Wappen Deutschlandkarte

Koordinaten: 50° 34′ N,  6′ O

Basisdaten (Stand 1974)
Bestandszeitraum: 1968–1974
Bundesland:Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk: Koblenz
Landkreis: Ahrweiler
Fläche: 61,88 km2
Einwohner: 6742 (31. Dez. 1969)
Bevölkerungsdichte: 109 Einwohner je km2
Kfz-Kennzeichen: AW
Verbandsschlüssel: 07 1 31 090
Verbandsgliederung: 12 Gemeinden

Die Verbandsgemeinde Ringen war eine Gebietskörperschaft im Landkreis Ahrweiler im Regierungsbezirk Koblenz (Rheinland-Pfalz). Sie bestand von 1968 bis 1974, der Verwaltungssitz war in Ringen.

Verbandsangehörige Gemeinden

Die Verbandsgemeinde Ringen umfasste zwölf Gemeinden (Einwohnerzahlen Stand 1974):

GemeindeEinwohner
Bengen 413
Birresdorf 369
Eckendorf 287
Gelsdorf 823
Holzweiler 623
Kalenborn 453
Karweiler 457
Lantershofen 690
Leimersdorf 603
Nierendorf 418
Ringen 948
Vettelhoven 482

Geschichte

Die Verbandsgemeinde wurde am 1. Oktober 1968 im Zuge der rheinland-pfälzischen Funktional- und Gebietsreform aus dem Amt Ringen gebildet. Da aber Verbandsgemeinden nach der gleichzeitig eingeführten Verbandsgemeindeordnung mindestens 7.500 Einwohner haben sollten, die Verbandsgemeinde Ringen aber nur 6.742 (31. Dezember 1969) erreichte, wurde – mit Ausnahme von Kalenborn – die Eingemeindung in die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler von der Landesregierung geplant. Die Gemeinden begrüßten diesen Schritt im Gegensatz zur Stadt, die den Plan u. a. wegen der unterschiedlichen Strukturen der Stadt und den der Verbandsgemeinde Ringen angehörenden Gemeinden ablehnte. Nach jahrelangen Diskussionen wurde 1973 ein Gesetz verabschiedet, nach dem am 16. März 1974 alle Gemeinden – bis auf Kalenborn, das der Verbandsgemeinde Altenahr zugeordnet wurde – zur neuen verbandsfreien Gemeinde Grafschaft zusammenschlossen wurden.

Einzelnachweise

  1. 1 2 Amtliches Gemeindeverzeichnis 2006 (= Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz [Hrsg.]: Statistische Bände. Band 393). Bad Ems März 2006, S. 177 f. (PDF; 2,6 MB).  Info: Es liegt ein aktuelles Verzeichnis (2016) vor, das aber im Abschnitt „Gebietsänderungen – Territoriale Verwaltungsreform“ keine Einwohnerzahlen angibt.
  2. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – Regionaldaten
  3. Teil B des „Landesgesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften und zur Vorbereitung der Neugliederung von Gemeinden vom 16. Juli 1968“ (GVBl. S. 132)
  4. Sechzehntes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 1973 (GVBl. S. 541), in Kraft getreten am 16. März 1974
  5. Hans Josef Moeren: Die „Grafschaft“ - jetzt eine Gemeinde, Heimatjahrbuch 1975 Kreis Ahrweiler (Online-Ausgabe (Memento des Originals vom 27. September 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.)
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