Mediatex
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründung 2002
Sitz Königs Wusterhausen, Deutschland Deutschland
Leitung Martin Kopelke
Mitarbeiterzahl bis zu 160 (2015)
Umsatz 1,27 Mio. Euro (2008; nur Umsätze von thorsteinar.de)
Branche Bekleidung
Website www.thorsteinar.de

Thor Steinar ist eine Marke für Bekleidung der deutschen Mediatex GmbH.

Der Verfassungsschutz Brandenburg, der Verfassungsschutz Sachsen, viele zivilgesellschaftliche Organisationen sowie zahlreiche Medienberichte sehen in der Kleidung der Marke Thor Steinar ein Erkennungsmerkmal der rechtsextremen Szene. In der Öffentlichkeit wird die Marke meist in diesem Zusammenhang thematisiert. Ausdrücklich verboten ist das Tragen von Thor-Steinar-Kleidung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sowie in diversen Fußballstadien.

Marke

Die Marke Thor Steinar wurde im Oktober 2002 von Axel Kopelke aus Königs Wusterhausen registriert. Seit 2003 tritt für Thor Steinar die Mediatex GmbH von Axel Kopelke und Uwe Meusel mit Sitz in Königs Wusterhausen auf. Zwischen 2009 und 2010 hatte Faisal al Zarooni (International Brands General Trading (IBGT) mit Sitz in Dubai) die Geschäftsleitung von Axel Kopelke und Uwe Meusel übernommen.

Am 4. November 2008 wurde die Mediatex GmbH an die Treuhandgesellschaft Al Zarooni Tureva mit Sitz in Dubai verkauft und ein arabischer Geschäftsführer eingesetzt, was einen Boykott der Marke durch mehrere Neonazi-Gruppen zur Folge hatte. Anfang 2010 zogen sich die arabischen Investoren aus dem Unternehmen zurück und der Schweizer Marco Wäspe (auch Waespe) übernahm die Geschäftsführung der Mediatex GmbH mit Geschäftsanschrift in Mittenwalde. 2018 übernahm Martin Kopelke die Geschäftsführung von Wäspe.

Unter dem Markennamen wird Herren-, Damen- und Kinderbekleidung vertrieben. Die Kleidung wird vorwiegend in der Türkei (Jacken und Pullover) und in China produziert.

Das ursprüngliche Logo von Thor Steinar war eine Binderune aus einer Kombination der Tyr- und der Siegrune. Die Tyr-Rune steht in der Runenesoterik für Kampf und Aktion. Der Bezug auf „heidnische“ Mythologie wird auch durch Aufdrucke auf der Kleidung unterstützt.

Das Logo wirkte optisch wie eine horizontale Wolfsangel mit aufgesetztem Pfeil. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte sahen darin den Straftatbestand des Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), siehe Abschnitt Juristische Auseinandersetzungen.

Nachdem das Amtsgericht Königs Wusterhausen am 9. November 2004 die bundesweite Beschlagnahmung der Kleidung mit dem Logo angeordnet hatte, entwarf Thor Steinar ein neues Logo. Dieses besteht aus einer Gebo-Rune, die Gabe, Gastfreiheit und Ehe symbolisieren soll, mit zwei Punkten.

Seit spätestens 2013 wird das ursprüngliche Logo in abgewandelter Form (in einen Kreis mit Sonnenstrahlen eingeschrieben) auf der Website wieder verwendet.

Design

Die meisten Textilien tragen den Schriftzug Thor Steinar und ein Logo der Marke. Letzteres wurde oft auch in Verbindung mit der norwegischen Flagge verwendet, wobei sich das Logo meist in der Mitte des Kreuzes der norwegischen Flagge befand. Bei neueren Textilien wird dagegen die originale norwegische Flagge verwendet. Die Regierung von Norwegen wandte sich bereits 2006 an deutsche Behörden, um den Missbrauch der norwegischen Flagge zu unterbinden, und hat im Februar 2008 auf Grund „widerrechtlicher Verwendung staatlicher Hoheitszeichen“ Anzeige gegen den damals unter Protex firmierenden Hersteller erstattet.

