Rosmarie Trautmann (* 5. März 1938 in Halle (Saale); † 20. Oktober 2016 ebenda) war eine deutsche Juristin und Rechtswissenschaftlerin an der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg sowie Rechtsanwältin in der Saalestadt.

Leben

Sie wurde als Tochter des Klempners Fritz Kind (* 1901) aus dem Giebichensteinviertel im Norden der Saalestadt und seiner Ehefrau Hildegard, geb. Michaelis (* 1910), geboren. Sie wurde 1944 eingeschult und konnte 1956 an der Goethe-Oberschule in Roßleben, einer früheren Klosterschule mit angeschlossenem Internat, gelegen im Tal der Unstrut, das Abitur mit Sprachausrichtung, darunter Latein und Russisch, ablegen. Im selben Jahr nahm sie an der Juristischen Fakultät der Universität Halle ihr Jurastudium auf und schloss es nach vier Studienjahren als Diplom-Juristin ab. Sie erhielt eine planmäßige Aspirantur, um einen weiteren wissenschaftlichen Grad, den Dr. jur., zu erlangen. Sie spezialisierte sich im neu entstandenen Institut für LPG- und Bodenrecht unter Leitung von Gerhard Rosenau auf dem DDR-spezifischen Rechtsgebiet Recht der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Dort schrieb sie eine Dissertation über „Die rechtliche Stellung der zwischengenossenschaftlichen Einrichtungen auf kulturellem und sozialem Gebiet“, die sie Ende Dezember 1963 mit gutem Erfolg (Prädikat „magna cum laude“) verteidigte. Von 1964 bis 1968 wurden der Oberassistentin Trautmann die Lehrveranstaltungen übertragen, die das damalige Institut für LPG- und Bodenrecht mit der nach dem Weggang des Dozenten Rosenau unbesetzten Direktorenstelle zu verantworten hatte. Unterstützt wurde sie bei den Seminaren und Prüfungen durch den Assistenten Frieder Hubrich, der sich vor allem mit der Thematik der Schadensersatzpflicht von Genossenschaftsmitgliedern in der Landwirtschaft befasste. Trautmann führte Lehrveranstaltungen sowohl bei den Studierenden in der Fachrichtung „Wirtschaftsrecht“ im Direkt- und Fernstudium durch als auch bei den Landwirtschaftsstudenten, die im Direktstudium an der „Sektion Pflanzenproduktion“ der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg studierten.

Ab September 1967 konnte Trautmann sich auf ihre Habilitation vorbereiten, die zum Thema hatte: „Die Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern, ihrer Leitungsorgane und Einzelleiter bei der Organisierung und der Durchsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“. Im April 1971 wurde sie zur Dozentin berufen. Dozentin Trautmann war m November 1976 einzige deutsche Diskussionsrednerin von mehreren Referenten auf einer wissenschaftliche Konferenz in Leipzig, die Dozenten und Professoren aus Berlin, Halle und Leipzig mit russischen, tschechischen, slowakischen, polnischen, rumänischen und ungarischen Rechtswissenschaftlern zusammenführte, um Erfahrungen in der Rechtssetzung und Rechtsverwirklichung auf dem Gebiet der Landwirtschaft sowie zu Fragen der Ausbildung der Studierenden im Agrarrecht in den (Ostblock-) Ländern auszutauschen.

Im Jahre 1979 wurde sie zur außerordentlichen Professorin ernannt und 1986 zur ordentlichen Universitätsprofessorin. Ein Schwerpunkt ihres wissenschaftlichen Interesses war besonders in den 1980er Jahren die Leitung der LPG und die genossenschaftliche Demokratie. Darüber hinaus waren weitere Forschungen gemeinsam mit dem Hallenser Dozenten Lothar Schramm den Rechtsfragen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit aller Mitgliedsländer des RGW in der Landwirtschaft gewidmet.

Nach der am 1. Januar 1991 vollendeten Abwicklung der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Universität Halle war Trautmann als Rechtsanwältin in Halle (Saale) tätig. Als „Frau Prof. Dr. Rosemarie Trautmann, Martin-Luther-Universität Halle aus Halle-Neustadt“ wurde sie 1991 in einem Bericht des damaligen Bundestagsausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgestellt. Sie gehörte zu den sechs Anhörungsbeteiligten, die am 20. März desselben Jahres in einer nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzung zur Vorbereitung eines Gesetzentwurfes für die Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und anderer Gesetze hinzugezogen wurden.

Sie trat 1959 unter dem Sekretär der SED-Leitung der Grundorganisation der Juristischen Fakultät der Universität Halle, Eberhard Poppe, in diese Partei ein und wurde 1980 mit der Artur-Becker-Medaille der FDJ in Gold ausgezeichnet. In den 1980er Jahren war sie Mitglied der Universitätsparteileitung (UPL) der MLU. Nach der Deutschen Einheit gehörte sie zuletzt zum Stadtverband Halle der Partei DIE LINKE.

