Beim Anschlag in Hanau am 19. Februar 2020 erschoss der 43-jährige Tobias Rathjen in Hanau neun Personen mit Migrationshintergrund sowie seine Mutter in deren gemeinsamem Wohnhaus, bevor er sich selbst erschoss. Das Bundeskriminalamt stufte die Morde des von paranoiden Wahnvorstellungen geprägten Täters als rechtsextrem und rassistisch motiviert ein.

Opfer

Von den zehn Opfern hatten neun eine Migrationsgeschichte oder gehörten zu einer ethnischen Minderheit.

  • Gökhan Gültekin wurde in Hanau geboren. Seine kurdischen Eltern stammen aus Ağrı, Türkei, und zogen 1968 nach Hanau. Er hatte einen acht Jahre älteren Bruder; der Vater starb fünf Wochen nach dem Anschlag an Krebs. Gökhan Gültekin war gelernter Maurer und hatte kurz vor der Tat ein Speditions- und Hausmeisterunternehmen gegründet. In der Arena Bar arbeitete er nur noch aushilfsweise. Im Jahr 2006 war Gültekin lebensgefährlich verletzt worden, als ein Linienbus eine Telefonzelle überfuhr, in der er sich aufgehalten hatte. Dass er den Unfall überlebte, sah er als ein Geschenk Gottes. Er starb mit 37 Jahren.
  • Sedat Gürbüz wurde in Langen geboren und wuchs in Dietzenbach mit seinen Eltern und einem Bruder auf. Gürbüz war der Besitzer der Shisha-Bar „Midnight“, die er kurz zuvor verkauft hatte. An jenem Abend wollte er sich dort nur noch von seinen Mitarbeitern verabschieden. Er starb mit 29 Jahren.
  • Said Nesar Hashemi war Deutsch-Afghane und wuchs mit vier Geschwistern in Hanau auf. Er war ausgebildeter Maschinen- und Anlagenführer. Er starb mit 21 Jahren. Sein 23-jähriger Bruder Said Etris wurde an jenem Abend in der Arena Bar angeschossen und schwer verletzt, überlebte aber.
  • Mercedes Kierpacz war eine deutsche Romni. Sie wurde in Offenbach am Main geboren und arbeitete in der Arena Bar, die nur wenige Meter von ihrer Wohnung entfernt war. Am Abend des 19. Februar 2020 ging sie kurz vor dem Täter in die Bar, um eine Pizza für ihre zwei Kinder abzuholen. Der Täter betrat die Bar durch denselben Eingang, sah sie und erschoss sie sofort. Sie starb mit 35 Jahren und hinterließ einen damals 17-jährigen Sohn und eine dreijährige Tochter.
  • Hamza Kurtović wurde wie sein Vater und seine drei Geschwister in Deutschland geboren. Seine Vorfahren waren Bosniaken aus Prijedor, damals Jugoslawien. Er hatte gerade eine Ausbildung als Fachlagerist abgeschlossen und wohnte in der Nähe des Täters. Dieser erschoss ihn in der Arena Bar, als er dort auf seinen Freund wartete. Er wurde 22 Jahre alt.
  • Vili Viorel Păun war ein Rom aus Rumänien und das einzige Kind seiner Eltern. Er kam 2013 als 16-Jähriger nach Deutschland, um Geld für eine medizinische Behandlung seiner Mutter zu verdienen. Er arbeitete bei einem Kurierdienst. Am Abend des 19. Februar beobachtete er die Schüsse am ersten Tatort, versuchte, den Täter mit seinem Pkw zu blockieren und fuhr dann hinter ihm her. Unterwegs rief er mehrmals vergeblich den Polizeinotruf an. Am Kurt-Schumacher-Platz erschoss der Täter Păun in seinem Pkw. Ein Kreuz am Ort seines Todes soll an Păuns Zivilcourage erinnern. Er starb mit 22 Jahren. Am 19. April 2021 wurde er posthum mit der Hessischen Medaille für Zivilcourage geehrt.
  • Fatih Saraçoğlu war 2017 aus Regensburg nach Maintal gezogen. Seine Familie stammt aus İskilip (Türkei). Er arbeitete selbständig als Schädlingsbekämpfer und plante, mit seiner Firma bundesweit tätig zu werden. Saraçoğlu wurde vor der Shisha-Bar „Midnight“ von vier Kugeln des Täters getroffen und starb auf offener Straße. Er wurde 34 Jahre alt.
  • Ferhat Unvar wurde als Kind kurdischer Eltern in Deutschland geboren und hatte drei Geschwister. Er hatte gerade eine Ausbildung zum Gas- und Wasser-Installateur abgeschlossen und traf sich oft mit Freunden in der Arena Bar. Seine Mutter Serpil Temiz Unvar gründete am 14. November 2020, seinem 24. Geburtstag, die „Bildungsinitiative Ferhat Unvar“.
  • Kaloyan Velkov war ein Rom aus Bulgarien und lebte seit 2018 in Deutschland. Er war Fernfahrer und der Wirt der Bar „La Votre“. Er starb mit 33 Jahren und hinterließ einen achtjährigen Sohn.
  • Gabriele Rathjen, die Mutter des Täters, war nach Angaben von Nachbarn bettlägerig und erhielt mehrmals täglich Besuch von einem Pflegedienst. Sie starb mit 72 Jahren.

Schüsse des Täters verletzten nach LKA-Angaben mindestens fünf weitere Personen, darunter Hashemis Bruder. Muhammed B. wurde in der Arena Bar die rechte Schulter durchschossen; er fiel auf einen tödlich getroffenen Freund und überlebte nach einer Notoperation.

Ermittlungen

Tatverlauf

Am 19. Februar 2020 ab etwa 21:00 Uhr hielt sich Rathjen nahe beim Heumarkt (Hanau) auf, wurde dort wegen Falschparkens kontrolliert und parkte seinen Pkw um. Dann erschoss er an zwei Tatorten innerhalb von zwölf Minuten gezielt neun Menschen, die er für Ausländer hielt. Dabei ging er laut Generalbundesanwalt Peter Frank strategisch und planvoll vor. Alle Tatorte wurden besonders von Menschen mit Migrationsgeschichte besucht.

Gegen 21:50 Uhr näherte sich Rathjen mit zwei Schusswaffen zunächst der Bar „La Votre“ am Heumarkt und erschoss deren Mitarbeiter Kaloyan Velkov, auf der Straße davor den 34-jährigen Fatih Saraçoğlu und in der benachbarten Shisha-Bar „Midnight“ deren Eigentümer Sedat Gürbüz. Vili Viorel Păun beobachtete aus seinem Pkw heraus, dass Rathjen dann einen unbesetzten Kiosk am Heumarkt betrat, und versuchte, sich ihm in den Weg zu stellen. Wie ein Überwachungsvideo vom Heumarkt zeigte, fuhr um 21:53 Uhr ein silberner Pkw auf den Täter zu, worauf dieser einen Schuss abfeuerte und floh. Dann wendete der Pkw in Rathjens Fluchtrichtung. Daher wird angenommen, dass Vili Viorel Păun dem Täter mit seinem silbernen Mercedes vom ersten zum zweiten Tatort folgte. Rathjen fuhr zum Kurt-Schumacher-Platz in Hanau-Kesselstadt. Gegen 22:00 Uhr erschoss er Păun durch die Windschutzscheibe seines Pkws, der inzwischen auf dem Parkplatz vor einem Wohnblock stand. Dann betrat er einen Kiosk im Erdgeschoss des Wohnblocks und erschoss dort Gökhan Gültekin, Mercedes Kierpacz und Ferhat Unvar. Im anliegenden Lokal „Arena Bar & Café“ erschoss er Said Nesar Hashemi und Hamza Kurtović. Zuletzt fuhr er zu seiner Wohnung in Kesselstadt zurück und erschoss dort seine Mutter und sich selbst.

Fahndung nach dem Täter

Nach eigenen Angaben erfuhr die Hanauer Polizei um 21:58 Uhr am Tatabend von den Schüssen am Heumarkt. Einsatzkräfte trafen demnach ab 22:00 Uhr dort ein, versorgten Verwundete und begannen nach dem Täter zu fahnden. Um 22:05 Uhr erhielt die Polizei erste Notrufe vom Kurt-Schumacher-Platz. Um 22:09 Uhr trafen weitere Einsatzkräfte dort ein, darunter ein Notinterventionsteam. Der Täter war jedoch bereits weitergefahren. Meldungen über angebliche Schüsse im Stadtteil Lamboy sowie in Bruchköbel stellten sich als falsch heraus. Gegen 23:00 Uhr fand die Polizei einen an beiden Tatorten gesichteten Pkw bei Rathjens Wohnhaus in Hanau-Kesselstadt. In den nächsten vier Stunden beobachtete die Polizei das Haus und erwog, den Täter zur Aufgabe zu bewegen oder das Haus zu stürmen. Ab 1:00 Uhr am 20. Februar übernahm das Polizeipräsidium Frankfurt den Einsatz, ließ beide Tatbereiche weiträumig absperren und begann mit der Spurensicherung. Ab 3:03 Uhr drang ein Spezialeinsatzkommando (SEK) vorsichtig in das Wohnhaus ein, in dem Sprengfallen vermutet wurden. Bis 4:00 Uhr fand die Polizei in Rathjens Wohnung zwei Tote: den Täter und seine Mutter. Um 5:55 Uhr gab die Polizei bekannt, dass ein Attentäter neun Menschen erschossen habe. Bis dahin hatten erste Pressemeldungen fälschlich von einer „Schießerei“ gesprochen.

Die Spurensicherung ergab, dass der Täter an den Tatorten mindestens 52 Schüsse abgegeben hatte. In seinem Pkw lagen eine Ceska-Pistole, zusätzliche Magazine und ein Rucksack voller Munition. In seiner Wohnung fanden sich weitere 346 Patronen und zwei weitere Handfeuerwaffen, die er legal besaß. Zudem fand die Polizei ein Bekennerschreiben und ein Tätervideo. Wegen der Funde und Bedeutung des Falls übernahm der Generalbundesanwalt am 20. Februar 2020 die Ermittlungen.

