Die Sozialwahl oder Sozialversicherungswahl sind die Wahlen zu den einzelnen Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung statt. Die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit wird ernannt.

Die Sozialwahlen sind in Summe in Bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Europawahl und den Wahlen zum Deutschen Bundestag. In der Regel ist ein Bürger bei mehreren Einzelwahlen stimmberechtigt, z. B. als Rentenbeitragszahler und als Krankenversicherter, in der Regel finden alle Wahlen zeitlich gemeinsam als Briefwahl statt. Die Sozialwahl 2017 fand vom 25. April bis 31. Mai statt. Die Sozialwahl 2023 fand vom 12. April bis 31. Mai statt.

Grundlagen

Allgemeines

Die rechtlichen Einzelheiten zu den Sozialwahlen stehen in den § 43 ff. des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV).

Die Sozialwahl soll den Versicherten und Arbeitgebern die Mitbestimmung über die Arbeit der Sozialversicherungsträger ermöglichen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung selbst sind gesetzlich geregelt in den § 29 ff. des SGB IV.

Die Stimmabgabe bei den Sozialwahlen soll eine Einflussnahme auf die Geschicke des Versicherungsträgers bewirken sowie eine Mitwirkung und Mitgestaltung in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Personal und Organisation sein.

Die Wahl ist als Listenwahl frei und geheim und erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Zur Wahl stellen sich bei der Sozialwahl in der Regel Gewerkschaften, andere (Arbeitnehmer-)Vereinigungen und Einzelbewerber.

Gesetzlich unterschieden wird in eine Wahl mit Wahlhandlung, bei der die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, und einer Wahl ohne Wahlhandlung (Friedenswahl). Zu dieser kommt es, wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird oder wenn auf mehreren Vorschlagslisten insgesamt nicht mehr Kandidaten benannt werden, als Organmitglieder zu wählen sind. In diesem Fall gelten die vorgeschlagenen Kandidaten ohne weitere Wahlhandlung mit Ablauf des Wahltages als gewählt. Zu Wahlen ohne Wahlhandlung kommt es auf der Arbeitnehmerseite bei den kleineren Trägern der Deutschen Rentenversicherung und bei der Wahl der Vertreter der Arbeitgeberseite.

Über das Wahlverfahren wacht der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) angesiedelte Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. Er und sein Stellvertreter erlassen auch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Daneben informiert der Bundeswahlbeauftragte auf geeignete Weise die Öffentlichkeit über die Selbstverwaltung und die Sozialwahlen. Ein Wahlkampf findet jedoch zumeist nicht statt, so dass auch das Medieninteresse beschränkt ist.

Der Wahlkalender enthält die Termine und Fristen zur Vorbereitung der Wahl.

Selbstverwaltung der Rentenversicherung

Die Rentenversicherung wird von Arbeitgebern und Versicherten selbst verwaltet. Das heißt: Diejenigen, die die Beiträge bezahlen, treffen alle wichtigen organisatorischen und personellen Entscheidungen und üben Kontrollfunktionen aus. Ihnen ist die Regelung von Angelegenheiten, die sie am sachkundigsten selbst beurteilen können, eigenverantwortlich überlassen. So sollen anstehende Probleme unter Mitwirkung und Mitverantwortung aller Beteiligten lebensnah und sachgerecht gelöst werden. Die Selbstverwaltung der Rentenversicherung war in der Vergangenheit an den Weichenstellungen bei der Lösung der anstehenden Herausforderungen der Rentenversicherung beteiligt.

Der Gesetzgeber hat in der Rentenversicherung zwar weitgehend geregelt, ob und in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind. Die Entscheidungen aber, wie die gesetzlichen Regelungen umzusetzen sind, erfolgen durch die Versicherungsträger. Die Selbstverwaltung trifft die wesentlichen Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Organisation und Personal. So beschließt die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund den zweitgrößten öffentlichen Haushalt nach dem Bundeshaushalt und wählt die ehrenamtlichen Versichertenberater, die kostenlos und wohnortnah in Rentenfragen helfen, besonders bei der Antragstellung. Die Gewählten sollen für mehr Kundennähe sorgen. Das direkte Engagement der Selbstverwaltung zeigt sich ferner in den Widerspruchsausschüssen. Hier prüfen Versicherten- und Arbeitgebervertreter alle Entscheidungen, dabei fallen Interessenvertretung und Kontrolle zusammen. Die Selbstverwalter wirken meinungsbildend in der Öffentlichkeit und sind Gesprächspartner der Politik. Die Selbstverwaltung soll die Unabhängigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber der staatlichen Verwaltung garantieren.

