Das Amt Neckarschwarzach war eine von 1803 bis 1813 bestehende Verwaltungseinheit im Land Baden während der napoleonischen Zeit.

Lage

Das Gebiet des Amtes erstreckte sich auf den östlichen Teil des Kleinen Odenwalds sowie den südlich angrenzenden Übergangsbereich zum Kraichgau. Die nördliche und östliche Grenze bildete im Wesentlichen der Neckar, lediglich eine der Ortschaften lag auf der gegenüberliegenden Seite des Flusses.

Entstehung

Das Amt wurde aufgrund des Sechsten Edikts über die executive Landesadministration vom 9. März 1803 eingerichtet, war der Landvogtei Dilsberg unterstellt und umfasste hauptsächlich Ortschaften, die der Stüber Zent der aufgelösten Kurpfalz angehört hatten. Das Edikt war erlassen worden, um die Gebietsgewinne, die Baden aufgrund des Reichsdeputationshauptschlusses gemacht hatte, zu integrieren.

Ortschaften 1804

Spätere Entwicklung

Ausgelöst durch weitere terroritiale Zugewinne nach dem Frieden von Pressburg 1805 und dem Inkrafttreten der Rheinbundakte 1806 kam es zu einer Verwaltungsreform in Baden. Mit dem General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke vom 1. Juli 1807 wurden die Landvogteien in ganz Baden aufgelöst. Das Amt unterstand nun unmittelbar der nächsthöheren Ebene, hier der Provinz des Unterrheins oder die Badische Pfalzgrafschaft, zugleich wurde Waibstadt ausgliedert und Sitz eines eigenen Oberamts. 1809/10 gehörte Neckarschwarzach zum kurzlebigen Odenwälderkreis, danach zum Neckarkreis. 1810 bekam Neckarschwarzach vom aufgelösten Amt Waibstadt neben dem Hauptort noch Heinsheim zugeteilt. Ende 1810 war vorgesehen, das Amt aufzulösen und dem Bezirksamt Neckargemünd zuzuweisen. Diese Entscheidung wurde im Frühjahr 1811 rückgängig gemacht, es blieb provisorisch in seinem bisherigen Umfang erhalten. Später wurden ihm noch als grundherrschaftlich klassifizierte Orte zugewiesen.

1813 wurde Neckarschwarzach dann auf benachbarte Ämter aufgeteilt:

Literatur

  • Das Amt Neckarschwarzach in: Peter Wund: Geographisch-statistisch-topographische Beschreibung von dem Kurfürstenthume Baden, Band 2: Die badische Pfalzgrafschaft, Karlsruhe 1804, S. 65–70. Digitalisierte Version der Bayerischen Staatsbibliothek.
  • Staatl. Archivverwaltung Baden-Württemberg in Verbindung mit d. Städten u. d. Landkreisen Heidelberg u. Mannheim (Hrsg.): Die Stadt- und die Landkreise Heidelberg und Mannheim: Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 1: Allgemeiner Teil. Karlsruhe 1966, S. 246ff.

Einzelnachweise

  1. Sechstes Edikt über die executive Landesadministration, digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  2. Reichenbuch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. bei LEO-BW.
  3. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V., S. 93ff. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  4. Heinsheim (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. bei LEO-BW.
  5. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 359f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  6. Entsprechende Mitteilung, veröffentlicht am 27. April 1811 im Großherzoglich-Badischen Anzeigeblatt für den Neckar- und Main- und Tauberkreis, S. 157. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  7. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt im Juli 1813, S. 137f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  8. Michelbach (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Juni 2023. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. bei LEO-BW.
  9. Verordnung über die Vereinfachung der inneren Verwaltung vom 18. Januar 1924 und der ergänzenden Verordnung vom 19. März 1924.
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