49 zweigt die Straße Zum Roßbacher Hof rechts ab und erschließt so den Ort.

Einzelnachweise

  1. Minst, Karl Josef [Übers.]: Lorscher Codex (Band 1), Urkunde 141, 27. Oktober 1095 – Reg. 3628. In: Heidelberger historische Bestände – digital. Universitätsbibliothek Heidelberg, S. 194, abgerufen am 11. Juni 2018.
  2. Auflösung der selbständigen Gemarkungen und gemarkungsselbständigen Grundstücken im Regierungsbezirk Darmstadt, hier Landkreis Erbach (Punkt 486) vom 24. April 1953. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1953 Nr. 19, S. 417 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,4 MB]).
  3. Gesetz über die Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt (§ 23 und § 40) vom 4. Juli 1966. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1966 Nr. 20, S. 177 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 939 kB]).
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