Durch die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen soll der direkte Einfluss der Versicherten und Arbeitgeber auf die gesetzliche Rentenversicherung gesichert werden. Über die mit der Sozialwahl abgegebenen Stimmen legitimieren die Versicherten die Gewählten als ihre Interessenvertreter. Selbstverwaltung soll ein Kernelement der Demokratie in Deutschland sein.

Das Selbstverwaltungsprinzip gibt es nicht nur in der gesetzlichen Sozialversicherung: auch Kommunen, Universitäten und Kirchen sind häufig selbstverwaltet organisiert.

In der Renten- und Krankenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung sind Zweige des gegliederten Sozialversicherungssystems in Deutschland. Größter bundesweiter Träger im Bereich der allgemeinen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Die Sozialversicherungsträger sind selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Selbstverwaltung wird ehrenamtlich durch Versicherte und Arbeitgeber in den Selbstverwaltungsorganen ausgeübt. Im Rahmen der Sozialwahlen werden die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane aus dem Kreis der Versicherten und Arbeitgeber alle sechs Jahre neu gewählt. Versicherte und Arbeitgeber wählen getrennt voneinander. In der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) werden die Mitglieder aus drei Gruppen gewählt: Arbeitnehmer, Selbständige mit (familien-)fremden Arbeitskräften und Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte. Gewählt wird obligatorisch durch briefliche Stimmabgabe, es sei denn, es findet eine sog. Friedenswahl statt.

Zeitliche Entwicklung

Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen für die Versichertenvertreter
DatumBerechtigteBeteiligung
16.+17. Mai 19535,2 Mio.42,2 %
8. Juni 195810,3 Mio.27,5 %
27. Mai 196216,7 Mio.26,2 %
9. Juni 196828,9 Mio.20,5 %
26. Mai 197423 Mio.43,7 %
1. Juni 198032,8 Mio.43,8 %
4. Juni 198635,5 Mio.43,9 %
2. Juni 199345,6 Mio.43,4 %
26. Mai 199946,9 Mio.38,4 %
1. Juni 200544,2 Mio.30,8 %
1. Juni 201149,7 Mio.30,1 %
31. Mai 201750,8 Mio.30,4 %

Geschichte der Selbstverwaltung

Die Geschichte der Selbstverwaltung geht zurück bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts. Damals entstanden Knappschaftsvereine, deren Vorstände je zur Hälfte von Arbeitgebern und Knappschaftsältesten gewählt wurden. Im Kaiserreich und in der Weimarer Republik wurden die Selbstverwaltungsorgane der Arbeiterversicherung über die von den Mitgliedern gewählten Vorstände der Krankenkassen bestimmt. 1953 fanden die ersten Sozialwahlen nach dem Zweiten Weltkrieg statt.

Sozialwahlen 2005

Bei den Sozialwahlen im Jahr 2005 wurden bei insgesamt acht Sozialversicherungsträgern Wahlen mit Wahlhandlung durchgeführt. Etwa 44 Millionen Mitglieder konnten sich als Wahlberechtigte mit ihrer Stimmabgabe an der Wahl beteiligen. Gewählt wurde unter anderem bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA, seit 1. Oktober 2005: Deutsche Rentenversicherung Bund) und den großen Ersatzkassen. Bei den anderen gesetzlichen Versicherungsträgern und bei allen auf der Arbeitgeberseite fanden Wahlen ohne Wahlhandlung statt.

Die Kosten für die Sozialwahl 2005 betrugen 40,1 Millionen Euro.

Sozialwahlen 2005 bei der Deutschen Rentenversicherung

Lediglich bei der DRV Bund und bei der DRV KBS waren mehr als zwei Wahllisten in ihren jeweiligen Vertreterversammlungen vertreten. In den anderen DRVen wurden vor allem Wahllisten mit Kandidaten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) und des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) ohne Wahlhandlung als gewählt erklärt. Nicht alle DRVen veröffentlichen, ob oder welchen Wahllisten die gewählten Versichertenvertreter angehören (Beispiel DRV Nord).

