Die Stabsoffiziere bilden nach den Generälen die zweithöchste Dienstgradgruppe der Offiziere in der Bundeswehr und der Schweizer Armee. Sie umfasst im Wesentlichen die Dienstgrade vom Major bis zum Oberst bzw. vom Korvettenkapitän bis zum Kapitän zur See. Ursprünglich wurden damit alle Offiziere eines militärischen Stabes bezeichnet, diese heißen heute abgrenzend Offiziere des Stabes.

Bundeswehr

Die Stabsoffiziere bilden eine Dienstgradgruppe der Bundeswehr. Die Dienstgradgruppe umfasst mehrere Offiziersdienstgrade unmittelbar unter den Generalen.

Dienstgrade

Die Dienstgrade der Bundeswehr werden durch den Bundespräsidenten mit der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten auf Grundlage des Soldatengesetzes festgesetzt. Die Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere umfasst gemäß der Zentralen Dienstvorschrift A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ mehrere Offiziersdienstgrade der drei Rangstufen unterhalb der Dienstgradgruppe der Generale, die aber für Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger oder Sanitätsoffiziere unterschiedlich lauten können. Ranggleich sind unabhängig vom Uniformträgerbereich, Laufbahn und konkreter Dienstgradbezeichnung jeweils die Dienstgrade mit demselben, unten in den Tabellen angegebenen, NATO-Rangcode.

Folgende Tabellen fassen alle zur Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere zählenden Dienstgrade zusammen. Die zweite Tabelle umfasst die Dienstgrade für Sanitätsoffiziere, die erste für alle anderen Offiziere. Die jeweils linke Spalte der ersten Tabelle nennt die Dienstgrade für Heeres- und Luftwaffenuniformträger, die zweite die Dienstgrade für Marineuniformträger. Diese Gliederung wird in der zweiten Tabelle analog fortgeführt, wobei hier jeweils die nach Approbationsfach häufig unterschiedlich lautenden Dienstgrade einer Rangstufe jeweils unter dem Dienstgradabzeichen für Humanmediziner für Marineuniformträger einerseits und Heeres- und Luftwaffenuniformträger andererseits zusammengefasst werden. Angegeben sind in den Tabellen jeweils auch der entsprechende NATO-Rangcode, die nach „ZDv 64/10 – Abkürzungen in der Bundeswehr“ definierten allgemeinen Abkürzungen sowie die Abkürzungen in Listen und die Besoldungsgruppe für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nach Bundesbesoldungsordnung.

Dienstgradgruppe Stabsoffiziere (außer Sanitätsoffiziere)
Schulterklappe
für Jacke des Dienstanzuges
bzw. Ärmelabzeichen
Dienstgrad Major Korvettenkapitän Oberstleutnant Fregattenkapitän Oberst Kapitän zur See
Abkürzung Maj/M KKpt/KK Oberstlt/OTL FKpt/FK Oberst/O Kpt zS/KZS
NATO-Rangcode OF-3 OF-4 OF-5
Besoldungsgruppe A13 A14 oder A15 A16, B2 oder B3
Sanitätsoffiziere
Dienstgradgruppe Stabsoffiziere
Schulterklappe
für Jacke des Dienstanzuges
bzw. Ärmelabzeichen**
Dienstgrad Oberstabs­arztHZ
OberstabsapothekerP
OberstabsveterinärT***
Oberfeld­arztHZ
OberfeldapothekerP
OberfeldveterinärT***
FlottillenarztHZ
FlottillenapothekerP
OberstarztHZ
OberstapothekerP
OberstveterinärT***
FlottenarztHZ
FlottenapothekerP
Abkürzung OStArzt/ OSA
OStAp/ OSAP
OStVet/ OSV***
OFArzt/ OFA
OFAp/ OFAP
OFVet/ OFV
FltlArzt/ FTLAP
FltlAp/ FTLAP
Oberstarzt/ OTA
OberstAp/ OTAP
OberstVet/ OTV
FlArzt/ FLA
FlAp/ FLAP
NATO-Rangcode OF-3 OF-4 OF-5
Besoldungsgruppe A14* A15* A16, B2 oder B3
H Bezeichnung für approbierte Humanmediziner
Z Bezeichnung für approbierte Zahnmediziner
P Bezeichnung für approbierte Pharmazeuten (i. e. Apotheker)
T Bezeichnung für approbierte Tiermediziner (i. e. Veterinär). Hinweis: Als Veterinäre werden nur Heeresuniformträger eingesetzt.
* Im Vergleich zu anderen gleichrangigen Offizieren sind diese Sanitätsoffiziere eine Besoldungsgruppe höher eingeordnet.
**Dargestellt ist stets das Dienstgradabzeichen für Humanmediziner.
***Bezieht sich nur auf Heeresuniformträger, denn Veterinäre sind stets Heeresuniformträger.

