Seit Anfang 2007 erhalten alle in Deutschland neu zugelassenen Triebfahrzeuge nach dem Vorbild der ebenso aufgebauten Wagennummern eine zwölfstellige Betriebsnummer, die ein Triebfahrzeug in einem UIC-weiten Fahrzeugeinstellungsregister eindeutig identifizierbar macht und weitgehend dem UIC-Merkblatt 438-3 Kennzeichnung der Triebfahrzeuge folgt. Eine vollständige Registernummer besteht aus 12 Ziffern. Die ersten zwei Ziffern stellen einen Bauartcode dar, die dritte und vierte kodieren wie bei den Wagennummern das Herkunftsland. Die Stellen fünf bis elf sind von dem jeweiligen Land frei definierbar, die zwölfte stellt eine Prüfziffer dar. Darauf folgt ein Länderkürzel und das Kürzel des Fahrzeughalters.

Die Vergabe von zwölfstelligen Fahrzeugnummern war schon mit der Einführung der EDV-Nummern ab 1964 vorgesehen, jedoch war das Anschreiben dieser Nummern nur bei grenzüberschreitend eingesetzten Triebfahrzeugen gefordert. Im lange praktizierten Verkehr bis zu grenznah gelegenen Betriebswechselbahnhöfen durfte auf der Grundlage von gegenseitigen Vereinbarungen davon abgesehen werden. Der ursprüngliche EDV-Nummernplan sah für Triebfahrzeuge im Binnenverkehr sechsstellige Betriebsnummern zuzüglich der Selbstkontrollziffer vor. Die heutige fünfte Stelle sollte eine Korrekturmöglichkeit bieten, damit die Selbstkontrollziffer bei voller und verkürzter Darstellung identisch war. Nahezu alle europäischen Bahnverwaltungen verzichteten auf die zwölfstelligen Betriebsnummern, weil echte Triebfahrzeugdurchläufe bis zur Jahrtausendwende Ausnahmen blieben. Auch die verkürzten EDV-Nummern für Triebfahrzeuge wurden nur sehr zögernd eingeführt. Erst mit der Liberalisierung des Eisenbahnbetriebes als Folge der politischen Veränderungen in Mittel- und Osteuropa um 1990 und der Serienreife von elektrischen Mehrsystemtriebfahrzeugen etwa ab 2000 entstand die Notwendigkeit für einheitliche und eindeutige Triebfahrzeug-Betriebsnummern. Damit zusammenhängend wurde zusätzlich das Eigentumsmerkmal in eine Ländercodierung umdefiniert.

Die UIC-EDV-Fahrzeugnummern sind an beiden Fahrzeuglängsseiten in der festgelegten Form anzuschreiben. Zum Stichtag 1. August 2008 hätten auch sämtliche Bestandsfahrzeuge im Register erfasst und mit ihrer Registernummer versehen sein sollen. Vorhandene betreiberinterne Kennzeichnungen der Fahrzeuge blieben davon unberührt. Sie sind zusätzlich weiterhin zulässig. Es gibt bis heute vereinzelt Fahrzeuge, die im Register noch nachgetragen werden.

Internationaler Block

Bauartcode

Die 9 als erste Ziffer des Bauartcodes bezeichnet die Eigenschaft »selbstfahrend«.

Internationale Bedeutung Bedeutung in Deutschland Bedeutung in der Schweiz
90 Sonstige nicht anderweitig erfasstes Triebfahrzeug, zum Beispiel Dampflokomotive Dampflokomotiven, Triebfahrzeuge Schmalspur
91 Elektrische Lokomotive Elektrische Lokomotive mit mehr oder gleich 100 km/h Höchstgeschwindigkeit Elektrolokomotive mit Zugsicherung
92 Diesellokomotive Diesellokomotive mit mehr oder gleich 100 km/h Höchstgeschwindigkeit Diesellokomotive mit Zugsicherung
93 Elektrischer Triebzug (Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen] Elektrische Triebwagen mit mehr oder gleich 190 km/h Höchstgeschwindigkeit Elektrischer Triebwagen oder Triebzug für Hochgeschwindigkeitsverkehr
94 Elektrischer Triebzug (außer Hochgeschwindigkeitszug) [Triebwagen oder Beiwagen] Elektrische Triebwagen mit weniger als 190 km/h Höchstgeschwindigkeit Elektrischer Triebwagen oder Triebzug
95 Dieseltriebzug [Triebwagen oder Beiwagen] Dieseltriebwagen Dieseltriebwagen oder -triebzug
96 Spezieller Beiwagen Besondere Beiwagen Schmalspurwagen
97 Elektrische Rangierlok Elektrische Lokomotive mit weniger als 100 km/h Höchstgeschwindigkeit (Rangierlokomotive) Elektrische Lokomotive ohne oder mit vereinfachter Zugsicherung
98 Dieselrangierlokomotive Diesellokomotive mit weniger als 100 km/h Höchstgeschwindigkeit (Rangierlokomotive) Diesellokomotive ohne oder mit vereinfachter Zugsicherung
99 Sonderfahrzeug Bahndienstfahrzeuge Dienstfahrzeuge (mit oder ohne Eigenantrieb)

Ländercode

Siehe UIC-Ländercode

Nationaler Block

Deutschland

In Deutschland wurde vom Eisenbahn-Bundesamt das nationale Fahrzeugeinstellungsregister eingeführt. Das EBA ist auch für die Vergabe der Fahrzeugregisternummern zuständig. Der national individuell belegbare Teil dieser Nummer (5.–11. Ziffer) besteht aus einer vierstelligen Baureihennummer und der dazugehörigen dreistelligen Ordnungsnummer des Fahrzeugs in dieser Baureihe.