Ergebnisse der Sozialwahl 2005 für die Versichertenvertreter
in der Deutschen Rentenversicherung (Sitzverteilung)
Liste, Listenverbindung,
Listenvereinigung
DRV
Bund

DRV
KBS
DRV
Bad.-
Württ.
DRV
Bayern
Süd

DRV
Berl.-
Brb.

DRV
Bschw.-
Hann.

DRV
Hessen
DRV
Mittel-
dt.
DRV
Nord
DRV
Nord-
bayern

DRV
OL-HB
DRV
Rhein-
land

DRV
Rheinl.-
Pfalz

DRV
Saar-
land

DRV
Schwa-
ben

DRV
West-
falen

BfA-Gem.13
ver.di4
TK-Gemeinschaft3
DAK-VRV2
KAB / Kolpingwerk / BVEA2
Barmer Vv.2
Barmer-G.1
IG Metall1
DAK-Mg.1
KKH-Vg.1
dbb
DGB / IG BAU /
IG BCE / NGG
DGB28
GdS
CGB22
Liste, Listenverbindung, Listenvereinigung, EinzelvertreterDRV
Bund
DRV
KBS
DRV
Bad.-
Württ.
DRV
Bayern
Süd
DRV
Berl.-
Brb.
DRV
Bschw.-
Hann.
DRV
Hessen
DRV
Mittel-
dt.
DRV
Nord
DRV
Nord-
bayern
DRV
Old.-
Brem.
DRV
Rhein-
land
DRV
Rheinl.-
Pfalz
DRV
Saar-
land
DRV
Schwa-
ben
DRV
West-
falen
Transnet
GDBA
IG BCE
DGB, ACA13
DGB, ACA, CGB
DGB, ACA M-Th. dbb
Einzelvertreter
keine Angaben zur Listenzugehörigkeit30303030251530
Sitze insgesamt30303030303025151530

2005, gesetzliche Krankenversicherung

Ergebnisse der Sozialwahl 2005 in der Gesetzlichen Krankenversicherung
BarmerTKDAKKKHHKK
Barmer-Gemeinschaft10
Barmer Versichertenvereinigung10
BfA-Gemeinschaft3
DAK-Mitgliedergemeinschaft e. V. (DAK-MG)11
DAK-Versicherten- und Rentnervereinigung (DAK-VRV) e. V.11
DGB
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA)12
Freie Liste Röhm, Stoll, Warbel, Ahlers, Larisch
hkk-Gemeinschaft e. V.
DGB, Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA),
IG Metall, ver.di, IG BAU
10
Industriegewerkschaft Metall1
KKH-Versichertengemeinschaft e. V.
TK-Gemeinschaft11
Verband Deutscher Techniker (VDT)1
ver.di13
nicht zugeordnete Arbeitnehmervertreter1514
Zahntechniker Innung Bremen und Zahntechniker Innung Hamburg und Schleswig-Holstein (Arbeitgebervertreter)15
nicht zugeordnete Arbeitgebervertreter151514
Sitze insgesamt3030303028
Wahlberechtigte6,4 Mio.5,1 Mio.4,9 Mio.1,5 Mio.0,2 Mio.

2011

Am 1. Juni 2011 fanden die elften Sozialwahlen bei allen Sozialversicherungsträgern statt. Zur Wahl mit Wahlhandlung aufgerufen waren rund 48 Millionen wahlberechtigte Mitglieder der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet hatten. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund waren über 30 Millionen Versicherte und Rentner wahlberechtigt, bei den Ersatzkassen über 18 Millionen Mitglieder. Die Vorbereitungen zu den Sozialwahlen 2011 begannen am 31. Dezember 2008 mit dem Stichtag für die Abgabe der Vorschlagslisten für das Unterschriftenquorum nach § 48 Abs. 2 Satz 2 SGB IV.

