Unter-Seibertenrod
Koordinaten: 50° 36′ N,  9′ O
Höhe: 355 m ü. NHN
Fläche: 5,83 km²
Einwohner: 225 (Mai 2011)
Bevölkerungsdichte: 39 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 35327
Vorwahl: 06645

Unter-Seibertenrod ist ein Ortsteil der Stadt Ulrichstein im mittelhessischen Vogelsbergkreis. Der Ortsteil liegt circa sechs Kilometer nordwestlich des Kernorts Ulrichstein am Oberlauf der Ohm. Mit dem Kernort verbindet ihn die Landesstraße L3073.

Geschichte

Überblick

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Unter-Seibertenrod erfolgte im Jahr 1328 unter dem Namen Sywarterode; in einer Gerichtsurkunde wird der Schöffe Grebe aus einem Ort dieses Namens genannt. Der Ort fiel im Heiliges Römisches Reich unter die Riedeselsche Gerichtsbarkeit, zu Lehen von der Landgrafschaft Hessen.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Unter-Seibertenrod:

„Unterseibertenrod (L. Bez. Grünberg) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 2 St. von Grünberg, und gehört dem Freiherrn von Riedesel. Man findet 1 Kirche, 59 Häuser und 306 Einwohner, die alle evangelisch sind.“

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde der ländlich geprägte Ort am 31. Dezember 1971 in die Stadt Ulrichstein eingemeindet.

Im Jahre 1985 feierte Unter-Seibertenrod sein 600-jähriges Bestehen.

Ein Neubaugebiet Rainbaum am Ortsrand von Unter-Seibertenrod soll neue Wohnfläche für Wochenenddomizile und auch Dauerwohnsitze für Bewohner der Metropolregion des Rhein-Main-Gebiets schaffen, die eine naturnahe Wohnlage suchen.

Verwaltungsgeschichte im Überblick

Die folgende Liste zeigt die Staaten, in denen Unter-Seibertenrod lag, und deren Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:

Gerichte seit 1803

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Unter-Seibertenrod das „Patrimonialgericht der Freiherren Riedesel zu Eisenbach“ in Ober-Ohmen zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. 1821 traten die Freiherren Riedesel zu Eisenbach ihre Recht am Gericht Ober-Ohmen an das Großherzogtum Hessen ab. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1822 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Unter-Seibertenrod zuständig war. Infolge der Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853 wurde Unter-Seibertenrod an den Sprengel des Landgerichts Ulrichstein abgetreten.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.

1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten. Am 1. Juli 1968 wurde auch diese Zweigstelle aufgehoben, und Unter-Seibertenrod wurde dem Amtsgericht Alsfeld zugelegt.

Bevölkerung

Einwohnerstruktur 2011

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Unter-Seibertenrod 225 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 45 Einwohner unter 18 Jahren, 78 zwischen 18 und 49, 51 zwischen 50 und 64 und 51 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 78 Haushalten. Davon waren 18 Singlehaushalte, 21 Paare ohne Kinder und 33 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 39 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung

 1806:292 Einwohner, 57 Häuser
 1829:306 Einwohner, 59 Häuser
 1867:315 Einwohner, 56 bewohnte Gebäude
 1875:315 Einwohner, 57 bewohnte Gebäude
Ober-Ohmen: Einwohnerzahlen von 1800 bis 2011
Jahr  Einwohner
1800
 
275
1806
 
292
1829
 
306
1834
 
316
1840
 
321
1846
 
320
1852
 
316
1858
 
306
1864
 
310
1871
 
315
1875
 
315
1885
 
303
1895
 
320
1905
 
323
1910
 
332
1925
 
309
1939
 
311
1946
 
462
1950
 
429
1956
 
335
1961
 
300
1967
 
301
1970
 
271
1980
 
?
1990
 
?
2000
 
?
2011
 
225
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS; Zensus 2011

Historische Religionszugehörigkeit

 1829:306 evangelische (= 100 %) Einwohner
 1961:278 evangelische (= 92,67 %), 22 katholische (= 7,33 %) Einwohner

Kultur und Sehenswürdigkeiten

  • Die Evangelische Kirche stammt von 1738/1739 und ist eine der zahlreichen Fachwerkkirchen im Vogelsberg. Der flach gedeckte einschiffige Kirchenraum weist eine Empore mit Bildnissen der 12 Apostel, Christus und Maria, Moses und Isaak auf. Wertvollstes Ausstattungsstück ist eine reich ornamentierte Barockkanzel.
  • Ebenso wie die Kirche sind einige weitere Gebäude des Ortes in einer Kombination aus Schindelbauweise und Fachwerk errichtet, wie sie für die Region charakteristisch sind.

Literatur

  • Heinrich und Martin Bast: Unter-Seibertenrod – Urkunden und Nachrichten zur Dorf- und Familiengeschichte, Selbstverlag, 1953 (Neuauflage Oktober 2009 bei Friedhelm Bast in Unter-Seibertenrod erhältlich).

Anmerkungen

  1. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Grünberg; 1821 ging die Patrimonialgerichtsbarkeit der Freiherren Riedesel zu Eisenbach an das Landgericht über) und Verwaltung.
Commons: Unter-Seibertenrod – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 4 5 Unter-Seibertenrod, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 4. Mai 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. 1 2 3 4 Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) (Nicht mehr online verfügbar.) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 42 und 82, archiviert vom Original am 27. Oktober 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. 1 2 3 Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 286 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 367.
  5. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  6. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Die Zugehörigkeit des Gerichts Ober-Ohmen anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567–1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604–1638. und Hessen-Darmstadt 1567–1866.
  8. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 8 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. 1 2 Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 259 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  10. Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853,
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641)
  11. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  12. Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten
  13. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 f) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  14. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 119 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  15. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 19 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
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