Typisch für einen Teil der Textilien ist die Verwendung von Fleckentarnung. Stilistisch lehnt sich die Marke an bestehende Streetwearstile an. Thor Steinar bietet zudem insbesondere eine Reihe von Kleidungsstücken an, die Klassikern oder den jeweils aktuellen Moden etablierter Marken sehr nahekommt.

Nach Einschätzung des Verfassungsschutz Brandenburg nehmen die Schriftzüge auf den Kleidungsstücken „[in]haltlich […] Bezug auf vorchristlichen Germanen-Kult und eine glorifizierende Sicht der Wehrmacht“. Charakteristisch für das Sortiment sei ein „Spiel mit mehr oder weniger verhohlenen Andeutungen an der Grenze zur Strafbarkeit“.

Öffentliche Rezeption

Der Marke Thor Steinar wird von Antifa-Gruppen und in Zeitungsberichten vorgeworfen, eine „Designermarke von und für Rechte“ zu sein. Dies wird mit folgenden Argumenten begründet:

  • Die Inhaber und Mitarbeiter der Mediatex GmbH seien Mitglieder der Neonaziszene. Laut Berichten der Tageszeitung soll ein Mitarbeiter des Brandenburger Verfassungsschutzes die Mitarbeit von „Rechtsextremisten“ in dem „engeren und weiteren Umfeld der Firma“ bestätigt haben. Die Märkische Allgemeine Zeitung zitierte bereits 2004 einen Verfassungsschützer: „Es gibt Rechtsextremisten, die der Firma angehören.“ Der Geschäftsführer Uwe Meusel soll dies allerdings bestritten haben. Diese Vorwürfe wurden durch eine Pressemitteilung des Antifaschistischen Infoblatts untermauert. Dort wurde behauptet, ein ehemaliger Mitarbeiter von Thor Steinar, Udo Siegmund, auf den eine Zeitlang auch die Webseiten der Marke angemeldet waren, habe Kontakte zur militanten Neonazi-Szene in Schweden und habe ein Rechtsrock-Konzert der neonazistischen Organisation Nationalsocialistisk front (NSF) besucht.
  • Auf einigen Kleidungsstücken von Thor Steinar sei Werbung für die schwedische Rockband Ultima Thule (dt. Das äußerste Thule) gemacht worden. Wegen ihrer Verstrickungen in die rechtsextreme Szene in Schweden und einiger nationalistischer Lieder wird die Band häufig dem Rechtsrock zugeordnet.
  • Die Kombination der Runen im alten Logo wird in derselben Anordnung auch vom rechtsextremen Thule-Seminar als Logo verwendet. Auch habe das alte Logo Ähnlichkeit mit dem Logo der neonazistischen „Kameradschaft Treptow“.
  • Der Aufdruck „Division Thor Steinar“ sei in Anlehnung an den Namen des Generals der Waffen-SS Felix Steiner gewählt.
  • Der Aufdruck auf der Kapuzenjacke „No Inquisition“, der einen Adler darstellt, der einen Fisch in seinen Klauen hält, sei eine neonazistisch geprägte Bildmarke, die sich die neonazistische und neopagane Organisation „Artgemeinschaft“ im Januar 2003 durch ihren damaligen Vorsitzenden Jürgen Rieger als Bildmarke habe schützen lassen.
  • In der Schweiz betreibe ein langjähriger Aktivist der neonazistischen Schweizer Hammerskin-Szene einen Internetversand, der ausschließlich Kleidung von Thor Steinar verkaufe. Zudem gehörten die Betreiber des einzigen schwedischen Thor-Steinar-Shops in Huddinge bei Stockholm zur Neonazigruppe Svenska motstandsrörelsen („Schwedische Widerstandsbewegung“, SMR). Ein Redakteur der SMR-Zeitung Nationellt Motstand arbeite im Laden und verkaufe dort die Zeitung.