2011, Deutsche Rentenversicherung

2011 fand eine Wahlhandlung durch die wahlberechtigten Mitglieder der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nur bei der DRV Bund statt. Bei den anderen DRVen fanden sogenannte Friedenswahlen statt, weil dort nicht mehr Kandidaten zur Wahl zugelassen wurden als Sitze in den jeweiligen Vertreterversammlungen zu vergeben sind. In der Regel haben sich dort verschiedene Listen oder Listenverbindungen so zu Listenvereinigungen zusammengeschlossen, dass die Summe der zur Wahl angetretenen Listenkandidaten genau der Anzahl der zu vergebenden Vertretersitze entspricht. Die Listenkandidaten gelten damit mit Ablauf des Wahltages, dem 1. Juni 2011, automatisch als gewählt. Dieser Umstand führte dazu, dass 2011 weniger als die Hälfte aller normalerweise wahlberechtigten Mitglieder der DRV an der Sozialwahl 2011 durch Wahlhandlung teilnehmen konnten. Als Argument für diese Vorgehensweise wurden Kosteneinsparungen genannt. Am Beispiel der Sozialwahl für die DRV Oldenburg-Bremen wird ein Betrag in Höhe von einer Million Euro genannt, was geschätzten gesparten Wahlkosten von ca. 1,25 € je Mitglied entspricht.

Die Ergebnisse der Sozialwahlen ohne Wahlhandlung standen bereits Ende Januar 2011 fest.

Ergebnisse der Sozialwahl 2011 für die Versichertenvertreter
in der Deutschen Rentenversicherung (Sitzverteilung)
Liste, Listenverbindung, ListenvereinigungDRV
Bund

DRV
KBS

DRV
Bad.-
Württ.

DRV
Bayern
Süd
DRV
Berlin-
Brb.
DRV
Bschw.-
Hann.
DRV
Hessen

DRV
Mitteldtl.

DRV
Nord

DRV
Nord-
bayern
DRV
OL-HB

DRV
Rheinl.
DRV
Rheinl.-
Pfalz
DRV
Saarl.
DRV
Schwab.
DRV
West-
falen
BfA-Gem.6
ver.di23
TK-Gemeinschaft3
DAK-VRV
KAB / Kolpingwerk / BVEA1
Barmer GEK Vv.1
Barmer GEK-G.1
IG Metall1
DAK-Mitgliedergemeinschaft
KKH-Vg.
dbb
DGB / IG BAU /
IG BCE / NGG
DGB
GdS
CGB33
Liste, Listenverbindung, Listenvereinigung, EinzelvertreterDRV
Bund
DRV
KBS
DRV
Bad.-
Württ.
DRV
Bayern
Süd
DRV
Berlin-
Brb.
DRV
Bschw.-
Hann.
DRV
Hessen
DRV
Mitteldtl.
DRV
Nord
DRV
Nord-
bayern
DRV
Old.-
Brem.
DRV
Rheinl.
DRV
Rheinl.-
Pfalz
DRV
Saarl.
DRV
Schwab.
DRV
West-
falen
Transnet4
GDBA1
IG BCE7
DGB, ACA1212
DGB, ACA, CGB15
DGB, ACA M-Th. dbb15
Einzelvertreter
keine Angaben zur Listenzugehörigkeit15
Sitze insgesamt15151515151515
Wahl mit WahlhandlungJa
Nein
Nein
NeinNeinNeinNein
Nein
Nein
NeinNein
NeinNeinNeinNeinNein
Wahlberechtigte (Mio.)30
Mitglieder (Mio.)33
3,3
4,8
3,6
2,6
3,0
2,6
4,0
2,9
2,4
0,8
9,4
2,0
0,4
1,4
3,9

Sozialwahlen 2011 in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Mitglieder der Verwaltungsräte der folgenden Ersatzkassen mit Wahlhandlung gewählt:

Ergebnisse der Sozialwahl 2011 in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Barmer GEK
TK
DAK
KKH
HKK
Barmer GEK-Gemeinschaft14
Barmer GEK Versichertenvereinigung8
BfA-Gemeinschaft2522
Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)
DAK-Mitgliedergemeinschaft e. V. (DAK-MG)13
DAK-Versicherten- und Rentnervereinigung (DAK-VRV) e. V.7
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)11
DHV – Die Berufsgewerkschaft0
Freie Liste Röhm, Stoll, Warbel, Ahlers, Larisch0
hkk-Gemeinschaft e. V.8
IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
Industriegewerkschaft Metall11
KAB / Kolpingwerk / BVEA212
KKH-Versichertengemeinschaft e. V.12
TK-Gemeinschaft12
Verband Deutscher Techniker (VDT)
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)31321
nicht zugeordnete Arbeitgebervertreter-15-1512
Sitze insgesamt3030301512
Wahlberechtigte6,4 Mio.5,1 Mio.4,9 Mio.1,5 Mio.0,2 Mio.
Wahlbeteiligung31,49 %33,26 %28,14 %27,27 %28,54 %

