Das Veterinäramt oder der Veterinärdienst (französisch Service de la consommation et des affaires vétérinaire, italienisch Ufficio del veterinario cantonale), wobei in einigen Kantonen andere Begriffe verwendet werden, ist eine auf kantonaler Ebene angesiedelte Organisationseinheit, das einem kantonalen Departement untersteht. Das Amt ist für das Veterinärwesen zuständig, das in der Regel den Tierschutz, die Tiergesundheit, das Hundewesen wie auch die Lebensmittelsicherheit (Fleischhygiene) umfasst. Die Organisation ist den Kantonen überlassen, weswegen in einigen Kantonen das Veterinärwesen einem übergeordneten Amt angesiedelt ist.

Der Amtsleiter ist in der Regel der Kantonstierarzt; in seinem Auftrag amten Amtstierärzte.

Aufgabenbereiche

Im Allgemeinen übernimmt das Amt – Abweichungen in einzelnen Kantonen vorbehalten – folgende Aufgaben:

Einzelnachweise

  1. Kanton Wallis: Veterinärwesen
  2. Kanton Aargau: Veterinärdienst
  3. Kanton Bern: Veterinärwesen
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