Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/LU-N
Route nationale 26 in Luxemburg
26
Karte
Basisdaten
Betreiber: Administration des Ponts et Chausses
Straßenbeginn: Wiltz-Oberstadt
(49° 57′ 35″ N,  55′ 4″ O)
Straßenende: Liefringen
(49° 54′ 33″ N,  52′ 38″ O)
  davon in Betrieb: 10,7 km
  davon in Bau: 0 km

Kantone:

Wiltz

die N36 kurz vor Schumannseck und Esch/Sauer
Straßenverlauf
Wiltz-Obertsadt
Rue Gde. Duchesse Chalotte /
- 26B
- 318
Esch/Sauer-Nothum , Stauseegemeinde
Schumannseck
Kaunereferstrooss 318
Böwingen/Attert, Stauseegemeinde
Birbaach
Am Seif 316
Böwinger Bach
Rue de Bavigne 315
Staumauer Obersauer-Stausee
Böwinger Bach
Liefringen, Stauseegemeinde
Haaptstrooss 318

Die Nationalstraße 26 oder abgekürzt N 26 ist eine 10,7 km lange Nationalstraße innerhalb des Kantons Wiltz.

Aktueller Verlauf (Stand 1. Oktober 2023)

Die N 26 beginnt in Wiltz-Oberstadt und verläuft über die Straße nach Nothum (Bahnhof Wiltz) weiter in Richtung Schumannseck, immer entlang des Obersauer-Stausees, über die Staumauer von Böwingen/Attert bis nach Lifringen, wo die N26 auf den CR 318 stößt und endet.

Seitenäste

Die N26 weist zwei heute zwei Seitenäste auf:

N26A

Über die N ist eine Verbindung (1 km Länge) zwischen Wiltz (N26, der N ) und der N realisiert (Rue Michel Thilges).

  • Rechterseits zweigen folgende Straßen vom Seitenast ein/ab: Rue du Général Patton und Rue des Remparts
  • Linkerseits: Rue de l'Industrie, die Rue de Winseler (CR 319) sowie eine Verbindungsstrooss zwischen diesen beiden

N26B

Die N 26B ist ca.rund 1,6 km lang und stellt die Verlängerung an dem CR 319 (rue de Winseler) und verläuft kurz durch die Industriezone von Wiltz.

Historische Entwicklung

  • Bis Anfang der 1950er Jahre entsprach die N26 der „Rost-Route“ von Mersch nach Colmar und bot eine Alternativroute zur N zwischen Luxemburg-Stadt und Diekirch.
  • Ab 1958 wurde die Nummer jedoch einer anderen Trasse zugewiesen: Seit diesem Datum verläuft die N26 als Verbindungsstraße der Oberstadt von Wiltz mit der Straße von Nothum zum Bahnhof Wiltz.
  • die umgewidmete Trasse wurde 1843 als Staatsstraße beschrieben und in Etappen zwischen 1896 und 1901 erbaut (Mémorial A12/1896 / Mémorial A20/1897 / Mémorial A30/1901);
  • alter Verlauf der N 29 von Wiltz nach Nothum;
  • die CR 315 zwischen Nothum und Bavigne;
  • die Trasse des CR 320 wurde teilweise durch die Aufstauung des Obersauer-Stausees überflutet, hier sind heute die Bavigne-Staumauer und das Wasserkraftwerk Esch/Sauer zu finden, die Ende der 1950er Jahre gebaut wurden.
  • Die CR 320 wurde in ihrem gesamten Verlauf per Gesetz aus dem Jahre 1958 umgewidmet: der westliche Teil von Nothum zum Obersauer-Stausee führend, wurde als N26 klassifiziert, der östliche Teil dieser Achse (von Lultzhausen nach Erpeldingen/Sauer) wurde hingegen der N zugeordnet.
  • Anhand der aufgegebene Trasse des CR 320 kann die Lage der durch die Aufstauung des Obersauer-Stausee geflutete ehemalige Insenbornbrücke erraten, die einst über die Sauer führte.
  • Das Gesetz vom 15. Dezember 2021 nahm eine Umwidmung eines Abschnitts der Trasse N 26 in Wiltz als zur N zugehörigen Abschnitt vor
  • 1970'er Jahre: Trassenbegradigung auf Höhe der Kreuzung mit der N 26B.
  • 1980'er Jahre: Trassenbegradigung zwischen Wiltz und Nothum.
  • 1990'er Jahre: Bau der Ein-/Ausfahrt des Maison-Schuman.

Bildergalerie

Commons: Route nationale 26 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Legilux: Gesetz vom 4. März 1896, den Bau einer Verbindungsstraße der Oberstadt Wiltz mit der Straße von Nothum nach dem Bahnhof Wiltz betreffend. Abgerufen am 1. Oktober 2023 (deutsch, französisch).
  2. Legilux: Großh. Beschluß vom 30. März 1897, wodurch der Bau einer Verbindungsstraße der Oberstadt Wiltz mit der Straße von Nothum nachdem Bahnhof Wiltz zum Gegenstand öffentlichen Nutzens erklärt wird. Abgerufen am 1. Oktober 2023 (deutsch, französisch).
  3. Legilux: großherzoglicher Beschluß vom 30. April 1901, wodurch die Vollendung der Straße, welche die Oberstadt Wiltz mit der Straße von Nothum nach dem Bahnhofe Wiltz verbindet, zum Gegenstand öffentlichen Nutzens erklärt wird. Abgerufen am 1. Oktober 2023 (deutsch, französisch).
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