Befehlsbefugnis und Dienststellungen

Stabsoffiziere dienen als militärische Führer (ab der Ebene Einheitsführer/Kommandeur) sowie in Stäben.

Soldaten der Dienstgradgruppe Stabsoffiziere können auf Grundlage des § 4 („Vorgesetztenverhältnis auf Grund des Dienstgrades“) der Vorgesetztenverordnung innerhalb der dort gesetzten Grenzen Soldaten der Dienstgradgruppe Mannschaften, Unteroffiziere ohne Portepee und Unteroffiziere mit Portepee, Leutnanten und Hauptleuten Befehle erteilen.

Typisch für höhere Stabsoffiziere sind Verwendungen in leitenden Funktionen wie Dezernatsleiter, (Unter-)Abteilungsleiter in Kommandobehörden, Ämtern oder als Referatsleiter im Ministerium. Die übrigen Stabsoffiziere unterstützen sie dort als deren Referenten oder Adjutanten. Fachlich beschäftigen sie sich dort beispielsweise mit der Personal- und Materialplanung, der Strategieentwicklung oder der Einsatzplanung.

An allen Lehreinrichtungen (im Heer beispielsweise an einer Truppenschule oder Zentren) dienen Stabsoffiziere als Dozent, Hörsaalleiter oder Inspektionschef. Einige Oberste sind Kommandeure kleinerer Lehreinrichtungen und dann häufig für die Ausbildung und Weiterentwicklung ihrer Truppengattung verantwortlich.

Als Militärattaché, Adjutant des Ministers oder Verbindungsoffizier nehmen höhere Stabsoffiziere auch wichtige (militär-)politische Aufgaben wahr. In Verbänden ab Ebene Bataillon dienen Stabsoffiziere in Stäben. Dort sind sie Teils Chef des Stabes, teils Abteilungsleiter, die ein Führungsgrundgebiet verantwortlich bearbeiten. Im Stab unterstützen Stabsoffiziere unmittelbar den Kommandeur des Verbandes bei der Führung der Truppe. Einige Stabsoffiziere, vorrangig Soldaten in den Laufbahnen des Truppendienstes, werden in der Truppe auch als militärische Führer von Verbänden eingesetzt. Typisch sind Verwendungen als Bataillons- und Regimentskommandeure, als Kommodore oder Kompaniechef usw.

Stabsoffiziere führen meist besonders wichtige Kompanien wie Stabs- und Versorgungskompanien oder sind Kommandant Stabsquartier. Ihre Verwendung als Brigadekommandeur ist dagegen eher selten. Stabsoffiziere sind häufig auch Stellvertreter der oben aufgezählten Kommandeure und daher ggf. auch Kommandeur Brigadeeinheiten oder (seltener) Kommandeur Divisionstruppen. In der Luftwaffe dienen Stabsoffiziere auch als Luftfahrzeugführer. In der Marine führen Stabsoffiziere als Kommandant und Erster Offizier alle größeren Schiffe. Stabsoffiziere im Sanitätsdienst der Bundeswehr praktizieren häufig als Truppen- oder Schiffsarzt, sind Apotheker in einer der Bundeswehrapotheken oder Arzt in einem beweglichen Arzttrupp.

