Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die im Steuerberatungsgesetz dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 101 Abs. 2 StBerG, für die der III. Zivilsenat zuständig ist.

Besetzung

Der Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen setzt sich nach § 97 Abs. 2 StBerG aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: September 2020) wie folgt besetzt:

Einzelnachweise

  1. Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen. Bundesgerichtshof, abgerufen am 4. September 2020.

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