Das Stadt- und Erste Landamt Mosbach war eine von 1813 bis 1822 bestehende Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden.

Geschichte

Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reich hatte das an der Elz wenige Kilometer vor deren Mündung in den Neckar gelegene Mosbach zur Kurpfalz gehört und war dort Mittelpunkt eines gleichnamigen Oberamts gewesen. Anschließend kam es zum Fürstentum Leiningen, bis dies in Umsetzung der Rheinbundakte von 1806 unter badische Landeshoheit geriet. Im Sommer 1807 richtete dessen Regierung im neu hinzugewonnenen Gebiet standesherrliche Ämter ein. die Ende desselben Jahres in zahlreiche kleinere Einheiten unterteilt wurden.

Anlässlich der Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit kam es im Sommer 1813 im Raum Mosbach zu einer Umstrukturierung. Die bestehenden Ämter wurden aufgelöst, ihre Ortschaften auf die neu gegründeten landesherrlichen Stadt- und Erstes Landamt Mosbach und Zweites Landamt Mosbach oder andere benachbarte Ämter aufgeteilt. Hier waren es drei vom Amt Mosbach, bis auf vier alle des Amtes Lohrbach sowie eine vom Amt Neckarschwarzach. Von den vier separat genannten grundherrlichen Orten stammten drei vom Amt Adelsheim, der vierte von Mosbach. Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens zählte das Amt innerhalb des Neckarkreises zum Kriminalamt Mosbach. 1822 wurden die beiden 1813 entstandenen Ämter zum Bezirksamt Mosbach vereinigt.

Orte und Einwohnerzahlen 1814

1814 wird für das Amt von diesen Orten und Einwohnerzahlen berichtet:

Spätere Entwicklung

In der Folgezeit blieb Mosbach durchgängig das Verwaltungszentrum auf überörtlicher Ebene. Dies galt auch für die Orte, die zwischen 1841 und 1849 zum Bezirksamt Neudenau umgesetzt waren. Sie kamen ebenfalls über das Bezirksamt 1939 zum Landkreis Mosbach. Seit der Kreisreform 1973 zählen sie, mit Ausnahme des isoliert im Südosten gelegenen Bernbrunn, das bereits 1962 zum Landkreis Heilbronn gewechselt war, zum Neckar-Odenwald-Kreis.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 137. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  2. Entsprechende Mitteilung, veröffentlicht im Großherzoglich Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 21. September 1822, Heft XVIII, S. 85. und zugehörige Berichtigung, veröffentlicht ebenda am 19. Oktober 1822, Heft XX, S. 94. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  3. Johann L. Büchler (Herausgeber): Das Großherzogthum Baden nach seinen Kreisen, Hofgerichtsprovinzen und Amtsbezirken topographisch dargestellt. Zweite vermehrte und umgearbeitete Auflage 1814, S. 82f.
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