Selbstwerbung bezeichnet im Zusammenhang mit der Forstwirtschaft die Aufarbeitung und zum Teil auch vorherige Fällung von Holz durch dessen Käufer bzw. sonstige Berechtigte. Dieses Verfahren wird häufig bei der Gewinnung (Werbung) von Brennholz durchgeführt. Hierbei erntet der Kunde das Brennholz selbst und auf eigene Rechnung auf der Grundlage eines Vertrags mit dem Waldbesitzer oder dessen Beauftragtem.

Brennholz

Ein Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer per Brennholzvertrag ein Bezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine bestimmte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Preise für Selbstwerber-Brennholz liegen üblicherweise deutlich unter den im Holzhandel für aufgearbeitetes Holz zu zahlenden Preisen. Das im Rahmen des Selbstwerbervertrages zugewiesene Holz kann dabei verschiedene Formen haben, üblich sind dabei u. a.:

  • stehende Bäume, fachsprachlich „frei / ab / auf Stock“, die erst noch gefällt werden müssen
  • liegendes Stammholz oder auf der Fläche liegengebliebenes Restholz nach einem vorherigen Einschlag
  • bereits an den Waldweg gerücktes Holz, z. B. Stammholzpolter oder Haufen mit Restholz

Bei Aufarbeitung von stehendem oder liegendem Holz im Bestand bezeichnet man die dabei zugewiesenen Flächen gemeinhin als Flächenlos.

Der Selbstwerber kann dann, innerhalb der erlaubten Zeiten, in diesem Wald oder Waldstück die vertraglich vereinbarte Menge liegendes Brennholz aufarbeiten – d. h. rücken und zerlegen – und abtransportieren, wobei den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten ist.

Rechtliche Lage

Da Arbeit im Wald und insbesondere mit einer Motorsäge nicht ungefährlich ist, müssen Selbstwerber in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Selbstwerbung ist nicht auf Holzernte beschränkt. So wird im Ohrntal auf Basis eines Selbstwerbungsvertrags auch Bärlauch für kommerzielle Zwecke geerntet.

Literatur

  • Gerhard Stinglwagner, Ilse Haseder, Reinhold Erlbeck: Das Kosmos Wald- und Forstlexikon. 5. Auflage. Franckh-Kosmos, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-440-15524-0, Selbstwerbung.

Einzelnachweise

  1. Gerhard Stinglwagner, Ilse Haseder, Reinhold Erlbeck: Das Kosmos Wald- und Forstlexikon. 5. Auflage. Franckh-Kosmos, Stuttgart 2016, ISBN 978-3-440-15524-0, Selbstwerbung: „Selbstwerbung, die: Gewinnung (Werbung) der Waldprodukte, v. a. des Holz, durch den Käufer, Berechtigten oder Empfänger im Ggs. zur Aufarbeitung (Bereitstellung) durch die Forstverwaltung“
  2. 1 2 Selbstwerbung – AfL-Hessen. In: Arbeitsgemeinschaft für forstwirtschaftliche Leistungen Hessen e.V. Archiviert vom Original am 14. September 2021; abgerufen am 14. September 2021: „Private (Brennholz-)Selbstwerbung: Privatpersonen erwerben das Recht stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) aufzuarbeiten und zu rücken.“
  3. Fachbegriffe erklärt | Selbstwerber. In: BMEL-Statistik. Archiviert vom Original am 14. September 2021; abgerufen am 14. September 2021: „Buchführung: Frei Stock verkauft bzw. Selbstwerbung ist die Aufarbeitung von Holz durch den Käufer (bzw. durch Forstberechtigte).“
  4. 1 2 Alexander Höldrich: Bewertung von Scheitholzproduktionsverfahren unter arbeitswissenschaftlichen, energetischen und ökonomischen Aspekten. Technische Universität München, Fakultät Wissenschaftszentrum Weihenstephan Dissertation, München 2007, S. 39, urn:nbn:de:bvb:91-diss-20070311-620297-0-3 (d-nb.info).
  5. Verwaltungsservice Bayern: Brennholz; Erlaubnis zur Selbstwerbung (Memento vom 10. Mai 2015 im Internet Archive)
  6. Siehe z. B. SaarForst: Brennholz selber im Wald machen (Selbstwerber).
  7. Forstamt Melsungen – Walderzeugnisse (Memento vom 17. Februar 2015 im Internet Archive)
  8. Andreas Scholz: "Bärlauchernte im großen Stil", in: Hohenloher Zeitung, 25. März 2020, S. 25
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