2017

Die Sozialwahl 2017 fand vom 25. April bis 31. Mai statt. Für Mitglieder der Barmer Ersatzkasse zeitversetzt am 4. Oktober 2017. Grund dafür ist die Vereinigung von Barmer GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017. Die Deutsche BKK ist 2003 aus den BKK Volkswagen, Deutsche Telekom und Deutsche Post hervorgegangen.

2017 bei der Deutschen Rentenversicherung

2017 fand eine Wahlhandlung durch die wahlberechtigten Versicherten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nur bei der DRV Bund und der DRV Saarland statt. Zur ausschließlichen Briefwahl standen 12 Listen. Bei den anderen DRVen erfolgte die Wahl als sogenannte Friedenswahl.

Wahl zur Vertreterversammlung 2017 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund
Listen-Nr.Kennwort der Vorschlagsliste
1BfA DRV-Gemeinschaft – Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V.
2ver.di – Vereinte Dienstleistungsgemeinschaft
3TK-Gemeinschaft, unabhängige Versichertengesellschaft der Techniker Krankenkasse e. V.
4Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e. V. / Kolpingwerk Deutschland / Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen e. V. (BVEA)
5DAK-VRV e. V. DAK – Versicherten- und Rentenvereinigung seit 1977 bei der DAK-Gesundheit und der Deutschen Rentenversicherung.
6Barmer VersichertenGemeinschaft – gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner in den Sozialversicherungen seit 1958 – e. V.
7Industriegewerkschaft Metall – IG Metall
8DAK Mitgliedergemeinschaft e. V. Gewerkschaftsunabhängig. Gegründet 1955. Versicherte und Rentner in der Kranken- und Rentenversicherung
9DBB – Beamtenbund und Tarifunion -
10KKH-Versichertengemeinschaft e. V. – gegr. 1957. Freie und unabhängige Gemeinschaft von Mitgliedern, Versicherten und Rentnern der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH
11Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands – CGB -
12Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)

Dabei gingen die Listen 2, 4 und 7 eine Listenverbindung ein, gleichfalls die Listen 3, 6, 8 und 10 sowie die Listen 5, 9, 11 und 12.

2017 in der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden die Mitglieder der Verwaltungsräte der folgenden Krankenkassen gewählt: Barmer GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse und BKK RWE.

2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

In der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fand erstmals seit der Gründung des Trägers zum 1. Januar 2013 die Sozialwahl bundesweit statt. Die Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte wurde per Wahlhandlung aus 11 Listen gewählt, die beiden anderen Gruppen der Selbstverwaltung (Selbständige mit fremden Arbeitskräften und Gruppe der versicherten Arbeitnehmer) ohne Wahlhandlung (Friedenswahl).

2023

Die Sozialwahl 2023 findet vom 12. April bis zum 31. Mai statt. Abstimmen können die Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Bund und die Mitglieder der Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und hkk. Für die 22 Millionen Mitglieder dieser Krankenkassen ist es erstmals möglich, ihre Stimme per Internet abzugeben. Die Briefwahl ist weiterhin möglich.

Kritik

Kritisch bemerkt wird an den Sozialwahlen vor allem, dass die Nominierung der Kandidaten und die Zusammensetzung der Listen intransparent ist. Es dürfte ferner nur schwer zu ermitteln sein, welche Namen für welche Aufgaben und Positionen stehen. Aus der Broschüre der DRV geht nur pauschal hervor, welche Ziele die Listen verfolgen. Unklar bleibt zum Beispiel, was sie bereits konkret erreicht oder auch nicht erreicht haben, wie oft sich die gewählten Gremien treffen und was dabei mit welchen Ergebnissen besprochen wurde und wird.

Bei der Friedenswahl handelt es sich um keine echte Wahl, da die Kandidaten bereits als Gewählte feststehen.