Vorrangig an den Bundeswehrkrankenhäusern erhalten die Stabsoffiziere eine Ausbildung zum Facharzt. Erfahrenere Stabsoffiziere sind als Fachärzte in den medizinischen Einrichtungen der Bundeswehr tätig. Sie sind dann wie zivile Ober- und Chefärzte dort teils auch Leiter der Abteilungen oder dislozierter Fachsanitätszentren. In der Truppe werden sie auch als Kompaniechef, Kommandeur eines Lazarett- oder Sanitätsregiments, Veterinäre auch als Kommandeur Einsatz- und Ausbildungszentrum für Tragtierwesen 230, vorrangig Apotheker als Kommandeure der Versorgungs- und Instandsetzungszentren für Sanitätsmaterial eingesetzt.

Wie Truppenoffiziere sind Stabsoffiziere daneben in den Kommandobehörden, Ämtern und Lehr- und Forschungseinrichtungen des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr auf Verwaltungsposten und in der Lehre tätig. In den kleineren Teilbereichen des Sanitätswesens (Wehrveterinärwesen und Wehrpharmazie) sind die obersten Stabsoffiziere Inspizient des jeweiligen Fachgebiets. Stabsoffiziere im Militärmusikdienst sind Leiter dieses Fachdienstes oder nehmen als Chef eines Musikkorps oder dessen Stellvertreter herausgehobene Spitzenpositionen ein. Einige der oben aufgeführten (vor allem höhere) Stabsoffiziere in den Stäben dienen auf Dienstposten für Offiziere im Generalstabsdienst. Generalstabsoffiziere haben in der Regel bereits vor Ernennung zum Stabsoffizier den Generalstabsdienstlehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr absolviert und zählen zum Kreis derer, die später in die Dienstgradgruppe der Generale aufsteigen können.

Aufgrund dieser und ähnlicher Dienststellungen können Stabsoffiziere in den in der Vorgesetztenverordnung aufgezählten Fällen allen dienstlich oder fachlich unterstellten Soldaten Befehle erteilen. Kompaniechefs, Brigade-, Bataillons- und Regimentskommandeure, Kommodoren, Inspektionschefs und Schulkommandeure usw. sind als Einheitsführer Disziplinarvorgesetzter der ihnen truppendienstlich unterstellten Soldaten gemäß Wehrdisziplinarordnung.

Ernennung und Besoldung

Maßgebliche gesetzliche Grundlagen für die Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere trifft die Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. In einen entsprechenden Dienstgrad können Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und beorderte Reservisten ernannt werden. Voraussetzung zur Ernennung in einen der Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere ist die Zugehörigkeit zu einer der Laufbahnen der Laufbahngruppe der Offiziere mit Ausnahme der Laufbahnen der Offiziere des militärfachlichen Dienstes. Eine Direkteinstellung mit einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere ist bei entsprechender Eignung möglich. Die meisten Stabsoffiziere haben aber zuvor in einem Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Hauptleute gedient. Offiziere (außer Militärmusik- und Sanitätsoffiziere) können frühestens achteinhalb Jahre nach Ernennung zum Leutnant zum Stabsoffizier ernannt werden; davon abweichend ist die Beförderung von Militärmusikoffizieren nach drei Jahren im Dienstgrad Hauptmann und die Beförderung von Sanitätsoffizieren nach zwei Jahren im Dienstgrad Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker zulässig. Voraussetzung für die Beförderung von Hauptleuten zum Major ist für die meisten Offiziere die erfolgreiche Teilnahme am Stabsoffizierlehrgang an der Führungsakademie der Bundeswehr. Keinen Stabsoffizierlehrgang müssen Militärmusikoffiziere und Masterabsolventen in einer Laufbahn der Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr absolvieren.

