Das Oberamt Waibstadt war eine während der napoleonischen Zeit von 1807 bis 1810 bestehende Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden.
Geschichte
Vor Inkrafttreten der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 hatte das im Kraichgau gelegene Waibstadt unter der kirchlichen Herrschaft des Fürstbistums Speyer gestanden und war Sitz eines Amtes, das nur aus der Stadt bestand, anschließend kam es zu Baden. Dessen Regierung teilte es zunächst dem Amt Neckarschwarzach zu.
Mit der Umsetzung der Rheinbundakte 1806 wurden im Kraichgau ansässige reichsritterschaftliche Familien mediatisiert, ihre Besitzungen großteils unter badische Landeshoheit gestellt. Dessen Regierung gründete im Sommer 1807 das Oberamt Waibstadt, dem sie, nun als grundherrschaftlich klassifizierte Orte der Ritterschaft zuordnete. Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens wurde es der Provinz des Unterrheins oder die Badische Pfalzgrafschaft zugeteilt. Im Dezember desselben Jahres wurden noch weitere Orte nachgetragen, außerdem wurden dem landesherrlichen Oberamt die standesherrlichen Ämter Hilsbach und Sinsheim unterstellt.
Ende 1809 wurde in Baden eine Vereinheitlichung der Verwaltungsstrukturen verkündet. Mit Wirksamkeit 1810 traten an die Stelle der drei Provinzen zehn Kreise, die landesweit als Mittelbehörde oberhalb der Ämter fungierten. Waibstadt wurde dem Odenwälderkreis zugewiesen und zugleich als Amt aufgelöst. Die Stadt ging zurück an Neckarschwarzach, die grundherrschaftlichen Orte wurden dem Kreis unmittelbar unterstellt.
Orte des Oberamtes
Im Juli 1807 verkündet: Waibstadt die grundherrlichen Gemeinden Neidenstein, Hoffenheim, Tairnbach, Eichtersheim, Dühren, Michelfeld, Weiler, Rohrbach, Ehrstädt, Adersbach, (Neckar)bischofsheim, Hasselbach, Babstadt, Wollenberg, Guttenberg, (Neckar)mühlbach, Rappenau, Treschklingen, Kälbertshausen, Kohlhof, Hüffenhardt, Heinsheim, Zimmerhof, Hochhausen, Grombach, Berwangen und Gemmingen.
Im Dezember 1807 nachgetragen: Stebbach, Streichenberg, Ober- und Untergimpern, Siegelsbach, Wagenbach, Daisbach, Eschelbronn, Spechbach, Zuzenhausen, Michelbach, Epfenbach, Flinsbach, Helmstadt, Moosbrunn, Reichartshausen und Daudenzell.
Weitere Entwicklung
Ende 1810 entstanden neu die Ämter Gemmingen, Neckarbischofsheim und Eichtersheim, denen Orte des ehemaligen Oberamts übertragen wurden. Das Amt Neckarschwarzach wurde 1813 aufgelöst, Waibstadt mit anderen Orten Neckarbischofsheim zugeteilt.
Nach zahlreichen Umstrukturierungen und Veränderungen in der Verwaltungszugehörigkeit verteilen sich die Orte des ehemaligen Oberamts seit der Kreisreform 1973 auf den Rhein-Neckar-Kreis (hier Waibstadt), den Landkreis Heilbronn und den Neckar-Odenwald-Kreis.
Literatur
- Historischer Atlas von Baden-Württemberg, online verfügbar bei LEO-BW:
- Blatt VI.13: Herrschaftsgebiete und Ämtergliederung in Südwestdeutschland 1790, Erläuterungsblatt verfasst von Michael Klein.
- Blatt VII.1: Baden in napoleonischer Zeit, Erläuterungsblatt verfasst von Meinrad Schaab und Hans Haller.
Weblinks
- Generallandesarchiv Karlsruhe: Bestand 185/Waibstadt, Amt
Einzelnachweise
- ↑ Sechstes Edikt über die executive Landesadministration, digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 98. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ Landesherrliche Verordnung. Weitere Organisation der executven Landesbehörden. Veröffentlicht am 22. Dezember 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 44, S. 284. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ Entsprechende Verordnung vom 9. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 2. Dezember 1809, Heft XXXXIX, S. 395–399.
- ↑ Beilage A zur Verordnung vom 9. November 1809, veröffentlicht am 9. Dezember 1809 im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt, Heft L, S. 414.
- ↑ Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 359f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt im Juli 1813, S. 137f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.