Literatur

Einzelnachweise

  1. „Wegen der Staatsnähe werden alle Mitglieder der Selbstverwaltung ernannt. Eine Wahl findet damit nicht statt.“ Fragen und Antworten zu den Sozialwahlen, Bundesministerium für Arbeit und Soziales; abgerufen am 25. Februar 2011
  2. Informationen zur Sozialwahl 2023 abgerufen am 10. Februar 2023
  3. Sozialwahl 2023 * Listen vergleichen: Rentenversicherung DRV Bund * Wahlhilfe
  4. Freie Listen (Memento vom 22. Januar 2011 im Internet Archive), sozialwahl.de; abgerufen am 1. März 2011
  5. nach § 46 Abs. 3 SGB IV in Verbindung mit § 28 Abs. 3 der Wahlordnung für die Sozialversicherung (SVWO)
  6. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen und seine Stellvertreterin, bmas.de; abgerufen am 31. Mai 2022
  7. Wahlkalender 2017 für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung und zu Verwaltungsräten in der Krankenversicherung. (PDF; 45,3 kB) bmas.de; abgerufen am 15. Januar 2017
  8. Gutachten zur „Geschichte und Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“. (PDF; 1,2 MB) Bundesministerium für Arbeit und Soziales, S. 207; abgerufen am 4. März 2011
  9. Vgl. Wolfgang Ayaß: Hundert Jahre und noch mehr... Zur Geschichte der Sozialwahlen, in: Soziale Sicherheit 62 (2013), S. 422–426.
  10. Welche Kosten entstehen bei der Sozialwahl? (Memento vom 5. März 2011 im Internet Archive), sozialwahl.de; abgerufen am 1. März 2011
  11. 1 2 3 21. Januar 2011: Deutsche Rentenversicherung Nord stellt Ergebnis der Sozialwahl fest; abgerufen am 5. März 2011
  12. 1 2 3 4 Zahl = Anzahl der gewählten Vertreter; x = tritt zur Sozialwahl an
  13. RVaktuell 10/11: Nach der Sozialwahl 2005 – Ergebnisse und Analysen, deutsche-rentenversicherung-bund.de; abgerufen am 4. März 2011
  14. DRV Bayern Süd – Vertreterversammlung, deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de; abgerufen am 5. März 2011
  15. DRV Berlin-Brandenburg: Geschäftsbericht 2009, Seite 8, deutsche-rentenversicherung-berlin-brandenburg.de; abgerufen am 5. März 2011
  16. Die Vertreterversammlung, deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de; abgerufen am 5. März 2010
  17. DRV: Die Mitglieder der Vertreterversammlung, deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de; abgerufen am 5. März 2011
  18. DRV Rheinland – Geschäftsbericht 2009. (PDF; 1,5 MB) deutsche-rentenversicherung-rheinland.de, S. 65; abgerufen am 5. März 2011
  19. DRV Rheinland-Pfalz: Vertreterversammlung; abgerufen am 5. März 2011
  20. DRV Saarland – Geschäftsbericht 2009. (PDF; 2 MB) deutsche-rentenversicherung-saarland.de, S. 8
  21. DRV Schwaben – Geschäftsbericht 2009. (PDF; 2 MB) S. 11
  22. Sozialwahl 2005: Mitglieder der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, deutsche-rentenversicherung-westfalen.de; abgerufen am 9. März 2011
  23. 1 2 3 4 BfA-Gemeinschaft
  24. 1 2 TK-Gemeinschaft
  25. 1 2 3 4 DAK-Versicherten- und Rentnervereinigung (DAK-VRV) e. V.
  26. 1 2 3 Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen
  27. 1 2 3 4 Barmer-GEK Versichertenvereinigung
  28. 1 2 3 4 Barmer GEK-Gemeinschaft
  29. 1 2 3 4 Industriegewerkschaft Metall (Memento vom 5. März 2011 im Internet Archive)
  30. 1 2 3 4 DAK-Mitgliedergemeinschaft e. V.
  31. 1 2 KKH-Versichertengemeinschaft e. V. – gegr. 1957
  32. 1 2 Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen
  33. 1 2 ACA Mitteldeutschland und Thüringen
  34. Barmer GEK: Mitglieder des Verwaltungsrates; abgerufen am 25. Mai 2011
  35. TK: Mitglieder des Verwaltungsrates; abgerufen am 25. Mai 2011
