Naturschutzgebiet Stinderbachtal

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Naturschutzgebiet Stinderbachtal

Lage Erkrath, Mettmann, Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 74 ha
Kennung ME-038
WDPA-ID 165741
Geographische Lage 51° 14′ N,  55′ O
Meereshöhe von 67 m bis 143 m (ø 105 m)
Einrichtungsdatum 1997, Landschaftsplan 2012
Rahmenplan Landschaftsplan Kreis Mettmann
Verwaltung Untere Landschaftsbehörde der Kreises Mettmann

Das Naturschutzgebiet Stinderbachtal liegt im westlichen Teil auf dem Gebiet der Stadt Erkrath, im östlichen Teil auf dem Gebiet der Stadt Mettmann im Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen.

Das Gebiet erstreckt sich nordöstlich der Kernstadt von Erkrath entlang des Stinderbaches. Am westlichen Rand des Gebietes verläuft die A 3 und südöstlich die Kreisstraße K 26.

Beschreibung

„Der Talraum ist geprägt durch einen Wechsel von Feuchtgrünland, Fettwiesen und -weiden, Feuchtbrachen, Röhrichtbeständen, Uferhochstauden, stehenden Kleingewässern, Hochstaudenfluren, Kopfweiden sowie bachbegleitende Erlen- und Buchenwälder. Die stellenweise steilen Talhänge sind überwiegend mit Buchenhochwäldern, aber auch mit Erlen-, Eichen-Hainbuchen-, Birken-, Ahorn- und Eschen-Ahornwald sowie Feldgehölzen bestockt. Stellenweise finden sich auch in den Hangbereichen Magerweiden und z. T. extensive Grünlandflächen. Große Abschnitte des Baches werden von Ufergehölzen begleitet.

Der überwiegend naturnahe Stinderbach hat sich stellenweise tief in den Lössboden eingegraben und zeigt wechselnde Strömungsgeschwindigkeiten und Uferabbrüche. In seinem Verlauf befinden sich einige Fischteiche, die teilweise im Haupt- und teilweise im Nebenschluss geführt werden und z. T. bereits verlanden. In den Stinderbach münden mehrere Nebenbäche, die teilweise als Wald- und teilweise als Wiesenbäche anzusprechen sind. Hervorzuheben ist der hohe Anteil typischer Pflanzenarten der Bachauen, Feuchtwiesen und Auenwälder in den Auenbereichen. Der Stinderbach weist eine hohe Wassergüte auf.

Entlang des Stinderbaches haben sich stellenweise Röhrichtbestände vorwiegend mit Schilf und Rohrglanzgras herausgebildet. Weiterhin wurden im Gebiet insgesamt 9 Seggenarten festgestellt.

In dem Gebiet befinden sich zahlreiche Quellen, die durch eine typische Quellfauna gekennzeichnet sind. Die häufigsten Quelltypen sind Waldsickerquellen, kleine Waldfließquellen und sumpfige Offenlandquellen, die zumeist naturnah ausgeprägt sind.

Die Flächen stellen einen wichtigen Lebensraum für zahlreiche Vögel dar, darunter mehrere Rote Liste Arten. Als Brutvögel wurden Dorngrasmücke und Steinkauz, als Gastvogel der Sperber nachgewiesen. Darüber hinaus wurden im Gebiet gefährdete Fledermausarten sowie eine gefährdete Heuschreckenart festgestellt. In dem Gebiet wurden weiterhin 9 Pflanzenarten der Roten Liste NRW nachgewiesen.

Durch das kleinräumige Nebeneinander von Grünlandbereichen, hochstaudenreichen Feuchtwiesen, Brachen, ausgedehnten Röhrichtbeständen, bachbegleitenden Gehölzen und Wäldern weist das Stindertal eine hohe Strukturvielfalt auf, die erhalten und optimiert werden soll.“

Landschaftsplan des Kreises Mettmann (2012)

Wanderwege

Außer dem Wanderparkplatz an der Stindermühle gibt es vier weitere: Kißberg, Nösenberg, sowie an der K12 bei Laubach und Gans. Vom Wanderparkplatz Kißberg führen A1 und A2 ins Tal zur Stindermühle. A1 führt hier nach Westen durch das untere NSG Stinderbachtal und durch das Dorper Bachtal (Weg „Maria im Tal“) über Dorp zurück. A2 durchläuft dann ab der Stindermühle das mittlere und obere NSG Stinderbachtal und kehrt über Nösenberg zurück. A3 ist ein Rundweg durch das obere NSG Stinderbachtal – entweder ab Parkplatz Nösenberg oder Laubach. Der Neanderlandsteig durchläuft das gesamte NSG Stinderbachtal.

Siehe auch

Commons: Naturschutzgebiet Stinderbachtal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Stinderbachtal in der World Database on Protected Areas (englisch)
  2. Karte Naturschutzgebiet Stinderbachtal auf openstreetmap.org
  3. | Landschaftsplan des Kreises Mettmann (2012): A 2.2-7 „Stinderbachtal“, S. 122–124
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