Nach Einschätzung des Brandenburger Verfassungsschutzes ist Thor Steinar unter Rechtsextremisten beliebt und gilt als „szenetypisches Erkennungs- sowie Abgrenzungsmerkmal“.

Juristische Auseinandersetzungen

Am 9. November 2004 wurde vom Amtsgericht Königs Wusterhausen die bundesweite Beschlagnahmung von Kleidung mit dem alten Logo der Marke angeordnet, die Vollstreckung wurde zunächst jedoch ausgesetzt. Staatsanwaltschaft und Polizei gingen am 17. November 2004 gegen MediaTex vor, versiegelten das Lager und stellten Beweismaterial sicher.

Zur selben Zeit wies das Landgericht Neuruppin die Beschwerde eines 20-jährigen Mannes zurück, dessen Thor-Steinar-T-Shirt im August 2004 in Oranienburg auf einer Demonstration beschlagnahmt worden war. Das Gericht verwarf die Beschwerde als unbegründet und führte in einem elfseitigen Beschluss aus, das öffentliche Verwenden des Logos der Marke sei eine strafbare Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB, weil das Runen-Logo von Thor Steinar dem Symbol einer verfassungsfeindlichen Organisation zum Verwechseln ähnlich sehe. Nach dieser Auffassung mache sich strafbar, wer „in dem Bewusstsein dieser Verwechslungsfähigkeit“, also vorsätzlich, ein solches Kleidungsstück in der Öffentlichkeit trägt.

In der Folge existierte keine einheitliche Rechtsprechung bezüglich des alten Logos. Erst durch Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts im September 2005, des Kammergerichts Berlin im Dezember 2006 und des Oberlandesgerichts Dresden im Februar 2008, die eine Strafbarkeit nach § 86 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht gegeben sahen, wurde die Rechtsprechung angeglichen.

Der norwegische Staat erstattete im Februar 2008 Anzeige gegen das Unternehmen, da dieses auf zahlreichen Bekleidungsstücken die Staatsflagge Norwegens aufgenäht hatte. Der demokratische Staat Norwegen wolle nicht, dass Neonazis die Flagge für ihre Werbezwecke missbrauchen, so der Gesandte Norwegens in Deutschland. Gegen den ergangenen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft legte das Unternehmen Widerspruch ein. Eine Entscheidung stand im November noch aus, nachdem sich das Potsdamer Amtsgericht für „örtlich nicht zuständig“ erklärt und das Verfahren nach Bonn abgegeben hatte.

Zudem wehrt sich seit August 2008 Heckler & Koch gegen die Abbildung einer Silhouette des G36-Sturmgewehrs unter dem Aufdruck „Hausbesuche“ auf einem Pullover. Sie strebt eine Abmahnung gegen die MediaTex GmbH und Händler an, die den Pullover vertreiben.

Nachdem am 13. Juni 2012 die achtköpfige NPD-Fraktion zu einer Sitzung des Sächsischen Landtags verbotenerweise in Thor-Steinar-Kleidung erschienen war, machte Landtagspräsident Matthias Rößler von seinem Haus- und Polizeirecht Gebrauch und verwies die acht Abgeordneten des Saals.

Proteste gegen Thor-Steinar-Läden

Nach Farbbeutel­anschlägen und Protesten von Anwohnern und Gewerbetreibenden wurde der Mietvertrag der Protex GmbH Uwe Meusels in Königs Wusterhausen für den kurz zuvor eröffneten Thor-Steinar-Laden Tønsberg in Berlin-Mitte im Februar 2008 gekündigt. Nach einer Räumungsklage im November 2010 wurde das Ladengeschäft geschlossen. Auch gegen einen weiteren Laden in Berlin-Friedrichshain war die Räumungsklage erfolgreich.