Um die Umzeichnung für die Deutsche Bahn zu vereinfachen, wurde bei der Wahl der Baureihennummer für Bestandsfahrzeuge der DB die erste der vier Ziffern so gewählt, dass die Nummer aus dem bisherigen Baureihenschema der DB ohne Veränderung der Prüfziffer weiterverwendet werden kann. Nur bei den Verbrennungstriebwagen der DB wurde eine Anpassung dieser Kontrollnummer nötig. Für neue Fahrzeuge der DB, wie die 2008 erstmals bei der DB eingesetzten Maschinen der Alstom Baureihe 1214 gilt das nicht. Obwohl sie betreiberintern als Baureihe 262 klassifiziert ist, erhielt sie eine Registernummer entsprechend ihrer vom Hersteller beantragten Baureihe.

Durch die Verpflichtung zur Einstellung ins Fahrzeugregister werden auch Fahrzeuge und Baureihen erfasst, die nie bei einer deutschen Staatsbahnverwaltung zum Einsatz kamen. Diesen wird vom EBA eine neue Baureihennummer zugewiesen, die sich nicht mehr am historischen Vergabesystem der Deutschen Bahn orientiert. Dieses führt bei Eisenbahnliebhabern zu Missverständnissen, da die Baureihenbezeichnungen nun generell vierstellig sind und keinen Rückschluss auf den Typ des Fahrzeuges mehr zulassen: Es wird zusätzlich der Inhalt der ersten beiden Stellen, also des Bauartcodes, benötigt.

Beispiel

Die existierende Baureihe „0128“ würde, wenn man probierte, aus den letzten drei Stellen eine klassische DB-Baureihennummer lesen zu wollen, zu einer Ellok führen. Da diese Baureihe aber im Kontext des Bauartcodes „98“ steht, bezeichnet sie eine Rangierdiesellok. Die dafür früher bei der Deutschen Bahn verwendete Form mit der dreistelligen Baureihenbezeichnung „3xy“ oder „2xy“ lässt sich in der neuen Baureihennummer nicht mehr finden. Die klassischen Zuordnungsnummern sind also obsolet und lassen sich nur noch in den Registernummern ehemaliger Staatsbahnfahrzeuge finden.

Fahrzeuge, die sowohl bei der DB als auch bei NE-Bahnen zum Einsatz kommen, werden in der gleichen Baureihe geführt. Die Unterscheidung ist durch das Halterkürzel jederzeit möglich. Ein Vorteil des Systems liegt in der Einfachheit eines Halterwechsels, denn das Fahrzeug kann dabei seine Registernummer behalten. Es erfolgt nur eine Anpassung des Kürzels. Bei einem weitreichenden Umbau kann allerdings eine Änderung der eigentlichen Nummer zu einer passenderen Baureihe nötig werden.

Prüfziffer

Um fehlerhafte Fahrzeugnummern zu erkennen, befindet sich am Ende der UIC-Nummer an der 12. Stelle eine Prüfziffer, die mit dem Luhn-Algorithmus erzeugt wird. Bei der Eingabe im Computer kann über die Prüfziffer eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt werden.

Fahrzeughalterkennung

Für jedes EVU, das Fahrzeuge in das Fahrzeugregister einstellt, ist eine europaweit eindeutige Kennung notwendig. Diese wird über das Eisenbahn-Bundesamt beantragt und ist Bestandteil der angeschriebenen Nummer. Die Liste der Halterkennungen findet sich auf den Seiten der European Rail Agency.

Beispiele

Bedeutung von 91806143958-7D-DB
91Bauartbezeichnung, hier: elektrische Lokomotive, Höchstgeschwindigkeit ab 100km/h
80Ländercode, hier: Deutschland
6143Typencode des Eisenbahn-Bundesamtes, hier eine Ellok der Baureihe 143
958Ordnungsnummer
7Prüfziffer
D-DBAngabe des Fahrzeughalters, hier Deutsche Bahn
Bedeutung von 92812016017-3A-ÖBB
92Bauartbezeichnung, hier: Diesellok, Höchstgeschwindigkeit ab 100km/h
81Ländercode, hier: Österreich
2016Hier eine Diesellok der ÖBB-Baureihe 2016
017Ordnungsnummer
3Prüfziffer
A-ÖBBAngabe des Fahrzeughalters, hier Österreichische Bundesbahnen
Bedeutung von 91854465004-0CH-BLS
91Bauartbezeichnung, hier: elektrische Streckenlokomotive
85Ländercode, hier: Schweiz
4465Hier eine Ellok BLS Re 465
004Ordnungsnummer
0Prüfziffer
CH-BLSAngabe des Fahrzeughalters, hier BLS AG
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Einzelnachweise

  1. Einheitliche Technische Vorschriften Fahrzeugnummer und entsprechenden Kennbuchstaben. OTIF Ref.: A 94-09/1.2014
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