Schriften/Aufsätze (Auswahl)

  • Die Rechte und Pflichten der Genossenschaftsbauern, ihrer Leitungsorgane und Einzelleiter bei der Organisierung und Durchsetzung des Gesundheits[schutzes] und Arbeitsschutzes in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 1971
  • Nochmals: Zur Begründung eines LPG-Mitgliedschaftsverhältnis durch Jugendliche, 1976
  • LPG-Recht. Lehrmaterial für das Fernstudium, Humboldt-Universität zu Berlin, Sektion Rechtswissenschaft, Abt. Weiterbildung und Fernstudium, 1979; DNB 209210982
  • Leitung der LPG und Verwirklichung der Genossenschaftlichen Demokratie, 1982
  • Laudatio zum 65. Geburtstag von Helmut Richter

Als „Rosmarie Trautmann“ ist sie 1970 namentlich im Fachbuch Gestaltung der Arbeits- und Lebensverhältnisse der LPG-Mitglieder als Verfasserin des Abschnitts 6 aufgeführt worden, das vornehmlich von Helmut Richter (* 14. Mai 1921) verfasst wurde. Richter wurde am 1. September 1971 zum „Professor für Agrarrecht, Bodenrecht und Wasserrecht“ an der Universität Halle berufen und später als Leiter des „Wissenschaftsbereichs Zivil-, Arbeits-, LPG- und Bodenrecht“ Trautmanns unmittelbarer Vorgesetzter bis zu seiner Emeritierung 1986.

Familie

Aus der Ehe mit dem Juristen und Staatsanwalt Trautmann (* 19. Februar 1935) gingen drei Töchter hervor: Marion, Heike und Antje. Rosmarie Trautmann selbst hatte einen jüngeren, musikalisch begabten Bruder, der an Klavierkonzerten in Sachsen-Anhalt sowohl zweihändig als auch zusammen mit einer Pianistin vierhändig mitwirkte.

Die Rechtsprofessorin fand mit ihren standesamtlich beurkundeten Vornamen „Rosmarie“ und den Familiennamen „Trautmann“ ihre Würdigung in Traueranzeigen sowie ihre letzte Ruhestätte am 19. November 2016 auf dem Gertraudenfriedhof in Halle (Saale). Rosmarie ist eine Form des geläufigen weiblichen Vornamens Rosemarie und dieser besteht aus dem Doppelnamen Rose und Maria.

Einzelnachweise

  1. Hallisches Adressbuch 1946/47, Teil I
  2. Dirk Breithaupt: Rechtswissenschaftliche Biographie DDR, Kiel/Berlin 1993, S. 526; DNB 940131013
  3. Lieberwirth, Rolf: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945, 2., ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, S. 93; ISBN 978-3-86977-014-7
  4. Lieberwirth, Rolf: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945, 2., ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, S. 97; ISBN 978-3-86977-014-7
  5. Beispielsweise waren Trautmann und Hubrich am 26. Juni 1969 im Fach "LPG-Recht" Prüfer und bescheinigten im Studienbuch die erteilte Note mit eigenhändiger Unterschrift; Dokumenten-Sammlung Schudi 45
  6. Dirk Breithaupt: Rechtswissenschaftliche Biographie DDR, Kiel/Berlin 1993, S. 310 DNB 940131013
  7. Lieberwirth, Rolf: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945, 2., ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, S. 98; ISBN 978-3-86977-014-7
  8. Konferenzbericht in Neue Justiz (NJ) 31. Jahrgang, 1977, S. 113
  9. Lieberwirth, Rolf: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945, 2., ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, S. 112; ISBN 978-3-86977-014-7
  10. Prof. Dr. sc. Rosmarie Trautmann: Leitung der LPG und Verwirklichung der Genossenschaftlichen Demokratie. In: Neue Justiz, Heft 12 / 1982 S. 532 ff.; ISSN 0028-32-31
  11. Lothar Schramm/Rosmarie Trautmann: Rechtsfragen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW. In: Staat und Recht Bd. 30 (1981), S. 648 f.
  12. Bericht der Bundestagsabgeordneten Gerald Thalheim (SPD) und Hedda Meseke (CDU); Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  13. Dirk Breithaupt: Rechtswissenschaftliche Biographie DDR, Kiel/Berlin 1993, S. 527; DNB 940131013
  14. Linkes Blatt für Halle und den Saalekreis, 26. Jahrgang (2016), Ausgabe 11 vom 8. November 2016, S. 8
  15. Halle, Universität, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft, Dissertation B; DNB 760650179
  16. In: Neue Justiz Heft 9 / 1976 S. 271 ff.
  17. In: Neue Justiz Heft 12 / 1982 S. 532 ff.
  18. Zeitschrift Staat und Recht. Bd. 1986 (5/86), ISSN 0038-8858, S. 421 f. [Personalien]
  19. DNB 457937203
  20. Dirk Breithaupt: Rechtswissenschaftliche Biographie DDR, Kiel/Berlin 1993, S. 441; DNB 940131013
  21. Lieberwirth, Rolf: Geschichte der Juristischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg nach 1945, 2., ergänzte Auflage, Universitätsverlag Halle-Wittenberg, Halle an der Saale 2010, S. 112; ISBN 978-3-86977-014-7
  22. DNB 1119101077
  23. Plakatwerbung: Lieder zur Nacht, Madrigalchor Dessau, 27. Oktober 2018
  24. Ines Schill: 4000 Vornamen aus aller Welt, S. 232; ISBN 3-8094-0591-4
  25. „Keine Angst, keine Angst, Rosmarie!“ ist eine bekannte Verszeile aus dem Lied Das kann doch einen Seemann nicht erschüttern, welches ein Trio mit Heinz Rühmann in einem Film von 1939 sang; Schellack-Schallplatte: Odeon O-26 342 (online).
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