Hessens Innenminister Peter Beuth verwies am 20. Februar 2020 auf mögliche rassistische Motive des Täters. Er sei bis dahin weder dem Landesamt für Verfassungsschutz Hessen noch der Polizei bekannt gewesen. Hinweise auf mögliche Mitwisser oder Unterstützer gebe es nicht. Das Bundeskriminalamts (BKA) veröffentlichte im März 2020 einen Zwischenbericht zum Ermittlungstand.

Maßnahmen am Täterwohnhaus

Die „Initiative 19. Februar“ der Opferangehörigen übte scharfe Kritik am Polizeieinsatz in der Tatnacht und fragte, warum es rund fünf Stunden von der Identifizierung des Täters bis zur Stürmung seines Hauses gedauert hatte. Die beteiligten SEK-Beamten behaupteten, sie hätten beim Haus keine Schüsse gehört und auf einen Polizeihubschrauber zur Wärmebildüberwachung des Hauses gewartet.

Das Londoner Recherchekollektiv Forensic Architecture widerlegte diese Angaben mit einer sekundengenauen Rekonstruktion des Tatverlaufs und der Polizeifahndung. Am 2. Juni 2022 in Frankfurt am Main spielte das Kollektiv den Schall der Schüsse Rathjens auf seine Mutter in einen Nachbau seines Wohnzimmers ein und zeigte, dass die Schüsse mit rund 100 Dezibel Lautstärke rund um das Haus hörbar gewesen sein müssen. Laut den Wärmebildaufnahmen und Funksprüchen des Polizeihubschraubers war dessen Besatzung nicht in die Fahndung eingebunden, hatte die Wohnadresse des Täters nicht erfahren und keinen konkreten Auftrag erhalten. Mehrmals hatte die Bildschirmtechnik versagt, und die Funkkanäle waren unklar. Erst kurz nach 23:00 Uhr hatte sich das erste Polizeifahrzeug dem Täterhaus genähert, es aber um 23:21 Uhr wieder verlassen. Bis mindestens 24:00 Uhr ließ die Polizei Fußgänger und Pkws vor dem Haus und dem davor geparkten Pkw passieren, sah also keine Gefahr für sie. Bis 00:25 Uhr bewachte kein Polizist die Eingänge des Hauses. Der Täter, der sich seit etwa 22:00 dort befand, hätte sein Haus also stundenlang verlassen und entkommen oder weitere Morde begehen können. Die Funde bestätigten die Kritik der Opferangehörigen: Die Polizei habe in der Tatnacht viel zu spät eingegriffen und dem Täter die Chance zur Flucht gegeben.

Das Polizeipräsidium Südosthessen erklärte dazu: Der Hubschrauber sei zum Sichern und Koordinieren der gesamten Fahndung am Boden angefordert worden. Man habe das Wohnhaus bis zum Eintreffen weiterer Einsatzkräfte gesichert und den Zugriff erst nach erfolglosen Kontaktversuchen und der notwendigen Vorbereitung auf Sprengfallen oder einen Schusswechsel durchgeführt. Ein „schnelles und somit stark risikobehaftetes Vorgehen“ sei nicht geboten gewesen. Zu den Schüssen im Haus müsse man das Ermittlungsergebnis des Generalbundesanwalts abwarten.

Notrufe

Ab 21:56 Uhr riefen mehrere Tatzeugen den Notruf 110 an, wurden jedoch nicht durchgestellt. Nach den ersten beiden registrierten Anrufen waren die verfügbaren zwei Apparate der Notrufzentrale besetzt. Erst nachdem Rathjen sein neuntes Opfer erschossen hatte und weggefahren war, nahm die Polizei einen dritten Anruf entgegen. Vili Viorel Păun rief laut seinen Handydaten zwischen 21:57 und 21:59 Uhr dreimal vergeblich den Polizeinotruf an; kurz darauf wurde er erschossen. Păuns Leiche lag in seinem Pkw vor dem Kiosk in Kesselstadt, wo er sich laut seinen Eltern sonst nie aufgehalten hatte. Hätte er die Polizei erreicht, hätte man ihm höchstwahrscheinlich geraten, sich in Sicherheit zu bringen und den Täter nicht zu verfolgen; das hätte ihm das Leben retten können.

Nach Recherchen des Magazins Monitor registrierte die Notrufzentrale in der Tatnacht nur fünf Anrufe aus Hanau. Die zwei Apparate waren nicht durchgängig besetzt. In der Polizeiwache der Innenstadt war nur ein Beamter anwesend, um Notrufe anzunehmen. Eine Rufumleitung zu einer Leitstelle fehlte. Rückrufe unterblieben. Viele Anrufversuche wurden weder registriert noch aufgezeichnet. Sebastian Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter kritisierte dies als schweres Versäumnis, da die Polizei in Kenntnis weiterer Zeugenaussagen eventuell einige der Morde hätte verhindern können.

Im Juni 2021 lehnte die Staatsanwaltschaft Hanau ein Ermittlungsverfahren zu den Notrufmängeln wegen fehlenden Anfangsverdachts ab. Dass das zweite Notruftelefon zeitweise nicht abgenommen worden sei, habe keinen Einfluss auf das Tatgeschehen am Kurt-Schumacher-Platz gehabt. Auch wenn man Păuns ersten Notruf angenommen hätte, hätte die Polizei seine Tötung zeitlich nicht verhindern können. Die Staatsanwaltschaft stellte aber auch fest, dass die Probleme beim Notruf seit mindestens 2003 bekannt waren. 2016 war intern gewarnt worden, dass zuwenige Notrufabfrageplätze bei „mobilen Tätern“ zu verspäteten Ortsangaben für die Einsatzkräfte führen könnten. Jedoch blieben alle Beschwerden dazu erfolglos, zuletzt eine ausführliche Beschwerde vom 29. Januar 2019.

Notausgang

Nach Angaben von Augenzeugen und Medienrecherchen waren der Notausgang und ein weiterer Ausgang des Lagerraums der Arena Bar zur Tatzeit verriegelt, so dass Anwesende nicht flüchten konnten. Laut Zeugen war es Gästen bekannt, dass der Inhaber die beiden Türen seit Jahren geschlossen hielt. Auch die Polizei sei informiert gewesen, da sie regelmäßig Razzien in der Bar durchführte. Die Polizei Südosthessen bestätigte die Razzien, bestritt aber, dass sie das Verriegeln der Türen angeordnet habe.

Im November 2017 hatten Polizeibeamte dem Gewerbeamt der Stadt Hanau mitgeteilt, dass der Notausgang der Arena Bar verschlossen war. In den Polizeiberichten zum 19. Februar 2020 fehlte diese Mitteilung. Daher sah die Bundesanwaltschaft keinen Anfangsverdacht einer fahrlässigen Tötung. Erst ab November 2020, nach einer Strafanzeige der Opferangehörigen gegen den Inhaber der Arena Bar, begann die Staatsanwaltschaft Hanau dazu zu ermitteln.

Im März 2021 reichten Opferfamilien und Überlebende eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hessens Behörden ein: Sie hätten amtspflichtwidrig gehandelt und damit den Anschlag nicht verhindert. Der Notausgang eines Tatorts sei mit Wissen und Duldung der Polizei verschlossen gewesen, die polizeiliche Überfallmeldeanlage sei technisch nicht in Ordnung und zum Zeitpunkt der Taten unterbesetzt gewesen. Bei einem Opfer habe die Polizei die Vitalfunktionen nicht rechtzeitig überprüft. Die Staatsanwaltschaft Hanau habe Obduktionen veranlasst, wofür der Generalbundesanwalt zuständig gewesen wäre, und damit die Würde der Toten und das Totenfürsorgerecht der Familien verletzt.

Ende August 2021 stellte die Staatsanwaltschaft Hanau das Ermittlungsverfahren zum Notausgang ein. Der Bericht dazu begründete dies mit „widersprüchlichen Zeugenaussagen“, ob die Tür des Notausgangs am Tatabend geschlossen oder geöffnet war. Auch sei unsicher, ob die jungen Leute ihrem Fluchtinstinkt weg vom Täter folgten oder von einem zugesperrten Notausgang ausgingen. Für Absprachen des Wirts der Arena Bar mit der Polizei und für einen Kausalzusammenhang zwischen dem verschlossenen Ausgang und den Morden habe man keine Belege gefunden. Bereits Ende 2020 habe eine Durchsuchung der Bar ergeben, dass die Notausgangstür geklemmt habe und nur mit viel Kraft zu öffnen war. Dies könne auch zur Tatzeit der Fall gewesen sein.

Ein Gutachten des Recherchekollektivs Forensic Architecture vom Dezember 2021 widersprach dieser Darstellung. Die genaue Rekonstruktion der Abläufe in der Arena Bar ergab, dass sich mindestens vier, sehr wahrscheinlich fünf Gäste hätten retten können, wenn die Fluchttür offen gewesen und genutzt worden wäre. Im Mai 2022 bestätigte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt jedoch nach „nochmaliger umfangreicher Überprüfung“ die Einstellung des Verfahrens.

Am 14. Juli 2021 begann ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags mit der Aufklärung etwaiger Behördenversäumnisse, etwa, was diese vom Täter wussten, wieso er legal an Waffen kam, warum die Notrufnummer nicht erreichbar war, ob und warum der Notausgang verschlossen und warum kein ausführlicher Tatortbericht erstellt worden war.

Mehrere Gäste der Arena Bar gaben eine eidesstattliche Erklärung ab, dass der Notausgang der Bar am 19. Februar 2020 versperrt und das den Gästen bekannt gewesen war. Ein am 2. Juni 2022 veröffentlichtes Überwachungsvideo zeigte, dass mehrere Gäste den Notausgang vergeblich zu nutzen versucht hatten und dann durch den Hauptausgang gegangen waren. Hamza Kurtovic und Said Nesar Hashemi hatten dies gesehen und waren wohl deshalb vor den Schüssen des Täters nicht zum Notausgang geflohen. Laut Armin Kurtovic besaßen die hessischen Ermittler das Videomaterial der Bar seit Februar 2020, hatten es aber nicht ausgewertet, keinen Tatortbericht zur Arena Bar erstellt und bis Juni 2022 nur neun der 18 genannten Zeugen befragt. Ein zuständiger Kriminalhauptkommissar erklärte, man habe „hier auf Detailtreue verzichtet“, weil der Täter ja bekannt und tot gewesen sei. Laut einem weiteren Polizeibeamten ergab die Tatortsicherung, dass die Türen des Notausgangs und des Lagerraums verschlossen waren; darum habe man die Räume hinter der Bar nicht fotografiert. Die Angehörigen betonten, auch ein (zuvor nie erwähntes) Klemmen der Notausgangstür wäre eine Pflichtverletzung gewesen. Armin Kurtovic forderte eine Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Notausgang und Klärung aller Fragen dazu.

