Das Sozialgericht Kiel ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Es ist eines von vier Sozialgerichten in Schleswig-Holstein.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
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Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Kiel.
Es ist örtlich für die Städte Kiel und Neumünster und den Kreis Plön zuständig. Der Gerichtsbezirk ist damit etwa 1270 km2 groß, in ihm leben etwa 456.000 Einwohner. Seit dem 1. April 2011 ist das Gericht nicht mehr für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig.
Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Gerichtsleitung
Direktor des Sozialgerichts Kiel ist seit 2020 Frank Knoblich, der vorher Direktor des Sozialgerichts Itzehoe war.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Kiel befindet sich am Kronshagener Weg 107 a. Bis zum Jahre 2009 befand es sich im Gerichtsgebäude in der Deliusstraße gemeinsam mit den dortigen Gerichten.
Übergeordnete Gerichte
Auf Landesebene ist das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht das übergeordnete Gericht. Es ist in Schleswig angesiedelt. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Sozialgerichts Kiel. Abgerufen am 15. April 2019.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts Kiel. Abgerufen am 24. Februar 2018.
Einzelnachweise
- ↑ § 58 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
- ↑ § 58 Abs. 2 Nr. 2 LJG.
- ↑ Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 24. Februar 2018.
- ↑ schleswig-holstein.de
- ↑ Justitia hinter schöner Fassade. (Nicht mehr online verfügbar.) KN-online, 27. August 2009, archiviert vom am 17. April 2019; abgerufen am 20. September 2022.
Koordinaten: 54° 19′ 34,5″ N, 10° 6′ 18,2″ O