Das Sozialgericht Schleswig ist ein Gericht der Sozialgerichtsbarkeit. Das Gericht ist eines von vier Sozialgerichten in Schleswig-Holstein.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Sozialgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
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Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Schleswig.
Es ist örtlich für die Stadt Flensburg, den Kreis Schleswig-Flensburg, den Kreis Nordfriesland sowie seit dem 1. April 2011 auch wieder für den Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig. Der Gerichtsbezirk ist damit etwa 6400 km2 groß. In ihm leben ungefähr 723.000 Einwohner. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Sozialgerichtsgesetz.
Gerichtsleitung
Direktor des Sozialgerichts Schleswig ist Eckhard Pawelzik.
Gerichtsgebäude
Das Gerichtsgebäude des Sozialgerichts Schleswig befindet sich in der Brockdorff-Rantzau-Straße 13.
Übergeordnete Gerichte
Auf Landesebene ist das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht das übergeordnete Gericht. Es ist ebenfalls in Schleswig angesiedelt. Diesem ist wiederum das Bundessozialgericht in Kassel übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Sozialgerichts Schleswig. Abgerufen am 25. September 2022.
- Übersicht der Rechtsprechung des Sozialgerichts Schleswig. Abgerufen am 25. September 2022.
Einzelnachweise
- ↑ § 58 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
- ↑ § 58 Abs. 2 Nr. 4 LJG.
- ↑ Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 26. Februar 2018.
- ↑ schleswig-holstein.de
Koordinaten: 54° 30′ 18,2″ N, 9° 32′ 4,2″ O