Im November 2022 versicherte ein Zeuge schriftlich, bei einer Razzia in der Arena Bar im Juni 2017 habe die Polizei ihn eine Stunde lang festgehalten. Dabei habe er gehört, dass ein Polizist den Barbetreiber anwies, den Notausgang künftig abzuschließen, damit bei Razzien keine Barbesucher durch den Notausgang entkämen. Ein weiterer Zeuge gab an, er habe vom gegenüberliegenden Balkon regelmäßig Polizeirazzien in der Bar beobachtet und dabei manchmal Personen durch deren Notausgang fliehen gesehen. Ab Ende 2017 sei bei Razzien niemand mehr dort herausgekommen, und Polizisten hätten die Rückseite der Bar nicht mehr abgesichert. Darum stellten die Familie Kurtović am 28. September 2023 eine weitere Strafanzeige wegen möglicher fahrlässiger Tötung: Es gebe klare Hinweise darauf, dass der Notausgang ab Ende 2017 in der Regel abgeschlossen war und die Polizei das wusste, ebenso darauf, welcher Polizist das Verschließen des Notausgangs verlangt habe. Die Staatsanwaltschaft Hanau, das Polizeipräsidium Südhosthessen und der frühere Barbetreiber hatten eine Schließanweisung der Polizei vor dem hessischen Hanau-Untersuchungsausschuss bestritten. Die Aussage des Barbetreibers, der Notausgang sei allgemein „immer offen“ gewesen, bewertete der Ausschuss als unglaubhaft. Der Abschlussbericht soll nach dem 8. Oktober 2023 erscheinen. Erst nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2023 hatte der Ausschuss die ungeschwärzten Ermittlungsakten der Bundesanwaltschaft zu dem Hanau-Anschlag erhalten.

Täter

Ausbildung und Beruf

Rathjen wurde 1977 in Hanau geboren, wuchs dort auf und spielte einige Jahre in der Jugendfußballmannschaft von Eintracht Frankfurt. 1996 machte er Abitur an der Hohen Landesschule. Mitschülern fiel er nicht als rechtsextrem auf. Nach einem Zivildienst machte er in Frankfurt am Main eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Von 2000 bis zu seinem Diplom 2007 studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth. Von 2008 bis 2011 arbeitete er als Kundenberater in Trier, später in München. Im dortigen Stadtteil Obermenzing wohnte er von 2013 bis 2018. Nach Angaben früherer Arbeitskollegen arbeitete er bis zu zwölf Stunden täglich, war sehr ehrgeizig und zeigte kein Interesse an anderen. Er zeigte offen seine Ansichten, lehnte die deutsche Fußballnationalmannschaft wegen der „Ausländer“ darin ab und fand die Partei Alternative für Deutschland (AfD) nicht radikal genug.

Schusswaffenbesitz und Schießtraining

Seit 2012 trainierte Rathjen in einem Frankfurter Schützenverein regelmäßig zwei- bis dreimal in der Woche Sportschießen. Seit 2014 war er zudem Mitglied einer Münchener Schützengesellschaft. In beiden Vereinen fiel er nach Angaben der Vorsitzenden nie als gefährlich oder rassistisch auf.

Im April 2013 beantragte Rathjen zwei Waffenbesitzkarten, die erste zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen, die zweite für das Sportschießen. Er erhielt beide bis 2018 und kaufte sich dafür legal zwei Pistolen. Gemäß einer bundesweiten Verwaltungsvorschrift unterließ die hessische Waffenbehörde bei ihm die Nachfrage beim Gesundheitsamt nach Vorerkrankungen. Sie fand keine Vorstrafen Rathjens im Bundeszentralregister und stufte einen Vermerk zu Ermittlungen wegen Drogenschmuggels als „verwaltungsrechtlich nicht verwertbar“ ein. Laut einer Kontrolle der Polizei München (März 2018) bewahrte er seine Pistole ordnungsgemäß auf. Im August 2019 erhielt er den Europäischen Feuerwaffenpass.

2018 bedrohte Rathjen eine Prostituierte in einer Ferienwohnung mit gewalttätigen Sexpraktiken und zeigte ihr ein Messer und ein Gewehr, die er angeblich für die Jagd brauche. Zudem äußerte er sich flüchtlingsfeindlich. Die von der Frau gerufene Polizei, so bezeugte sie 2021, habe Rathjens Waffen nicht gesucht, sondern nur wegen eines Joints gegen ihn ermittelt und sie wegen Prostitution in einem Sperrgebiet verhört.

Bis 2019 bewahrte Rathjen seine Schusswaffen an seinem Münchner Wohnsitz auf, unterließ es aber, sich dort anzumelden. 2017 und 2018 teilte er dem Main-Kinzig-Kreis schriftlich mit, dass er seine Waffen für sein Schießhobby in München aufbewahre, aber seinen Hauptwohnsitz weiter in Hanau habe. Die Mainzer Waffenbehörde informierte weder Münchens Waffenbehörde noch das dortige Polizeipräsidium, überprüfte Rathjens Waffenaufbewahrung aber nach Eigenangaben bis Mai 2017 viermal, ein weiteres Mal im August 2019. Dabei habe man nichts Auffälliges festgestellt. Spätere Ermittlungen gegen Mitarbeiter dieser Behörde wegen fahrlässiger Tötung wurden 2022 eingestellt.

2019 absolvierte Rathjen bei einer Sicherheitsfirma in der Slowakei mindestens zwei von Militärausbildern und Spezialeinsatzkräften geleitete Gefechtstrainings. Insgesamt meldete er sich fünf Mal für Trainings dieser Firma an. Von einem Kurs wurde er wegen seltsamen Verhaltens ausgeschlossen. Im Herbst 2019 mietete er für kurze Zeit eine Wohnung in Hof (Saale) und beobachtete dort Shisha-Bars.

Als Sportschütze durfte Rathjen Waffen vier Wochen lang ausleihen und testen. Knapp zwei Wochen vor seiner Tat lieh er sich eine weitere Pistole bei einem Waffenhändler und legte dazu nach dessen Angaben korrekte Papiere vor. Damit besaß er zur Tatzeit legal drei Handfeuerwaffen.

Konflikte mit der Justiz

Rathjen stellte dreimal wahnhafte Strafanzeigen. Im Januar 2002 zeigte er beim Polizeipräsidium Oberfranken eine „psychische Vergewaltigung“ an: Er werde „durch die Wand und durch die Steckdose abgehört, belauscht und gefilmt“. Ein Amtsarzt diagnostizierte eine Psychose mit paranoiden Inhalten und empfahl die sofortige Einweisung in eine Psychiatrie. Rathjen leistete Widerstand, wurde in Handschellen ins Krankenhaus gebracht, aber am selben Abend mit dem Vermerk „ungeheilt“ entlassen. Sein Vater hatte einen Anwalt eingeschaltet. Ein Arzt notierte, der Vater glaube ebenfalls, sein Sohn werde überwacht; beide hätten eine gemeinsame psychische Störung. Bei einer Nachuntersuchung im April 2002 wurde Rathjens voriger Gewaltausbruch auf universitären Prüfungsdruck zurückgeführt. 2004 stellte er die gleiche paranoide Anzeige bei der Polizei in Offenbach. Auch diesmal wurde er nicht psychiatrisch behandelt. 2007 griff er einen Wachmann der Universität Bayreuth an und erhielt deshalb Hausverbot. 2010 ermittelte das Zollfahndungsamt Essen wegen Drogenschmuggels gegen ihn. Einige Monate später klagte die Stadtverwaltung Hanau Vater und Sohn an, sie hätten sich Sozialhilfe erschlichen. Beide Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Im März 2018 wurde auch in München wegen Drogenschmuggels sowie fahrlässiger Brandstiftung gegen Rathjen ermittelt, die er zugab. Wegen eines Formfehlers wurde das Verfahren eingestellt. Bis 2020 tauchte Rathjen in 15 polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Akten auf, fünfmal als Beschuldigter, erhielt aber keine Einträge ins Bundeszentralregister.

Im November 2019 sandte er dem Generalbundesanwalt eine lange Strafanzeige gegen eine „unbekannte geheimdienstliche Organisation“. Teile davon tauchten in seinem Pamphlet vom Januar 2020 wieder auf. Ende 2019 schrieb er einer österreichischen Organisation für „Fernwahrnehmung“, er fühle sich beobachtet und bespitzelt. Er sprach von einer „ständigen Ausländerkriminalität“ und „Hochverrat“ an den Deutschen.

2004 erstatteten er und sein Vater Strafanzeige wegen Bespitzelung durch einen unbekannten Geheimdienst. 2017 wollte er im Bürgerbüro von Hanau nur von deutschen Mitarbeitern betreut werden und beantragte einen Hund zum Schutz gegen Ausländer.

Tatplanung

Der Täter hatte sich seine Ideologie wahllos aus Versatzstücken aus dem Internet zusammengefügt, seine Anschläge allein vorbereitet und durchgeführt und mit einer „PR-Strategie“ zu verbreiten versucht. Das verband ihn laut Experten mit anderen „einsamen Wölfen“ wie Anders Breivik und Stephan Balliet, die als ihre Mission ansahen, einen Teil der Welt auszulöschen, um das Ganze zu retten.

Einige Verschwörungsideen bezog Rathjen aus Büchern rechter Verlage über Geheimgesellschaften, Außerirdische, die Zeit des Nationalsozialismus und Reden Adolf Hitlers. Im Frühjahr 2019 legte er eine Datei voller solcher Inhalte an, im Herbst 2019 ging seine Website online. Am 22. Januar 2020 lud er dort eine Datei mit dem Titel „Begründung“ hoch, die er bis zum 13. Februar 2020 mit Texten und Videos vervollständigte. Ende Januar 2020 recherchierte er im Internet über Schulen, eventuell als Anschlagsziele. Ab Februar 2020 begann er, Tatorte auszukundschaften, notierte Anschlagsziele und Vorgehen: Am Heumarkt wollte er „mind. 10“ Menschen töten. Auf Skizzen zeichnete er die Bars „La Votre“ und „Midnight“, eine weitere Bar und einen Kiosk ein.