  36. DAK: Listenträger des Verwaltungsrates 2005; abgerufen am 25. Mai 2011
  37. KKH-Allianz: Selbstverwaltung (Memento vom 5. Juni 2011 im Internet Archive); abgerufen am 25. Mai 2011
  38. hkk Verwaltungsrat (Memento vom 19. März 2011 im Internet Archive); abgerufen am 25. Mai 2011
  39. ACA (Memento vom 18. Juli 2011 im Internet Archive)
  40. hkk-Gemeinschaft
  41. kkh-Versichertengemeinschaft
  42. 1 2 3 ver.di: Sozialwahl 2011 (Memento vom 17. Oktober 2010 im Internet Archive)
  43. Zahntechniker Innung Bremen
  44. Zahntechniker Innung Hamburg und Schleswig-Holstein (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  45. Wie viele Wahlberechtigte gibt es? (Memento vom 22. März 2011 im Internet Archive), sozialwahl.de; abgerufen am 7. März 2011
  46. Wahlkalender 2011 für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen in der Renten- und Unfallversicherung und zu Verwaltungsräten in der Krankenversicherung. (PDF; 46 kB) bmas.de; abgerufen am 5. März 2011
  47. Insgesamt hat die Deutsche Rentenversicherung 73 Mio. Mitglieder (2009): Deutsche Rentenversicherung: Wichtige Eckzahlen zur Statistik, deutsche-rentenversicherung-bund.de; abgerufen am 4. März 2011
  48. DRV Oldenburg-Bremen: Sozialpartner einigen sich auf Friedenswahl, deutsche-rentenversicherung-oldenburg-bremen.de; abgerufen am 6. März 2011
  49. Ergebnis der Sozialwahl 2011 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (PDF; 42 kB), deutsche-rentenversicherung.de; abgerufen am 26. Juli 2011
  50. 1 2 14. Februar 2011: DRV Knappschaft Bahn-See – Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zur Vertreterversammlung der DRV KBS (PDF) (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., kbs.de, pdf; abgerufen am 5. März 2011
  51. 1 2 DRV Baden-Württemberg: Ergebnis der Sozialwahl. (PDF; 21 kB) deutsche-rentenversicherung-bw.de; abgerufen am 5. März 2011
  52. 17. Dezember 2010: DRV Hessen – Wahlen zur Sozialversicherung 2011; abgerufen am 5. März 2011
  53. 1 2 Friedenswahl beim mitteldeutschen Rentenversicherungsträger. (PDF; 110 kB) deutsche-rentenversicherung-mitteldeutschland.de; abgerufen am 5. März 2011
  54. Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen. (PDF; 44 kB) 11. Februar 2011g
  55. Bei Wahlen ohne Wahlhandlung durch die Versicherten (Friedenswahl) gelten die Kandidaten auf den von der Wahlleitung zugelassen Listen automatisch als gewählt. Dies erfolgt dann, wenn nicht mehr Kandidaten zur Wahl stehen als Sitze in der Vertreterversammlung zu vergeben sind.
    Als Quellen sind die veröffentlichten Wahlergebnisse zur Sozialwahl angegeben. Bei Angaben ohne Quellen wurden keine Angaben zu den Sozialwahlen auf den Internetseiten der DRVen gemacht. (Stand: 5. März 2011)
  56. Wer stellt sich zur Wahl?, deutsche-rentenversicherung.de; abgerufen am 1. März 2011
  57. Wahlen zur Sozialversicherung 2011, deutsche-rentenversicherung-hessen.de; abgerufen am 5. März 2011
  58. 11. Februar 2011: Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen. (PDF; 44 kB); abgerufen am 5. März 2011
  59. DRV Oldenburg-Bremen: Sozialpartner einigen sich auf Friedenswahl, 10. Januar 2011; abgerufen am 6. März 2011
  60. Zahl = Anzahl der tatsächlich Wahlberechtigten
    (Zahl) = Anzahl der potentiell Wahlberechtigten bei einer Wahl mit Wahlhandlung
  61. 30 Mio. (2011): sozialwahl.de: Wie viele Wahlberechtigte gibt es? (Memento vom 22. März 2011 im Internet Archive); abgerufen am 5. März 2011
  62. Versicherte und Rentner
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