Soldaten der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere werden abhängig vom Dienstgrad nach der Bundesbesoldungsordnung (BBesO) mit A 13 bis A 16 oder B 2 bis B 3 besoldet. Die Dienstgrade der Laufbahn der Sanitätsoffiziere Stabsarzt, Oberstabsarzt und Oberfeldarzt (bzw. entsprechend -apotheker, -veterinär) sind eine Besoldungsgruppe höher eingruppiert als vergleichbare Offizierdienstgrade. Oberfeldarzt ist, anders als Oberstleutnant bzw. Fregattenkapitän, kein Dienstgrad, der zwei Besoldungsgruppen zugeordnet ist.

Dienstgradabzeichen

Das Dienstgradabzeichen der Stabsoffiziere in Heeres- oder Luftwaffenuniform zeigt Eichenlaub und ein, zwei oder drei Sterne als Schulterabzeichen; Marineuniformträger der Dienstgradgruppe zeigen drei oder vier Ärmelstreifen auf beiden Unterärmeln. Die Streifen sind mittelbreit, nur beim Fregattenkapitän (und entsprechenden Sanitätsoffizierdienstgraden) ist die zweitoberste Tresse schmal. Sanitätsoffiziere sind an zusätzlichen Laufbahnabzeichen in vier verschiedenen Varianten in Form verschieden gewundener Schlangen, teils in Verbindung mit dem Äskulapstab, zu erkennen. Die verschiedenen Varianten zeigen das Approbationsfach und ermöglichen die Anrede mit der korrekten Dienstgradbezeichnung.

Kopfbedeckung

Der Mützenschirm der Stabsoffiziere zeigt eine 1,7 cm breite, einfache, gegeneinander gerichtete, am Schirmrand verlaufende, für Heeres- und Luftwaffenuniformträger silberfarbene (nur für Marineuniformträger goldfarbene), aus Metallgespinst handgestickte Eichenlaubranke.

Anrede

Die Anrede der Stabsoffiziere erfolgt gewöhnlich mit ihrem Dienstgrad. Außergewöhnlich und außergewöhnlich homogen ist die Anrede nur für Marineuniformträger der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere (mit Ausnahme der Sanitätsoffiziere), deren dienstliche Anrede gemäß Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 „Formen und Feiern der Bundeswehr“ (ehemals ZDv 10/8) „Herr Kapitän“ lautet. In der Marine ist es in der mündlich-informellen Anrede traditionell außerdem üblich, „Kapitän“ wie „Kap’tän“ auszusprechen.

Äquivalente Dienstgradgruppen

Die Dienstgrade der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere sind mit dem NATO-Rangcode OF-3 bis OF-5 eingestuft. Gemessen daran sind beispielsweise die Field Officer (deutsch: Feldoffiziere) der Streitkräfte der Vereinigten Staaten oder die Officier supérieur (deutsch: Höhere Offiziere) der französischen Streitkräfte mit der deutschen Dienstgradgruppe vergleichbar.

Verwendung als weitergehende Sammelbezeichnung

Gemäß der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-1420/24 wird für die Dienstgradgruppe die Bezeichnung „Stabsoffiziere“ festgesetzt. Dies ist daher die offizielle Sammelbezeichnung für Soldaten in Dienstgraden dieser Dienstgradgruppe. Im militärischen Sprachgebrauch der Bundeswehr wird daher vermieden, diese Sammelbezeichnung im Sinne der etymologischen Bedeutung auf alle in Stäben dienende Offiziere auszudehnen. Stattdessen weicht man manchmal auf Formulierungen wie „Offizier des Stabes“ oder „Offizier im Stab“ aus. Selbst wenn beispielsweise ein Hauptmann auf einem Dienstposten für Offiziere im Generalstabsdienst verwendet wird, wird er dennoch nicht zur Gruppe der Stabsoffiziere gezählt. Auch die direkt unterhalb der rangniedrigsten Stabsoffiziere rangierenden Dienstgrade Stabshauptmann und Stabskapitänleutnant werden trotz ihres Namens nicht einmal informell zu den Stabsoffizieren gezählt.