Zu ähnlichen Vorgängen bis hin zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kam es auch in anderen Städten im Zusammenhang mit den Eröffnungen weiterer Ladengeschäfte der Protex GmbH. Gegen einige der Geschäfte bzw. ihre Betreiber laufen bzw. liefen Räumungsklagen der Vermieter, die sich oft als vom Betreiber in Hinblick auf die Rezeption der Marke desinformiert sehen, darin den Tatbestand der arglistigen Täuschung vermuten und dies als Anfechtungsgrund darstellen. Der Bundesgerichtshof erklärte die Anfechtung der Mietverträge wegen arglistiger Täuschung im August 2010 für zulässig und gab der Räumungsklage gegen einen Thor-Steinar-Laden statt. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs obliegt dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrages eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Vermieter darüber, dass die von ihm zum Verkauf angebotene Kleidung mit der rechtsextremistischen Szene in Verbindung gebracht wird. Verletzt der Mieter diese Pflicht, kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten.

Eine einheitliche Rechtsprechung über die Informationspflicht des Mieters in Bezug auf die Marke Thor Steinar existiert allerdings nicht. Im August 2011 scheiterte vor dem Landgericht Halle die Räumungsklage des Vermieters bezüglich des seit 2009 in Halle (Saale) ansässigen Ladens Oseberg. Die Klage wegen arglistiger Täuschung scheiterte, da die Marke Thor Steinar vom Mieter im Verkaufsprofil angegeben wurde und der Vermieter sich, nach Ansicht des Richters, im Voraus über deren Hintergründe hätte informieren müssen. Der fünfjährige Mietvertrag ist erst im Frühjahr 2014 ausgelaufen. Die Aktion Ladenschluss will durch friedliche Aktionen und Proteste die Schließung des Ladens erreichen.

Auch gegen den in Braunau am Inn in Oberösterreich bestehenden Thor-Steinar-Laden wurden Proteste artikuliert. Eine 2009 angestrengte Räumungsklage wurde jedoch abgewiesen.

Nach Protesten hat Amazon Thor-Steinar-Produkte von seiner Handelsplattform entfernt und den ausschließenden Hinweis auf „Artikel, die den Nationalsozialismus verherrlichen oder verharmlosen“ in die Verkaufsrichtlinien aufgenommen. Bei der Internetauktionsplattform eBay ist der Handel mit Produkten der Marke verboten.

Im Hamburger Stadtteil Barmbek-Nord eröffnete im März 2017 der Laden Nordic Company, der die Marke Thor Steinar vertreibt. Auch dort fanden regelmäßig Mahnwachen statt. Der Regionalausschuss protestierte gegen den Laden in einer Resolution, die SPD, CDU, GRÜNE, LINKE, FDP und Piraten, nicht aber die AfD formuliert hatten. Der Laden musste nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der Eigentümergemeinschaft des Hauses und dem Eigentümer des Ladenlokals Ende Januar 2018 schließen.

Storch Heinar

Die Aktion Endstation Rechts der Jusos Mecklenburg-Vorpommern vertreibt Textilartikel, die Thor Steinar mit der Marke Storch Heinar parodieren. Heinar ist ein Storch, der an einer „Froschfleisch-Intoleranz“ leidet und eine Vorliebe für Eierlikör hat. Er tritt mit Stahlhelm, Scheitel und Hitlerbart auf. Thor Steinar strengte eine Klage gegen die Jusos an, die daraufhin zur Prozesskostenfinanzierung „Retter“-T-Shirts mit der Aufschrift Weltkriegsverliererbesieger seit 1945 verkaufen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies am 11. August 2010 die Klage weitgehend ab. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr von „Storch Heinar“ mit „THOR STEINAR“, darüber hinaus sei „ein etwaiger Marken- oder Wettbewerbsverstoß als satirische Auseinandersetzung mit den klägerischen Marken von den Grundrechten der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) erfasst“.