Am 15. Februar 2020 spähte Rathjen in Kesselstadt ein Wettbüro aus und erkundigte sich nach den Öffnungszeiten der angrenzenden Bar. Er besuchte Treffpunkte von Migranten, eventuell auch das Jugendzentrum „k.town“. Dort waren einige spätere Mordopfer Stammgäste. Sie waren in den letzten Jahren öfter beleidigt und bedroht worden; einmal habe ein Mann gedroht, sie zu erschießen. Wochen vor der Tat war die Adresse von Rathjens Website nahe der Arena Bar an eine Wand gesprüht worden.

Tatmotive

Im Januar 2020 veröffentlichte Rathjen eine „Botschaft an das gesamte deutsche Volk“ über seinen Lebensweg und sein Weltbild. Darin rief er zum Krieg gegen die „Geheimorganisation und gegen die Degeneration unseres Volkes“ und zur Vernichtung der Bevölkerung ganzer Staaten auf. Er bezog sich darin nicht auf andere Rechtsterroristen oder deren Kanäle. Der Text war bis 20. Februar 2020 als PDF „Skript mit Bildern“ auf seiner Webseite verlinkt. Wenige Tage zuvor veröffentlichte Rathjen auf YouTube eine Videobotschaft an die Bevölkerung der USA, die nach der Tat noch einige Tage im Netz verbreitet wurde.

Kernelemente von Rathjens Weltsicht waren:

  • Rassismus: Er behauptete genetisch verschiedenartige „Rassen“ und zählte „Volksgruppen“ und viele Völker auf, die „komplett vernichtet“ werden müssten. Das deutsche Volk sei das „Beste und Schönste“ der Welt, doch Deutsche, die straffällige Ausländer nicht aus dem Land trieben, begingen Hochverrat. Nicht alle Bundesbürger seien „reinrassig und wertvoll“, daher könne er sich eine „Halbierung der Bevölkerungszahl“ vorstellen. Global müsse man mehrere Milliarden Menschen „eliminieren“.
  • Verschwörungstheorien: Er griff unter anderem die Pizzagate- und QAnon-Thesen von einer angeblichen satanischen Elite auf sowie die These D.u.m.bs (deep underground military bases), wonach die US-Armee unterirdische, mit einem Tunnelsystem verbundene Städte baue.
  • Misogynie: Im Kapitel „Thema Frauen“ zeigte er eine „extreme Anspruchshaltung“ an Frauen. Diese wird ähnlich wie bei anderen Rechtsterroristen auch aus der Incel-Subkultur erklärt. Laut Simone Rafael fehlte bei Rathjen jedoch der „ausformulierte Frauenhass“. Stattdessen mache er eine „Geheimorganisation“ dafür verantwortlich, dass er keine Freundin fand.
  • Antisemitismus: Rathjen beschrieb jene Geheimorganisation in antisemitischen Chiffren als Teil einer „Schattenregierung“, die mächtiger sei als der US-Präsident, und als sehr kleine „sogenannte ‚Elite‘“, die die Menschheit „für dumm verkauft“ und ihr Geheimwissen „der breiten Masse vorsätzlich vorenthält“. Dabei sah er ein Zusammenwirken von „äußeren“ und „inneren Feinden“ des „eigenen Volkes“.
  • Islamfeindlichkeit: Rathjen benannte explizit Muslime als Feindbilder. Der Islam trage nichts zur Weiterentwicklung der „Völker“ bei und sei nur „destruktiv“.

Professionelle Beurteilung

Die forensische Psychiaterin Nahlah Saimeh deutete die paranoiden Motive in Rathjens Aussagen als Hinweise auf eine mögliche paranoid-halluzinatorische Schizophrenie und schwere narzisstische Persönlichkeitsstörung. In sein Wahnsystem habe er ein detailliertes fremdenfeindliches und rechtsextremes Weltbild fest verankert und sich auserkoren gewähnt, „das Rätsel“ der Welt durch die Auslöschung von solchen „Rassen“ zu lösen, die er als „destruktiv“ ansah. Damit habe er sich öffentliche Anerkennung verschaffen und Vergeltung für empfundene Kränkungen üben wollen. Die Verknüpfung von wahnhaften mit rechtsextremen Motiven sei untypisch für Rechtsterroristen; diese seien in der Regel nicht krank. Die Kriminologin Britta Bannenberg sah Rathjens „wahnhafte Vorstellungen“ als Ursache seiner Taten. Seine rechtsextreme Einstellung habe die Art seiner Radikalisierung und Opferauswahl beeinflusst.

Das BKA urteilte im Entwurf seines Abschlussberichts (März 2020), der Täter habe zwar eine rassistische Tat verübt, sei aber keiner rechtsextremen Ideologie gefolgt. Nach breiter Kritik daran stellte BKA-Präsident Holger Münch klar: „Das BKA bewertet die Tat als eindeutig rechtsextremistisch. Die Tatbegehung beruhte auf rassistischen Motiven.“

Laut dem Auftragsgutachten des forensischen Psychiaters Henning Saß vom November 2020 litt Rathjen unter einer paranoiden Schizophrenie und hing zugleich einer „rechtsradikalen Ideologie“ an. Beides sei bei ihm untrennbar verschmolzen gewesen. Sein Denken sei eine Mischung aus „krankheitsbedingten Fantasien“ und einem „politisch-ideologischen Fanatismus“ gewesen, der „fremdenfeindliche, rassistische und völkische Elemente“ enthielt. Neben Wahnvorstellungen, Opfer einer Verschwörung zu sein, seien „zunehmend ausgeprägter Rassismus und Fantasien über die Auslöschung ganzer Völker und Kulturen“ getreten. Rathjens Fähigkeit, „sich reflektierend mit der eigenen krankhaft verformten Weltsicht“ auseinanderzusetzen, sei massiv eingeschränkt gewesen. Gleichwohl habe er die Morde „planvoll“ vorbereitet. Im Februar 2022 bekräftigte Saß diese Einschätzung im hessischen Hanau-Untersuchungsausschuss.

Verhalten des Vaters

Hans Gerd Rathjen, der Vater des Täters, hatte im Leben seines Sohnes eine dominante Rolle gespielt, ihn zum Jobcenter begleitet, mit einer schriftlichen Vollmacht für ihn gesprochen und sich oft für ihn beschwert. Ein Mitarbeiter bezeugte später, das Wort des Vaters sei für den Sohn Gesetz gewesen.

In der Tatnacht traf die Polizei den Vater äußerlich unverletzt in der Täterwohnung an, vernahm ihn, ließ ihn kurz psychiatrisch untersuchen und ließ ihn dann mangels Hinweisen auf eine Tatbeteiligung frei. Im Verhör behauptete er, sein Sohn sei Opfer einer weltweit agierenden Geheimdienst-Organisation geworden. Agenten hätten ihn im Wald getötet und seine Leiche im Elternhaus abgelegt; ein als sein Sohn verkleideter Agent habe die Morde verübt. In den folgenden Monaten stellte er viele Strafanzeigen, etwa gegen die Hausdurchsuchung, den SEK-Einsatz, seine vorläufige Inhaftierung und seine Behandlung im Krankenhaus. Er nannte die Opfer „Täter“, das Opfergedenken „Volksverhetzung“ und forderte, Gedenkstätten aus Hanaus Stadtbild zu entfernen. Er zeigte eine „Störung der Totenruhe“ an, weil die Stadt Hanau seinen Sohn ohne seine Zustimmung auf See bestattet hatte, und nannte die Bundesanwaltschaft eine „politische Organisation“, die wie beim NSU-Prozess und Mordfall Walter Lübcke „sämtliche Wahrheiten unterdrücken“ wolle. Die Entlassung durch seinen ehemaligen Arbeitgeber benachteilige „seine Rasse“. In E-Mails an eine Verwandte bezog er sich zustimmend auf „Fachliteratur des Herrn Thilo Sarrazin“. Zudem forderte er Waffen und Munition seines Sohnes zurück und verlangte, dessen Webseite wieder freizuschalten. Dieser hatte ihn in einer Abschiedsnotiz gebeten, seine Webseite „unter allen Umständen aufrecht“ zu halten.

Die Bundesanwaltschaft fand keine Hinweise darauf, dass Rathjens Vater die Tatpläne des Sohnes gekannt und am Anschlag mitgewirkt hatte. Sie ermittelte auch nicht wegen psychischer Mordbeihilfe gegen ihn. Einige Jahre vor der Tat hatte er den zweiten Tatort (die Arena Bar) fotografiert.

2021 beleidigte Rathjens Vater Opferangehörige bei einer Mahnwache als „wilde Fremde“ und das SEK als „Terrorkommando“. Außerdem warf er dem Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky Wählertäuschung vor. Eine Verwandte zeigte ihn wegen seines Verhaltens an. Ein Psychiater stellte eine gemeinsame Psychotische Störung fest, die von einem rechtsextremen Weltbild und Wahnvorstellungen („Kampfparanoia“) geprägt sei; gleichwohl sei der Vater schuldfähig. Rathjen wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt, aber vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen.

Auf einer Website und in einem Buch verbreitete er weiter seine Verschwörungsfantasien und rassistischen Ansichten. Die Opferangehörigen empfanden das als Verhöhnung und weitere Bedrohung. Sie fürchteten, er könne damit andere Menschen beeinflussen und zu ähnlichen Taten anstiften, und forderten ein energisches Vorgehen der Behörden dagegen.

2022 hielt sich Rathjen mehrmals vor dem Haus der Familie Unvar auf, belästigte und bedrohte die Mutter des Opfers, etwa mit Kommentaren zum Anschlag in Halle (Saale) 2019. Zudem soll er Freunde einiger Opfer in Kesselstadt mit seinem Hund verfolgt und zu provozieren versucht haben. Nach zwei Strafanzeigen erhielt er zunächst für 14 Tage ein Kontakt- und Näherungsverbot. Dieses missachtete er fortgesetzt und bezahlte die Geldstrafen für Beleidigung und sechs Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz nicht. Darum sollte er im März 2023 eine 70 Tage lange Ersatzhaft verbüßen. Er kam aber schon nach zwei Tagen Haft wieder frei, weil die Staatsanwaltschaft von ihm verschwiegenes Vermögen fand und einzog.