Trivia

„Herr, dazu hat Sie der König zum Stabsoffizier gemacht, daß Sie wissen müssen, wann Sie nicht zu gehorchen haben.“

Literatur

  • Rudolf Hamann, Bernd Molter: Staatsbürger in Uniform auf dem Prüfstand. Von der Notwendigkeit einer Ausbildungsreform für Stabsoffiziere der Bundeswehr (= WIFIS aktuell. 14). Ed. Temmen, Bremen 1999, ISBN 3-86108-011-7.
  • Claus Freiherr von Rosen: Bildungsreform und innere Führung. Reformansätze für schulische Stabsoffizierausbildung, dargestellt am Beispiel der Stabsakadademie der Bundeswehr (1966–1973) (= Untersuchungen zum in- und ausländischen Schulwesen. Band 22). Beltz, Weinheim u. a. 1981, ISBN 3-407-65122-8.

Anmerkungen

  1. Insgesamt umfasst die Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere Dienstgrade mit 19 verschiedenen Dienstgradbezeichnungen. Häufigste Dienstgradbezeichnung ist in der Praxis der Major. Am seltensten in der Truppe ist wohl die Dienstgradbezeichnung Oberstveterinär.
  2. Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte, also beispielsweise in der Streitkräftebasis, vgl. Ausbildung Reserveoffzieranwärterin/ -anwärter im Wehrdienst. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) – Der Präsident., 13. März 2014, abgerufen am 26. März 2014.
  3. Die Zentrale Dienstvorschrift A-1420/24 „Dienstgrade und Dienstgradgruppen“ ersetzt die Abschnitte B 185 der Zentralen Dienstvorschrift 14/5 „Soldatengesetz“, wo die Dienstgradgruppen bisher festgelegt wurden. Der Text aus B 185 ZDv 14/5 wurde unverändert in die ZDv A-1420/24 übernommen. Vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
  4. Sie führen dann den Dienstgradzusatz „i. G.“ Marineuniformträger werden nicht entsprechend „gekennzeichnet“, wenn sie auf einem Generalstabsdienstposten dienen.
  5. Höchster erreichbarer Dienstgrad der Laufbahnen der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist der Stabshauptmann. Die ZDv 20/7 ermöglicht in Einzelfällen den Wechsel in eine andere Laufbahn. Eine Beförderung zum Stabsoffizier ist dann nach erfolgtem Laufbahnwechsel möglich. Es gelten im Übrigen die umstehenden Voraussetzungen der Laufbahn, in die der Wechsel erfolgte. In der Praxis ist dieser Fall sehr selten.
  6. Die Eignung für eine Einstellung als Stabsoffizier wird durch eine zivile Ausbildung und/oder Berufstätigkeit nachgewiesen. Im Einzeln gilt:
  7. Die Achteinhalbjahresfrist gilt für Fliegendes Personal, Offiziere im Kommando Spezialkräfte, die für besondere Einsätze verwendet werden sowie für Kampfschwimmer. Für alle anderen Offiziere (außer Militärmusikoffiziere und Sanitätsoffiziere) sieht die ZDv 20/7 eine Frist von neun Jahren vor. Bei einer Einstellung mit Dienstgrad Oberleutnant oder Hauptmann verkürzt sich die Frist entsprechend der ZDv 20/7.
  8. Die Militärmusikoffiziere werden hier explizit erwähnt, weil im Gegensatz zu allen anderen Offizieren ihre Mindestdienstzeiten nicht auf den Zeitpunkt der Ernennung zum Offizier, sondern immer auf die Zeit seit Ernennung zum Hauptmann bezogen ist. Entsprechendes gilt für Sanitätsoffiziere. Ihre Mindestdienstzeiten sind auf die Zeit seit Ernennung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker bezogen.
  9. ZDv 20/7 auf Grundlage § 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento des Originals vom 7. April 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.)
  10. Die Dienstgradabzeichen des Fregattenkapitäns stehen somit „optisch zwischen“ den drei mittelbreiten Streifen der Dienstgradabzeichen des rangniedrigeren Korvettenkapitäns und den vier mittelbreiten Streifen des Ärmelabzeichens des ranghöheren Kapitäns zur See.
  11. In der ZDv 37/10 sind neben der in der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten beschriebenen Form als Ärmelabzeichen auch entsprechende (d. h. gleichgestaltete) Schulterabzeichen für Marineuniformträger beschrieben.
  12. In der Praxis werden marineuniformtragende Sanitätsoffiziere der Dienstgradgruppe der Stabsoffiziere weiter mit ihrem eigentlichen Dienstgrad statt mit „Herr/Frau Kapitän“ angeredet, vgl. bspw. Matthias Frank: Sucht – Was dahinter steckt und wie man helfen kann. In: Website des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Bundesministerium der Verteidigung, der Leiter des Presse- und Informationsstabes; Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes, Sachgebiet Medien, 3. Dezember 2013, abgerufen am 12. Januar 2015.
  13. Informell. Formell vorschriftswidrig da entgegen der ZDv 10/8.