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1 2 Amtsgericht Cottbus, HRB 9922 CB, Veränderung vom 12. März 2018, bekannt gemacht am 13. März 2018, abgerufen im Unternehmensregister am 12. Oktober 2020.
  2. 1 2 Florian Osuch, Moritz Eluek: „Thor Steinar“ mit Millionenumsatz. In: Antifaschistisches Infoblatt. 25. Januar 2016, abgerufen am 4. März 2018 (aus AIB 109, Heft 4/2015).
  3. Stefan Krempl: 26C3: Flirtbörse der rechten Szene gehackt. In: Heise online, 29. Dezember 2009. Abgerufen am 31. Dezember 2009.
    Hacker outen Thor Steinar Fans. In: Die Tageszeitung, 2. Januar 2010.
  4. 1 2 „Thor Steinar“ scheitert mit neuem Vertriebsweg. (Memento des Originals vom 22. Oktober 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Verfassungsschutz Brandenburg, 2008.
  5. Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2007. (Memento vom 18. Juli 2011 im Internet Archive) Verfassungsschutz Brandenburg, 2008, S. 162 (PDF; 9,3 MB).
  6. Andreas Speit: Braunes Einkaufen: Gezocke um Nazi-Shop. In: Die Tageszeitung, 30. September 2008.
  7. Verfassungsrechtlicher Rahmen für spezifische Bekleidungsmarkenverbote in Hausordnungen von Parlaments- und Verwaltungsgebäuden. Wissenschaftliche Dienste des Bundestages, 17. September 2013, abgerufen am 12. Februar 2018.
  8. Johannes Radke: Hausverbot im Bundestag. In: Der Tagesspiegel, 16. März 2008, abgerufen am 4. März 2018.
  9. Arabischer Investor kauft Thor Steinar. In: Berliner Morgenpost, 24. März 2009, abgerufen am 4. März 2018.
  10. Andreas Speit: Rechte boykottieren Thor Steinar. In: Die Tageszeitung, 27. Mai 2009, abgerufen am 4. März 2018.
  11. Johann Osel: Rechte Szene-Marke Thor Steinar: Die Gesinnung und das Geld. In: Süddeutsche.de, 7. Mai 2010, abgerufen am 4. März 2018.
  12. Esther Neumeier, Oliver Jarasch: Bericht über Thor Steinar in Mittenwalde. In: Tagesthemen, 12. Dezember 2011 (2:49 min; ab 13:00 min)
  13. Peter M. Selliner: Wider den rechtsextremistischen ‚Thor Steinar Chic‘. In: hagalil.com. 19. Dezember 2013, abgerufen am 4. März 2018.
  14. Thor Steinar Die Klamotte der Neonazis. stern.de, 22. Dezember 2008.
  15. Anwalt der umstrittenen Firma um Entspannung bemüht: Thor Steinar mit neuem Logo. In: Berliner Zeitung, 4. Januar 2005.
  16. 1 2 Norwegen verklagt Thor Steinar. In: Tagesspiegel. 14. Februar 2008 (Online).
  17. Axel Lier: „Thor Steinar“-Chef vor Gericht: Verstoß gegen das Markenrecht. In: Die Welt, 28. März 2008. Abgerufen am 17. Juni 2016.
  18. Der braune Pop, Die Zeit, 23. September 2004, abgerufen am 11. Oktober 2008
  19. 1 2 3 Der rechte Dresscode im Zentrum der Stadt. In: Die Tageszeitung, 30. November 2005.
  20. Noch ein Thor. (Memento vom 11. Januar 2006 im Internet Archive) In: Märkische Allgemeine Zeitung, 5. Oktober 2004.
  21. »Thor Steinar« und die Neonaziszene (Memento vom 15. April 2013 im Webarchiv archive.today), Antifaschistisches Infoblatt, Pressemitteilung, 12. März 2006.
  22. Übersetzung „Ultima Thule“ (Memento vom 5. März 2016 im Internet Archive)
