Wahlbeteiligung 98,90 %
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99,87 %
0,13 %

Die Wahl zur Volkskammer der DDR 1958 war die Wahl zur 3. Volkskammer der DDR und fand am 16. November 1958 statt. Sie war eine Scheinwahl. Es konnte lediglich über die Einheitsliste der Nationalen Front abgestimmt werden. Die Wahl hatte auf die Stärke der Fraktionen keinen Einfluss. Deren Größe wurde im Voraus festgelegt. Das Wahlrecht der DDR erlaubte auf dem Papier die öffentliche Kontrolle der Wahlauszählung. In der Praxis fand dies aus Angst vor Repressionen nicht statt.

Aufgrund des Viermächte-Status der Stadt Berlin wurden die 66 Abgeordneten von Ost-Berlin indirekt durch den Magistrat von Ost-Berlin bestimmt. Gemeinsam mit der Volkskammerwahl fand die Bezirkstagswahlen in der DDR 1958 statt.

Wahlergebnis

Die Wahlbeteiligung lag nach offiziellen Angaben bei 98,90 %. Dem Wahlvorschlag der Nationalen Front stimmten 99,87 % zu, 0,13 % der Stimmen waren ungültig.

Partei/Gruppe Akronym Sitze
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands SED 117
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund FDGB 55
Christlich-Demokratische Union Deutschlands CDU 52
Liberal-Demokratische Partei Deutschlands LDPD 52
Demokratische Bauernpartei Deutschlands DBD 52
National-Demokratische Partei Deutschlands NDPD 52
Freie Deutsche Jugend FDJ 29
Demokratischer Frauenbund Deutschlands DFD 29
Kulturbund KB 18
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe VdgB 12

Siehe auch

Literatur

  • Gerhard A. Ritter, Meredith Niehuss: Wahlen in Deutschland 1946–1991, ISBN 3-406-35207-3, S. 189.
Commons: Volkskammer (3rd period) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. wahlrecht.de - Wahlsystem der DDR-Volkskammerwahlen, abgerufen am 6. Juni 2015.
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