Im Mai und Juni 2023 forderte er in mehreren Drohbriefen an Familie Unvar, sie solle Deutschland verlassen, alle Veröffentlichungen über ihn und seinen Sohn zurückziehen und ihm Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen. Er nannte sich „Miteigentümer der Bundesrepublik Deutschland“ und seine Wohnung „Gedenkstätte R.“. Die Familie bat die Behörden, Rathjen zum Wegzug aus ihrer Nachbarschaft zu bewegen. Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky zeigte ihn daraufhin erneut wegen Volksverhetzung an. Die Stadt Hanau hatte ihm schon das Betreten des Rathauses, von Hanauer Kitas und Schulen verboten. Das Amtsgericht Hanau erweiterte das bestehende Annäherungsverbot auf Fernkommunikationsmittel und drohte ihm für jeden weiteren Brief an Familie Unvar ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten an. Bis dahin hatte die Staatsanwaltschaft Hanau insgesamt 48 Verfahren gegen Rathjen eingeleitet, unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, falscher Verdächtigung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und 30 Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz.

Reaktionen

Trauer und Gedenken

Am 20. Februar 2020 trafen sich Freunde der Mordopfer an den Tatorten, in Kulturvereinen und Bars, trauerten gemeinsam und tauschten Erinnerungen aus. Bewohner Hanaus teilten deren Fotografien in sozialen Medien, um der medialen Fixierung auf den Täter entgegenzutreten. Für den Nachmittag organisierten der Kurdische Kulturverein, Moscheen und Migrantenvereine eine Trauerkundgebung für die Opferangehörigen am Heumarkt und einen Schweigemarsch zur Kesselstadt. Newroz Duman nannte Hanau vor rund 400 Teilnehmern „Stadt der Migration“ und fragte: „Bin ich vielleicht die Nächste, weil ich schwarze Haare habe?“ Sie verlas die Namen der Toten und versprach, alles für die Erinnerung an sie zu tun. Im Kulturverein AYDD trauerten 300 Menschen mit dem 77-jährigen krebskranken Behçet Gültekin um seinen Sohn Gökhan. Bei der offiziellen Trauerfeier am Abend durfte der Vater von Ferhat Unvar nicht neben Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und anderen Amtsträgern auf der Bühne stehen. Steinmeier erinnerte vor rund 5.000 Zuhörern dann an den Mord an Walter Lübcke und den Anschlag in Halle (Saale) 2019. Rücksichtnahme und Solidarität seien das „stärkste Mittel gegen den Hass“. In vielen deutschen Städten fanden Mahnwachen für die Opfer statt. Bundeskanzlerin Angela Merkel versprach, die Bundesregierung werde sich allen, die Deutschland zu spalten versuchten, mit aller Kraft entgegenstellen. Ähnlich äußerten sich Politiker und Amtsträger aller Parteien. Bundesinnenminister Horst Seehofer ordnete Trauerbeflaggung an allen öffentlichen Gebäuden in Deutschland an und kündigte politische Konsequenzen an, eventuell auch Gesetzesänderungen.

Die zentrale Trauerfeier im Kongresszentrum am 4. März 2020 mit den Hinterbliebenen, Bundespräsident und Bundeskanzlerin wurde auf Großbildleinwänden in der Innenstadt übertragen. In einem Brief an Angela Merkel vom selben Tag forderte Serpil Temiz Unvar, die Tat vollständig aufzuklären, Ermittlungsfehler wie nach den NSU-Morden zu vermeiden, den Opferfamilien einen offiziellen Ansprechpartner und lebenslange Unterstützung zu geben und eine Stiftung zur Aufklärungsarbeit gegen Hass und Rassismus staatlich zu fördern. Die Namen der Opfer von Hanau dürften nie vergessen werden, sollten in der Schule gelernt werden und auf den Straßen lesbar sein.

Im Mai 2020 lud der Landtag Hessen die Opferfamilien erstmals ein; der Innenausschuss gab ihnen Auskunft zum Ermittlungsstand. Die Betroffenen zeigten sich unzufrieden. Armin Kurtovic verlangte, „dass man offen sagt, wer versagt hat“. Bei einer Gedenkstunde des Landtags am 2. Februar 2021 versicherte Landtagspräsident Boris Rhein (CDU) den Opferfamilien, die Morde von Hanau hätten „uns wachgerüttelt“, seien „eine Zäsur“ und „ein Anschlag auf uns alle“. „Wehret den Anfängen“ sei falsch: „Wäre der Anfang abgewehrt worden, wären wir nicht da, wo wir sind“. Er prangerte Hass, Hetze und Alltagsrassismus an und dankte den anwesenden Opferangehörigen für ihr Engagement. Der Landtag werde „immer offen für den Dialog mit Ihnen sein“. Die Adressaten hatten jedoch im Landtag kein Rederecht und wiederholten danach ihre Kritik: Die geplante Opferhilfe von zwei Millionen Euro sei „lächerlich gering“, und Innenminister Peter Beuth sei offenbar nicht zur Aufklärung von Polizeifehlern bereit. Der Täter habe trotz seines auffälligen Verhaltens vor der Tat die Lizenz für mehrere Schusswaffen erhalten. Einige Opferangehörige seien nach der Tat zuerst diskriminierenden Gefährderansprachen ausgesetzt worden.

Politik und Gesellschaft

UN-Generalsekretär António Guterres sprach den Opferfamilien sein Beileid aus und forderte einen verstärkten Kampf gegen Rassismus, Antisemitismus und Hass auf Muslime. Ähnlich äußerten sich Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron, der EU-Ratspräsident Charles Michel und der Präsident des Europäischen Parlaments David Sassoli. Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime in Deutschland und Josef Schuster vom Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierten eine jahrzehntelange Untätigkeit deutscher Politik und Sicherheitsbehörden beim Minderheitenschutz. Die Gefahr rechter Gewalttäter sei zu lange verharmlost worden. Romani Rose vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erklärte, der Anschlag zeige auf, wie weit die Hemmschwelle unter Rechtsradikalen und Rassisten gesunken sei, auch weil die etablierten Parteien der AfD immer mehr Raum gäben. Die Kurdische Gemeinde Deutschland ermutigte dazu, ohne Angst Farbe zu bekennen. Die Politik müsse dem Rechtsterrorismus und rechten Netzwerken entschlossener entgegentreten.

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan telefonierte mit einigen türkischstämmigen Verletzten. Türkische Verbände organisierten am 23. Februar 2020 eine Großdemonstration in Hanau. Regimekritische Türken und Kurden sahen darin eine nationalistische Vereinnahmung des Anschlags. Erdogans Anhänger waren der von Kurden, Antifaschisten und Linken organisierten Gedenkveranstaltung am 22. Februar 2020 ferngeblieben.

AfD-Vertreter bestritten rechtsextreme und rassistische Tätermotive. Für den damaligen AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen waren die Morde „weder linker noch rechter Terror“, sondern die „wahnhafte Tat eines Irren“. Auch andere AfD-Vertreter sprachen von einem „massiv psychisch gestörten Einzeltäter“, ignorierten dessen rassistische Aussagen und versuchten, seine Morde als Folge von Angela Merkels Politik darzustellen. Der AfD-Bundesvorstand verlinkte das Pamphlet und die archivierte Webseite des Täters auf Twitter. CDU-Vertreterin Annegret Kramp-Karrenbauer bekräftigte, keine andere Partei dürfe mit der AfD zusammenarbeiten, da diese Rechtsextreme in ihren Reihen dulde und genau das Gedankengut fördere, das zu den Morden in Hanau geführt habe. Die NdM-Vorsitzende Sheila Mysorekar machte die AfD für den Anschlag mitverantwortlich. Die AfD Hessen habe mit ihren Internet-Memes über mehrere Wochen explizit gegen Shisha-Bars gehetzt und diese mit „Ausländerkriminalität“ in Verbindung gebracht.

Im Internet wurden Verschwörungsthesen zur vermeintlichen „Wahrheit über Hanau“ verbreitet, etwa, dass es eine „Geheimdienstoperation“ gewesen sei, um der AfD zu schaden. Das Magazin Compact behauptete beleglos, vor den Morden habe ein „Bandenkrieg“ mit „den Russen aus Frankfurt am Main“ in der Luft gelegen. Chefredakteur Jürgen Elsässer verglich die Hanauer Morde mit dem Reichstagsbrand von 1933. Deswegen stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz Elsässers Magazin im März 2020 als rechtsextremen Verdachtsfall ein.

Zum ersten Jahrestag des Anschlags in Hanau forderte Farhad Dilmaghani als Vertreter der Migrantenorganisationen „ein antirassistisches Klima in unserer Gesellschaft: mehr Wissen und Aufklärung über Rassismus. Strukturelle Veränderungen in der Durchlässigkeit unseres Landes und neue Instrumente wie ein Ministerium für Gesellschaftlichen Zusammenhalt, Antidiskriminierung und Migration oder ein Bundesantidiskriminierungsgesetz“.

Wissenschaftler

Die Sozialpsychologinnen Pia Lamberty und Katharina Nocun kritisierten im Februar 2020, die Pathologisierung des Täters verharmlose seine Tat. Verschwörungsideologien seien nicht nur „irre Hirngespinste“, sondern Teil der Radikalisierung.

Der Terrorismusexperte Peter R. Neumann sah im Täterpamphlet ein „Muster von sozial isolierten Männern, die sich im Internet aus verschiedenen Elementen selbst eine Ideologie zusammenbasteln.“ Der Mann habe eindeutig einer rechtsextremen Ideologie angehangen und sei zugleich erheblich psychisch gestört gewesen. Ähnliche Fälle habe es schon öfter gegeben; viele Täter seien „in virtuellen Subkulturen aktiv“ gewesen. Die Sicherheitsbehörden müssten viel stärker solche Online-Foren überwachen und infiltrieren. Die meisten „einsamen Wölfe“ hätten ein soziales Umfeld gehabt.

