In der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Mosbach im baden-württembergischen Neckar-Odenwald-Kreis haben sich eine Stadt und drei Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Der Sitz der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft liegt in der Großen Kreisstadt Mosbach (erfüllende Gemeinde).

Mitgliedsgemeinden

Mitglieder dieser durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entstandenen Verwaltungsgemeinschaft sind:

  • Große Kreisstadt Mosbach, 23.484 Einwohner, 62,16 km²
  • Gemeinde Elztal, 5870 Einwohner, 46,62 km²
  • Gemeinde Neckarzimmern, 1461 Einwohner, 8,17 km²
  • Gemeinde Obrigheim, 5348 Einwohner, 24,25 km²

Struktur und Aufgaben

Ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden entscheidet über die Erfüllungsaufgaben. Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses ist der Oberbürgermeister (Michael Jann) der erfüllenden Gemeinde (Mosbach). Die „vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft“ ist nicht selbst rechtsfähig, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband ist. Den Umfang der übertragenen Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft bestimmt § 61 der baden-württembergischen Gemeindeordnung.

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