Der Verleger ist Leiter eines Verlages für Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Musiknoten, Kalender oder andere Medienprodukte (Compact Disks, DVDs, Onlinemedien, Software, Spiele etc.). Er ist entweder als Unternehmer oder als angestellter Geschäftsführer für den Verlag in seiner Gesamtheit verantwortlich.

Etymologie

Die Worte „Verlag“ und dessen Nomen Agentis „Verleger“ lassen sich auf den historischen Begriff des Verlagssystems zurückführen. Typisch für dieses war ein Unternehmer (Verleger), der Heimarbeitern Rohstoffe vorfinanzierte („vorlegte“ oder „verlegte“), die von den Heimarbeitern weiterverarbeitet und dann dem Unternehmer auf dessen Unternehmerrisiko zum Vertrieb überlassen wurden. Das Verb „verlegen“ bedeutete im Mittelhochdeutschen „Geld ausgeben“ oder „etwas auf seine Rechnung nehmen“; „Verleger“ war also derjenige, der „anderen das Rohmaterial … so lange vorschießt, bis es an den Konsumenten gelangt ist“. Wendet man diesen Begriffsinhalt auf den heutigen Verlag und Verleger an, so vermarktet er die von Autoren oder Urhebern in „Heimarbeit“ konzipierten Werke über sein Vertriebssystem auf eigenes Unternehmerrisiko.

Allgemeines

Beim Verleger liegt letztlich die Entscheidung, in welche Veröffentlichungen ein Verlag investiert, nicht nur für die Herstellung und Vervielfältigung des Mediums, sondern auch für dessen Verbreitung bzw. Vermarktung, wozu er sich im Verlagsvertrag mit einem Autor bzw. Urheber verpflichtet und wofür er zu sorgen hat. Der Verleger trägt die finanzielle Verantwortung und bestimmt die Richtlinien für Lektorat, Herstellung und Vertrieb, aber auch – bereits im 16. Jahrhundert von Autoren (etwa Martin Crusius, der in einem Tagebuch von 1593 bedauernd schreibt: „Es ist ein Elend, daß wir uns nach den Verlegern richten müssen“) – für Inhalte.

Nach Fritz J. Raddatz, von 1960 bis 1969 Cheflektor und stellvertretender Chef des Rowohlt Verlags, muss „der wahre Verleger ... Vater und Mutter sein, Amme und Zuchtmeister, Gläubiger und Fordernder, Duellant und Sekundant, Beichtvater und Ministrant, Heiliger und Hurenbold. Er muss das Gehirn eines Philosophen, den Blick eines Radiologen, die Sanftmut einer Krankenschwester haben. Eines darf er auf gar keinen Fall: ein eigenes Leben haben.“

Rechtsfragen

Der Rechtsbegriff des Verlegers ist im Verlagsgesetz (VerlG) enthalten. Es regelt in § 1 VerlG, dass der Verfasser durch den Verlagsvertrag über ein Werk der Literatur oder der Tonkunst verpflichtet wird, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen. Der Verleger ist verpflichtet, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten. Der Verleger ist nach § 4 VerlG im Regelfall nicht berechtigt, ein Einzelwerk für eine Gesamtausgabe oder ein Sammelwerk sowie Teile einer Gesamtausgabe oder eines Sammelwerkes für eine Sonderausgabe zu verwerten. Der Verleger ist gemäß § 5 VerlG nur zu einer Auflage berechtigt. Ist ihm das Recht zur Veranstaltung mehrerer Auflagen eingeräumt, so gelten im Zweifel für jede neue Auflage die gleichen Abreden wie für die vorhergehende. Der Verleger hat nach § 20 VerlG für die Korrektur zu sorgen. Einen Abzug hat er rechtzeitig dem Verfasser zur Durchsicht vorzulegen. Das Verlagsrecht entsteht mit der Ablieferung des Werkes an den Verleger und erlischt mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses (§ 9 VerlG). Die Bestimmung des Ladenpreises, zu welchem das Werk verbreitet wird, steht für jede Auflage dem Verleger zu (§ 21 VerlG). Die Vergütung ist gemäß § 23 VerlG bei der Ablieferung des Werkes zu entrichten.

Deutschsprachige Verleger

Bekannte Verleger außerhalb des deutschsprachigen Sprachgebiets

Verleger des Jahres

Seit 1994 zeichnet das Branchenmagazin BuchMarkt den „Verleger des Jahres“ aus.

Siehe auch

Literatur

  • Rita Galli, Edda Hattebier, Sigrid Weiss, Kathrin Arndts (Hrsg.): Ausgerechnet Bücher: 31 verlegerische Selbstporträts. Links, Berlin 1998, ISBN 978-3-86153-167-8.
  • Klaus G. Saur: Traumberuf Verleger. Hoffmann und Campe, Hamburg 2011, ISBN 978-3-455-50165-0.
  • Siegfried Unseld: Der Autor und sein Verleger. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1985, ISBN 978-3-518-37704-8.
  • J. Benzing: Die deutschen Verleger des 16. und 17. Jahrhunderts, in: Archiv für Geschichte des Buchwesens (AGB), Sauer, München 18/1977, 1077–1322, ISSN 0066-6327
  • André Schiffrin: Verlage ohne Verleger – über die Zukunft der Bücher, Wagenbach, Berlin 2000, ISBN 3-8031-2387-9.
  • Wolfgang E. Heinold, Ulrich Ernst Huse et al.: Bücher und Büchermacher: Verlage als Umschlagplätze für Ideen und Informationen; Inhalte auswählen, kalkulieren und vermarkten; vom Verlag zum Leser – das Netz der Branche. Menschen und Berufe rund ums Büchermachen; Bücher – sinnliche Medien gestern, heute und in Zukunft, 6. neu bearbeitete Auflage, Bramann, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-934054-25-7.
Wiktionary: Verleger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Gerhard Köbler, Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 434
  2. Karl Bücher, Verlagssystem, in: Johannes Conrad/Ludwig Elster/Wilhelm Hector/Richard Albrecht Lexis/Edgar Loening (Hrsg.), Handwörterbuch der Staatswissenschaften, Band 3, 1892, S. 940
  3. Seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurde „verleger besonders für den gebräuchlich, der die kosten und den vertrieb von druckwerken übernimmt“. (Grimms Wörterbuch)
  4. Hans Widmann: Autorennöte eines Gelehrten im 16. Jahrhundert. In: Börsenblatt für den deutschen Buchhandel – Frankfurter Ausgabe. Nr. 89, (5. November) 1968, S. 2929–2940, zitiert: S. 2929–2931 (Übersetzung von „miserum est cogi nos ad voluntates typographorum“ im Diarium).
  5. Rita Galli, Edda Hattebier (Hrsg.): Ausgerechnet Bücher: 31 verlegerische Selbstporträts. Links Verlag, Berlin 1998 (online)
  6. BuchMarkt, Seit 2000 wird jährlich im Rahmen der Leipziger Buchmesse der BuchMarkt-AWARD verliehen., abgerufen am 9. März 2022

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