Rechtsextremismusforscher betrachten die AfD für die Radikalisierung des Täters mitverantwortlich. Matthias Quent verwies auf die Ähnlichkeit mancher Aussagen des Täterpamphlets zur Ideologie führender AfD-Vertreter. Hajo Funke verwies auf Äußerungen des AfD-Vertreters Björn Höcke von einer „Politik wohltemperierter Grausamkeit“. So schaffe man „das Milieu, die Bereitschaft, die Atmosphäre“ und „die Entfesselung von Ressentiments“. Das hätten das BKA und der Verfassungsschutz Jahrzehnte lang „eher verdrängt“. inzwischen komme es bei deutschen Sicherheitsbehörden immer öfter zu verschärften, präventiven Reaktionen.

Frank Jansen verglich Rathjens Bekennertext mit der Mentalität von Reichsbürgern: „Verfolgungswahn trifft Größenwahn.“ Dies sei eine gefährliche, durch narzisstische Kränkungen des Täters angereicherte Kombination, die oft rechtsextreme Gewalt legitimiere. Laut Jan Rathje wollen solche Täter mit ihren Videos und Manifesten Nachahmer anregen. In rechtsextremen Foren würden sie als Helden gefeiert. Daher müsse der Repressionsdruck auf den Rechtsextremismus erhöht werden.

Laut dem Soziologen Sebastian Wehrhahn weist das „klassisch rassistische Weltbild“ des Täters „viele Überschneidungen und Berührungspunkte mit einem gesellschaftlich weit verbreiteten Rassismus auf“. Verwirrung und Rassismus schlössen sich nicht aus. Es sei zu fragen, „warum bei rechten Anschlägen die geistige Verfassung des Täters gegen den ideologischen Hintergrund aufgerechnet“ werde.

Der Kulturkritiker Georg Seeßlen fragte nach dem Zustand der Gesellschaft, die solche Täter hervorbringt: „Die Täter tun wirklich, wovon zu schwadronieren längst erlaubt, gewohnt und hingenommen ist.“ Seeßlen verglich Rechtsextremismus mit Wirkungen einer Droge: „Das Euphorisierende, das Sich-stark-und-unbesiegbar-fühlen, […] die Abfolge von Rausch und Entzug, die zur Notwendigkeit führt, die Dosis zu erhöhen“. Das ändere jedoch nichts an der persönlichen Verantwortung der Täter, ihrer Helfer und Anstifter.

Der Kulturwissenschaftler Michael Butter fand in Rathjens Manifest und Videos keine Bezüge zu den derzeit populärsten rechtsextremen Verschwörungsthesen. Sein Glaube, dass ein angeblicher Geheimdienst seine Gedanken abhöre, sei keine der üblichen Verschwörungstheorien, da sich diese durch Veröffentlichung und größere Anhängerschaft von paranoiden Wahnvorstellungen unterschieden.

Staatliche Maßnahmen

In den Tagen nach dem Anschlag folgten eine Brandstiftung nahe einer Shisha-Bar und einem Döner-Imbiss in Döbeln (21. Februar), Schüsse auf eine Shisha-Bar in Stuttgart (22. Februar) und Schüsse auf ein Haus in Heilbronn (23. Februar 2020), als der Generalsekretär des Moscheeverbandes DITIB Abdurrahman Atasoy dort eintraf. Weil die drei Fälle politisch motivierte Nachahmungstaten sein konnten, ermittelte der Staatsschutz dazu.

Das deutsche Waffengesetz war nur Tage vor der Tat verschärft worden und verpflichtet die Waffenbehörden seit dem 20. Februar 2020 auf eine Regelanfrage bei Verfassungsschutzämtern und eine psychologische Begutachtung von unter 25-jährigen Antragstellern. Da Rathjen den Waffenbehörden weder als rechtsextrem noch psychisch krank aufgefallen war und zu keiner verfassungsfeindlichen Vereinigung gehört hatte, wurde fraglich, ob die Verschärfung genügt. Bundesinnenminister Horst Seehofer erwog, Antragsteller jeden Alters zur Vorlage eines ärztlichen Gesundheitsgutachtens zu verpflichten. Allgemeine Psychotests für Waffenbesitzer schloss er aus. Dagegen forderte der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen, jeder Antragsteller solle künftig auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches psychologisches Zeugnis über seine Eignung vorlegen. Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen erwogen, eine Waffenerlaubnis nur noch bei Vorlage eines psychologischen Gutachtens oder Tests zu erteilen und Waffenbesitzer zu regelmäßiger psychologischer Begutachtung zu verpflichten. Die Grünen forderten zudem, die private Lagerung von Sportwaffenmunition zu verbieten und die Munition nur noch bei Schützenvereinen und Schießständen zu lagern. Roman Grafe hatte 2009 nach dem Amoklauf von Winnenden und Wendlingen die Initiative Keine Mordwaffen als Sportwaffen! gegründet. Er verlangte erneut, den Privatbesitz von Sportwaffen generell zu verbieten, da dieses Risiko nicht regulierbar sei. Mehr als 270 Opfer von Sportschützen seien dokumentiert; hinzu komme eine Dunkelziffer. Die ebenfalls 2009 gegründete Stiftung gegen Gewalt an Schulen sprach sich für die regelmäßige Überprüfung von Waffenbesitzern und Zusammenführung der Behördenkenntnisse zu ihnen aus.

Der Deutsche Schützenbund sah durch solche Verbote und Forderungen das „immaterielle Kulturerbe des deutschen Schützenwesens“ in Gefahr und lehnte weitere Verschärfungen des Waffenrechts ab. Josef Kelnberger (Süddeutsche Zeitung) kommentierte: Da Schützenvereine jahrzehntelang politisch unterstützt worden seien, müssten sie nun über diese Verschärfung mit sich reden lassen und sich am Kampf der Gesellschaft gegen Rechtsextremismus und Waffengewalt beteiligen. Angesichts immer wiederkehrender Morde von Sportschützen mit großkalibrigen Waffen sollten die Schützenvereine selbst wirksame Gegenmaßnahmen vorschlagen, statt nur „ein beleidigtes Nein“ anzubieten.

Das Bundesinnenministerium schlug der Innenministerkonferenz einige Maßnahmen für bessere Kommunikation zwischen Gesundheitsämtern, Polizei und Waffenbehörden der Länder vor. Die Vorschläge wurden bis Februar 2021 nicht umgesetzt. Das Waffengesetz erlaubte den Waffenbehörden zwar, Waffenbesitzer nach eigenem Ermessen persönlich vorzuladen, verlangte aber weiter keine Standardüberprüfung der psychischen Gesundheit. Über solche Regelungen, die die ärztliche Schweigepflicht berühren, wollten die zuständigen Gesundheitsminister erstmals im Juni 2021 diskutieren. FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser kritisierte die Regelabfrage bei Verfassungschutzämtern als unzureichend und bürokratisch: Die Ämter sollten „proaktiv ihre Erkenntnisse über bekannte Rechtsextremisten an die Waffenbehörden melden“ und nicht auf deren Nachfragen warten. Ende 2020 besaßen rund 1200 den Sicherheitsbehörden bekannte deutsche Rechtsextreme legal Waffen, und die Gesamtzahl der erlaubnispflichtigen Waffen in Privatbesitz war von 5,36 (2017) auf 5,57 Millionen gestiegen.

Ein Angebot des Main-Kinzig-Kreises zum Rückkauf von Privatwaffen bei freiwilliger Rückgabe kleiner Waffenscheine nahmen bis November 2020 nur 13 von 5000 Waffenbesitzern im Landkreis an.

In einem internen Bericht vom November 2020 kritisierten Polizeibeamte in Südosthessen, dass in der Tatnacht nicht genug Polizeibeamte verfügbar waren und Fahndungshinweise viele Beamte nicht erreicht hatten.

Im Juni 2021 wurde bekannt, dass 13 der 19 Mitglieder des Frankfurter SEKs zur Täterfahndung jahrelang in einer rechtsextremen Chatgruppe aktiv gewesen waren. Daraufhin wurde das SEK aufgelöst.

Künstlerische Rezeption

Der Rapper Azzi Memo und 18 weitere Musiker veröffentlichten im März 2020 den Benefizsong Bist du wach? zum Gedenken an die Opfer von Hanau. Alle Erlöse des Songs gingen an die Amadeu Antonio Stiftung, die damit die Betroffenen und Hinterbliebenen des Anschlags unterstützte.

Im Spotify-Podcast 190220 – Ein Jahr nach Hanau begleiten die Journalisten Sham Jaff und Alena Jabarine Angehörige zu den Tatorten und sprechen mit ihnen über die Opfer, die Tatnacht, den Tathergang und das Verhalten der Polizei und der Staatsanwaltschaft. Auch die Rechtsanwältin Antonia von der Behrens, die Journalistin Hadija Haruna-Oelker, Saba-Nur Cheema von der Bildungsstätte Anne Frank und die Autorin Karolin Schwarz kommen zu Wort.

Eine Verfilmung der Tat durch Uwe Boll stieß ab März 2021 auf Widerstand seitens der Stadt Hanau und den Opferangehörigen. Sie warfen Boll eine „Verzerrung der schrecklichen Ereignisse“ und „blutrünstige Sensationsgier“ vor.

