Schleuse Hakenberg | ||
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Schleuse Hakenberg um 1900 | ||
Lage | ||
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Koordinaten | 52° 47′ 10″ N, 12° 51′ 17″ O | |
Land: | Brandenburg | |
Ort: | Hakenberg | |
Gewässer: | Alter Rhin | |
Gewässerkilometer: | km 8,50 | |
Daten | ||
Betreiber: | Wasser- und Bodenverbandes "Rhin-/ Havelluch" | |
Planungsbeginn: | vor 1852 | |
Bauzeit: | 1852 bis 1857 | |
Betriebsbeginn: | 1857 | |
Sanierung: | 1928/29, 1992, 2021/22 | |
Schleuse | ||
Typ: | Kammerschleuse | |
Wird gesteuert von: | Schleusenwärter | |
Nutzlänge: | ca. 43,00 m | |
Nutzbreite: | ca. 6,00 m | |
Durchschnittliche Fallhöhe: |
ca. 1,50 m | |
Obertor: | Stemmtor | |
Untertor: | Stemmtor | |
Sonstiges | ||
Zugehöriges Wehr: | im südlichen Altarm | |
Stand: | Tel.:033922-50 272 0172-6865026 |
Die Schleuse Hakenberg, früher auch als Hakenberger Schleuse bezeichnet, befindet sich am Kilometer 8,50 in einem Schleusenkanal des Alten Rhins unweit der gleichnamigen Ortschaft Hakenberg, einem Ortsteil der Gemeinde Fehrbellin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg. Im südlichen Flussarm befindet sich ein Wehr. Schleuse und Wehr bilden die Staustufe Hakenberg.
Geschichte
Zur Zeit des Torfabbaus im Rhinluch hatte die Hakenberger Schleuse im Alten Rhin eine wichtige Funktion für den Transport des als Brennmaterial begehrten Torfs über die Fehrbelliner Wasserstraße und Ruppiner Wasserstraße nach Berlin. Der Alte Rhin fließt ab der Gabelung des Bützrhins zunächst als gewundener Fluss in Richtung Fehrbellin. Bis zur Schleuse Hakenberg liegt sein Wasserspiegel etwa einen Meter über den umgebenden Wiesen und bis zu zwei Meter über dem Wasserspiegel der Entwässerungsgräben. Die Fehrbelliner Wasserstraße war schon seit früher Zeit im Zuge des Rhins zur Havel hin flößbar.
Unmittelbar an der Schleuse Hakenberg auf der Schleuseninsel befindet sich der Stützpunkt Hakenberg des Wasser- und Bodenverbandes "Rhin-/Havelluch" zur Unterhaltung und Bewirtschaftung der Gewässer 1. Ordnung und deren Anlagen im Auftragsbereich. Zu den Gewässern 1. Ordnung zählen die Landeswasserstraße Ruppiner Wasserstraße von unterhalb der Schleuse Altfriesack bis zur Einmündung in den Oranienburger Kanal, die Fehrbelliner Wasserstraße, der Amtmannkanal sowie die nicht schiffbaren Gewässer Wustrauer Mühlenrhin, der Rhinkanal von Fehrbellin bis zum Wehr III nahe Friesack. Ferner betreibt und unterhält der Verband für das Land Brandenburg die Tiergartenschleuse und die Schleuse Hohenbruch. Zur Gewässerunterhaltung der Gewässer 1. Ordnung ist der Stützpunkt in Hakenberg mit Baggern und Schiffstechnik ausgestattet. Die kanalisierten Landeswasserstraßen mit ihren Kanalseitendämmen können fast ausschließlich nur wasserseitig unterhalten werden. Hier erfolgt die Instandsetzung und Reparatur des Uferverbaus, das Freibaggern der Gewässersohlen, die Sohlen- bzw. Profilkrautung, die Gehölzpflege, der Lichtraumschnitt für die Schifffahrt und das Beseitigen von Hindernissen.
Die Schleuse
Da der Wasserspiegel des Rhinluchs mit 1,50 bis 1,80 Metern deutlich unter dem Wasserspiegel der Fehrbelliner- und Ruppiner Wasserstraße liegt, war der Bau einer Schleuse notwendig geworden. Die erste Schleuse Hakenberg entstand von 1852 bis 1857 im Zuge der Schiffbarmachung des Alten Rhins in einem nördlich gelegenen Schleusenkanal. Im südlichen Altarms des Alten Rhin befindet sich ein Wehr. Eine umfassende Rekonstruktion der Schleuse Hakenberg erfolgte 1928/29 und 1996 wurde sie das letzte Mal erneuert. Die Schleusenkammer erhielt bei ihrem letzten Umbau Stahlspundwände und massive Ober- und Unterhäupter aus Stahlbeton. Sie wird zum Oberwasser wie zum Unterwasser durch Stemmtore verschlossen. Die heutige Schleuse hat eine Nutzlänge von etwa 43 Metern zwischen den Tornischen, die Nutzbreite beträgt 6 Meter und die Fallhöhe bei Mittelwasser 150 Zentimeter. Der Schleusenbetrieb wird von einem Schleusenwärter durchgeführt.
Sperrung der Schleuse
Aufgrund von Bauarbeiten ist die Schleuse Hakenberg seit dem Mai 2021 bis voraussichtlich Juli 2022 für Baumaßnahmen vollständig gesperrt.
Weblinks
- Wasser- und Bodenverband "Rhin-/ Havelluch" abgerufen am 1. Februar 2022
- Erlass vom 27. Februar 2004 „Erhaltung und Nutzung der schiffbaren Landesgewässer im Land Brandenburg“ 1. Änderung vom 22. Dezember 2011 (ab Seite 8 dieses Dokuments) 2. Änderung vom 20. April 2018 (Seite 12 dieses Dokuments) (PDF; 1,3 MB) abgerufen am 1. Februar 2022
- Rekonstruktion der Ruppiner – Fehrbelliner Wasserstraße zwischen NSG Kremmener See und Schleuse Hakenberg abgerufen am 1. Februar 2022
Literatur
- H.-J. Uhlemann: Berlin und die Märkischen Wasserstraßen. DSV-Verlag, Hamburg 1994, S. 170. ISBN 3-344-00115-9.
Karten
- Folke Stender: Redaktion Sportschifffahrtskarten Binnen 2. Nautische Veröffentlichung Verlagsgesellschaft, ISBN 3-926376-10-4.