Der Senat für Notarsachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Bundesnotarordnung (BNotO) dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 108 Abs. 2 i. V. m. § 104 Abs. 2 Satz 2 BNotO, für die der I. Zivilsenat zuständig ist.

Besetzung

Der Senat für Notarsachen setzt sich nach §§ 106 f. BNotO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Notaren als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Juni 2022) wie folgt besetzt:

Einzelnachweise

  1. Senat für Notarsachen. Bundesgerichtshof, 12. Januar 2023, abgerufen am 18. Januar 2023.

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