Literatur

  • Sascha Schmidt, Yvonne Weyrauch: Der rassistische Terroranschlag von Hanau. In: Sascha Schmidt, Yvonne Weyrauch: Rechter Terror in Hessen: Geschichte, Akteure, Orte. Wochenschau Verlag, Frankfurt am Main 2023, ISBN 978-3-7344-1562-3, S. 273–282
  • Wolfgang Kraushaar: Keine falsche Toleranz! Warum sich die Demokratie stärker als bisher zur Wehr setzen muss.Europäische Verlagsanstalt, Hamburg 2022, ISBN 978-3-86393-142-1, S. 369f.
  • Stefan Goertz, Martina Goertz-Neumann: Politisch motivierte Kriminalität und Radikalisierung. 2., neu bearbeitete Auflage, Kriminalistik-Verlag, Heidelberg 2021, ISBN 978-3-7832-0059-1, S. 271f.
Commons: Anschlag in Hanau 2020 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 Matthias Drobinski, Christiane Schlötzer, Jan Willmroth: Rechtsterroristischer Anschlag: Wie Hanau die Trauer bewältigt. Süddeutsche Zeitung (SZ), 21. Februar 2020
  2. 1 2 Thorsten Fuchs: Der Kampf der Angehörigen von Hanau: Im Namen meines toten Bruders. RND, 18. Februar 2021
  3. Franziska Bulban: „In der Hand hielt er das Herz meines Bruders“. Spiegel Online, 26. August 2020
  4. Yvonne Backhaus-Arnold: Aus der „Midnight“-Bar wird das „#“: Lennard Otto und Zülfikar Cosguner gehen neue Wege. op-online.de, 3. Juni 2020
  5. 1 2 Özlem Gezer, Timofey Neshitov: Überlebende des Attentats berichten über ihre Entfremdung von Deutschland: Die Hanau-Protokolle. Spiegel Online, 12. Februar 2021
  6. 1 2 3 4 5 6 Alina Leimbach: Opfer des Anschlags: Neun junge Hanauer, mitten aus dem Leben gerissen. Hessenschau, 23. Februar 2020 (Archivlink vom 24. November 2020)
  7. Ein Jahr Nach Hanau: Filip Goman: „Es tut weh, sein eigenes Kind zu Grabe zu tragen“. IslamiQ, 17. Februar 2021
  8. Franziska Bulban: „Sie wollte doch nur Pizza holen, für die Kinder“. Spiegel Online, 19. August 2020
  9. Sudbin Music: U masakru u Njemačkoj ubijen Hamza Kurtović, Bosanac iz Prijedora. MojPrijedor.com, 20. Februar 2020
  10. 1 2 Rechter Terror in Deutschland. Roma Antidiscrimination Network, 24. Februar 2020
  11. Juri Auel: Die Opfer des rechten Terrors. SZ, 21. Februar 2020 (kostenpflichtig)
  12. Detlef Sundermann: Nach rassistischen Morden in Hanau: Ein Denkmal für Vili-Viorel Paun. FR, 21. September 2020
  13. Opfer von Hanau: Vili Viorel Paun für Zivilcourage geehrt. Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), 19. April 2021
  14. Gregor Haschnik: Rechter Terror in Hanau: Die Angehörigen der Opfer erheben ihre Stimmen. FR, 19. Februar 2021
  15. Carolina Torres: „Auf ein Tier schießt du einmal, vielleicht zweimal. Tobias R. hat sechs Mal auf meinen Cousin geschossen“. Spiegel Online, 22. August 2022
  16. 1 2 3 4 Rechtsterrorist Tobias Rathjen und seine Welt: Irre gefährlich. Spiegel Online, 21. Februar 2020
  17. Ticker: Anschlag in Hanau. Hessenschau, 24. Februar 2020
  18. Matthias Drobinski, Christiane Schlötzer, Jan Willmroth: Tränen statt Träume. SZ, 21. Februar 2020.
  19. Matthias Drobinski, Christiane Schlötzer, Jan Willmroth: Wie Hanau die Trauer bewältigt. SZ, 21. Februar 2020
  20. 1 2 Hanauer Todesschütze hatte noch 350 Patronen. Hessenschau, 27. Februar 2020
  21. 1 2 3 100 Tage nach dem rassistischen Terror: Der Anschlag von Hanau – eine Chronologie. Hessenschau, 12. Juni 2020
  22. 1 2 3 Gregor Haschnik: Attentäter von Hanau wollte noch mehr Opfer. Frankfurter Rundschau (FR), 11. Februar 2021
  23. 1 2 Danijel Majic: Anschlagsopfer soll Täter verfolgt haben: Der Held, der nicht durchkam. Hessenschau, 29. Mai 2020 (Archivlink vom 15. Juni 2020)
  24. Matthias Bartsch: Anschlag in Hanau: Attentäter schoss mindestens 52-mal. Spiegel Online, 29. Februar 2020
  25. Bekennerschreiben und Video gefunden – Generalbundesanwalt übernimmt Ermittlungen. Spiegel Online, 20. Februar 2020
  26. Hessischer Landtag: Plenarprotokoll 20/35: 35. Sitzung, 20. Februar 2020. (PDF)
  27. Johannes Boie: Wie rechts war der Täter? Das BKA muss die komplizierte Wahrheit ermitteln. Die Welt, 6. April 2020
  28. Pitt von Bebenburg: Polizeiskandal in Hessen: Noch mehr Beamte an rechtsextremen Chats beteiligt. FR, 12. Juni 2021
  29. 1 2 Pitt von Bebenburg: Terror von Hanau – Chaos bei Polizeieinsatz. FR, 2. Juni 2022
  30. Sandra Danicke: „Die Wahrheit, sie ist hier, in diesem Raum“. FR, 2. Juni 2022
  31. Recherche-Team wirft Polizei Versäumnisse bei Anschlag vor. FR, 2. Juni 2022
  32. Gregor Haschnik: Anschlag von Hanau: Polizei weist Kritik zurück. FR, 2. Juni 2022
  33. 1 2 3 4 Özlem Gezer, Bertolt Hunger, Timofey Neshitov: Mord an neun Menschen: Attentäter von Hanau besaß zwei Waffenbesitzkarten – trotz Zwangseinweisung. Spiegel Online, 28. Januar 2021
  34. 1 2 Hinweise liefen ins Leere: Notruf der Polizei während Anschlag von Hanau unterbesetzt. Hessenschau, 28. Januar 2021
  35. Terroranschlag von Hanau: Tödliche Versäumnisse beim Notruf? Tagesschau.de, 21. Januar 2021
  36. Julia Jüttner: Die vergeblichen Notrufe des Vili-Viorel Păun. Spiegel Online, 6. Juli 2021; Staatsanwaltschaft Hanau: Pressemitteilung: Einleitung eines Ermittlungsverfahrens betreffend den Vorwurf der Nichterreichbarkeit des polizeilichen Notrufes am 19. Februar 2020 abgelehnt. 5. Juli 2021 (PDF; 302 KB)
  37. Hanau-Anschlag: Hessen kannte Notruf-Probleme. FR, 14. Juli 2021; Staatsanwaltschaft deckt haarsträubende Inkompetenz der Polizeiführung auf. op-online.de, 15. Juli 2021
  38. Gregor Haschnik, Yağmur Ekim Çay: Ermittlungen zu Anschlag in Hanau: Widersprüche und versäumte Vernehmungen. FR, 4. September 2022
  39. Erik Scharf: Anschlag in Hanau: Kostete verschlossener Notausgang Menschenleben? Schwere Anschuldigungen gegen Polizei. Hanauer Anzeiger, 23. Januar 2021
  40. Attentat von Hanau: Hinterbliebene der Opfer erheben Dienstaufsichtsbeschwerde. Spiegel Online, 24. März 2021
  41. Staatsanwaltschaft Hanau: Ermittlungsverfahren betreffend den Vorwurf der bewusst verschlossenen Notausgangstür in der Arena Bar in Hanau am 19.02.2020 eingestellt. 26. August 2021 (PDF; 699 kB); Julia Jüttner: Oberstaatsanwalt kritisiert Medien nach Terror in Hanau: »Es wird zum Teil nicht sauber berichtet. Das betrifft auch Ihr Haus«. Spiegel, 29. Oktober 2021 (kostenpflichtig)
  42. 1 2 3 Gregor Haschnik: Anschlag in Hanau: Video liefert neue Hinweise zum Notausgang in der Arena-Bar. FR, 2. Juni 2022
  43. Anschlag von Hanau: Keine weiteren Ermittlungen zu verschlossenem Notausgang. FAZ, 18. Mai 2022
  44. Claudia Wangerin: „Hanau-Untersuchungsausschuss“ zu rassistischen Morden nimmt Arbeit auf. Telepolis, 14. Juli 2021
  45. Untersuchungsausschuss: Polizisten berichten von verschlossenem Notausgang am Hanau-Tatort. Hessenschau, 5. September 2022
  46. Max Bauer: Neue Strafanzeige setzt Polizei unter Druck. Tagesschau.de, 28. September 2023
  47. Christian Rath: Rechtes Attentat in Hanau: Ausschuss bekommt lesbare Akten. taz, 7. Februar 2023
  48. 1 2 Christian Fuchs et al.: Was wir über den Angriff von Hanau wissen. Zeit Online, 20. Februar 2020
  49. 1 2 Peter Maxwill: Hinter der bürgerlichen Fassade: Psychogramm eines Terroristen. Spiegel Online, 21. Februar 2020
  50. Gregor Haschnik: Attentäter von Hanau bedrohte Sexarbeiterin: Polizeieinsatz wirft Fragen auf. FR, 26. April 2022
  51. Andreas Ziegert: Nach rechtsradikalem Anschlag in Hanau: Eine Spur führt nach Bayern. Hanauer Anzeiger, 16. Juli 2020
  52. Anschlag in Hanau: Waffenbehörde nicht beschuldigt. Hessenschau, 15. September 2022
  53. 1 2 Jörg Diehl, Sven Röbel, Wolf Wiedmann-Schmidt: Hanau-Attentäter: Zum Gefechtstraining in die Slowakei. Spiegel Online, 3. April 2020
  54. Joachim Dankbar, Ann-Kristin Schmittgall, Sören Göpel: Hanauer Attentäter mietete Wohnung in Hof. Frankenpost, 20. Februar 2020 (kostenpflichtig)
  55. Hanau: Attentäter lieh sich Pistole kurz vor der Tat bei Waffenhändler. Spiegel Online, 27. Februar 2020
  56. Björn Widmann: Report Mainz: Teile von „Manifest“ schon 2019 verfasst. Südwestrundfunk (SWR), 21. Februar 2020
  57. 1 2 3 4 Frank Jansen, Sven Lemkemeyer: Wer war Tobias Rathjen? Was über den Täter von Hanau bekannt ist. Tagesspiegel, 21. Februar 2020