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 6 7 Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (gesetze-im-internet.de [PDF] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist). [[Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten]] (Memento des Originals vom 11. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. 1 2 3 4 5 6 Bundesministerium der Verteidigung, BMVg P II 5 (Hrsg.): A-1420/24. Zentrale Dienstvorschrift. Dienstgrade und Dienstgradgruppen. 19. Januar 2006 (reservistenverband.de [PDF; abgerufen am 10. Februar 2016]).
  3. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) (gesetze-im-internet.de [PDF; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
  4. 1 2 3 4 Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014]).
  5. 1 2 3 Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (ucoz.de [PDF] Stand 17. September 1999).
  6. 1 2 Datenbanken für Terminologie und Abkürzungen der Bundeswehr. (mdb) In: bundeswehr.de. Planungsamt der Bundeswehr, 9. Oktober 2022, abgerufen am 9. Oktober 2022 (Offline-Datenbank für Abkürzungen; herunterladbar als Microsoft Access Datenbank).
  7. 1 2 3 4 5 Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
  8. 1 2 3 4 5 Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Digitalisat (Memento vom 19. September 2014 im Internet Archive) [PDF; 3,5 MB] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
  9. 1 2 Sascha Lawrenz, Stephan Nakszynski: Dienstgrade in der Bundeswehr. Bundesministerium der Verteidigung, Leiter des Presse- und Informationsstabes, 3. Dezember 2013, abgerufen am 16. März 2014.
  10. 1 2 Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Die Vorgesetztenverordnung, S. A 12 1 (Nicht zu verwechseln mit dem Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV)).
  11. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956, § 4 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  12. Bundesminister für Verteidigung (Hrsg.): Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
  13. Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: Gesetze im Internet. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
  14. Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). Online (Memento des Originals vom 1. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  15. Beachte auch: Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
  16. Der Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.): ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 im Internet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
  17. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 10/8 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr. Kap. 6 Gruß und Anrede.
  18. vgl. auch Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 10/4 Gruß und Anrede. (Die ehemalige ZDv 10/4 „Gruß und Anrede“ ist außer Kraft gesetzt. Der Inhalt der ehemaligen ZDv 10/4 findet sich heute im Kapitel 6 der ZDv 10/8 „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“. Die später erlassene „neue“ ZDv 10/4 (ZDv 10/4 „Lebenskundlicher Unterricht – Selbstverantwortlich leben – Verantwortung für andere übernehmen können“) enthält keine Passage zur Anrede und zum Gruß.).
  19. vgl. auch Werner Besch: Duzen, Siezen, Titulieren. Zur Anrede im Deutschen heute und gestern (= Kleine Reihe V&R 4009). 2. Auflage. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-34009-5, S. 58 ff. (Digitalisat in der Google-Buchsuche Beachte insbesondere Zitat der Nr. 262 aus der ZDv 10/8).
  20. Helmuth Rönnefarth: Friedrich Karl, Prinz von Preußen. In: Otto zu Stolberg-Wernigerode (Hg.): Neue Deutsche Biographie 5, Berlin : Duncker & Humblot, 1961, S. 566
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