  23. Old Shit. New Style (Memento vom 15. Dezember 2007 im Internet Archive), Broschüre der NO thor steinar offensive 2004, August 2007 (PDF, S. 2; 274 kB)
  24. Gegenüberstellung der Logos (Memento vom 23. Juni 2006 im Internet Archive) auf der Website der NO thor steinar offensive 2004
  25. 1 2 Beschluss der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Neuruppin, 12 Qs 34/04, 17. November 2004. (Memento vom 17. September 2012 im Webarchiv archive.today)
  26. Gericht verbietet Symbole der rechten Kult-Marke „Thor Steinar“, Die Welt, 13. November 2004
  27. Thor Steinar: Enge Bindung an die Neonazi-Szene (Memento vom 3. Oktober 2007 im Internet Archive), NPD-Blog, 24. April 2006
  28. Dokumentation aus Antifaschistisches Infoblatt Nr. 73 (4/2006) und 74 (1/2007) auf der Website des Polit-Cafés Azzoncao
  29. Urteil des 1. Strafsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, 1 Ss 58/05, 12. September 2005 (PDF; 52 kB).
  30. Urteil des 1. Strafsenats des Kammergerichts Berlin, 1 Ss 53/06, 15. Dezember 2006; nicht frei verfügbar.
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  33. Andreas Ellinger: Heckler-Gewehr auf Nazi-Pullis, Neckar Chronik, 12. November 2008; Spiegel (Memento vom 29. Juli 2010 im Internet Archive) auf ladenschluss-jetzt.org
  34. NPD sorgt mit Thor-Steinar-Kleidung für Eklat im sächsischen Landtag (Memento vom 11. Februar 2013 im Webarchiv archive.today), dnn-online.de
  35. Proteste: Vermieter kündigt „Thor Steinar“-Laden in Mitte, Die Welt, 6. Februar 2008
  36. Kein Platz für Thor Steinar, taz, 3. Dezember 2010.
  37. Verkaufsgeschlossener Samstag
  38. Betreiber müssen "Thor Steinar"-Laden räumen.
  39. Urteil: Kündigung des Thor-Steinar-Laden in Leipzig ist Rechtens, die-topnew.de, 13. November 2008.
  40. Aufklärungspflichten des Mieters – der Thor-Steinar-Laden. In: Rechtslupe, 6. Oktober 2010. Abgerufen am 17. Juni 2016.
  41. halleforum.de (Memento vom 2. August 2012 im Webarchiv archive.today)
  42. „Neonazi“-Modegeschäft in Braunau droht wegen Klage das Aus (auslandsdienst.at) (Memento vom 28. Januar 2012 im Internet Archive)
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  44. Verkaufrichtlinien, Amazon, 2. Oktober 2009.
  45. Johannes Radke: Neonazis stehen auf Einheitskleidung. In: Die Tageszeitung, 26. März 2008.
  46. Mats Mumme: Thor Steinar in Barmbek - Der Laden, den hier keiner will. In: FINK.HAMBURG. 9. Mai 2017 (online [abgerufen am 6. Juli 2017]).
  47. Drucksache. Abgerufen am 11. September 2018.
  48. Zoff in Barmbek: Ausschuss will „Thor Steinar“-Laden verbieten! In: MOPO.de. (mopo.de [abgerufen am 11. September 2018]).
  49. Andreas Speit: Thor-Steinar-Laden in Hamburg: Es hat sich ausverkauft. In: Die Tageszeitung: taz. 3. Dezember 2017, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 11. September 2018]).
  50. Neonazi-Satire – Storch Heinar sucht das heilige Ei (Spiegel online)
  51. «Thor Steinar» verklagt «Storch Heinar». In: Ostsee-Zeitung. 14. Dezember 2009 (Online).
  52. Urteil des LG Nürnberg-Fürth, 11. August 2010.
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