  58. Gregor Haschnik: „Wir sind eins“: Aufruf zur Einigkeit nach dem Anschlag in Hanau. FR, 25. Februar 2020
  59. Sebastian Schilling: Terror in Hanau: Tiefe Verunsicherung bei Anwohnern: „Ich werde Deutschland verlassen“. FR, 24. Februar 2020
  60. Peter Maxwill: Tödliche Schüsse in Hanau: Die Wahnwelt des mutmaßlichen Attentäters. Spiegel Online, 20. Februar 2020
  61. Sammy Khamis: Hanau: Das mutmaßliche Schreiben des Tobias R. Bayerischer Rundfunk (BR), 20. Februar 2020 (Archivlink vom 14. Februar 2021)
  62. Gewalttat in Hanau: Was über den mutmaßlichen Täter bekannt ist. SZ, 20. Februar 2020
  63. 1 2 3 4 Simone Rafael: Zur Ideologie des rechtsextremen Attentäters von Hanau. Belltower.News, 20. Februar 2020
  64. Meredith Haaf: Anschlag in Hanau: Was hinter dem Frauenhass rechter Attentäter steckt. SZ, 23. Februar 2020.
  65. Anschlag von Hanau: Auch Frauenhass ist Motiv rechtsextremistischer Attentäter. Deutschlandfunk (DLF), 21. Februar 2020 (Archivlink vom 8. Mai 2022); Yassin Musharbash, Tom Sundermann: Täter von Hanau: Rassismus, Verschwörungen und Paranoia. Zeit Online, 20. Februar 2020
  66. Karin Truscheit: „Es spricht vieles für eine Schizophrenie“. FAZ, 20. Februar 2020
  67. Sabine am Orde: Forensische Psychiaterin zum Anschlag – Terroristen sind meist nicht krank. taz, 20. Februar 2020
  68. Dagny Lüdemann: Hanau-Anschläge: „Man kann psychisch krank und rechtsextrem sein.“ Zeit Online, 22. Februar 2020
  69. Georg Mascolo, Florian Flade: Anschlag von Hanau: Rechte Tat, aber kein rechter Täter? Tagesschau.de, 27. März 2020; Georg Mascolo, Florian Flade: Anschlag in Hanau: Gefährliche Botschaften. SZ, 28. März 2020
  70. BKA hält Attentat von Hanau weiterhin für rassistisch motiviert. Zeit Online, 31. März 2020; BKA-Chef stellt klar: Anschlag von Hanau rassistisch motiviert. ZDF, 31. März 2020
  71. Psychisch krank – und ein Rassist. Spiegel Online, 28. November 2020
  72. Terrorist von Hanau: Rassistisch und schizophren. FR, 8. Februar 2022
  73. Annette Ramelsberger: Rassistischer Anschlag: Anzeige gegen Vater des Hanau-Attentäters. SZ, 16. Februar 2021
  74. Hanau-Anschlag: Polizei traf Vater von Tobias R. neben den Leichen äußerlich unverletzt an. Welt Online, 20. Februar 2020
  75. Matthias Drobinski: Hanau-Attentat: Der gleiche Hass. SZ, 19. Januar 2021
  76. 1 2 Özlem Gezer, Timofey Neshitov: Anschlag in Hanau: Vater des Attentäters stellt rassistische Anzeigen – und fordert Tatwaffen zurück. Spiegel Online, 15. Dezember 2020
  77. Wegen Beleidigung: Vater von Hanauer Attentäter erneut zu Geldstrafe verurteilt. Hessenschau, 12. September 2022
  78. Konrad Litschko: Rassistischer Anschlag in Hanau: Ermittlungen eingestellt. taz, 16. Dezember 2021
  79. Oliver Feldforth: Vater des Hanau-Attentäters: „Er spielt mit unserem Schmerz“. Tagesschau.de, 9. Dezember 2022
  80. Annette Ramelsberger, Benedikt Warmbrunn: Attentat in Hanau: Fürchtet euch. SZ, 10. Februar 2022
  81. 1 2 Gregor Haschnik: „Ich fühle mich bedroht“: Attentäter-Vater ängstigt Hinterbliebene. FR, 25. Oktober 2022
  82. Geldstrafe eingezogen: Vater von Hanau-Attentäter aus Haft entlassen. Hessenschau, 3. März 2023
  83. Robert Bongen, Julian Feldmann, Sebastian Friedrich: Vater des Hanau-Attentäters: „Hoffentlich zieht er weg“. Tagesschau.de, 18. Juni 2023
  84. Matthias Drobinski, Christiane Schlötzer, Jan Willmroth: Rechtsterroristischer Anschlag: Wie Hanau die Trauer bewältigt. SZ, 21. Februar 2020
  85. Gedenkfeiern nach Gewalttat in Hanau: Bundespräsident Steinmeier: „Wir lassen uns nicht einschüchtern“. Hessenschau, 20. Februar 2020 (Archivlink vom 21. Februar 2020)
  86. Merkel zum Anschlag von Hanau: „Rassismus ist ein Gift, Hass ist ein Gift“. Spiegel Online, 20. Februar 2020
  87. Hanau: Seehofer ordnet Trauerbeflaggung an. SZ, 20. Februar 2020; Thorsten Fuchs: Die Opfer des Terroranschlags – “Er war ein Sohn Hanaus”. RND, 21. Februar 2020
  88. „Wir stehen zusammen“. SZ, 4. März 2020
  89. Gedenken in Hanau: „Als würde mein Sohn ein zweites Mal ermordet“. Zeit, 4. März 2020
  90. Pitt von Bebenburg: Landtagspräsident in Hessen: „Die Morde von Hanau haben uns wachgerüttelt“. FR, 2. Februar 2021
  91. Johannes Dudziak, Fabian Ritter: Sie klagen an. Zeit Magazin, 28. Januar 2021, S. 16–18 (kostenpflichtig).
  92. UN-Generalsekretär „entsetzt“ über rassistischen Angriff. SZ, 20. Februar 2020
  93. Elf Tote nach Schüssen in Hanau – Auch mutmaßlicher Täter tot. Deutsche Welle, 20. Februar 2020
  94. Zentralrat Deutscher Sinti und Roma: Mordanschlag in Hanau. Presseportal.de, 20. Februar 2020 (Archivlink vom 3. August 2021); Hanau. Hagalil, 21. Februar 2020
  95. Kurdische Gemeinden: Wut und Trauer über Gewalttat von Hanau. SZ, 20. Februar 2020
  96. „Hallo, Abi!“: Erdogan ruft Hanau-Opfer an. HR-Inforadio, 26. Februar 2020 (Archivlink vom 14. Februar 2021)
  97. Canan Topcu: Rechter Terror in Hanau: In der Türkei instrumentalisieren Nationalisten die Opfer. FR, 27. Februar 2020
  98. Tim Schulze: Wie die AfD das Attentat von Hanau relativiert. Stern, 20. Februar 2020
  99. Alexandra Leistner: AfD verbreitet Manifest des Täters von Hanau im Internet. Euronews, 20. Februar 2020
  100. Sheila Mysorekar: Rassistischer Terror in Deutschland – „Nie wieder“? Hoffentlich! Qantara.de, 24. Februar 2020
  101. Patrick Gensing: Volkmarsen: Gezielte Falschmeldungen über Amokfahrt. Tagesschau.de, 25. Februar 2020
  102. Jan Petter: Das Magazin, das jetzt auch der Verfassungsschutz liest. Spiegel Online, 12. März 2020
  103. Martin Knobbe: Das ungeklärte Attentat. Spiegel Online, 16. Februar 2021
  104. Katharina Nocun, Pia Lamberty: Nach Hanau: Wie Verschwörungstheorien rechte Gewalt befeuern. Braunschweiger Zeitung, 22. Februar 2020
  105. Frederik Schindler: Hanau: „Täter sieht sein Publikum in der ganzen Welt“. Welt Online, 20. Februar 2020
  106. David Gebhard: Nach dem Anschlag in Hanau – Die Rhetorik der AfD: Die Saat des Rassismus. Heute.de, 21. Februar 2020
  107. Hagen Strauß: Täter von Hanau durch „paranoiden Rassismus“ angetrieben. Westdeutsche Zeitung, 21. Februar 2020
  108. Experte nach Anschlag: „Täter werden in Foren als Helden gefeiert.“ Watson.de, 20. Februar 2020
  109. Soziologe über den Anschlag von Hanau: „Das ist kein Zufall“. taz, 21. Februar 2020
  110. Georg Seeßlen: Hanau: Das Making-of eines Rechtsterroristen. Zeit, 26. Februar 2020
  111. „Alles ist so, wie du denkst“. Zeit Online, 23. Februar 2020
  112. Nach Hanau: Wieder Schüsse und Brandanschläge auf Shisha-Bars. Belltower News, 24. Februar 2020
  113. Ricard Breyton: Hanau und die Folgen: „Sehr ernsthaft prüfen, ob wir das Waffenrecht wieder nachjustieren müssen“. Welt Online, 22. Februar 2020
  114. 1 2 Andreas Bellinger: Nach Hanau: Diskussion um Waffenrecht für Sportschützen. NDR, 23. Februar 2020
  115. Nach Hanau: Winnenden-Angehörige fordern Konsequenzen beim Waffenrecht. DLF, 24. Februar 2020 (Archivlink)
  116. Waffenrecht: Die Verantwortung der Sportschützen. SZ, 28. Februar 2020
  117. Neues Waffenrecht: Regelung zu psychisch Kranken fehlt noch. dpa / SZ, 6. Februar 2021; Frank Jansen: Können legal Pistolen kaufen: 1203 Neonazis besitzen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Tagesspiegel, 2. Februar 2021
  118. Nach Anschlag in Hanau: Nur 13 von 5000: Rückkaufaktion für kleine Waffenscheine im Kreis läuft schlecht. OP-Online, 26. November 2020
  119. Arne Semsrott: Interner Bericht der Polizei Südosthessen: „Diese zehn Toten sollten etwas ändern“. FragDenStaat, 30. Mai 2023
  120. Robert Maus: 50 Polizisten in Chatgruppe: Auch in Hanau waren verdächtigte SEK-Beamte im Einsatz. FAZ, 15. Juni 2021 (kostenpflichtig)
  121. Yannick von Eisenhart Rothe: Deutschrap erinnert an Hanau: „Es gab schon lange eine letzte Warnung“. Spiegel Online, 11. April 2020
  122. Azzi Memo: Benefiz-Song für Hanau mit 18 Features. laut.de, 3. April 2020
  123. 190220 – Ein Jahr nach Hanau.
  124. Offener Brief an Dr. Uwe Boll wegen des Filmprojekts „Hanau“. Stadt Hanau, 12. März 2021; Projekt von Uwe Boll: Hinterbliebene empört über geplanten Hanau-Film. Spiegel Online, 12. März 2021
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